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reifen felgen

BMW 3er E36
Themenstarteram 10. März 2012 um 9:30

Meine frage .

habe 15 zoll Felgen jetzt drauf aber die Reifen sind runter.

jetzt meine frage welche Reifen Größen darf ich drauf machen .

225 60 15 h

205 60 15 v

 

oder kann ich die hier nehmen gleich mit Felge

http://www.felgenoutlet.de/.../Felgenoutlet_Fakie_gun_metal_matt

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25 Antworten

205/60R15 waren die Seriengröße für den E36.

In 225 müßte die Flanke 55% der Reifenbreite betragen,also ein 225/55R15 sein.

Und die kannst du sicher auch nehmen,die Felgen.Welche Reifen drauf dürfen,sagt dir das Gutachten. :)

 

Greetz

Cap

am 11. März 2012 um 0:16

dürfen 185/55 15 dann nur mit eintragung rauf?! oder kommt das auf die felgenbreite an?

DIE dürfen garned drauf,zu geringer Abrollumfang und nur als WR zugelassen beim E36 in der Dimension 185/65R15.

 

Greetz

Cap

am 11. März 2012 um 14:00

ja, als sommerreifen will ich auch keine 185er 15 zöller^^ und wegen 55 hab ich mich verschrieben, sry, meinte natürlich 65 ;)

aber d.h. im somemr dürfte ich theoretisch keine 185er fahren?

Du darfst sie auch praktisch nicht fahren.

 

Greetz

Cap

am 11. März 2012 um 16:08

naja. aber im sommer mit winterreifen fahren darf man, also den sinn hinter dieser regelung hinterfrag ich mal nicht... weil mMn sind 185er spätestens ab 318er aufwärts sowieso sehr unterdimensioniert...

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Du darfst sie auch praktisch nicht fahren.

 

Greetz

Cap

wo steht das? in der freigabenliste steht doch die größe drin?!?

gruß

am 11. März 2012 um 16:32

Meiner ist ein 316 i und hat nur die 185 / 65 R 15 mit 87 H in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu stehen.

Und wenn man im Internet schaut und 318 eingibt kommen 205 er dabei raus und auch 185 er.

Auf dieser Seite steht die Limousine 318i mit 185 er.

http://...wissenswertes.e36-page.net/.../...tt-e36-limousine-318i.html

Hier eine Antwort von He-Man aus dem Jahre 2010 aus Motortalk

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=449737

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=578402

Und damit sind sie wohl erlaubt.

Denn wenn man in der Zulassungsbescheinigung Teil I liest steht da folgendes:

Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung angebracht werden.Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.

Anhand des Reifenkatalogs von BMW E36 und für BMW freigegebene Reifen darfst Du sie draufschrauben.

Da die anderen ja die Typengenehmigung haben für den E36

Dazu die rechtliche Seite:

Die rechtlichen Vorgaben finden Sie in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach § 19 Abs.3 StVZO

"erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von

Teilen

...

2. für diese Teile

...

b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung

entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857)

über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind"

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

wo steht das? in der freigabenliste steht doch die größe drin?!?

gruß

Ja?Zeig mal. :)

 

@m-r-10

Man darf bei Halogenlampen auch ohne automatische Leuchtweitenregulierung rumfahren,obwohl die Blendung bei beladenem Fahrzeug aber nicht korrekt verwendeter LWR so hoch ist,das hier ebenfalls ein schwerer Unfall zustandekommen kann....

Es ist nicht immer logisch,was der Gesetzgeber veranlaßt....

 

Greetz

Cap

am 11. März 2012 um 17:16

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

 

Es ist nicht immer logisch,was der Gesetzgeber veranlaßt....

genau das hab ich gemeint^^

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

wo steht das? in der freigabenliste steht doch die größe drin?!?

gruß

Ja?Zeig mal. :)

 

Greetz

Cap

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=578402

 

seite 5 unter 316i erste zeile

oder seh ich das falsch?

gruß

am 11. März 2012 um 17:37

Ich sehe das auch so Seite 5 unter 316/318i da steht es mit 185 er.

Und da sie dort aufgeführt sind sind sie auch für das Auto Typengenehmigt.Denke ich sonst würde BMW es ja nicht schreiben.

Nein,du siehst das richtig.Wußte bisher nicht,das man die Vierzylinder 316i und 318i sowohl auch 318tds und den R6 325td mit diesen Trennscheiben fahren darf als Sommerbereifung.

 

Wieder was gelernt. :)

am 11. März 2012 um 17:46

Hatte ich in einem Tread gefunden wo He-Man42 geantwortet hatte.

Da es mich auch interessiert hatte welche Reifen man fahren darf.

So danken wir ihm

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