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ich flippe aus.Richterin weiss nicht was 330ci bedeutet!

Themenstarteram 22. Oktober 2003 um 16:10

hallo Leute,

ich befinde mich zur Zeit im Rechtstreit mit einem ebayaner,der von mir ein M-Fahrwerk ersteigert hat.Es war im 330ci (coupe)meines Kumpels eingebaut.Stammt ursprünglich von einem 330Ci(Cabrio).Der Typ behauptet es würde nicht in seinem Wagen passen,da es angeblich für einen Touring vorgesehen ist.

Die Sache ist jetzt vor Gericht und der Typ versucht mit diversen dubiösen Bescheinigungen von BMW zu beweisen,daß es vom Touring stammt,was eindeutig nicht stimmt.

Heute hat mein anwalt vom Richter ein Schreiben bekommen.Als ich es gelesen habe,bin ich umgekippt.

Die entsprechende Passage habe ich mal für euch rausgeschnitten.

Was bedeutet eigentlich Ci? C kann doch für Coupe ODER Cabrio stehen,oder nicht?

 

PS:es geht um ein fast neues (900Km gefahren) M-Fahrwerk für 200€

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40 Antworten
am 22. Oktober 2003 um 16:17

ci ist entweder Coupé oder Cabrio, manchmal sieht man fürs Cabrio auch cic, eindeutig wirds aber nur wenn man schreibt "330ci Coupé" oder so.

i gibts für Limo und Touring.

Die compacts heißen beim e46 alle ti.

Für Diesel entsprechend bei allen Fahrzeugen d statt i.

Verstehe das Problem nicht ganz, wenn das Teil aus dem Coupé deines Kumpels ist (Coupé und Cabrio sind im wesentlichen gleich), und ihr habt das so geschrieben, dann ist der Käufer halt ein Depp... gibts nen Link zum ebay Artikel?

Grüße

Bruno

Hi,

das "c" steht warscheinlich für Coupé und das "i" steht

100%-ig für "injection" also Einsprizung-> Benziner.

 

MfG autorocker

Das c steht eben NICHT nur für Coupe, sondern auch für Cabrio!

Wie sollen denn Richter sowas wissen, wenn es nicht mal BMW Fahrer es tun :mad:

Tom

am 22. Oktober 2003 um 16:40

@Tom : Welcher denn ? Haben doch bisher alle geschrieben, daß es für Coupé und Cabrio steht ... ;)

/Edit: ei hoppala, hast recht, der eine hat nur geraten ... Aber das is ja noch ein "Frischling" hier, keine Ahnung ob der überhaupt BMW fährt ... ;)

Uuuuuuuuuuuuuuups, das habe ich übersehen sorry!

;)

Tom

wie schon richtig gesagt wurde:

C=Coupe

i=Injection

der richter erkennt wohl einen touring auch nur dann, wenn die typbez. (also das i) hinten dran steht ;)

gruß

tim

denke das Ci für coupe/injection steht und das CiC für coupe/injection/cabrio (bzw convertible) steht. nur für was steht dann bei dem neuen das C1? 1ster Cleinwagen ;)

cheers

ps: nach meiner meinung muss sich ein richter aber bei bmw schlau machen und sollte keine am prozess beteiligten, befangenen personen befragen.

im zweifelsfall bei bmw durch den anwalt nachfragen lassen!

dann bekommst du's genau!

am 22. Oktober 2003 um 17:49

Also "cic" gibts offiziell überhaupt nicht, kannst dir also aussuchen, wofür das 2. "c" stehen soll ... :p

am 22. Oktober 2003 um 19:05

Re: ich flippe aus.Richterin weiss nicht was 330ci bedeutet!

 

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

hallo Leute,

ich befinde mich zur Zeit im Rechtstreit mit einem ebayaner,der von mir ein M-Fahrwerk ersteigert hat.Es war im 330ci (coupe)meines Kumpels eingebaut.Stammt ursprünglich von einem 330Ci(Cabrio).Der Typ behauptet es würde nicht in seinem Wagen passen,da es angeblich für einen Touring vorgesehen ist.

Die Sache ist jetzt vor Gericht und der Typ versucht mit diversen dubiösen Bescheinigungen von BMW zu beweisen,daß es vom Touring stammt,was eindeutig nicht stimmt.

Heute hat mein anwalt vom Richter ein Schreiben bekommen.Als ich es gelesen habe,bin ich umgekippt.

Die entsprechende Passage habe ich mal für euch rausgeschnitten.

Was bedeutet eigentlich Ci? C kann doch für Coupe ODER Cabrio stehen,oder nicht?

 

PS:es geht um ein fast neues (900Km gefahren) M-Fahrwerk für 200€

LOL... habe deinen Anhang gelesen. Der ist ja echt zum SCHLAPPLACHEN. Wer hat das denn geschrieben ??? Der Richter oder der Staatsanwalt bzw. Rechtsanwalt des Klägers (weiß ja nicht ob es vor nem Strafgericht ist, oder ob es sich um öffentl. Recht handelt) ? Auf jeden Fall kann man das doch durch eine Anfrage bei BMW ganz leicht widerlegen, daß das "I" für ouring stehen soll. Ich finde es immer noch zu SCLAPPLACHEN :) :) :)

Touringcoupe, wow!

Könntest Du davon mal ein Bild posten? :D

Im Ernst... ich nehme der/die Richter wird sich ja aus den Expertenunterlagen von BMW ein Bild gemacht haben und hat es offenbar nicht verstanden.

Themenstarteram 22. Oktober 2003 um 20:22

das Schreiben kam vom Gericht.Diese Aussage machte die Anwältin des Gegners,basierend angeblich auf die Aussage von BMW

Da der Streitwert nur 200€ beträgt,wollte die Richterin wissen,ob es Sinn macht einen Gutachter zu beantragen.

Dieser muß im Vorraus vom Kläger bezahlt werden.

Ich nehme an,daß der Gegner keine Rechtschutz hat und jetzt mit diversen Bescheinigungen versucht um das Gutachten herum zu kommen.

Wäre ich mir einer Schuld bewußt,hätte ich das FW sofort zurück genommen.Aber der Typ wollte es von Anfang an nicht.

Erst war es angeblich defekt,dann würde es vielleicht nicht passen und so einen Schrott.

Wie gesagt, es geht um ein fast neues E46-6_Zyl-M-Fahrwerk von ´03,daß bei BMW über 1000€ kostet

Ich habe ihm noch zusätzlich Anbauteile im Wert von ca.100€ mit eingepackt,weil ich sie nicht mehr brauche.

In seinen Bewertungen habe ich dann noch gesehen,daß er viele gleiche Teile für den E46 ersteigert hat(zB.4xRückleuchten,5xScheinwerfer ...).

Vielleicht wollte er mir ja auch sein altes ausgeleiertes FW schicken,wer weiß,bei ebay ist alles möglich.

 

Mein Anwalt besteht aber auf ein ordentliches Gutachten.

Ich habe nix zu verlieren dank Rechtschutz

am 22. Oktober 2003 um 20:31

Was ist jetzt eigentlich deine Frage? Bist du aufgefordert worden darauf irgendwie zu antworten oder was soll der Brief?

Grüße

Bruno

Themenstarteram 22. Oktober 2003 um 20:45

ja, ich (also mein Anwalt) muß darauf Stellung nehmen.

Ich muß also beweisen,daß der 330Ci coupe oder Cabrio und kein Touring sein kann.

Und da man eigentlich denkt,daß soetwas total lächerlich ist,wollte ich es mal hier posten

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