1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 5
  7. Hilfe, Händler hat falsche Farbe bestellt !

Hilfe, Händler hat falsche Farbe bestellt !

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hab am 19. Oktober über einen Onlinehändler mein Polo in Pepper Gray bestellt und am 05.11. die AB vom VW Händler bekommen.

Am 13.11. habe ich dem VW Händler per Mail und tel. mitgeteilt das ich lieber Monosilber haben möchte.
Am 29.11. habe ich die neue AB bekommen mit der Farbe Reflexsilber ! Also sofort eine Mail geschrieben mit der Bitte die Farbe Pepper Gray beizubehalten wenn Monosilber nicht mehr lieferbar ist.

Da nach 3 Wochen noch keine neue AB gekommen ist habe ich am 22.12. beim 🙂 gefragt wo die bleibt und ob die Rückänderung auf Pepper Gray durch ist, Aussage: "...ja alles ok AB kommt noch die nächsten Tage"

Heute wieder angerufen wo die AB bleibt, Aussage: "... Herzlichen Glückwunsch Sie können Ihren Polo in Reflexsilber am 19.2. in Wolfsburg abholen..." 😰

Hab natürlich gesagt das ich den nie in Reflexsilber bestellt habe und die Rückänderung auf Pepper Gray mir kurz vor Weihnachten noch von einem MA tel. bestätigt wurde, Aussage "... ist jetzt zu spät, seit anfang Dez. kann schon nichts mehr geändert werden da die Fahrgestellnummer schon drauf ist und das Fzg. sich schon in der Auslieferung befindet"

Auf die Frage warum die Farbe ohne den Kunden vorher zu fragen geändert wurde konnte mir der MA auch keine befriedigende Antwort geben.
Zitat: "Reflexsilber ist die nachfolge Farbe von Monosilber" "Der Unterschied fällt ja kaum auf"

- Kann das Fzg. 6 Wochen vor der Abholung tatsächlich nicht mehr geändert werden ?
- Kann ich trotz Onlinerabatt noch einen Nachlass für die eigenmächtige Farbänderung vom Händler verlangen ?

Ich möchte den Auftrag nicht stornieren da ich das TEAM Modell dem STYLE vorziehe.

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Countrydriver



Meinen ganzen Text hast du anscheinend nicht gelesen, sondern nur diese 2 Zeilen, oder?

Keine Angst, ich habe den ganzen Text gelesen. Zur generellen Sache hat Spacefly nach mir wohl sehr deutlich gepostet, dass ich wohl gar nicht so falsch lag. Wenn Du nicht dieser Meinung bist, dann frag doch mal bei der Verbraucherzentrale nach, was rechtlich bindend ist. Dann können wir über diese Sache gerne weiter diskutieren.

Oliver

Anscheinend ist mein Text falsch angekommen, denn ich bin selber Meinung wie Spacefly es schon am Threadbeginn sagte,

telefonisch ist eh uninteressant

. Und ich hab geschrieben, sollten sie sowas wie den E-Mail Eingang leugnen, hätte man immer noch Sachverhaltspunkt 1.

Zitat:

Dir wurde zwar telefonisch bestätigt, dass deine "Reklamation" eingegangen ist, aber evtl. sagen sie, sowas ist nie angekommen. Dann hast du immer noch Punkt 1,

Auf den Sachverhalt, wenn sie so einen E-Mail Eingang leugnen und wie es dann rechtlich aussieht wollte ich gar nicht hinaus, deshalb sagte ich, für diesen Falle hat man allein schon den wichtigeren Punkt 1

Das mit der rechtlichen Sicherheit von E-Mails wurde von dir angesprochen.

Ich hab dazu anschließend nur meine Meinung geschrieben, aber wie es rechtlich genau ist weiß ich auch nicht.

Und Spacefly hat geschrieben:

Zitat:

Der Anwalt sagte gleich: telefonisch ist nix wert, E-Mail ist ebefalls sehr fraglich da man auch hier keinerlei (kaum) Nachweise hat bzw. möglichkeiten es nachzuweisen da es theoretisch auch im Spam-Filter gelandet sein kann *zwinker*

Das heißt für mich jetzt nicht, dass allgemein E-Mails nicht geltend sind. Sondern nur dass es teilweise zu Problemen in den Nachweisen kommen kann!

Ist aber meiner Meinung nach das selbe auch mit schriftlicher Post! Wer hier falsche Postwege wählt, also ohne Einschreiben/Rückschein, hat auch hier die gefahr dass der Gegner sagt er hat den Brief nie erhalten und man dann keinerlei Nachweise hat, einen Brief auch tatsächlich verschickt zu haben.

Einer E-Mail Zulässigkeitsdiskussionsrunde war und bin ich in keinster weiße aus!
Mit der Verbraucherzentrale in Kontakt zu treten musst du dann also selbst wenn es dich so interessiert ob deine Meinung richtig ist und meine falsch.

Zitat:

Original geschrieben von Countrydriver


Mit der Verbraucherzentrale in Kontakt zu treten musst du dann also selbst wenn es dich so interessiert ob deine Meinung richtig ist und meine falsch.

Da ich keine Probleme mit einem Onlinehändler habe, brauche ich keine Bestätigung der Verbraucherzentrale. Ich weiß nur, wie ich vorgehen würde, falls es zu Problemen mit einem Kaufvorgang kommen würde. Und dies habe ich als Hilfestellung für zukünftige Probleme gepostet. Diesen Rat kann man nun annehmen, muss es aber natürlich nicht.

Oliver

Deine Antwort
Ähnliche Themen