Hupen beim Abschließen

Mercedes A-Klasse W176

Meine A-Klasse hupt beim Abschließen ab Werk. Ich dachte, dass ist laut STVO verboten oder gibt es das was Neues?

Beste Antwort im Thema

Wieso muss der Karren hupen, damit ihr checkt, dass er verschlossen ist? 😕

Der blinkt schon und du siehst, dass die Verriegelungsknöpfe runterfahren. Meiner legt noch die Spiegel an.

Soll er noch hüpfen und "Tschüss" brüllen? 🙄

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So steht es geschrieben ... 😁

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Kennt mittlerweile jemand die Haltung von Mercedes selbst dazu? Auf Seite 1 war von einer E-Mail an MB die Rede, dazu kam aber nixmehr.

Das Thema kommt immer wieder auf.

Ohne für Mercedes sprechen zu wollen, aber glaubt ihr wirklich das solch eine Funktion, schon gar unter hinzunahme des Signalhorns und durch den Nutzer selbst aktivierbar eingebaut würde, wenn dies nicht erlaubt wäre ? Ich denke das dies auch Bestandteil einer Zulassungsgenehmigung für ein neues Modell ist !

Zitat:

@2x2Ringe schrieb am 18. April 2019 um 12:15:42 Uhr:


Ohne für Mercedes sprechen zu wollen, aber glaubt ihr wirklich das solch eine Funktion, schon gar unter hinzunahme des Signalhorns und durch den Nutzer selbst aktivierbar eingebaut würde, wenn dies nicht erlaubt wäre ? Ich denke das dies auch Bestandteil einer Zulassungsgenehmigung für ein neues Modell ist !

So sehe ich das auch

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So sehe ich das auch. Es gibt aber immernoch Leute, die sagen kategorisch, das alles sei nicht erlaubt...

Natürlich ist dies erlaubt.

Dann ist dies ja ausreichend diskutiert und beschrieben worden, um diesen Beitrag für immer zu schließen... Bevor der nächste Seppel kommt, und sagt....
*duckundweg*

Zitat:

@2x2Ringe schrieb am 18. April 2019 um 12:15:42 Uhr:


Ohne für Mercedes sprechen zu wollen, aber glaubt ihr wirklich das solch eine Funktion, schon gar unter hinzunahme des Signalhorns und durch den Nutzer selbst aktivierbar eingebaut würde, wenn dies nicht erlaubt wäre ? Ich denke das dies auch Bestandteil einer Zulassungsgenehmigung für ein neues Modell ist !

Ja.

Hier geht es um die länderspezifischen Einstellungen.

In Deutschland ist die Aktivierung dieser Funktion nach wie vor nicht zulässig.

Sorry So ein Blödsinn. Es ist zulässig. Sonst wäre die Aktivierung im KI nicht möglich. Ich hab es auch aktiviert. Finde die akustische Rückmeldung praktisch. Ob andere das peinlich finden ist mir mal so was von egal.
Gruß

Zitat:

@Audiracer1000 schrieb am 19. April 2019 um 17:13:59 Uhr:


Es ist zulässig.

Das habe ich

nicht

bestritten.

Aber eben nicht in Deutschland.

Genau diese Leute meine ich. Für den deutschen Markt rollen Fahrzeuge vom Band mit dieser Funktion und es gibt Leute die sagen, es sei nicht erlaubt...

Da fällt mir nixmehr ein.

@drahkke. Die Fzg in Deutschland die auch hier verkauft wurden/werden (meiner eingeschlossen) besitzen diese Funktion frei verfügbar für den Kunden in Deutschland. Laut deiner Aussage verkaufen nun die Hersteller seit ewig Fzg. ohne Typenzulassung. Denn wenn die Funktion hier nicht erlaubt wäre, würden die Fzg. keine Freigabe vom KBA bekommen. Und ich besitze dann augenscheinlich eine A-Klasse mit ungültige Zulassung. Würdest du mir die Sach und Rechtslage für die Unzulässigkeit der akustischen Schließbestätigung hier in DE erläutern und mit hinreichenden gültigen Quellen belegen. Denn ich kann deine Aussage nicht nachvollziehen.
Gruß

Da kann dann der Bäcker auch gleich eine Kompressorfanfare an seinen Wecker anschließen und draußen am Haus festmachen, damit wenigstens alle hören, wenn er um 2 Uhr aufsteht.

Ich war bisher auch der Auffassung, dass eine akkustische Schließmitteilung in Deutschland verboten ist (aufgrund welcher Informationen kann ich momentan nicht mehr nachvollziehen).

Mein W246 aber hat diese Funktion und das Fahrzeug ist eine Version für den deutschen Markt. Die länderspezifischen Versionen gibt es u.a. ja gerade deshalb, um Funktionen länderspezifisch freizuschalten oder aber zu sperren.

Auch einen Vorführer (C-Klasse), den ich für eine ganzes Wochenende fahren durfte, hatte diese Funktion aktiviert. Meine Nachbarin führt z.B. eine Skoda Oktavia, der diese akkustische Rückmeldung auch hat. Darauf angesprochen, hat sie mir erklärt, dass dies seit dem Kauf so war.

Eine andere Nachbarin hat einen Chevrolet Orlando (technischer Zwilling des Opel Zafira 3. Generation und Opel Astra J), der ebenfalls dies Funktion hat.

Dies beweist zwar alles nicht die Zulässigkeit, sind m.E. jedoch Indizien hierfür.

Insobesondere Fahrzeuge in deutscher Version und für Deutschland verfasster Betriebsanleitung dürften entweder diese Funktion nicht freigeschaltet haben oder aber mindestens in der Betriebsanleitung einen entprechenden deutlich sichtbaren Hinweis enthalten. Mein Fahrzeug hat die Funktion und keinen Hinweis in der BA, wonach dies Funktion länderspezifisch nicht aktiviert werden darf - folglich gehe ich von der Zulässigkeit aus.

Man zieht hier vielleicht manchmal falsche Schlüsse aus bestimmten Tatsachen...
Nur weil ich die Funktion aktivieren kann und der Wagen eine KBA-Zulassung hat, muss sie (in Deutschland) nicht erlaubt sein. Es geht doch vielmehr um mein Handeln! Grundlos Hupen ist auch verboten, trotzdem wird mein Wagen mit Hupe zugelassen, denn in bestimmten Situationen darf ich hupen, wie auch in bestimmten Ländern das akustische Verschließen nutzen.... Es liegt doch in meiner Verantwortung nach deutschem Recht zu handeln und mir die Funktion für andere Länder trotzdem zur Verfügung stellen zu lassen. Denn Fakt ist ja, dass für unser Land die Möglichkeit besteht, die Funktion abzustellen! Damit dürfte den gesetzlichen Vorgaben wohl Genüge getan sein!
Und wer wissen will, was alles verkauft werden darf, obwohl es verboten ist, schaue mal ins Schaufenster von Waffengeschäften.... ;-)

Damit will ich jetzt weder behauptet haben, dass es erlaubt, noch dass es verboten ist!

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