HU zur Nachprüfung wegen originalen Felgen!

BMW 3er E36

Hallo Leute,

war vorhin beim TÜV und muss zur Nachkontrolle. Ich habe auf meinem E36 originale 7x16 et47 Alufelgen mit 205/55R16 statt 225/50R16 Reifen drauf. Ich bin schon zwei mal ohne Probleme bei der HU mit dieser Rad Reifenkombination durchgekommen.

Das Auto wurde sogar damals mit diesen Felgen ausgeliefert. Nur steht in diesen neuen EU Briefen und Scheinen nur noch 15 Zoll eingetragen. Er meinte ich dürfte die nicht fahren oder müsse eine Freigabe von BMW holen. Ich habe damals sogar laut einer Freigabe auf diese Größe gewechselt, da die 225 mir für den Winter zu breit und zu teuer waren.

Wahrscheinlich hat der Prüfer schlecht geschissen oder so, aber was kann ich jetzt machen? Habe mal das Umrüstkatalog Rad Reifenkombinationen von BMW runtergeladen, wo alle Reifen und Felgen drinne stehen. Aber reicht das denen? Weil so gesehen, steht ja trotzdem nichts in dem Brief.

Ich krieg echt die Krise, dass man heutzutage noch nicht mal mit originale Felgen durch den TÜV kommt.

Beste Antwort im Thema

Bitte? 😰

Aber genau DAS hat der Gesetzgeber doch mit der bekloppten Änderung bei den Fahrzeugappieren damals angestrebt,das ICH als Fahrzeughalter nicht mehr jeden scheiß Wisch mit mir mitführen muß,sondern der TÜV und die Polizei in ihren Listen nachzugucken hat,ob ich das Zeug draufschrauben darf oder ned und jetzt erzählst du uns das Gegenteil?

Was sollte dann diese Scheiß Änderung?Is doch reine Schikane am Autofahrer!

Warum soll ich für Originalräder Geld abdrücken,um die eintragen zu lassen,obwohl sie vom Hersteller bereits eingetragen sind?Dann hat doch die hier im FAQ verlinkte Freigabeliste überhaupt keinen Sinn und man kann sich mit dem Papier den Arsch abwischen oder alternativ die Wand tapezieren....

Mann,wie mich das sauer macht! 😠

Ich wart nur drauf,das mir das n TÜVer bei meinem Cabrio erzählt,dem hau ich das Ersatzrad in die Fresse.... -_-

Greetz

Cap

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Zitat:

Original geschrieben von A4Turbo1982


Durch den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-
/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und
Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Naja, um die Sache abzukürzen, würde ich an Deiner Stelle so:

Den Zettel 06-00219-CP-GBM-00 müsstest Du bei BMW kriegen. Wenn der TÜV sich so eckig hat, dann lass die Dinger halt eintragen. Meines Wissens macht man das zwar nur bei alten Papieren, aber sei es drum - ich bin ja nur ein Dilettant. Kostenpunkt dürfte bei dreißig Euro liegen - das aber nur aus dem Kopf.

Jetzt würde mich aber wirklich mal interessieren, wie es nun wirklich gänzlich richtig ist: Gilt immer noch nur, was in der ursprünglichen Betriebserlaubnis steht, oder darf problemlos der Umrüstkatalog gefahren werden?

Dazu hatte Hitman was interessantes geschrieben. Ich denke wer diesen Passus im Schein stehen hat(22), der darf alles was für den E36 typgenehmigt ist(Freigabeliste), fahren. Ohne den genauen Wortlaut zu kennen, ist es aber nur meine Auslegung.
Ich hab nichts dergleichen da drin zu stehen. Dann gilt die Betriebserlaubnis/siehe alter Fzg.Brief.

Zitat:

Original geschrieben von Hitman1974



Aber in der erwähnten Zulassungsbescheinigung Teil I steht drin wenn sie Typgenehmigt sind ist eine Änderung oder Neuausstellung dieser Zulassungsbescheinigung nicht erforderlich.

Steht unter der Nummer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I,früher kleiner Fahrzeugbrief, dieser Satz.
Sprich die neuen Papiere

@TE: Ich bin sozusagen "Stammkunde" beim TÜV, da ich desöfteren Veränderungen an meinen Fahrzeugen vornehme. Und wenn es da mal ein Problem gibt, dann informiere ich mich wie das zu lösen ist. Daher bin ich mittlerweile mit den Themen Änderungsabnahme und Einzelabnahme vertraut.

Die Prüfer agieren auf einer rechtlichen Grundlage. Daher wäre es zwecklos und auch unverschämt da aus der Haut zu fahren. Einer schaut halt genauer hin und ein anderer ist eher lässig.

Wichtig ist, was exakt bei diesem Fahrzeug ab Werk freigegeben war. Dies steht entweder im COC (was der TE nicht hat) oder ist über die Freigabenummer abrufbar. (hierzu hatte bmw318ti auf Seite 2 etwas geschrieben).

So kann es z.B. sein, dass eine E36 320i Limo andere Reifen ab Werk freigegeben hat, als eine ebenfalls baugleiche andere E36 320i Limo. In beiden Fällen sind zwar alle in der Reifenfreigabeliste aufgeführten Rad-/Reifenkombinationen zulässig, aber beim einen eben nur mit Eintragung, beim anderen dürfen sie einfach so drauf, obwohl die Fahrzeuge absolut identisch sind.

Zitat:

Original geschrieben von A4Turbo1982



Zitat:

Danke für deine PN!
Oder bekomme ich in der Nachprüfung keinen TÜV weil mein Auto so ein Schrotthaufen ist und hinten Feuchtigkeit hat.

Das Aquarium in der Leuchte muß weg.

Hatte ich auch.

Dann hier noch etwas rechtliches da ich gerne Paragraphen reite:

Die rechtlichen Vorgaben finden Sie in der

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach § 19 Abs.3 StVZO
"erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von

Teilen

...

2. für diese Teile

...

b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung
entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind"

Diese Antwort habe ich erhalten vom Ministerium für Verkehr in Bezug auf ZKW eine Seite und Bosch andere Seite.

Damit ist die Antwort von Martin SHL nicht ganz richtig.

Und anhand des Katalogs den ich sowie Cap den anderen gepostet hat liegt für den E 36 die Typengenehmigung vor für die in der Liste genannten Dinge.
Sonst wären sie nicht aufgelistet.

Also Paragraph siehe oben.

Es erlischt nicht die Betriebserlaubnis wenn sie für den Wagen Typengenehmigt sind.

Und in den neuen Papieren steht der Text siehe PDF über dem Kleber Ausweishülle.

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Schon interessant. Aber "Einbauanweisungen und eventuelle Einschränkungen" müssen beachtet werden. Also muss der LEB drin sein.

Man muss dazu auch mal anmerken, daß der e36 da eine Ausnahme darstellt. Bei allen Autos die ich bis jetzt besessen hab(ca. 20), waren immer alle Räder die es ab Werk gab, auch zugelassen. Also im alten Brief bzw. in der Typgenehmigung vermerkt.

@Hitman: Was da im Schein steht sagt ja nur, daß alle zugelassenen Räder (siehe Typgenehmigung) verwendet werden dürfen. Weil eben in ZulBeschTeilI nur eine Größe drin steht. Wenn aber die Typgenehmigung nur die 15 Zöller ausweist, dann hast du eben das Problem des TE.

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


Schon interessant. Aber "Einbauanweisungen und eventuelle Einschränkungen" müssen beachtet werden. Also muss der LEB drin sein.

Bis heute Morgen hast du aber noch was anderes behauptet und ich tat dir noch leid?!?!?! Jetzt auf einmal reicht es doch wenn man die Auflagen erfüllt? Schön, dass mein Wagen alle Auflagen erfüllt und ich es trotzdem eintragen muss. Ich sage doch, Arschloch bleibt Arschloch.

Ich werde mir auf jedenfall 15er draufbauen, meine Rückleuchte entfeuchten und das Fahrzeug so abnehmen lassen. Danach werde ich mein TÜV wieder bei meiner Werkstatt (wie schon die letzten Jahre) machen lassen, egal welches Auto ich danach noch fahre. Da wurden mir nie solche Banalitäten bemängelt!

Da steht nur, daß die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Da steht nicht, daß die Räder eintragungsfrei sind. Wenn also ein Unfall mit deinem Auto passiert, zahlt die Versicherung trotzdem. Deine Räder indes sind immer noch nicht zugelassen/eingetragen.

Ein gewisses Maß an Frust ist ja verständlich und wird hier auch tolleriert. Aber wie du dich hier aufführst ist echt nicht mehr feierlich. Dir wird hier eine Lösung des Problems aufgezeigt und du beschwerst dich weiterhin. 😕😕😕

Wenn ich mir den TExt des Ministeriums reinziehe und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ergibt es das Bild das ich es darf.
Da die Liste ja die Genehmigung der genannten Reifen darstellt.
Somit Typengenehmigt sind.
Da würde ich den Tüver ordentlich schmackes geben.
Und mit Anwalt drohen.
So einen ähnlichen Fall hatte mein Vater jahrelang mit seinem VW Käfer Baujahr 1973.
Es war ein sondermodell.
Dadurch hatte es ein anderes Lenkrad.
Und fast jedesmal hatte n Tüver zu meckern.
Er mußte wieder mal hin.
Der Tüver an dem Tag hatte auch keine Ahnung.
Aber zum Glück gab es einen Kollegen und der kannte diese Sonderausstattung und schon war der Tüv fertig.
Tüv ist nicht unfehlbar.
Ich würde ihn mit rechtlichen Schritten drohen und mir eine andere Werkstatt suchen die meinem Auto den Tüv dann gibt.

Eine Typgenehmigung der Räder besteht ja->Freigabeliste. Wenn aber in der Typgenehmigung des Fahrzeugs nur 15 Zöller stehen, dann muss der korrekte Einbau/Anbau der Räder abgenommen werden(19.3). 19.3 bedeutet ja daß eine Typgenehmigung des Bauteils für das Fzg vorliegt. Alles andere wäre eine Einzelabnahme.
Ich hatte ja dasselbe Problem. Nur habe ich nicht rumgeheult, sondern die Räder, dank der Freigabeliste, einfach abnehmen lassen.

Ich hatte auch mal überlegt das ich neue Reifen kaufe.
Andere als die eingetragenen.
Und mein Tüver meinte das es da keine Probleme gibt da es ja viele für den E 36 gibt und nicht extra eingetragen werden müssen.
Einen Reifenlieferanten habe ich auch gefragt und der sagte das mit anderen Worten aber vom selben Inhalt.
es gibt so viele Reifen die für den E 36 zugelassen sind die müssen dann nicht extra eingetragen werden.
Nun habe ich auch erstmal nur die 185 er drauf.
Und ich möchte das meine Reifen weiter nach außen stehen.
Nur welche Et nimmt man dafür?
Kein Plan welche ET.
Sonst hier noch etwas:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php

Drohen mit Anwalt bringt hier gar nichts.

Bobbatz hat es bereits richtig geschrieben, es geht hier um zwei unterschiedliche Typgenehmigungen.
Einmal die fürs Auto und einmal die für die Felgen.
Alle Felgen sind für den E36 freigegeben, aber dummerweise nicht alle E36 für die Felgen.
Das muss nicht zwingend Sinn machen, vorallem nicht bei absolut baugleichen Fahrzeugen, ist aber nunmal leider rein rechtlich so.
Man darf hier also nicht den Fehler machen, von der einen Typgenehmigung im Umkehrschluß auf die andere zu schließen.

So unterschiedlich sind die e36er. Ich darf beispielsweise gar keine 185er fahren. Erst ab 205er bin ich dabei.
Und wenn deine 185er weiter raus kommen sollen, dann baust du einfach Spurplatten dran, und lässt sie natürlich nach §19.3 StVZO abnehmen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Drohen mit Anwalt bringt hier gar nichts.

Bobbatz hat es bereits richtig geschrieben, es geht hier um zwei unterschiedliche Typgenehmigungen.
Einmal die fürs Auto und einmal die für die Felgen.
Alle Felgen sind für den E36 freigegeben, aber dummerweise nicht alle E36 für die Felgen.
Das muss nicht zwingend Sinn machen, vorallem nicht bei absolut baugleichen Fahrzeugen, ist aber nunmal leider rein rechtlich so.
Man darf hier also nicht den Fehler machen, von der einen Typgenehmigung im Umkehrschluß auf die andere zu schließen.

Aha.

Also ich wäre der der mit dem Diskutiert und ihn alles um die Ohren schmeißen würde da ich es einfach nicht so toll finde wenn es Vorschriften gibt und er sich aus dem Fenster lehnt und die Plakette nicht erteilt

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


So unterschiedlich sind die e36er. Ich darf beispielsweise gar keine 185er fahren. Erst ab 205er bin ich dabei.
Und wenn deine 185er weiter raus kommen sollen, dann baust du einfach Spurplatten dran, und lässt sie natürlich nach §19.3 StVZO abnehmen. 😁

Spurplatten habe ich keine Lust.

Aber hier steht doch zum Beispiel 185 er

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=449737

für 316,318i,ti und so weiter.

Ich verstehs nicht
Wenn es da steht dann müßten die es doch vom TÜV auch nicht beanstanden.?😕

Ich denke das Problem war einfach, daß der TE sich da so unmöglich aufgeführt hat, wie hier. Wäre er freundlicher gewesen, hätten sie ihm sicher den Tipp gegeben, die Räder einfach abnehmen zu lassen. 😉 So wars zumindest bei mir.

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