Hupen beim Abschließen
Meine A-Klasse hupt beim Abschließen ab Werk. Ich dachte, dass ist laut STVO verboten oder gibt es das was Neues?
Beste Antwort im Thema
Wieso muss der Karren hupen, damit ihr checkt, dass er verschlossen ist? 😕
Der blinkt schon und du siehst, dass die Verriegelungsknöpfe runterfahren. Meiner legt noch die Spiegel an.
Soll er noch hüpfen und "Tschüss" brüllen? 🙄
156 Antworten
Zitat:
@Audiracer1000 schrieb am 19. April 2019 um 21:10:59 Uhr:
Würdest du mir die Sach und Rechtslage für die Unzulässigkeit der akustischen Schließbestätigung hier in DE erläutern und mit hinreichenden gültigen Quellen belegen. Denn ich kann deine Aussage nicht nachvollziehen.
Auszug des § 35e StVZO:
§35e Türen
(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.
...
Und Hier § 55 StVZO:
§55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. ...
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. ...
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. ...
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
Dies sind aber keine im allgemeinen störenden Geräusche und das sehr kurze Signal ist deutlich abgeschwächt gegenüber der normalen Hupe und gefährdet in keinster Weise den Verkehr. Man steht in der Regel dann neben dem Fzg. auf einem Parkplatz. Die von dir angegebenen Auszüge beziehen sich in keinster Weise auf die akustischen Schließung eines Fzg. Natürlich vom Hersteller, keine nachträglich. Noch einmal, SONST WÜRDEN DIE FZG. HIER KEINE ZULASSUNG BEKOMMEN WENN DIES NICHT ERLAUBT WÄRE. Das kann doch nicht so schwer sein oder. Leute, echt ihr habt Probleme, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Du musst schon den Zusammenhang der von dir angegebenen Gesetze verstehen und richtig anwenden. Die akustische Schließung ist weder Verkehrsgefährdent, störend, erschreckend oder oder oder.
Aber besser du mahnst die Hersteller alle ab wegen Lärmbelästigung, Verkehrsgefährdung usw.
Echt unglaublich.
Ich dachte ich schaue mal im Mercedes-Unterforum vorbei weil sich da sicher alle einig sind, weil die Fahrzeuge es tatsächlich ab Werk haben...aber hier gehts ja teils schlimmer zu wie in der VAG-Sparte 😁
Zitat:
@Audiracer1000 schrieb am 20. April 2019 um 15:39:57 Uhr:
Dies sind aber keine im allgemeinen störenden Geräusche und das sehr kurze Signal ist deutlich abgeschwächt gegenüber der normalen Hupe und gefährdet in keinster Weise den Verkehr. Man steht in der Regel dann neben dem Fzg. auf einem Parkplatz. Die von dir angegebenen Auszüge beziehen sich in keinster Weise auf die akustischen Schließung eines Fzg. Natürlich vom Hersteller, keine nachträglich. Noch einmal, SONST WÜRDEN DIE FZG. HIER KEINE ZULASSUNG BEKOMMEN WENN DIES NICHT ERLAUBT WÄRE. Das kann doch nicht so schwer sein oder. Leute, echt ihr habt Probleme, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Du musst schon den Zusammenhang der von dir angegebenen Gesetze verstehen und richtig anwenden. Die akustische Schließung ist weder Verkehrsgefährdent, störend, erschreckend oder oder oder.
Aber besser du mahnst die Hersteller alle ab wegen Lärmbelästigung, Verkehrsgefährdung usw.
Echt unglaublich.
Unter „störend“ versteht der Gesetzgeber ein Geräusch, dass nicht zwingend zum Öffnen und Schließen gehört und daher vermeidbar ist. Das Hupsignal ist nicht zwingend notwendig, um den Wagen zu verschließen. Die Türen schließen ja auch so.
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Zitat:
@Ublo schrieb am 20. April 2019 um 15:05:24 Uhr:
Nur weil ich die Funktion aktivieren kann und der Wagen eine KBA-Zulassung hat, muss sie (in Deutschland) nicht erlaubt sein. Es geht doch vielmehr um mein Handeln!
Eben.
Die Zulassung erfolgt EU-weit und die Straßenverkehrsordnung gilt nach wie vor auf nationalstaatlicher Ebene.
Die Eigenverantwortung des Fahrers ist nicht an die Zulassungsbehörde delegierbar.
Zitat:
@Audiracer1000 schrieb am 20. April 2019 um 15:39:57 Uhr:
Noch einmal, SONST WÜRDEN DIE FZG. HIER KEINE ZULASSUNG BEKOMMEN WENN DIES NICHT ERLAUBT WÄRE. Das kann doch nicht so schwer sein .....
Ist ja für viele andere auch nicht so schwer! ;-)
Noch einmal für dich, was Zulassung angeht.... In Österreich und Holland werden auch Fahrzeuge zugelassen, die schneller als 130 km/h fahren! DU hast darauf zu achten, wie tief du das Gaspedal runter trittst und damit dein Auto beim Verschliessen nicht hupt, hast DU darauf zu achten, dass die Funktion ausgeschaltet ist! Mercedes gibt dir hierzu die Möglichkeit und das ist dann für das KBA (und die ganze EU) ok!
OK ihr habt recht und ich schließe verbotener Weise mein Fzg. weiterhin mit akustischer Bestätigung ab. Ich bin raus.
Zitat:
@Audiracer1000 schrieb am 20. April 2019 um 21:09:16 Uhr:
OK ihr habt recht und ich schließe verbotener Weise mein Fzg. weiterhin mit akustischer Bestätigung ab. Ich bin raus.
Denk dir nichts, ich schließe mein Fahrzeug auch schon seit ca 4 Jahren immer mit diesem Ton ab!
Ich bin mir ganz sicher, wenn diese Funktion in DE "nicht erlaubt" wäre, würde es sie auch in DE nicht geben.
Bei uns in DE ist "fast alles" bis in letzte Detail geregelt, es gibt nur ein paar Hände voll Menschen die das als Lärm auffassen. :-)
PS: Bis jetzt hat noch keiner ein Zitat getätigt, wo dies bei uns in DE verboten sein sollte.
Zitat:
@W176er schrieb am 21. April 2019 um 16:51:56 Uhr:
PS: Bis jetzt hat noch keiner ein Zitat getätigt, wo dies bei uns in DE verboten sein sollte.
Hast du dir den Thread nicht von Anfang an durchgelesen? 😕
Also mit der Westentaschenjuristerei die hier an den Tag gelegt wird, wäre ich vorsichtig. Sollte es tatsächlich in Deutschland verboten sein, wäre hier MB mit zu Verantwortung zu ziehen, da man zumindest in der BA darauf hinweisen müsste, dass die Aktivierung der „Akustischen Schließung“ gegen die StVZO verstößt. Das meint ihr doch nicht im Ernst, dass n-Automobilhersteller sich auf dieses Glatteis begeben.
Dann sollte man auch über die Auslegung des 55 was posten. Zitat
„
Die Schallfrequenz der Hupe am Auto oder einer entsprechenden Einrichtung für Schallzeichen muss jedoch eine “mit gleichbleibenden Grundfrequenzen” (§ 55 Absatz 2 StVZO) ertönen. Das bedeutet, dass abgespielte Melodien nicht zulässig sind. Dies könnte die anderen Verkehrsteilnehmer mehr irritieren als warnen.
Und auch zur maximalen Lautstärke der Schallzeichen gibt der Paragraph Auskunft: Zu keiner Zeit darf der Schall einen Wert von 105 Dezibel (dB) überschreiten. Ist das Schallsignal zu laut, können näher stehende Personen durch den Lärm belästigt und gar geschädigt werden.
Anders als bei Auto und Lkw werden die Schallzeichen von Kraftfahrzeugen der Feuerwehr und Polizei mit einem Nebelhorn erzeugt. Abweichend von den Bestimmungen für Hupen dürfen und müssen hier festgelegte Tonreihen erkennbar sein. So können Sie sich von den normalen Schallzeichen der anderen Kraftfahrzeuge abheben und auf die besondere Gefahrenlage hinweisen.
Auch kleinere Zweiräder wie Mofas oder Fahrräder müssen mit entsprechenden Einrichtungen für Schallzeichen (§ 64a StVZO) ausgerüstet sein. Allerdings ist hier eine helltönende Glocke vorgesehen. Andere Einrichtungen sind hier nicht zulässig und können ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen.
.“
§ 55 regelt nur die Beschaffenheit der Hupe und wie sie zu funktionieren hat. Nix, dass sie nicht als Quittierung verwendet werden darf.
Der Absatz 4 regelt nur das eine Einrichtung für Schallzeichen vorhanden seien darf. Da die Quitierung über die Hupe erfolgt, ist Absatz 4 nicht einschlägig.
Und was hier § 35e verloren hat!? Muss man schon Phantasie haben. Was das mit Türen zu tun hat muss mir einer erklären. Der hat mit der Tür und dem Schließmechanismus zu tun, dass eine Tür beim Fahren nicht aufgeht etc. Aber doch nicht auf das „Verschließen“ Anwendung findet.
Alles in allem ist die Diskussion unnötig, wenn man ein gewisses Maß an Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen möchte, deaktiviert man‘s, aber verboten ist es mit Sicherheit nicht. Wobei ich davon ausgehe, dass das weniger als 3 % stört. Also mehr als unnötige Diskussion.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. April 2019 um 19:30:38 Uhr:
Zitat:
@W176er schrieb am 21. April 2019 um 16:51:56 Uhr:
PS: Bis jetzt hat noch keiner ein Zitat getätigt, wo dies bei uns in DE verboten sein sollte.
Hast du dir den Thread nicht von Anfang an durchgelesen? 😕
Doch habe ich.
Jedoch würde/müsste wie auch schon mehrmals hier geschrieben von MB in der BA der Zusatz stehen: Bitte beachten sie jeweils die Länderspezifischen Bestimmungen für die akustische Rückmeldung!
PS: Manche haben so ein Zirp-Modul verbaut, dass über der Lautstärke der akustischen Rückmeldung von MB liegt.😉
Glaubt ihr ernsthaft, dass MB euch unsere Verkehrsvorschriften im Handbuch erklären MUSS??? Das ist in manchen Fällen ein netter Hinweis aber doch keine Pflicht! Ihr setzt euch in den Wagen und seit für die Einhaltung der StVO und StVZO verantwortlich! Muss MB auch schreiben, dass du dich anschnallen musst und in Holland davor warnen, dass der Wagen schneller als 130 km/h fahren kann, was da verboten ist...? Oder besoffen fahren, kein Wort dazu im Handbuch...!
Anderes herum:
Ist alles erlaubt, wo nicht laut Handbuch verboten ist??? Freunde, das ist nur ein Handbuch!
Zitat:
@Ublo schrieb am 23. April 2019 um 17:56:07 Uhr:
Glaubt ihr ernsthaft, dass MB euch unsere Verkehrsvorschriften im Handbuch erklären MUSS??? Das ist in manchen Fällen ein netter Hinweis aber doch keine Pflicht! Ihr setzt euch in den Wagen und seit für die Einhaltung der StVO und StVZO verantwortlich! Muss MB auch schreiben, dass du dich anschnallen musst und in Holland davor warnen, dass der Wagen schneller als 130 km/h fahren kann, was da verboten ist...? Oder besoffen fahren, kein Wort dazu im Handbuch...!Anderes herum:
Ist alles erlaubt, wo nicht laut Handbuch verboten ist??? Freunde, das ist nur ein Handbuch!
Fahr doch mal ohne Gurt los. Das Auto erinnert dich mehr als eindringlich, dass du dich anschnallen sollst, genauso wie die BA. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch Schilder gekennzeichnet. Auch hier die eindeutigen Normen in der StVO. Also geht doch deine Erklärung ins Leere.
Dann muss man mal die Infos auf den Tisch legen, wo es steht, dass es verboten ist? Und auch bitte mit der Angabe des Bußgeldes aus dem Bußgeldkatalog? 😉 Mehr als schreiben, dass es verboten seien soll, kommt nicht rüber. Und bitte keine amateurhaften Auslegungen der hier bereits irrelevanten aufgeführten Paragraphen.
Du hast mich nicht richtig verstanden! Ich schrieb nur, dass ein Handbuch keine Bedeutung hat!
Die StVZO ist weiter oben recht eindeutig zitiert. § 55 (4) StVZO sagt es eigentlich abschließend...
Schade nur das § 55 (4) StVZO keine Anwendung findet.😉 Siehe oben. 55 regelt die Beschaffenheit des Schallzeichens (Hupe), nicht deren Einsatzzweck. Wenn überhaupt müsste ein Verbot in der StVO zu finden sein, sofern hier also keiner eine entsprechende Norm zitieren kann, gibt es kein Verbot. Lasst es doch einfach, wenn ihr es nicht wisst und hört auf mit der Laienjuristerei.
Absatz 4 schließt zusätzliche Chirpmodule oder Mehrtonfanfahren wie u.a. in den USA üblich aus und somit bei uns verboten sind.