Hypercolor LED Kennzeichenbeleuchtung
So, hier nun ein Foto von den frisch verbauten Hypercolor 10.000K LED's für's Kennzeichen. Sind recht blau, sieht aber in Original richtig gut aus!
Ach ja, hab's heute bei den 5° Plus gewagt - bin durch die Waschstraße - deshalb auch noch ein Foto von der Seite 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DVE
Kann es sein, dass Du eine falsche Seite verlinkt hast 😕
Es fällt mir schwer, bei solchen Links an Zufälle zu glauben
363 Antworten
Gar nicht, weil es auch totaler Quatsch wäre.
Es ist eine Bauteilgenehmigung und ist nicht auf ein Modell / Hersteller beschränkt sondern nur auf die Funktion und Verwendungsbereich.
Man darf also kein Blinker als Rückleuchte, kein TFL als NSW, keine Kennzeichenleuchte als Hauptscheinwerfer usw. verwenden.
Die Funktion ist mit Buchstaben auf dem jeweiligen Teil vermerkt.
Dann dürfte es auch kein Golf IV mit E60 Lampen geben
Kein Passat 3B mit A5 Scheinwerfern
Kein EuraMobil_Integra Wohnmobil mit E39 Scheinwerfer
Keine nachrüst LED Rückleuchten für alle möglichen Autos.
Der Code für die Entschlüsselung für Ziffern- und Buchstabenkombinationen auf Licht Technischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern:
Scheinwerfer:
a)Ausführung
A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Abblendlicht oder Fernlicht
RL: Tagfahrlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
HC/R: Halogen-Fern- oder -Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R: Bi-Xenon
/: nicht zusammen einzuschalten
Referenzzahl:
Wert, der sich auf Fernscheinwerfer bezieht. Laut ECE-Regelung darf diese Referenzzahl die Obergrenze von 75 pro Fahrzeug nicht überschreiten.
Gezählt werden hier die beiden Werte des serienmässigen Fernlichts ( linker + rechter Hauptscheinwerfer ) zuzüglich der Werte weiterer montierter Scheinwerfer.
Der Wert ist auf der Streuscheibe zugelassener Scheinwerfer eingeprägt.
b) Fahrtrichtung
Pfeil zeigt nach links: Linksverkehr
Doppelpfeil
(zeigt nach links und rechts): Links- oder
Rechtsverkehr
kein Pfeil: Rechtsverkehr
Heckleuchten-Ausführung:
A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: Rückstrahler
R: Schlussleuchte
S1: Bremsleuchte
1, 1a, 1b : Vordere Blinkleuchte ( unterschiedliche technische Auslegungen )
2a: Hintere Blinkleuchte
5: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m Länge )
6: Zusätzliche seitliche Blinkleuchte ( für Fahrzeuge länger als 6m )
SM1: Seitenmarkierungsleuchte ( für alle Fahrzeuge )
SM2: Seitenmarkierungsleuchte ( für Fahrzeuge bis 6m länge )
L: Kennezichenleuchte
Zitat:
Original geschrieben von Audimann77
Also woran erkenne ich denn, welches e-zeichen "allgemeingültig" ist, und welches nur gültig für eine Marke ?
Moin Audimann77,
ein E Prüfzeichen für eine Marke gibt es nicht.
Jedes Modell eines Fzg Herstellers bekommt eine
EG Typgenehmigungin dem alle Anbauteile enthalten sind.
Eine "allgemeingültige"
Kennzeichenbeleuchtungwird es wohl nicht geben, im Gegensatz zum nachträglich anbaubaren TFL bei dem dann Höhe, Abstand etc. einzuhalten sind und die ABE dafür im Fzg mitzuführen ist.
Gruss TAlFUN
p.s.
Die ECE Regelungen von allen Anbauteilen findet man hier
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin Mike3BG,Zitat:
Original geschrieben von Mike3BG
Ich denke CORLEONE meint diesen Thread, ich übrigens auch :-) Also bitte erkläre uns allen doch mal genau (!) was an der BMW-Leuchte, die übrigens als einzige echte (!) Prüf-Nummern hat und mit ihrem Aufbau (Streulinse) so dramatisch widerrechtliches dran ist? Wenn threads geschlossen gehören, dann alle AUSSER die wo es um die BMW-Leuchte geht, meinst du nicht?Grüße
im BMW Forum beim passenden Modell hätte ich dieses Thema nicht geschlossen, da dort nichts widerrechtliches dran ist😉
Ein Einbau dieser Leuchte bei einem Audi, MB, VW etc. wird durch die Prüfnummer allerdings nicht erlaubt.Gruss TAlFUN
Hi,
dann bitte zeige uns woran man erkennt welche Prüfnummer das verbietet". Und damit hat du dir selbst den Startschuß gegeben ALLE Threads zu schließen wo es um Teile ohne Prüfnummer geht. Denke du bis ab nun beschäftigt ;-)
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von C0RLE0NE
Gar nicht, weil es auch totaler Quatsch wäre.
Es ist eine Bauteilgenehmigung und ist nicht auf ein Modell / Hersteller beschränkt sondern nur auf die Funktion und Verwendungsbereich.
Moin🙂
Dies ist leider eine falsche Annahme, siehe meinen obigen Beitrag.
Gruss TAlFUN
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Mike3BG
Und damit hat du dir selbst den Startschuß gegeben ALLE Threads zu schließen wo es um Teile ohne Prüfnummer geht. Denke du bis ab nun beschäftigt ;-)
Danke,
aber ich habe auch so genug zu tun😉
Hier sind auch 2 Themen offen, da auf die Gefahren und Haftungsprobleme hingewiesen wird, warum soll ich so was schliessen?
Thema1Thema2Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Danke,Zitat:
Original geschrieben von Mike3BG
Und damit hat du dir selbst den Startschuß gegeben ALLE Threads zu schließen wo es um Teile ohne Prüfnummer geht. Denke du bis ab nun beschäftigt ;-)
aber ich habe auch so genug zu tun😉
Hier sind auch 2 Themen offen, da auf die Gefahren und Haftungsprobleme hingewiesen wird, warum soll ich so was schliessen?
Thema1
Thema2Gruss TAlFUN
Hi,
und worin liegt der Unterschied in dem MB-Thread und in den geschlossenen? Ich sags wie's is, du brauchst dich auch nicht mehr dafür zu rechtfertigen denn mir ist es mittlerweile egal ob der thread zu ist oder nicht, denn..........Hand aufs Herz........wir ALLE wissen daß wenn eine LED-Kennzeichenleuchte "zulässig" ist dann die vom 3er BMW. Alle anderen sind Quatsch, und werden auch nie eine Zulassung bekommen. Diese Diskussion ist sowieso rein hypotetischer Natur und macht eigentlich keinen Sinn, da ich mir viel vorstellen kann aber nicht daß jemand mit einer orig. 3er BMW-LED-Leuchte mit E-Zeichen an einem 8K 'Probleme' bekommt. Meine Meinung.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Mike3BG
... wir ALLE wissen daß wenn eine LED-Kennzeichenleuchte "zulässig" ist dann die vom 3er BMW. Alle anderen sind Quatsch, und werden auch nie eine Zulassung bekommen. Diese Diskussion ist sowieso rein hypotetischer Natur und macht eigentlich keinen Sinn, da ich mir viel vorstellen kann aber nicht daß jemand mit einer orig. 3er BMW-LED-Leuchte mit E-Zeichen an einem 8K 'Probleme' bekommt. Meine Meinung.Grüße
Hallo Mike3BG,
deine Meinung sei dir unbenommen und nein, diese Diskussion ist nicht rein hypothetischer Natur und ja Du würdest mit einer 3er BMW LED Leuchte an einem 8K Probleme bekommen.
Ob der TÜV oder die Polizei es bemängelt oder nicht ist dabei irrelevant, ein Gutachter im Falle eines Unfalls wird es auf jeden Fall bemerken und dann freut sich nur einer, die Versicherung.
Gruss TAlFUN
Moin,
Das E-Prüfzeichen ist erstmal nichts weiter, als ein allgemeines Konformitätszeichen, vergleichbar einem CE Zeichen auf z.B. Spielzeug oder verschiedenen Maschinen. Das heißt - der Hersteller bestätigt, dieses Bauteil ist in Übereinstimmung mit geltendem EU Recht und KANN theoretisch in jedem Fahrzeug ZUGELASSEN werden. Dies stellt den ERSTEN Schritt dar, eine Leuchteinheit an einem Fahrzeug zuzulassen. Der NÄCHSTE Schritt stellt die Betriebsgenehmigung dar, diese ist in Form der ABE an ein bestimmtes Modell geknüpft und bescheinigt - das der dieses Bauteil an diesem Fahrzeug zulässig ist.
Es ist jedoch auch möglich ein Bauteil OHNE ABE im Rahmen einer lichtechnischen Begutachtung zugelassen zu bekommen. Hierzu kann entweder ein komplettes Gutachten erstellt werden (dies kann z.B. für jedes identische Fahrzeug verwendet werden) oder es kann ein bestehendes Gutachten z.B. von einem anderen Fahrzeug übertragen werden. Das geht, wenn man ganze Bauteilgruppen überträgt.
Wenn eine Leuchteinheit NUR ein E-Zeichen hat - reicht dies nur für "Bereiche" mit niedrigem Anforderungsprofil aus. Ansonsten benötigt man entweder ein Gutachten oder eine ABE - ansonsten ist man bestenfalls in einer rechtlichen Grauzone unterwegs ...
MFG Kester
bla-bla-bla😁
Zitat:
Original geschrieben von kanyk
bla-bla-bla😁
😁
90€ und 3 Punkte,
teures bla-bla-bla oder?
Und dies ohne Gefährdung oder gar einen Unfall 🙄
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
😁Zitat:
Original geschrieben von kanyk
bla-bla-bla😁
90€ und 3 Punkte ,
teures bla-bla-bla oder?
Und dies ohne Gefährdung oder gar einen Unfall 🙄Gruss TAlFUN
mit bla-bla-bla hatte ich gemeint, dass dieses Thema in eine "Carleone vs. Taifun"- Duell ausgelaufen ist 😁 Aber das ist ja auch das Tolle an diesem Forum.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
😁Zitat:
Original geschrieben von kanyk
bla-bla-bla😁
90€ und 3 Punkte ,
teures bla-bla-bla oder?
Und dies ohne Gefährdung oder gar einen Unfall 🙄Gruss TAlFUN
Wo wir wieder beim Thema wären. Hätte der Arme die BMW-Leuchten gehabt, hätte er keine Probleme bekommen ;-)
Und ja, die Diskussion mit der BMW-Leuchte ist rein hypothetischer Natur. Niemals wird etwas passieren, auch nicht bei einem extremen Unfall, was hoffentlich nie eintreten wird. Die LED-Sofitten gehören IMHO wirklich nicht ans Auto. Von daher immer noch unverständlich so ein Trara um die BMW-Leuchte zu machen, aber alle anderen NICHT legalen Sofitten in den threads stehen zu lassen, wenns doch so illegal ist.
Grüße
In der Liste der Illegalität bilden die LED-Kennzeichen-Leuchten ohne Zulassung m.E. folgende Stellung:
1. An-/Umfahren von Fußgängern
2. An-/Umfahren von Radfahrern
3. ...
4. Betrunken Autofahren
5. ...
6. Innerstädtische Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigeit
7. ...
8. - 98. ...
99. LED-Kennzeichenbeleuchtung
Aber wahrscheinlich fahren die Leute mit den BMW-Leuchten NIEMALS auch nur einen km/h zu schnell dass sie auf andere "mit dem Finger zeigen", die solche LED-Leuchten verbaut haben und glauben dabei noch, sie hätten eine "weissere" Weste! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mike3BG
Hi!Ich habe soeben rausgefunden daß die Kennzeichen-Leuchten im 8K NICHT überwacht sind. Zumindest nicht bei meinem gerade ausgelieferten Avant mit LED-Rücklechten. Also braucht man die Widerstands-Geschichte gar nicht. Kabeladapter ran und gut ists.
Grüße
aha, also im MJ2009 werde die überwacht 🙄. Baut man die BMW LEDs rein, so muss wenigstens ein Widerstand parallel geschaltet werden um die Ordnungsmäßigkeit der Kennzeichenbeleuchtung dem FIS vorzugaukeln.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
90€ und 3 Punkte ,
teures bla-bla-bla oder?
Und dies ohne Gefährdung oder gar einen Unfall 🙄Gruss TAlFUN
Und dieser Aussage glaubst du? Sorry, aber dafür gibt es, laut Rennleitung, nicht die geringste gesetzliche Grundlage. Reine Ermessenssache.
Gruß Dirk