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Hilfe gesucht - Verunfallten PKW gekauft trotz Zusage Unfallfrei

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 5. Februar 2015 um 19:32

Hallo,

ich habe vor 3 Tagen in Düsseldorf für ein freund der im Ausland lebt ein Golf 6 1,6 Tdi Bj 2010 gekauft.

In dem Vertrag ist der Wagen unfallfrei.Gestern habe ich das Öl wechseln lassen und habe den Meister gebeten das Auto zu Kontrolieren und er hat herausgefunden, das es definitv ein Unfallwagen :p

er meinte hintere Tür Vordere Tür sowie Seiten Schweller sind lackiert.Ich habe heute den Händler Angerufen und Ihn das gesagt er meinte der Wagen hatte Kratzer und deswegen wurde Lackiert

was ´kann man machen? er will den Wagen nicht zurück nehmen

soll ich ein Anwalt einschalten oder wie läuft das?

 

Beste Antwort im Thema

wo fängt dann "Unfallwagen" an und wo hört "unfallfrei" auf?

Nur weil etwas lackiert wurde, muss es ja nicht gleich ein Überschlag gewesen sein. Vielleicht war es einfach nicht der Rede wert?

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Themenstarteram 10. Februar 2015 um 20:46

Wir haben uns geeinigt der Fall ist erledigt

Danke an alle

Und wie habt ihr euch geeinigt?

Das würde mich jetzt auch interessieren.

Du hast uns um Hilfe bzw unsere Einschätzungen gebeten und diese auch bekommen.

Da wäre es durchaus fair uns jetzt auch das Ergebnis zu verraten...

Mehr als ein lauwarmer Händedruck ist da nicht rauskommen. Aber warten wir mal auf den TE, sofern er sich überhaupt nochmal meldet...

Wahrscheinlich hat der Händler ihn zum Kaffee eingeladen und damit war die Sache erledigt. :rolleyes:

vlt fährt er das auto auch selbst, weil es ihm doch so gut gefällt :)

@Guest77 : Lüfte doch mal das Geheimnis...

Antworten! Das Volk verlangt Antworten!

Die ganze Geschichte stimmt doch hinten und vorne nicht.

Wenn ich schon lese, dass jemand für einen Freund ein Auto kauft....

Mal ehrlich, wer von den mitlesenden würde denn einen Freund beauftragen, ein Auto zu kaufen? Da gehts doch nicht um eine Packung Schrauben aus dem Baumarkt, die man mal jemandem mitbringt, da gehts doch um zig tausend Euro. Das ist für viele Leute die teurerste Anschaffung ihres Lebens (Wohneigentum mal aussen vor gelassen). Da schickt man keinen anderen für los.

Und wenn besagter Freund im Ausland wohnt, muß er eben mit den dortigen Autos und Preisen vorlieb nehmen oder sich nach Deutschland bemühen, wenn er ein Auto von hier möchte. Man kann einen Freund bitten, ein Auto aus dem Internet schonmal vorab in Augenschein zu nehmen, aber die letztendliche Entscheidung, die trifft man doch selber vor Ort.

Und dann dieses Hickhack um Preisnachlaß, Rücktritt vom Kaufvertrag, Anwalt, usw. Wer will denn einen Golf mit so massivem Schaden haben? 500 EUR Nachlaß auf den Kaufpreis? Lächerlich bei dem Schaden. Golfs gibts wie Sand am Meer.

Wäre es alles so, wie hier beschrieben wurde, gebe es nur eine vernünftige Lösung: Auto zurückbringen und Kaufpreis aushändigen lassen.

Desweiteren halte ich es für sehr unglaubwürdig , dass ein Händler trotz eindeutige Beweise sich so stur stellt.....

Naja, das gibt es schon.

Bei meinem letzten Golf hat genau 5 Monate und 20 Tage nach dem Kauf der Anlasser aufgegeben.

Der Händler hat es seiner Versicherung nicht schnell genug gemeldet und die daraufhin nicht bezahlt.

Da ist er doch allen ernstes auf die Idee gekommen, wenn die Versicherung nicht zahlt müsste er auch nicht zahlen.

Klar, da ging es um eine viel kleinere Summe. Aber ohne ein Schreiben vom Anwalt ging es auch nicht.

Auch habe ich schon für jemand anderen ein Auto gekauft, ohne das diese Person es gesehen hat.

Da ging es nur um einen gebrauchten Polo für den neuen Zweitwohnsitz, aber auch der hat 2500€ gekostet.

Machen sollte man sowas aber nur, wenn klar ist dass derjenige der Einkaufen geht nicht haftet.

Wenn nachher nichts schief geht ist immer alles okay, aber wenn nicht, dann darf es auch kein Geschrei geben.

Deshalb (ver-)kaufe ich auch niemals im Freundes- und Bekanntenkreis meine Autos, einfach um den potentiellen Stress zu sparen.

Der TE sollte jetzt aber endlich mal mit der Antwort rausrücken.

Erst Hilfe holen und dann das Ergebnis nicht teilen, dafür ist ein Forum nicht da.

Zitat:

@Jokener schrieb am 11. Februar 2015 um 21:14:15 Uhr:

Naja, das gibt es schon.

Bei meinem letzten Golf hat genau 5 Monate und 20 Tage nach dem Kauf der Anlasser aufgegeben.

Der Händler hat es seiner Versicherung nicht schnell genug gemeldet und die daraufhin nicht bezahlt.

Da ist er doch allen ernstes auf die Idee gekommen, wenn die Versicherung nicht zahlt müsste er auch nicht zahlen.

Klar, da ging es um eine viel kleinere Summe. Aber ohne ein Schreiben vom Anwalt ging es auch nicht.

[.....]

Naja, das ist aber schon etwas anders gelagert. Ein Händler, der wissentlich ein Unfallwagen als unfallfrei verkauft kann mit einer Strafanzeige wegen Betrugs rechnen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Händler diese Tatsache einfach ignoriert, wenn der Käufer ihm mitteilt, dass er Kenntnis über einen Unfallschaden hat.

Von Betrug kann in deinen Fall jetzt nicht wirklichwirklich die Rede sein. ;)

Es ging mir ja auch nicht darum "was" passiert ist.

Dir fiel es schwer zu glauben, dass ein Händler in einer rechtlich eindeutigen Situation nicht zeitnah einlenkt.

Das kommt aber tatsächlich oft vor und ist leider nicht so ungewöhnlich wie man denkt.

Mein Händler hat in einer glasklaren Situation die Idee gehabt seinen Kunden abzuwimmeln, genauso ging es hier dem TE.

Der genaue Streitpunkt ist doch unerheblich. Beide Händler wollten abzocken.

Und beide Händler waren in einer glasklaren Situation nicht bereit ihren gesetzlich festgelegten Pflichten nachzukommen.

Dass der Händler des TE sich mit der falschen Zustandsbeschreibung auch noch strafbar macht, das ist dafür ja unerheblich.

Das Problem ist auch, dass hier nur eine einseitige Darstellung des Sachverhalts stattgefunden hat.

Keiner kennt den genauen Wortlaut des Kaufvertrages.

Insofern ist es für Aussenstehende schwierig bis unmöglich konkrete Empfehlungen zu geben, zumal für konkrete Rechtsberatungen ohnehin hier kein Raum ist.

Ich denke, der TE wird hier weder eine Strafanzeige gestellt haben, noch anderweitig zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht haben.

Es ist nur schade, dass er die Community hier an der Nase herumführt, indem er nur Teile des Sachverhalts preisgibt (auch schon zu Beginn der Diskussion) und letztlich auch das Ergebnis schuldig bleibt.

Daraus sollte man als Community auch lernen, wie man zukünftig mit solchen Anfragen umgeht.

@Mel-Maniac:

Im Zweifel war es nur ein Troll. Der wurde über 6 Seiten gefüttert.

Bei allem Verständnis dafür, aufregen hilft nichts.

Iinteressant war es wegen deiner Ausführungen, was so eine reimportierte Schotterbüchse mit derartigem Schaden überhaupt wert sein kann. Der ominöse Freund sollte ihn in die Wüste schicken.

Einfach den Thread schließen und gut.

SCNR

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