Hilfe zum TFL am 4 B mit Xenon Plus

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute,

habe heute mal versucht das TFL am 4B mit Xenon plus zu machen.

Mein Problem liegt darin das die Fernscheinwerfer mit voller Leistung leuchten, kann man da etwas mit einem Widerstand oder ähnliches machen, das diese nicht mehr mit voller Leistung arbeiten ???

Mein nächstes Problem liegt noch darin das es mir immer die Sicherung wirft wenn ich mit TFL die Lichthupe betätige. (habe das Kabel vom TFL direkt am Sicherungskasten für die Fernscheinwerfer angeschlossen)

Noch ein Problem ich bekomme im KI das Licht von den Fernscheinwerfer angezeigt obwohl ich nur das TFL an habe.

Ich weiß fragen über Fragen, aber vielleicht gibt es ja noch ein paar Leute mit Xenon plus die versuchen das TFL auch wie ich über die Fernscheinwerfer zu bekommen, das es so wie beim 4F aussieht.
Oder es sind ein paar Elektrik Spezialisten hier unterwegs.

Danke für Info.

Gruß

Stephan

Beste Antwort im Thema

Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

Stärke zwischen 400 - 800 candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2003 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination "RL" im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

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Montag werden wir mehr wissen - 50% Dimmung kann man sich sicher abschminken, das ist zu Hell wie meine Erfahrungen von heute gezeigt haben - es geht eher um die Klärung der Frage ab es generell möglich ist das Fernlicht als TFL zu nutzen.
Die 60% oder 65% Variante wie sie bei US Fahrzeugen üblich ist, werde ich noch testen. Mal sehen ob der Vertrieb sich darauf einlässt das Modul zurückzunehmen wenn es nicht eingetragen werden kann.

Ganz unmöglich schein ein Fernlicht als TFL nicht zu sein, da Audi das bei den neuen Modellen ja auch hat. Ist wohl nur die Frage, ob der Aufwand, der hierfür vielleicht betrieben werden muß, für eine Privatperson vertretbar ist.

Naja, beim 4F ist das TFL ja nur IM Fernlichtscheinwerfer.
Aber mit nem extra Leuchtmittel.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Naja, beim 4F ist das TFL ja nur IM Fernlichtscheinwerfer.
Aber mit nem extra Leuchtmittel.

Und das ja nicht ohne Grund.

Wer die Links die ich schon mal hier gepostet habe genau durchgelesen hat sollte sich das mit dem gedimmten Fernlicht schon überlegt haben.

Der Betrieb der Leuchtmittel mit weniger als der bei der Konstruktion vorgesehenden Spannung schadet diesem und ist auf dauer auch nicht günstiger als sogar die ABL-Xenons zu benuzten.

Das sieht ja nicht schlecht aus - besser als das funzlige TFL beim 4F

Ich fahre jetzt schon länger die ABL-Xenons allein als TFL und die sind halt so geschaltet das sie beim Start des Motors

nicht

doppelt zünden.

Da gibt es ja auch ein Modul (welches ich nicht habe) bei dem sogar das Umschalten auf komplette Beleuchtung im z.B. Tunnel per Lichtsensor funktioniert und das soll auch ohne zusätzliche Unterbrechung des Xenonlichts von statten gehen. (Für die mit den schmalen Fingern die gerne in der ELektronik wühlen 😉)

Was soll der ganze Aufwand? ABL muß nicht eingetragen werden.
LEDs wären ja wegen des noch niedrigeren Energievergrauchs und der langen Lebensdauer der beste Weg fürs TFL habe aber den Nachteil das sie beim 4B nicht in vernünftiger Lage (TFL muß hoch! sitzten damit der Wagen wenn er aus einer Senke auftaucht schnell eher erkannt wird) verbaut werden können ohne die Optik zu verschandeln.
Mein Wunsch wäre ein LED-Ring um die Xenon-Linse im Scheinwerfer. Dafür ist natürlich wieder eine ABE erforderlich🙁 Das wäre doch was für die Zubehörindustrie😉 Einfach den ganzen Scheinwerfer mit dann integrierter Schaltlogig tauschen und natürlich Heckleuchten in LED-Technik im Bundel🙂

Vergeßt diese schlimme schielende Optik mit FL-TFL! 😉 😮

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Zitat:

Original geschrieben von überallroad



Da gibt es ja auch ein Modul (welches ich nicht habe) bei dem sogar das Umschalten auf komplette Beleuchtung im z.B. Tunnel per Lichtsensor funktioniert und das soll auch ohne zusätzliche Unterbrechung des Xenonlichts von statten gehen. (Für die mit den schmalen Fingern die gerne in der ELektronik wühlen 😉)

Das ist das Modul was ich im Bären eingebaut habe😉

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Naja, beim 4F ist das TFL ja nur IM Fernlichtscheinwerfer.
Aber mit nem extra Leuchtmittel.

Aber beim A4 gibt es folgende Varianten:

-> Kanal 005 (Dimmung Tagfahrlicht - Abblendlicht)
Nur bei Halogen.
Wertebereich: 51 - 100 %
Standardwert: 92 %

-> Kanal 006 (Dimmung Tagfahrlicht - Fernlicht)
Wirksam nur bei Bi-Xenon mit Tagfahrlicht.
Wertebereich: 51 - 100 %
Standardwert: 70 %

Hallo Leute - es gibt gute und schlechte Nachrichten.

Welche wollt Ihr zuerst lesen ? 😁

Ich hab gerade bei der Autowäsche mein TÜV Menschen getroffen und wir haben ein wenig über das TFL Problem gesprochen:

Grundsätzlich liegt es in ermessen des Prüfers eine TFL Schaltung mit 60-65% Dimmung des Fernlichts einzutragen wenn gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sind !

Die da wären :

1. Alle verwendeten Bauteile und Schalter benötigen ein E Zulassungszeichen ! - also keinen billigen Kram ohne E-Zeichen verbauen !

2. Die für das TFL verwendetet Leuchte MUSS ZWINGEND das RL Prüfzeichen besitzen und die Leuchte darf gedimmt keinesfalls blenden.

3. Lampe und Leuchtmittel selbst dürfen keines Falls verändert werden - FTL und FL MÜSSEN über getrennte Stromkreise
versorgt werden.

4. die Schaltung muss extrem sauber eingebaut werden ( saubere Verkabelung, keine losen Bauteile )

soweit die gute Nachricht 😉 jetzt kommt die Schlechte ( zumindest für mich ) :

Meine Scheinwerfer tragen KEINE RL Kennung - Eintragung UNMÖGLICH - bliebe nur der Umbau auf die US Scheinwerfer die haben das RL Zeichen da in US ja die gedimmte Fernlichtvariante zulässig ist und auch so ausgeliefert wurde.

Noch eine Anmerkung zu dem TÜV Eintrag beim Lexus - ohne RL Kennung der Leuchte hätte kein Prüfer das abgenommen ! so seine Aussage.

Bevor Ihr euch jetzt weiter bemüht - schaut zuerst auf die Prüfzeichen der Hauptscheinwerfer, steht da dick und fett RL drauf, sollte eine Eintragung möglich sein - liegt halt im Ermessensspielraum des Prüfers.

Na, dann werde ich die Schaltung auf die Nebler klemmen und schauen was passiert - abschalten ist ja kein Problem 🙂

...sag ich doch 😉 (konnte ich mir jetzt nicht verkneifen 😉 )

nochmal etwas zu dem thema "erlöschen der betriebserlaubnis":

-die betriebserlaubnis erlischt, wenn eine gefährdung anderer zu erwarten ist
-bei änderung des abgas- oder geräuschverhaltens
-bei änderung der fahrzeugart

bei eurer tfl-umbau aktion kann also höchstens der erste punkt zutreffen. wenn man mit seinem tfl andere verkehrsteilnehmer blendet kann dies schon eine gefährdung darstellen -> be erlischt.

mir ist noch ein anderer fall bekannt: jemand hat vorne mittig einen scheinwerfer montiert -> signalbild wurde verändert -> be erloschen? vorwurf war, dass der gegenverkehr die vermutung haben könnte, es käme ein zug entgegen (nicht lachen 🙂 ). richter entscheidet: be nicht erloschen, doch änderung unulässig!

gruss,

plop73

Im Grunde steht und fällt alles mit der RL Kennzeichnung des verwendeten Scheinwerfers.

RL auf dem Hauptscheinwerfer sagt im Grundsatz aus : Betrieb als TFL zulässig - Punkt.

Kein RL kein TFL - Punkt 🙁

Da der Betrieb der Nebler als TFL schon in vielen Ländern geduldet wird, klemme ich die Schaltung um, und schau mal wie weit die Duldung bei der RL geht 😁

Auf meinen Allroad-Scheinwerfern steht auch PL 😁
Wenn man nicht so genau hinsieht🙄 oder nen kleine Strich nachgraviert😉
Dann brauch ich nur noch den LED-Ring einbauen😛😎😁😁

"RL auf dem Hauptscheinwerfer ... und schau mal wie weit die Duldung bei der RL geht"

Na, ich glaube nicht, daß es geduldet wird, die RL auf die Hauptscheinwerfer zu nehmen !

Konnte mir das nicht verkneifen. 😉

Nebler oder Scheinwerferringe geht m.E. am 4B gar nicht, paßt nur zu BMW.

Zitat:

Original geschrieben von dmck


"RL auf dem Hauptscheinwerfer ... und schau mal wie weit die Duldung bei der RL geht"

Na, ich glaube nicht, daß es geduldet wird, die RL auf die Hauptscheinwerfer zu nehmen !

Konnte mir das nicht verkneifen. 😉

Nebler oder Scheinwerferringe geht m.E. am 4B gar nicht, paßt nur zu BMW.

Was BMW kann paßt Audi schon lange!

Hat schon jemand ne rote LED an der Antennenspitze?

Ich will ja einzigartig sein und...

Es kann nur einen geben!

😁😉😁

Na,

ich denke, mit der Info von oben kann nun jeder etwas anfangen - glücklich können sich die Leute schätzen, die RL als Prüfzeichen auf dem Hauptscheinwerfer haben - mit einem netten Prüfer sollte die Eintragung einer sauber verbauten und geprüften Schaltung kein Problem sein. Alle anderen - so wie ich auch 🙁 - können das Unterfangen 60-65% gedimmtes Fernlicht als TFL legal zu betreiben, VERGESSEN.

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