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HU zur Nachprüfung wegen originalen Felgen!

BMW 3er E36
Themenstarteram 10. März 2012 um 11:28

Hallo Leute,

war vorhin beim TÜV und muss zur Nachkontrolle. Ich habe auf meinem E36 originale 7x16 et47 Alufelgen mit 205/55R16 statt 225/50R16 Reifen drauf. Ich bin schon zwei mal ohne Probleme bei der HU mit dieser Rad Reifenkombination durchgekommen.

Das Auto wurde sogar damals mit diesen Felgen ausgeliefert. Nur steht in diesen neuen EU Briefen und Scheinen nur noch 15 Zoll eingetragen. Er meinte ich dürfte die nicht fahren oder müsse eine Freigabe von BMW holen. Ich habe damals sogar laut einer Freigabe auf diese Größe gewechselt, da die 225 mir für den Winter zu breit und zu teuer waren.

Wahrscheinlich hat der Prüfer schlecht geschissen oder so, aber was kann ich jetzt machen? Habe mal das Umrüstkatalog Rad Reifenkombinationen von BMW runtergeladen, wo alle Reifen und Felgen drinne stehen. Aber reicht das denen? Weil so gesehen, steht ja trotzdem nichts in dem Brief.

Ich krieg echt die Krise, dass man heutzutage noch nicht mal mit originale Felgen durch den TÜV kommt.

Beste Antwort im Thema

Bitte? :eek:

Aber genau DAS hat der Gesetzgeber doch mit der bekloppten Änderung bei den Fahrzeugappieren damals angestrebt,das ICH als Fahrzeughalter nicht mehr jeden scheiß Wisch mit mir mitführen muß,sondern der TÜV und die Polizei in ihren Listen nachzugucken hat,ob ich das Zeug draufschrauben darf oder ned und jetzt erzählst du uns das Gegenteil?

Was sollte dann diese Scheiß Änderung?Is doch reine Schikane am Autofahrer!

Warum soll ich für Originalräder Geld abdrücken,um die eintragen zu lassen,obwohl sie vom Hersteller bereits eingetragen sind?Dann hat doch die hier im FAQ verlinkte Freigabeliste überhaupt keinen Sinn und man kann sich mit dem Papier den Arsch abwischen oder alternativ die Wand tapezieren....

Mann,wie mich das sauer macht! :mad:

Ich wart nur drauf,das mir das n TÜVer bei meinem Cabrio erzählt,dem hau ich das Ersatzrad in die Fresse.... -_-

 

Greetz

Cap

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Zitat:

Original geschrieben von bobbatz

Bei mir gab es damals auch Probleme. Hab auch 16" drauf. Als ich dann das Fahrwerk eintragen lassen wollte, sagte mir mein Kumpel(TÜV Prüfer), daß die 16" laut Betriebserlaubnis nicht zulässig sind.

Er hat sie dann einfach eingetragen.

Ich glaube das hängt mit dem Lenkeinschlag zusammen. Mein 328i hat keinen Lenkeinschlagbegrenzer. Nachdem ich jetzt mal das Fahrwerk gewechselt hab, ist mir aufgefallen, daß die Vorderräder an den Radhäusern geschliffen haben(Lack weg).

PS: Die Abnahme der Räder sollte kein Problem darstellen. Also lass sie doch einfach eintragen!

Ja und,dann baut man sich son 10€ Teil halt ein,wo ist das Problem:rolleyes:

am 13. März 2012 um 7:10

Zitat:

Original geschrieben von Hitman1974

Die Freigabeliste ist doch dafür gemacht worden hier im Faq.

Und dann gibt es ja noch die Liste von BMW welche man draufschrauben darf und welche nicht.

In diesem steht drin was man darf und was nicht.

Sprich welche Felgen für den E36 Typengenehmigt wurden.

Sprich welche Reifen wie erlaubt sind.

Und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht ja folgendes drin:

Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden.Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.

Hier das schon mal in Motortalk gepostete.

Sprich der besagte Felgen und Reifenkatalog für BMW E36 freigegebene Reifen.

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=578402

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=449737

Ich würde dies Ausdrucken und dem um di "Ohren hauen".

Ich hoffe das hilft die Diskussion mit dem Prüfer zu beenden.

Die Typgenehmigung ist entscheidend. So wie es in deinem Text steht.

Und wenn man sich mal die Auflagen durchliest, steht da was von Lenkeinschlagbegrenzer(auch für 16"). Also nicht meckern, sondern alles lesen. ;)

am 13. März 2012 um 7:12

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz

Bei mir gab es damals auch Probleme. Hab auch 16" drauf. Als ich dann das Fahrwerk eintragen lassen wollte, sagte mir mein Kumpel(TÜV Prüfer), daß die 16" laut Betriebserlaubnis nicht zulässig sind.

Er hat sie dann einfach eingetragen.

Ich glaube das hängt mit dem Lenkeinschlag zusammen. Mein 328i hat keinen Lenkeinschlagbegrenzer. Nachdem ich jetzt mal das Fahrwerk gewechselt hab, ist mir aufgefallen, daß die Vorderräder an den Radhäusern geschliffen haben(Lack weg).

PS: Die Abnahme der Räder sollte kein Problem darstellen. Also lass sie doch einfach eintragen!

Ja und,dann baut man sich son 10€ Teil halt ein,wo ist das Problem:rolleyes:

Eben ...dranbauen->Felgen abnehmen lassen->FERTIG

...ist doch kein Problem, dank der Freigabeliste.:D

am 13. März 2012 um 7:17

Das schrieb er als Themenstart:

@ A4Turbo1982:

"Ich habe auf meinem E36 originale 7x16 et47 Alufelgen mit 205/55R16

statt 225/50R16 Reifen drauf.

Ich bin schon zwei mal ohne Probleme bei der HU mit dieser Rad Reifenkombination durchgekommen.Das Auto wurde sogar damals mit diesen Felgen ausgeliefert.

Nur steht in diesen neuen EU Briefen und Scheinen nur noch 15 Zoll eingetragen.

Er meinte ich dürfte die nicht fahren oder müsse eine Freigabe von BMW holen."

Ende.

Da die Freigabe von BMW ja gegeben ist.... .

Siehe geposteten Katalog.

Dürfte es somit keine Probleme geben.

Siehe Seite 53 Auflagen.

Da steht nicht das 205 er den Lenkeinschlagbegrenzer brauchen.

Dort steht auch das man sie eintragen lassen soll die dort genannten Reifenkombinationen.Der 205 er findet keine Erwähnung auf dieser Seite 53.

Aber in der erwähnten Zulassungsbescheinigung Teil I steht drin wenn sie Typgenehmigt sind ist eine Änderung oder Neuausstellung dieser Zulassungsbescheinigung nicht erforderlich.

Steht unter der Nummer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I,früher kleiner Fahrzeugbrief, dieser Satz.

Sprich die neuen Papiere

am 13. März 2012 um 7:25

Entscheidend ist die Typgenehmigung(K). Und wenn da eine Radgröße nicht drin steht, die man aber Fahren will, muss sie abgenommen werden! ENDE

am 13. März 2012 um 7:29

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz

Dann bedeutet das Meiner Meinung nach, daß du einen Lenkeinschlagbegrenzer drin hast. Und somit alle e36 Räder fahren darfst.(bzw. siehe Auflagen)

Wenn aber dieser Satz fehlt, dann muss er, auch die originalen Räder, abnehmen lassen. So war es ja bei mir der Fall.

Entscheidend ist eben die Typgenehmigung(zuK)

Er redet hier von Originalen 205 ern die er drauf hat.

Aber auf Seite 53 steht folgendes:

Nur mit Lenkanschlagbegrenzung (Serie ab 09.98).

Reifengröße 235/40 ZR 17 nur mit M-Technik-Sportfahrwerk.

Reifengröße 215/45 ZR 17 und 225/45 ZR 17 bei Compact-Modellen nur mit M-Technik-Sportfahrwerk.

Bei den Reifengrößen 225/55 R 15, 225/50 R 16, 215/45 R 17, 225/45 R 17 und 245/45 R 17 ist bei 316i-, 318i-, 320i-, 325i Limousine bis 05.91 eine Karosserie-Nacharbeit erforderlich.

 

Zu 205 er steht folgendes:

U m r ü s t k a t a l o g - B a n d 1 ( A n l a g e z u m T e i l e g u t a c h t e n N r . 0 6 - 0 0 2 1 9 - C P - G B M - 0 0 )

Seite 5 und 6 bitte beachten:

Übersicht der werkseitigen Räder-/Reifenfreigaben

Modellreihe 3 (E36) Limousine

Reifen (schlauchlos)

205/60 R 15 91 T 6½ J x 15 H2 47 mm Stahlrad und 7 J x 15 H2 47 mm Leichtmetallrad

Auf Seite 5 und 6 von http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=578402

UNd seine 205 er nur mit Auflagen das sie nur 55 er sind.

@ bobbatz

Wie Du es schon geschrieben hast nur mit Auflagen und wenn sie mal so ausgeliefert wurden dürfte er sie drin haben.

am 13. März 2012 um 7:46

Und dann? ...das ist völlig irrelevant! Auch wenn ich mich wiederhole: Das Fahrzeug besitzt eine Betriebserlaubnis/Typgenehmigung. Da stehen unter anderem die zulässigen Rad/Reifenkombinationen drin. Man kann zum TÜV oder zu BMW fahren und mal freundlich fragen ob er die NR mal eintippt.

Bei mir, beim TE warscheinlich ähnlich, wird dann herauskommen: 205/60R15 91W und 205/60R15 91Q M+S.(Das steht auch im alten Brief. Auch wenn er den hätte, würde er nicht helfen.)

Alles andere kommt unter 22 als Abnahmebescheinigung. Und da kommt deine Liste ins Spiel.:D

 

PS: Ich musste auch schon mal ne Standheizung eintragen lassen, die schon seit 8 Jahren im Auto befindlich war, also schon bei 3 TÜV Terminen durchgegangen ist. Das ist einfach Pech.

am 13. März 2012 um 11:45

Ich sag ja die Spinnen beim TÜV.

Ich habe mal gelesen das wenn man TÜV bekommen hat das es dann automatisch als eingetragen bzw. abgenommen gilt.

Irre ich mich da?

Denn ich find die Seite nicht mehr wieder wo ich das gelesen habe.

Zitat:

Original geschrieben von Hitman1974

Ich sag ja die Spinnen beim TÜV.

Ich habe mal gelesen das wenn man TÜV bekommen hat das es dann automatisch als eingetragen bzw. abgenommen gilt.

Irre ich mich da?

Denn ich find die Seite nicht mehr wieder wo ich das gelesen habe.

Da irrst Du Dich gewaltig!

am 13. März 2012 um 18:27

Zitat:

Original geschrieben von Hitman1974

Ich sag ja die Spinnen beim TÜV.

Ich habe mal gelesen das wenn man TÜV bekommen hat das es dann automatisch als eingetragen bzw. abgenommen gilt.

Irre ich mich da?

Denn ich find die Seite nicht mehr wieder wo ich das gelesen habe.

Das wär gut. Nein, dem ist nicht so. Der Prüfer macht nur eine Sichtkontrolle und prüft nach bestem Wissen und kann dabei auch Sachen übersehen (z.B. falsche Reifengröße, versteckte Roststellen). Dadurch ist das noch lange nicht eingetragen oder zugelassen.

Themenstarteram 14. März 2012 um 8:45

Hey Leute,

ich bekomme einfach keinen TÜV. Ich bin echt sauer und würde diesem Arschloch am liebsten an die Gurgel springen. Obwohl ich Unterlagen von BMW mit Unterschrift und Stempel und die ganzen Freigabeunterlagen mitgenommen und vorgezeigt habe, will er mich nicht durchlassen. Er sagte, dass so meine Betriebserlaubnis erloschen ist und der jetzige Zustand illegal ist.

Er bezog sich auf diesen Absatz in der Rad-/ Reifenfreigabe

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:

Durch den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-

/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die

gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird

oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der

vorliegenden Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich

anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem

Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und

Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

In der ABE/EG-Betriebserlaubnis von meinem Fahrzeug sind nur die beiden kleinsten Größen eingetragen und mehr nicht. Ich habe echt keinen Bock mehr und werde mir bei irgendwem einfach 15 Zöller ausleihen, draufmontieren und durch den TÜV spazieren. Diese Machtspielchen habe ich echt satt. Scheiß Bürokratie und kleinkarierte Arschlöcher.

Verzeid mir meine Ausdrucksweise.

am 14. März 2012 um 8:56

hallo

leider ist das verhalten den prüfers absolut unkorrekt.

drohe ihm mit einer dienstaufsichtsbeschwerde.

just

mikele

Themenstarteram 14. März 2012 um 9:11

Zitat:

Original geschrieben von fischer117

hallo

leider ist das verhalten den prüfers absolut unkorrekt.

drohe ihm mit einer dienstaufsichtsbeschwerde.

just

mikele

Danke für deine PN!

Mir kommt auch alles nicht so richtig vor. Aber ich weiß nicht ob der Inhalt meiner Nachricht von oben ihn nicht absichert?!?!

Die Sache ist einfach die, dass ich mir nur eine Beschwerde leisten kann und durchbringen kann, wenn ich absolut im Recht bin. Wenn er rechtens gehandelt hat, erreiche ich leider wenig.

Es heißt ja:

Durch den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!

Das würde eigentlich heißen, entweder Abnahme oder Einhalten der Auflagen. Die Auflagen halte ich ein, aber dadrunter steht wiederum...

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Das widerum heißt EINTRAGEN. Dieser Text ist doch ein Widerspruch in sich oder irre ich mich da?

Achja, bekomme ich eigentlich auch noch TÜV, wenn Feuchtigkeit im Rückscheinwerfer bemängelt wurde, aber nicht behoben wurde? Oder bekomme ich in der Nachprüfung keinen TÜV weil mein Auto so ein Schrotthaufen ist und hinten Feuchtigkeit hat.

am 14. März 2012 um 9:33

Warum lässt du denn nicht einfach die Räder abnehmen? Steht doch sogar in deinem Text: "Abnahme nach §19.3" und gut is.

Lies doch mal was hier geschrieben wird und mecker nich rum, wenn die Leute ihre Arbeit machen.

PS: Wenn du nach 3 Seiten Text und mehreren TÜV-Besuchen immer noch nicht geckeckt hast, daß die Räder für dein Auto nicht zulässig sind, kannst du einem echt leid tun.

Themenstarteram 14. März 2012 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz

Warum lässt du denn nicht einfach die Räder abnehmen? Steht doch sogar in deinem Text: "Abnahme nach §19.3" und gut is.

Lies doch mal was hier geschrieben wird und mecker nich rum, wenn die Leute ihre Arbeit machen.

PS: Wenn du nach 3 Seiten Text und mehreren TÜV-Besuchen immer noch nicht geckeckt hast, daß die Räder für dein Auto nicht zulässig sind, kannst du einem echt leid tun.

Ja? Tu ich dir Leid? Gefällst dir? Bist du auch so ein Tüv Prüfer oder warum verteidigst du diese Leute?

Ist dir aufgefallen, dass es auf den drei Seiten nicht nur deine Meinung gab? Ich habe hier im Forum mich erkundigen wollen, mehr nicht. Und aufregen gehört dazu, ist leider nicht jeder so beherrscht wie du!

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