HU/AU (TÜV) nicht bestanden wegen 'Probleme', die bisher nie ein Problem waren.
Auto: VW Golf 5 GTI Ed 30 (2007)
Hallo zusammen,
ich brauche bitte euer Rat & Hilfe.
Mein Ed30 habe ich 2019 gekauft. Zu dem Zeitpunkt hatte er schon ein Lenkrad von einem Golf 7 GTI vom Vorbesitzer eingebaut bekommen.
So,
HU/AU 2019 bestanden,
2021 bestanden,
2023 bestanden,
und nun, 2025 NICHT Bestanden, weil das Lenkrad von Golf 7 GTI anscheinend dieses Problem hat, Zitat: "Mängel D2.2.1 Lenkbetätigung, Lenkrad Zulässigkeit nicht nachgewiesen".
Dabei hat der TÜV-ler auch einen Fehler entdeckt, welcher anscheinend mit 2019 datiert war.
01309 - Steuergerät für Lenkhilfe (J500)
008 - unplausibles Signal
Deshalb bekommt mein Ed30 nun KEINE TÜV-Plakette.
Meine Fragen:
1. Erstmal, was muss ich für das Lenkrad machen?
Bisher gab es ja für das Lenkrad keine Eintragung und mit TÜV gab es ja bisher faktisch 3x keine Probleme, trotz fehlende Belege oder Eintragung (Einzelabnahme, o.Ä).
Gibt es denn tatsächlich irgendwelche Papiere, ABE, Gutachten oder Typgenehmigung für eine Eintragung (z.B. wie beim Felgen)? Noch besser vielleicht solche 'Eintragungsfreie' Papiere?
2. Anscheinend hat der TÜV-ler versucht, den Fehlercode zu löschen. Ohne Erfolg. Er lässt sich nicht löschen. Wie gehe ich hier am besten vor?
Ein paar Beiträge zu 01309 habe ich gefunden, jedoch keine eindeutige Lösung daraus lesen/zuordnen können.
2.1 Ob irgendwelche Teile ausgetauscht/ergänzt werden müssen?
2.2 Oder liegt es an dem Lenkrad vom Golf 7 GTI, weshalb eine 'technische' Anpassung benötigt wird?
2.3 Wenn ja, was wird für die Anpassung benötigt?
2.4 Kennt sich hier jemand damit aus bzw. kann irgendwer irgendjemanden hierfür empfehlen?
3. Zusätzliche Probleme zu AU hat der Prüfer anscheinend auch gefunden, Zitat: "Mängel 8.2.1.1a Motormanagement-/Abgasreinigungssystem (Otto) nicht in Ordnung."
Regelsondenprüfung
Sig-S1B1: 0,970 Min / 1,030 Max / 1,91 Fzg.Istdaten
Woran könnte es liegen?
------
Ich habe die o.g. Fragen auch dem Prüfer schon gestellt, wobei seine Antworten sehr allgemein gehalten waren. Es war auf jeden Fall nicht hilfreich.
4. Der TÜV-ler meinte, sie haben wohl neue Prüfgeräte bekommen. Diese sind angeblich 'penibler' und 'pingeliger'. Ist diese Info legit?
Ich hoffe, das ist jetzt keine 'politische' Entscheidung und Wege, um uns zum Kauf eines neuen/jüngeren Wagen zu zwingen.
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Und übrigens, ich war auch schon bei einem VW-Haus in der Nähe und bekam die Antwort, dass eine Diagnose dieser Art mindestens 200€ kostet, für eine Std. (crazy).
Die Augen des Serviceberater leuchteten aber 'freundlich' und ich habe irgendwie 'Kaching' dollar-zeichen gesehen.
Seinen recht schnellen Terminvorschlag habe ich erstmal dankend abgelehnt.
Deshalb recherchiere und frage ich erstmal hier nach. Danke schonmal für eure Hilfe, Rat und Empfehlungen.
Grüße
23 Antworten
Streng genommen gehört in einen Golf V eben ein Lenkrad vom Golf V (und nicht Golf VI oder VII). Regional kam es da auch in der Vergangenheit bereits zu Beanstandungen, überwiegend wurden modernere Lenkrader immer durchgewunken, obwohl es schon seit geraumer Zeit keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen von VW mehr gibt, die eine Eintragung des Lenkrades dem Grunde nach ermöglichten.
Wenn die jetzt eine Software haben, sie "unpassende" Teile an der Teilenummer erkennt wird das wohl nun vermehrt Beanstandungen führen. Ich sag mal so: Lenkrad ist ja schnell getauscht.
Was den Fehler im Motormanagement betrifft: ist da eine Leistungssteigerung im Spiel? Ansonsten erstmal richtig warm fahren vor der Prüfung und Fehlerspeichereinträge löschen vor der nächsten Vorstellung.
Zitat:
@karstenba schrieb am 12. Mai 2025 um 14:51:27 Uhr:
Ich hoffe, das ist jetzt keine 'politische' Entscheidung und Wege, um uns zum Kauf eines neuen/jüngeren Wagen zu zwingen.
Verschwörungstheoretiker? Nein, das ist keine politische Entscheidung. Eigentlich hätte das Golf 7 Lenkrad im Golf 5 schon bei der ersten Prüfung beanstandet werden müssen. Es war lediglich Glück und Zufall das dem nicht so war. Auch ein GTI-Lenkrad vom Golf 5 dürfte man nicht wirklich in einem Nicht-GTI Golf 5 einbauen. Den Nachweis über die Legitimität bzw. Konformität könnte nur Volkswagen erbringen. In der Praxis wird das daran scheitern, dass der Konzern die nötigen Papiere nicht herausgibt.
Ob die Rückrüstung wirklich so einfach ist, wie einen Beitrag darüber beschrieben, stelle ich mal in Frage. Es gab nur wenige, welche diese Umrüstung gemacht haben, und dabei denke ich schon dass Anpassungen (Codierungen) und-/oder Austausch von Steuergeräten nötig waren. Ob die neuen Steuergeräte dann mit der älteren Technik des Golf 5 kompatibel sind ist die große Frage. Der Airbag ist schließlich ein sicherheitsrelevantes Bauteil.
Zitat:
@VCDS-Celle schrieb am 12. Mai 2025 um 15:25:54 Uhr:
Streng genommen gehört in einen Golf V eben ein Lenkrad vom Golf V (und nicht Golf VI oder VII). Regional kam es da auch in der Vergangenheit bereits zu Beanstandungen, überwiegend wurden modernere Lenkrader immer durchgewunken, obwohl es schon seit geraumer Zeit keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen von VW mehr gibt, die eine Eintragung des Lenkrades dem Grunde nach ermöglichten.
Ok, dann ist wahrscheinlich bei mir nun der Fall, dass es beanstandet wird.
Zitat:
Wenn die jetzt eine Software haben, sie "unpassende" Teile an der Teilenummer erkennt wird das wohl nun vermehrt Beanstandungen führen. Ich sag mal so: Lenkrad ist ja schnell getauscht.
In der Tat habe ich parallel angefangen, nach einem original Lenkrad zu suchen.
Zumindest, dass ich diese Option auch in der Liste habe.
Obwohl hier auch noch die Frage besteht, ob der Tausch ohne Weiteres auch klappt.
Leider kenne ich die Vorgeschichte des Tausches von Vorbesitzer nicht, was so alles gemacht wurde.
Zitat:
Was den Fehler im Motormanagement betrifft: ist da eine Leistungssteigerung im Spiel? Ansonsten erstmal richtig warm fahren vor der Prüfung und Fehlerspeichereinträge löschen vor der nächsten Vorstellung.
Seitdem habe ich einige Hardware (Ansaugung, Downpipe sowie Abgasanlage von Bull-X) nachgerüstet. Diese sind alle eingetragen und haben bisher auch 3x keine Probleme bei der Prüfung verursacht. Selber gecodet oder programmiert, habe ich aber nicht. Genauer gesagt, kann ich nicht 🙂
Und ja, warm gefahren wurde das Auto vor der Prüfung diesmal auch. Anscheinend hat es nicht geholfen.
Wie ist denn die Verbindung zwischen "Leistungssteigerung" und "Fehler im Motormanagement"?
Wie kann sie überprüft und korrigiert werden?
Und wenn sie drin wäre, müsste doch diese Leistungssteigerung dann ja auch schon beim bisherigen (3x) AU-Prüfungen Probleme verursacht haben, oder?
Oha, ich muss mit meinem Jetta 3 Bj 01.06 auch zur HU/AU und hab ein Golf 5 GTI Lenkrad drin, ich hoffe mal nicht das der Gutachter nörgelt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Matador 8 schrieb am 12. Mai 2025 um 15:40:20 Uhr:
Verschwörungstheoretiker? Nein, das ist keine politische Entscheidung. Eigentlich hätte das Golf 7 Lenkrad im Golf 5 schon bei der ersten Prüfung beanstandet werden müssen. Es war lediglich Glück und Zufall das dem nicht so war. Auch ein GTI-Lenkrad vom Golf 5 dürfte man nicht wirklich in einem Nicht-GTI Golf 5 einbauen. Den Nachweis über die Legitimität bzw. Konformität könnte nur Volkswagen erbringen. In der Praxis wird das daran scheitern, dass der Konzern die nötigen Papiere nicht herausgibt.
Ja, anscheinend hab ich bisher 3x Glück gehabt.
Das heißt, ich kann höchstens nur probieren, bezüglich den nötigen Papieren VW mal anzufragen. Mal Gucken ob mein 'Glück' noch dafür ausreicht 🙂
Zitat:
Ob die Rückrüstung wirklich so einfach ist, wie einen Beitrag darüber beschrieben, stelle ich mal in Frage. Es gab nur wenige, welche diese Umrüstung gemacht haben, und dabei denke ich schon dass Anpassungen (Codierungen) und-/oder Austausch von Steuergeräten nötig waren. Ob die neuen Steuergeräte dann mit der älteren Technik des Golf 5 kompatibel sind ist die große Frage. Der Airbag ist schließlich ein sicherheitsrelevantes Bauteil.
Ja, das ist auch mein Bedenken. Denn ich weiß leider nicht, wie und was bei der Umrüstung auf Golf 7 GTI Lenkrad damals alles vom Vorbesitzer gemacht wurde. Und ob deshalb dann die Rückrüstung auch eher mehr Probleme bereitet.
------
Wenn ich aber die Optionen jetzt betrachte, eine Rückrüstung auf Original wäre die optimal dauerhafte Lösung.
Wenn das Auto aber das GTI 7 Lenkrad irgendwie 'eingetragen' und der Fehlercode auch gelöst bekommt, dann ist das die beste Lösung. (Jedoch mit weniger Chance, wegen den nötigen Papieren)
Zitat:
@XxxeroxxX schrieb am 12. Mai 2025 um 16:24:55 Uhr:
Oha, ich muss mit meinem Jetta 3 Bj 01.06 auch zur HU/AU und hab ein Golf 5 GTI Lenkrad drin, ich hoffe mal nicht das der Gutachter nörgelt.
Falls du dann Rückrüstung machen musst, hast zumindest einen möglichen Abnehmer für dein Golf 5 GTI Lenkrad 😁
Oder hat GTI Edition 30 ein anderes Lenkrad? Muss auch mal genauer nachschauen 😕 😁
Schmarrn, das Lenkrad ist iO. Hast du vcds?
Teile vom Hersteller brauchen keine ABE, das wär's Grad noch. Notfalls such dir einen Ansprechpartner bei DEKRA oder ähnliches, und frag nach Nachrüstung.
Find es etwas Schwarzmalerei, das nachrüsten so darzustellen . In meinem 5er ist ein Passat Bordnetzsteuergerät, Nebelscheinwerfer von Hella mit abbeigeblicht was es so nicht gab, PDC vom 6er mit pla bald und und und , hatte es vorher abgesprochen, kein Thema!
Nähere Angaben sind mit ziemlich viel Spekulation verbunden. Gut waren Angaben zum Lenkrad. Ist es wirklich vom Golf VII (also vom MQB Modell) mit GRA Tasten oder eventuell vom Rocco Facelift (PQ Modell mit roter Tastenbeleuchtung?
Welcher Tacho ist im Auto verbaut? Wenn der Vorbesitzer hier den sinnvollsten und bewährten Weg mit einem Index CH Lenksäulensteuergerät gewählt hat, ist die vorübergehende Rückrüstung auf Golf V kein Problem. Wenn man für die HU auf ein Lenkrad ohne Tasten zurückgreift erst Recht, dann muss ja nur Airbag und Hupe funktionieren.
Zur Leistungssteigerung folgende Frage: wenn man die Motorperipherie verändert führt das zu Änderungen der Leistung. Warum sollten dann verschiedene Messwerte unverändert bleiben? Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass es zu Sollwertabweichungen kommt. Es ist ja bei der Leistung sogar Ziel der Aktion... Daher meine Frage. Lösung habe ich dafür nicht. Vielleicht nochmal einen Tuner drauf gucken lassen, dass die Werte wieder in den grünen Bereich kommen.
Zitat:
@homefs schrieb am 12. Mai 2025 um 19:30:38 Uhr:
Schmarrn, das Lenkrad ist iO. Hast du vcds?Teile vom Hersteller brauchen keine ABE, das wär's Grad noch. Notfalls such dir einen Ansprechpartner bei DEKRA oder ähnliches, und frag nach Nachrüstung.
Find es etwas Schwarzmalerei, das nachrüsten so darzustellen . In meinem 5er ist ein Passat Bordnetzsteuergerät, Nebelscheinwerfer von Hella mit abbeigeblicht was es so nicht gab, PDC vom 6er mit pla bald und und und , hatte es vorher abgesprochen, kein Thema!
Warum muss in diesem Forum immer gleich beleidigt werden? "Schmarn" ist wohl eher, zu glauben, dass alles was technisch machbar ist auch rechtlich geht.
Was hat meine Aussage genau mit "Schwarzmalerei" zu tun, wenn das Lenkrad öffentlich beanstandet wurde?
Und nur, weil du erfolgreich ein Bordnetzsteuergerät getauscht und Nebelscheinwerfer mit E-Zulassung verbaut hast, die ein paar zulässige Zusatzfunktionen haben, gilt nicht, dass man mal eben sicherheitsrelevante Bauteile durchtauschen kann, nur weil VW drauf steht.
Edith hatte bereits zwei Golf V GT Sport von 2008 am Rechner, die ein 3C8 Bordnetzsteuergerät ab Werk drin hatten, somit hinkt der Vergleich noch mehr als ein beinamputierter Pirat auf Landgang.
Ich glaube Invalidenvergleiche sind eher beleidigend aber gut, mich nervt dieser o Ton "oh nein ein nicht GTI mit anderem Lenkrad" - wenn die Bauteile nicht mehr lieferbar sind, musst du Ersatz aus'm Regal nehmen. So auch bei 1KD Bremsscheiben hinten, teilweise blinkerhebel 5k0 statt 1k0, Gurte und deren Höhenverstellung...
Aber ich gebe zumindest Recht dass durch gleichzeitigen Tausch des Airbags sicherheitsrelevante Bauteile verändert wurden - an das hatte ich Initial nicht gedacht, da für mich Airbags immer tauschbar abgespeichert waren
Beleidigend wollte ich wie gesagt nicht sein, mein Ziel war meinen Frust auszudrücken, dass hier die Rechtskeule geschwungen wird. De facto will VW und auch andere Stellen Nachrüstungen unmöglich machen, genau das ist das Ziel vom Komponentenschutz, vom Wegfall der AbE bzw Teilegutachten. Aber anders Thema. Das hilft hier eh nicht weiter
Ein Autoscan wäre spannend und zielführend fürs eigentliche Thema
Reicht ein Scan von Carport? ein Kumpel hat noch eine Version von vor 2 Jahren.
VCDS habe ich auch nicht, muss eher dann zu einer Werkstatt gehen.
Aber Vielen Dank für die bisherige Rückmeldungen. Ich werde mal einen Scan besorgen.
Immerhin würde der Scan auch meine Fragen beantworten, die auf nähere Angaben zum Lenkrad, Tacho und Lenksäulensteuergerät zielten.