HU zur Nachprüfung wegen originalen Felgen!
Hallo Leute,
war vorhin beim TÜV und muss zur Nachkontrolle. Ich habe auf meinem E36 originale 7x16 et47 Alufelgen mit 205/55R16 statt 225/50R16 Reifen drauf. Ich bin schon zwei mal ohne Probleme bei der HU mit dieser Rad Reifenkombination durchgekommen.
Das Auto wurde sogar damals mit diesen Felgen ausgeliefert. Nur steht in diesen neuen EU Briefen und Scheinen nur noch 15 Zoll eingetragen. Er meinte ich dürfte die nicht fahren oder müsse eine Freigabe von BMW holen. Ich habe damals sogar laut einer Freigabe auf diese Größe gewechselt, da die 225 mir für den Winter zu breit und zu teuer waren.
Wahrscheinlich hat der Prüfer schlecht geschissen oder so, aber was kann ich jetzt machen? Habe mal das Umrüstkatalog Rad Reifenkombinationen von BMW runtergeladen, wo alle Reifen und Felgen drinne stehen. Aber reicht das denen? Weil so gesehen, steht ja trotzdem nichts in dem Brief.
Ich krieg echt die Krise, dass man heutzutage noch nicht mal mit originale Felgen durch den TÜV kommt.
Beste Antwort im Thema
Bitte? :eek:
Aber genau DAS hat der Gesetzgeber doch mit der bekloppten Änderung bei den Fahrzeugappieren damals angestrebt,das ICH als Fahrzeughalter nicht mehr jeden scheiß Wisch mit mir mitführen muß,sondern der TÜV und die Polizei in ihren Listen nachzugucken hat,ob ich das Zeug draufschrauben darf oder ned und jetzt erzählst du uns das Gegenteil?
Was sollte dann diese Scheiß Änderung?Is doch reine Schikane am Autofahrer!
Warum soll ich für Originalräder Geld abdrücken,um die eintragen zu lassen,obwohl sie vom Hersteller bereits eingetragen sind?Dann hat doch die hier im FAQ verlinkte Freigabeliste überhaupt keinen Sinn und man kann sich mit dem Papier den Arsch abwischen oder alternativ die Wand tapezieren....
Mann,wie mich das sauer macht! :mad:
Ich wart nur drauf,das mir das n TÜVer bei meinem Cabrio erzählt,dem hau ich das Ersatzrad in die Fresse.... -_-
Greetz
Cap
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66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
JEDER E36 hatte ab Werk 15 und 16 Zoll freigegeben, die allermeisten auch noch 17 Zoll.
Nö, habe hier einen Originalbrief eines E36, da sind nur 15" Felgen eingetragen. Wenigstens bei den alten Fahrzeugpapieren gilt nur das, was eingetragen ist.
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
JEDER E36 hatte ab Werk 15 und 16 Zoll freigegeben, die allermeisten auch noch 17 Zoll.
Nö, habe hier einen Originalbrief eines E36, da sind nur 15" Felgen eingetragen.
Von dem Originalbrief hat ja auch keiner geredet!
wäre super wenn ihr mir auch weiterhelfen könntet ;)
habe gestern orginale Styling 18 Alufelgen gekauft
Die Maße sind: 7,5 x 17, ET 41, Lochzahl 5, Lochkreis 120
ich habe mal davon gehört dass man orginale Felgen nicht eintragen brauch stimmt das ?
Boah ey....haluk :mad: Liest du eigentlich,WAS hier gerade diskutiert wird? :confused:
@A4Turbo1982
Druck dir das PDF,das ich verlinkt habe,aus,klemms in nen schweren Leitz-Ordner und hau das Ding den dämlichen Prüfern um die Ohren,bis se dir die Plakette draufkleben.
Echt nicht zu glauben,diese Vollhonks....
Alternativ anderen TÜV aufsuchen und ja,Geld zurückverlangen,das kanns echt ned sein!
Greetz
Cap
Bei mir gab es damals auch Probleme. Hab auch 16" drauf. Als ich dann das Fahrwerk eintragen lassen wollte, sagte mir mein Kumpel(TÜV Prüfer), daß die 16" laut Betriebserlaubnis nicht zulässig sind.
Er hat sie dann einfach eingetragen.
Ich glaube das hängt mit dem Lenkeinschlag zusammen. Mein 328i hat keinen Lenkeinschlagbegrenzer. Nachdem ich jetzt mal das Fahrwerk gewechselt hab, ist mir aufgefallen, daß die Vorderräder an den Radhäusern geschliffen haben(Lack weg).
PS: Die Abnahme der Räder sollte kein Problem darstellen. Also lass sie doch einfach eintragen!
Wenn Du mir die Hersteller- und Typschlüsselnummer und die EG-Genehmigungsnummer (e1*...) von Deinem Fahrzeug schickst, kann ich morgen mal nachschauen, was in der Betriebserlaubnis vom Auto steht.
In den neuen Fahrzeugpapieren sind das die Felder 2.1, 2.2 und K wo die Nummern drin stehen.
Nochmal als Hinweis: Der TÜV orientiert sich an dem was in der Betriebserlaubnis steht! Was BMW in irgendeiner ABE oder einem Teilegutachten stehen hat, kann und muss der TÜV Prüfer nicht wissen, dafür muss der Fahrzeughalter den Nachweis liefern... Ansonsten gibts keine Plakette!
Grüße
Bitte? :eek:
Aber genau DAS hat der Gesetzgeber doch mit der bekloppten Änderung bei den Fahrzeugappieren damals angestrebt,das ICH als Fahrzeughalter nicht mehr jeden scheiß Wisch mit mir mitführen muß,sondern der TÜV und die Polizei in ihren Listen nachzugucken hat,ob ich das Zeug draufschrauben darf oder ned und jetzt erzählst du uns das Gegenteil?
Was sollte dann diese Scheiß Änderung?Is doch reine Schikane am Autofahrer!
Warum soll ich für Originalräder Geld abdrücken,um die eintragen zu lassen,obwohl sie vom Hersteller bereits eingetragen sind?Dann hat doch die hier im FAQ verlinkte Freigabeliste überhaupt keinen Sinn und man kann sich mit dem Papier den Arsch abwischen oder alternativ die Wand tapezieren....
Mann,wie mich das sauer macht! :mad:
Ich wart nur drauf,das mir das n TÜVer bei meinem Cabrio erzählt,dem hau ich das Ersatzrad in die Fresse.... -_-
Greetz
Cap
Er hat doch geschrieben, daß alle Radgrößen per Betriebserlaubnis (Nr zu K) nachvollziehbar sind. Das Problem ist eben, daß BMW dort nur die 15 Zöller reingeschrieben hat. Also ist nicht dem TÜV der schwarze Peter zuzuschieben, sondern BMW.
PS: Ich mag BMWs trotzdem.:D
EDIT: Die Freigabeliste ist erstmal für den A... . Allerdings kann man damit die Räder eintragen lassen. Also nicht ganz für den A... .
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
...
Warum soll ich für Originalräder Geld abdrücken,um die eintragen zu lassen,obwohl sie vom Hersteller bereits eingetragen sind?Dann hat doch die hier im FAQ verlinkte Freigabeliste überhaupt keinen Sinn und man kann sich mit dem Papier den Arsch abwischen oder alternativ die Wand tapezieren....
...
"Eingetragen" ist eine Rad-/Reifen-Kombi nur, wenn sie in der Betriebserlaubnis oder den Fahrzeugpapieren steht. In den neuen Fahrzeugpapieren steht ja bekanntlich nicht mehr viel drin, also nimmt man die Betriebserlaubnis. Normalerweise lässt der Hersteller einige Kombinationen gleich in die Betriebserlaubnis hinein schreiben. Die Daten aus der Betriebserlaubnis sind dann die Basis für TÜV, Polizei etc. um nachzuprüfen, welche Rad/-Reifen-Kombinationen für das jeweilige Fahrzeug zulässig sind, auch wenn sie nicht in den (neuen) Fahrzeugpapieren drin stehen. Nur wenn der Hersteller die Räder nicht in die BE schreibt, was hier scheinbar der Fall ist, kann es Probleme geben.
Grüße
Ja,wie gesagt,dann kann man sich mit der Freigabeliste,die ja aufgrund der geänderten Gesetzeslage seinerzeit erstellt wurde,die Wand tapezieren.... :rolleyes:
Manchmal is die Bürokratie einfach total bekloppt....
Greetz
Cap
Was mich mal interessieren könnte wäre wenn man den Tüv beim :) macht und was da raus käme?
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Ich wart nur drauf,das mir das n TÜVer bei meinem Cabrio erzählt,dem hau ich das Ersatzrad in die Fresse.... -_-
Greetz
Cap
Einfach nur geil wäre das :D
Ich war letztes Jahr im Juni beim TÜV und hatte rundum 225er mit den Styl. 24 Felgen (17") montiert und musste rein garnix vorlegen, der TÜV Prüfer hat mir selber erzählt, dass es schöne Felgen sind (wie auch das restliche Auto und vorallem Zustand :cool: ganz besonders untenrum) und dass man Originalteile nicht eintragen lassen muss. Jetzt erzählt der andere TÜV-Prüfer so ein Mist.. lol echt :(
Selbstverständlich muß man Originalteile unter Umständen eintragen lassen, kommt immer darauf an ob sie für das jeweilige Fahrzeug homologisiert wurden oder nicht.
Die Freigabeliste ist doch dafür gemacht worden hier im Faq.
Und dann gibt es ja noch die Liste von BMW welche man draufschrauben darf und welche nicht.
In diesem steht drin was man darf und was nicht.
Sprich welche Felgen für den E36 Typengenehmigt wurden.
Sprich welche Reifen wie erlaubt sind.
Und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht ja folgendes drin:
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden.Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Hier das schon mal in Motortalk gepostete.
Sprich der besagte Felgen und Reifenkatalog für BMW E36 freigegebene Reifen.
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=578402
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=449737
Ich würde dies Ausdrucken und dem um die "Ohren hauen".
Ich hoffe das hilft die Diskussion mit dem Prüfer zu beenden.
Zitat:
Original geschrieben von A4Turbo1982
Das sind die Papiere die es damals mit dem Neuwagen dazu gab, oder? Nein, die habe ich leider nicht.
Warum hast du den alten original Brief nicht mehr?
Sowas sollte man aufheben;)