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Hilfe, Händler hat falsche Farbe bestellt !

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 5. Januar 2011 um 15:18

Hab am 19. Oktober über einen Onlinehändler mein Polo in Pepper Gray bestellt und am 05.11. die AB vom VW Händler bekommen.

Am 13.11. habe ich dem VW Händler per Mail und tel. mitgeteilt das ich lieber Monosilber haben möchte.

Am 29.11. habe ich die neue AB bekommen mit der Farbe Reflexsilber ! Also sofort eine Mail geschrieben mit der Bitte die Farbe Pepper Gray beizubehalten wenn Monosilber nicht mehr lieferbar ist.

Da nach 3 Wochen noch keine neue AB gekommen ist habe ich am 22.12. beim :) gefragt wo die bleibt und ob die Rückänderung auf Pepper Gray durch ist, Aussage: "...ja alles ok AB kommt noch die nächsten Tage"

Heute wieder angerufen wo die AB bleibt, Aussage: "... Herzlichen Glückwunsch Sie können Ihren Polo in Reflexsilber am 19.2. in Wolfsburg abholen..." :eek:

Hab natürlich gesagt das ich den nie in Reflexsilber bestellt habe und die Rückänderung auf Pepper Gray mir kurz vor Weihnachten noch von einem MA tel. bestätigt wurde, Aussage "... ist jetzt zu spät, seit anfang Dez. kann schon nichts mehr geändert werden da die Fahrgestellnummer schon drauf ist und das Fzg. sich schon in der Auslieferung befindet"

Auf die Frage warum die Farbe ohne den Kunden vorher zu fragen geändert wurde konnte mir der MA auch keine befriedigende Antwort geben.

Zitat: "Reflexsilber ist die nachfolge Farbe von Monosilber" "Der Unterschied fällt ja kaum auf"

 

- Kann das Fzg. 6 Wochen vor der Abholung tatsächlich nicht mehr geändert werden ?

- Kann ich trotz Onlinerabatt noch einen Nachlass für die eigenmächtige Farbänderung vom Händler verlangen ?

Ich möchte den Auftrag nicht stornieren da ich das TEAM Modell dem STYLE vorziehe.

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17 Antworten

keine ahnung bzgl der möglichkeiten jetzt, aber telefonische bestätigungen sind immer scheisse in solchen fällen.

am 5. Januar 2011 um 15:32

deswegen kaufe ich autos nicht online ;)

 

aber ist auch egal, das ist sehr ärgerlich... du sagst ja selbst, dass du den in monosilber haben wolltest. schau dir den in reflexsilber an und vllt. gefällts dir ja ;)

offiziell bist du der gelackmeierte, weil ja nichts schriftliches vorhanden ist! aber du kannst natürlich FREUNDLICH den händler um rat und lösung bitten. vllt kommt man sich gut entgegen...

am 5. Januar 2011 um 15:40

Bist du eventuell ADAC Mitglied, dann kannst du dort die Rechtsexperten kostenlos fragen.

Oder eventuell eine Rechtschutzversicherung vorhanden für den Privat-Bereich. Denn dann kann man das eventuell über den Vertrags,- und Sachrechschutz abwickeln lassen. Oder man hat bei der Versicherung eine kostenlose Erstberatung. Aber eventuelle SB nicht vergessen wenn man über die Erstberatung hinaus geht.

Und nein, Rechtschutz heißt nicht gleich verklagen sondern die Versicherung kann einem auch Hilfestellung in Sachen Problemlösung geben. Hatten wir auch gerade mit einer geschichte die nicht mit dem Auto zu tun hatte ;)

EDIT: Wobei die Hilfestellung natürlich nicht von der Versicherung kommt sondern von den Anwälten am Servicetelefon welche von der Versicherung bezahlt werden...

Die können dir dann sagen ob du überhaupt einen Anspruch auf rgendetwas hast, wie du vorgehen solltest und wie die chancen dafür stehen.

mono- und reflexsilber sind wie tag und nacht meiner meinung nach. O,o

Tach,

 

Händler informieren das das Auto in der Farbe nicht der Bestellung entspricht und androhen das das Fahrzeug so nicht abgenommen wird. Das Fahrzeug dürfte noch nicht gebaut sein, allerdings fest geplant im Bautag der unmittelbar bevorsteht. Hier sollte die Produktionssteuerung in WOB noch etwas machen können wenn ihnen klar aufgezeigt wird was verbockt wurde.

 

Gruß

Vadder

Zitat:

Am 13.11. habe ich dem VW Händler per Mail und tel. mitgeteilt das ich lieber Monosilber haben möchte.

reicht nicht eigentlich diese aussage? im umkehrschluss heißt das ja, dass du NICHT Reflexsilber bestellt hast. Gut, bewiesen ist es nicht, aber diesen Beweis kann dein komischer Vermittler ja nicht bringen, dass du Reflex bestellt hast. Und deine bestellte Ware ist noch nicht da bzw falsch da, also eigentlich gibt es da nix zu diskutieren. Das ist eindeutig das Problem deines Händlers.

Haste schon was bezahlt für den Wagen? Ich hoffe nicht!

In letzterem Fall kannst du durch diese Tatsache noch ein bisschen Nachdruck verleihen.

am 5. Januar 2011 um 16:22

Genau für sowas gibt es die VW Hotline ;)

Was erwartest du jetzt für Antworten? Soll ich es dir verbindlich bestätigen?

:D

naja, klar, mündlich ist scheiße, aber finde in diesem Fall eh egal, denn

1. Hast du auf Monosilber umbestellt und wie ich das sehe, wurde EIGENHÄNDIG ohne die Absprache mit dir auf Reflexsilber bestellt

2. Hast du dich nach Eingang der "falschen" Auftragsbestätigung umgehend bei ihnen schriftlich reklamiert, als auch telefonisch in Verbindung gesetzt.

Dir wurde zwar telefonisch bestätigt, dass deine "Reklamation" eingegangen ist, aber evtl. sagen sie, sowas ist nie angekommen. Dann hast du immer noch Punkt 1, welcher meiner Meinung allein schon nicht zulässig ist!

Wie die Vorredner schon sagten, hier wäre jetzt ein Automobilclub mit Rechtsberatung, oder eine Verkehrsrechtsschutz hilfreich!

 

Zitat:

Original geschrieben von Countrydriver

Hast du dich nach Eingang der "falschen" Auftragsbestätigung umgehend bei ihnen schriftlich reklamiert, als auch telefonisch in Verbindung gesetzt.

Telefonisch irgendwas mitgeteilt => Kein Nachweis, solange kein Zeuge dabei war.

Und ob eine Mail rechtlich auch eine Sicherheit bietet, ist fraglich, denn nicht umsonst gibt es immer noch das Einschreiben mit Rückschein.

Ist aber nur meine Meinung als Laie ...

Oliver

am 5. Januar 2011 um 19:15

Hatten ja vor kurzen auch so einen Fall (nicht im zusammenhang des Autos)

Der Anwalt sagte gleich: telefonisch ist nix wert, E-Mail ist ebefalls sehr fraglich da man auch hier keinerlei (kaum) Nachweise hat bzw. möglichkeiten es nachzuweisen da es theoretisch auch im Spam-Filter gelandet sein kann *zwinker*

Fax mit vorhandenen Sendebericht ist dagegen schon ein guter Ansatz allerdings bei wichtigen Dingen nur als Vorabmitteilung da es eben nicht Original ist oder wie bei der E-Mail mit einer möglichen Signatur.

Bei wichtigen Sachen IMMER den guten alten Brief per Einschreiben am besten mit Rückschein (kommt auf die wichtigkeit an)

Wie gesagt: Das sagte der Anwalt in unserem Falle da wir vorher auch alles telefonisch gemacht haben. Im letzten schreiben haben wir der Gegenpartei gleich mitgeteilt das sie uns telefonisch nicht mehr kontaktieren dürfen und wir nur noch stellung zu schriftlichen Mitteilungen per Post nehmen werden. Alles andere kann man verleugnen oder man hat keine Beweise...

Themenstarteram 5. Januar 2011 um 19:21

Hallo Danke für die Tips !

Der Händler hat sich heute abend nochmal gemeldet, das die wohl ein Fahrzeug ohne Kunden im Vorlauf haben (?)

das meinem in der Ausstattung entspricht und evtl. noch in der Farbe geändert werden kann.

Ob es klappt erfahre ich erst morgen abend. Drückt mir die Daumen ! :)

@ Havana.

Nein hab noch nichts bezahlt, ich möchte aber unbedingt das Team Modell haben und trau mich

daher nicht zu zocken.

am 5. Januar 2011 um 23:16

Umlackieren wird der :) ihn nicht lassen...eher wird er erzählen, daß die Farben sich ja kaum unterscheiden, aber anscheinend ist die Rechtslage noch nicht ganz geklärt:

Klick mich

Bevor ich mit Reflexsilber herumfahren würde, würde ich ihn zur Folierung überreden...als Kompromiß.

Muß ja nicht die Polizei-Beklebung sein ... ;)

am 6. Januar 2011 um 1:26

Zitat:

Original geschrieben von OliverOAS

Zitat:

Original geschrieben von Countrydriver

Hast du dich nach Eingang der "falschen" Auftragsbestätigung umgehend bei ihnen schriftlich reklamiert, als auch telefonisch in Verbindung gesetzt.

Telefonisch irgendwas mitgeteilt => Kein Nachweis, solange kein Zeuge dabei war.

Und ob eine Mail rechtlich auch eine Sicherheit bietet, ist fraglich, denn nicht umsonst gibt es immer noch das Einschreiben mit Rückschein.

Ist aber nur meine Meinung als Laie ...

Oliver

Meinen ganzen Text hast du anscheinend nicht gelesen, sondern nur diese 2 Zeilen, oder?

Zitat:

aber evtl. sagen sie, sowas ist nie angekommen. Dann hast du immer noch Punkt 1

Auch wurde es in Texten vorher schon geklärt, dass telefonisch immer schlecht ist.

Ein E-Mailverlauf lässt sich i.d.R. nachverfolgen. Wenn also noch die gespeicherte Ausgangs E-mail vorhanden ist, kann man über den Profider normalerweise herausfinden ob sie beim Empfänger eingegangen ist oder nicht. Also im Grunde selbe Verfolgbarkeitswege wie ein Einschreibenbrief.

Ein Fax ist doch dokumentenecht und rechtlich bindend. Hier würde ich keine Probleme sehen. Selbst Finanzamt akzeptiert Faxe.

Telefonisch sieht das schon ganz anders aus. Es könnte wirklich schwer werden. Ich würd mit ihnen mal reden und versuchen eine Einigung zu finden. Notfalls evtl. mal ein klärendes Gespräch mit einem Anwalt führen.

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