I4 Spurwechselassistent
Eine Frage an die glücklichen Besitzer eines i4. In der Bedienungsanleitung, im Heft sowie auch im Fahrzeug, wird der Spurwechselassistent beschrieben. Auch wie der im Menü zu aktivieren ist. Ich habe bei den Probefahrten danach gesucht, aber es gibt den Aktivierungspunkt im Menü nicht. Kann ihr das bestätigen?
danke.
66 Antworten
Zitat:
@funkahdafi schrieb am 30. Januar 2024 um 16:44:33 Uhr:
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist eine strafbare Handlung
Nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Und ich animiere gar niemanden. Es wurde gefragt, ob es bekannte Wege gibt, wie man den Spurwechselassistenten aktivieren kann, und die habe ich genannt.
Deinen Warnhinweis habe ich aber zur Kenntnis genommen, vielen Dank dafür 🙂 Aber ich möchte mich deshalb nicht weiter mit dir streiten sondern mich hier stattdessen eher mit der Machbarkeit auseinander setzen 😉
Die Frage ist ja, wie will BMW glaubhaft klarmachen, dass das Feature nicht, vielleicht aufgrund eines falschen FA o.Ä., tatsächlich im Fahrzeug vorhanden war?
Es gibt i4s welche das Feature noch aktiviert haben, bspw. Pressefahrzeuge von BMW welche seit 2 Jahren kein Update bekommen haben.
Der i4 ist definitiv mit Spurwechselassistent homologiert worden, auch in Deutschland. Er wurde aufgrund von Sicherheitsbedenken von BMW rauscodiert.
Im vorhandenen Maße funktioniert er aber sehr sehr gut (nur mit meinem ehemaligen G20 codiert und getestet; da ich aber OS8 habe werde ich ihn auch auf dem i4 wieder codieren).
Im übrigen hat die BMW Niederlassung den SWA bei meinem G20 drin gelassen als sie ihn weiterverkauft haben. Jetzt freut sich der Käufer darüber. 😁
Ich bezweifle also dass BMW das großartig herausfindet oder ausfindig macht.
Teil- und Vollkasko können relativ leicht erlöschen, die Haftpflicht als Pflichtversicherung nicht.
Die Haftpflicht "erlischt" in der Tat nicht, damit die Geschädigten auf jeden Fall entschädigt werden. Je nach Situation kann der Versicherer dann aber das Geld vom fehlbaren Versicherungsnehmer zurückfordern. Deswegen ist grundsätzlich der Grobfahrlässigkeitsschutz empfehlenswert - der deckt aber auch nicht alles ab.
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Fraglich ist ja trotzdem, ob nicht doch eher bmw haftet, wenn in der BMW- Werkstatt die Software für den Spurwechselassistent aufgespielt wird, die von bmw entwickelt wurde. Wenn sie nicht mehr zugelassen ist, muss bmw bei sw Updates verhindern, dass es wieder versehentlich drauf kommt…
Und ich hatte doch so wenig Bock auf die Diskussion hier 🙁
Ich seh das so wie einige hier. Man hackt das Fahrzeug nicht, man baut nicht irgendwelche Chips ein, sondern man aktiviert nur ein Feature, was nach der Homologation vom Hersteller für einzelne Regionen deaktiviert wurde. Noch dazu handelt es sich um ein Feature, für dessen Verwendung der Fahrer sowieso die 100%-ige Verantwortung trägt.
Und wie @MaxPaul90 geschrieben hat würde bei diesem Weg das Feature selbst sogar von der Werkstatt aktiviert werden und nicht mal von einem selbst. Ich seh hier einfach das Risiko nicht. Davon abgesehen, dass noch niemand weiß, ob der Weg überhaupt funktioniert 😁
Und zum rechtlichen Teil: Die KFZ-Haftpflichtversicherung kann bis zu 5.000€ Regress fordern und nicht alles an Schäden zurückfordern. Lediglich die Teil- und Vollkasko könnten unter entsprechenden Bedingungen die Leistungen verweigern. Aber diese Bedingungen seh ich hier einfach nicht gegeben.
Wenn jemand klingelt kommt der Verweis auf die NUBs des Forums!
Guten Morgen,
ich würde mich auch gerne mal von dieser Funktion des SWA überzeugen :-), daher suche ich einen Programmierer. Am besten Zwischen Köln und Aachen. Kontaktaufnahme gerne per PN.
Gruß
Thorsten
@Seafisch, hast du OS 8?
Bin gebürtiger Dürener, aber erst im Mai wieder mal kurz da. Können es dann gerne machen.
Berichtet mal bitte. Gern auch via PN.
Ich hab leider auch noch niemanden gefunden, der das bei mir im FA hinterlegen kann und der das schonmal gemacht hat :/ Würde das echt gerne ausprobieren, in der Werkstatt dann ein Update machen zu lassen, nachdem man den FA geändert hat.
Wenn es denn so sein sollte, dass der SWA in D rechtlich nicht zulässig ist, verstehe ich nicht, dass diese Funktion aktuell sowohl im Konfigurator angezeigt wird als auch in der Bedienunganleitung beschrieben ist.
Ich finde in meinem x40 (OS 8.5) keine Möglichkeit, den SWA zu aktivieren. Eine zugesagte Leistung abzurechnen, aber nicht zu liefern, ist ein Sachmangel, der eine Wandlung rechtfertigt. Bin gespannt, wie mein Freundlicher reagiert, wenn ich ihn damit konfrontiere.
Der e40 aus 10/22 hatte den DAP nicht, weil das damals aufgrund der Lieferkettenproblematik einseitig aus dem Vertrag genommen wurde. Ich hatte mich darauf gefreut, das Feature, wie 2018 bereits beim G31, nun wieder nutzen zu können.
Wieso die alte Diskussion wieder aufwärmen? In DE ist der SWA nicht erlaubt/verfügbar, da die Sensoren im i4 dafür nicht ausreichen (zumindest nach Regelung in DE/EU), in den USA ist er nach wie vor verfügbar. Steht auch im Kleingedruckten zu den länderspezifischen Abweichungen bei Fahrerassistenzsystemen. In der Bedienungsanleitung sind oft Funktionen beschrieben, die dein Auto gar nicht hat und die es z.B. auch nur in USA gibt (noch so ein Beispiel ist die Funktion Assisted Driving Plus beim X1). Im Konfigurator finde ich bei uns aber zumindest keinen Hinweis auf den SWA.
Wieso? Ich habe das Auto seit 5 Tagen und bestellte Leistungen sind nicht enthalten.
Im Konfigurator wird der SWA auch heute - sogar mit Bild - als Teil des Innovationspakets dargestellt. Und laut FAQ auf bmw.de ist der SWA Bestandteil des DAP. Sorry, wenn ich etwas Altes/Aufgeklärtes aufwärme, weil es mich nun betrifft.
Auf deinem Bild wird der Spurwechselassistent nicht in der Beschreibung erwähnt nur in dem Screenshot, daraus eine Ausstattung abzuleiten funktioniert nicht. Auch im FAQ sind die Einschränkungen sichtbar.