Hilfe Auftragsbestätigung hat ganz komischer Text

VW Caddy 3 (2K/2C)

Brauche Hilfe!! Auftragsbestätigung hat Zusatztext

Bestellt habe ich am 01.07 und gestern 13.08.05 ist mir dann endlich die Auftragsbestätigung zugegangen.
Leider enthielt die so einen komischen Text, dass ich gleich beim Freundlichen anrufen musste.
Mich würde dringend interessieren ob der Text bei euch auch enthalten ist. Der Freundliche meinte das seien Standartsätze die sich nicht rausnehmen lassen, hierauf habe ich ihn aufgefordert mir ein Schreiben zukommen zu lassen worin er bestätigt das diese Klauseln für mich nicht gelten.
Das klärt er jetzt erst mal wieder ab.

Folgender Inhalt
kein Auslieferungsdatum eingetragen

" Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen empfohlenen Listenpreise Modell-, Farb- und Ausstattungsänderungen bleiben vorbehalten."

unverbindlicher Liefertermin: "kein Eintrag"

Das o.g. hört sich für mich mächtig komisch an da sind dem Mißbrauch ja Tür und Tor geöffnet und ich muß zahlen/warten!

Liefertermin im Auftrag war 10.05 dann mündlich auf 4kw 2006

Der VC wäre mein erster Neuwagen gewesen aber langsam krampft alles wenn ich nur daran denke. Einzig das Forum hier hält die Hoffnung am Leben.

32 Antworten

Hallo,
bei Auslieferung stand bei mir auch nur:" z.Zt. kein Termin"
Dann wurde aber genau meine Bestellung incl. Preisen aufgeführt.
Mittlerweile habe ich mündlich wenigstens den Baubeginn "KW 34" erhalten. Bestellt habe ich am 14.6.
Mich vertröstet auch dieses Forum, da ja alle vom Caddy schwärmen.
Ist mein erster VW.
Wird als "Familienkutsche " benötigt.
Gruss
Stefan

War dieser Zusatztext bei dir auch enthalten. Wäre für mich wichtige weil langsam die Tendenz steigt diesem dubiosen Ablauf ein Ende zu setzen.

Hallo

zuerst einmal gelten die bei der Bestellung ausgehändigten "Verkaufsbedingungen für Volkswagen Automobile" in denen solche Klauseln nicht enthalten sind.

Wenn dann kann dieses nur als besondere Vereinbarung auf der Seite 1 eingetragen werden.

Bei mir in der AB wurde die Annahme der Bestellung zu den mit der Bestellung ausgehändigten Verkaufsbedingungen bestätigt.
Ein unverb. Liefertermin wurde bestätigt.

Alles völlig korrekt.

Da in der Bestellung und AB Preise incl. Steuer genannt wurden gelten diese auch im falle einer Preiserhöhung oder Steuererhöhung (so auch meine Auskunft vom ADAC)

In deinem Fall würde ich sagen hat dein Freundlicher Muffe bekommen und in die AB die zusätzlichen Klauseln aufgenommen. Sollten diese so nicht in deiner Bestellung stehen, kannst du deine Bestellung wiederrufen oder auf streichung der Klauseln drängen.

Gruß
Hardy

Zusatzklauseln: Widerspruch einlegen

Bei meiner Auftragsbestätigung sind folgende Klauseln enthalten, gegen die ich umgehend Widerspruch eingelegt habe (per Post + per Fax):
1."Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen empfohlenen Tagespreise."
2. "Lieferzeit nach Liefermöglichkeit des Herstellers."
3. "Ihr Gebrauchtwagen ist Gegenstand eines gesonderten Vertrages."

Mein Verdacht zu den Punkten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag schleichen:
zu 1. : Der Händler möchte eine etwaig anstehende Erhöhung der Mehrwertsteuer locker an den Kunden durchreichen. Selbiges möchte er bei möglicherweise anstehenden Preiserhöhungen von Seiten des Herstellers. Schliesslich ist nach mündlicher Aussage die Lieferung erst für Januar 2006 vorgesehen. Bis dahin kann noch viel passieren. Ich habe dem Händler diesbezüglich widersprochen und mitgeteilt, dass nur die bei Kaufabschluss verhandelten Konditionen zur Berechnung kommen können.

zu 2.: Da ich mit einer Verschiebung des Liefertermins auf unbestimmte Zeit nicht einverstanden bin, habe ich dies dem Händler mitgeteilt. Ich brauche die Familienkutsche jetzt und nicht irgendwann.

zu 3.: Im Kaufvertrag war die Inzahlungnahme meines Gebrauchtwagens zu einem bestimmten Preis vertraglich fixiert.
Vielleicht will er davon auch nichts mehr wissen, weil die Karre aufgrund der nicht unerheblichen Lieferverzögerung älter sein wird und noch ein paar Kilometer mehr gelaufen sein wird.

Sollte der Händler weiterhin bocken, schreibe ich mal an VW oder ich frage mal die Werbepartner der VolksCaddy-Aktion Bild und T-Online was die davon halten, dass von Ihnen beworbene Produkte zu den dargestellten Konditionen möglicherweise gar nicht erhältlich sind.

..irgendwie komm ich mir vor als wäre ich auf ´nem Kamelbasar...

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Zitat:

Original geschrieben von hardy2000


...Da in der Bestellung und AB Preise incl. Steuer genannt wurden gelten diese auch im falle einer Preiserhöhung oder Steuererhöhung (so auch meine Auskunft vom ADAC)...

 

Soweit sogut, aber in der verbindlichen Bestellung steht nur incl. Umsatzsteuer. Die Höhe der Umsatzsteuer ist leider nicht auf 16% fixiert. Da jedoch die Weitergabe einer Mehrwertsteuererhöhung eine sogenannte kurzfristige Preiserhöhung wäre, ist deren Weiterleitung an den Kunden in der Regel nicht möglich.

... aber eigentlich wollte ich kein Jura-Studium wegen dem Kafu einer Familienkutsche betreiben. Andererseits möchte ich mit meinem begrenzten Familienvatergeldbeutel nicht auf dieses günstige Angebot verzichten.

Moin moin

wir haben unseren VC am 15.6. bestellt und wir haben jetzt am 11.8. unsere AB bekommen.

Da steht dann folgendes zu lesen:

"Für Ihre Bestellung danken wir Ihnen. Wir werden sie zu den Verkaufsbedingungen, die wir Ihnen mit der Bestellung ausgehändigten und zu den besonderen Vereinbarungen ausführen."

Dann kommen die einzelnen Bestelldaten.

Und zum Schluß: Liefertermin / unverbindlich 20.9.2005

Die besonderen Vereinbarungen beziehen sich darauf das wir kein Fahrzeug in Zahlung geben und der Händler die Überführung, Zulassung und eine Aktionsbeteiligung der Sonderfinanzierung übernimt.

Ansonsten kann ich nix schlimmes daran finden.
Nur das sich die Lieferung mit der Geburt unseres Sohnes überschneiden wird ;-))

Gruß Mark

Zitat:

Nur das sich die Lieferung mit der Geburt unseres Sohnes überschneiden wird ;-))

Das ist genau auch unser Thema.

Bestellung 18.06., Lieferung Anfang November 2005. Das ist genau der berechnete Zeitraum zur Geburt unseres Sohnes. Eigentlich wollten wir den "Transporter" schon im Rahmen vorgeburtlicher Notwendigkeiten wie Möbeltransport nutzen 😉

IRONIE ON

dann würde ich mal sagen überschneidung der Liefertermine

Kann man den Liefertermin des Kindes nicht umbuchen ?

Stornieren muss ja nicht sein

IRONIE OFF

Von dem gespartem Geld kann man dem kind ein schönes Zimmer einrichten.

Ich wünsche auf jedenfall allen viel Glück bei der Geburt.

Ich habe mit meiner Frau schon diskutiert das Sie das Kind bekommt und ich beim freundlichen den Caddy bekomme.

Aber das wollt ihr ja garnicht wissen wie sie darauf reagiert hat.
Eine Bekannte von uns ist Zahntechnikerin, die hatte heute morgen für mich noch einen Termin frei.

Also werde ich bei Frau und Kind sein und der Caddy muss dann wohl warten.
Es sei denn einer von beiden kommt früher..... 8-))

ich dachte es kommen Zwillinge 😁

Zitat:

Original geschrieben von archityp


Soweit sogut, aber in der verbindlichen Bestellung steht nur incl. Umsatzsteuer. Die Höhe der Umsatzsteuer ist leider nicht auf 16% fixiert.

Die Höhe der Steuer sollte für Privatpersonen aber uninteressant sein, diese wird ja auch nicht extra ausgewiesen wie es für "geschäftliche Rechnungen" Vorschrift ist.

Deshalb gilt der als Endpreis angegebene Preis und etwas anderes steht auch nicht in den Geschäftsbedingungen.

Ansonsten würden wir ja wirklich Basarartige Zustände bekommen wenn der Händler bestätigte Preise nach belieben ändern könnte.

Gruß
Hardy

Moin,

bei mir ist auch so ein Text in der AB. "....und die zusätzlichen Vereinbarungen". Auf Seite 2: "Es geltet die zum Liefertermin gültigen Listenpreise"

Habe heute meinen Freundlichen angerufen. Er wieder im Urlaub, sein Chef krank. Ich wurde mit der Freundlichen Kollegin verbunden, die auch sofort unfreundlich wurde und gar nicht verstehen wollte was ich eigentlich habe. Die Formulierungen kämen vom Zentralen Vertrieb und sind schon in Ordnung (Der VW Kunde wird wohl aus Prinzip schon mal für dumm gehalten?)
Und ausserdem: "Woher ich den wissen wolle das der Wagen eventuell teuer wird"

Diese Formulierung ist jedenfalls wie ein Scheunentor, offen nach allen Richtungen. Der Caddy könnte in ein paar Monaten preislich kräftig anziehen (Angebot/Nachfrage) und dann dieser Text in der AB. Im schlimmsten Fall bekomme ich den VC erst in 6,8..10.. Monaten und zahle sogar noch drauf.
Ok, muss nicht unbedingt eintreten, aber eine Garantie gibt es nicht. Sie merkte dass das Eis schnell schmilzt und will sich bis morgen mittag bei mir melden. Ich habe jedoch keinerlei Hoffnung das sich etwas ändern wird, die Anwort des Zentralen Vertriebs ist mir jetzt schon klar. Morgen wende ich mich zunächst an die Verbraucherzentrale, und anschliessend nimmt sich ein Jurist der Sache an. Wenn das nichts bewirkt, dann trete ich von der Bestellung zurück, und das Kapitel VW ist ein für alle Mal für mich erledigt. Die Unsicherheiten um den VC (Termin, Kosten, Altfahrzeug) entwickeln sich bei mir langsam zu einem gehörigen persönlichen Frust.
Aber vielleicht ist es ja das was VW will, dass möglichst viele VC-Besteller wieder abspringen....

Viele Grüße
Armin

Diese Klausel ist bei allen VW Häusern die die orginalen Papiere benutzen.

Deswegen sagte ich ja, daß es die sogenannte 4 Monats Klausel gibt.

Der VC wird definitif keine Preiserhöhung haben. Wenn im October - November die Preise wieder um 1,5 % steigen sind die VC ausgeschlossen.

Das Problem gibt es ganz stark bei EU-Fahrzeugen. Beim handel fällt immer auf, daß diese Klausel verwendet wird.
Das Fahrzeug wird aber oft erst nach 6 Monaten und mehr geliefert. Und oft genug bekommen die Kunden dann einen Aufpreis.

Hallo Opataker

Bei meiner Bestellung ist diese Klausel nicht drin und es scheinen die offiziellen Papiere zu sein.
Unter Preise steht:
"Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Überführungskosten) werden zusätzlich berechnet."

Auf der Hauptseite wird der Preis inkl. Steuer genannt und dazu die Überführung und Zulassung, das ergibt dann den Endpreis.
Und mehr gibt es denn auch nicht.

Wenn es anders gewesen wäre, hätte ich nicht unterschrieben.

Und wie schon gesagt wurden diese Bedingungen in meinem Fall mit der AB nur bestätigt ohne weitere Klauseln hinzuzufügen.

Unter Bemerkungen steht nur der Festpreis für die Inzahlungnahme und das ich Fußmatten und Schmutzfänger v&h ohne Berechnung geliefert und montiert bekomme.

Aber da sieht man wieder wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Den Weg den Arminq beschreiten will ist in diesem Falle denn richtig.

Gruß
Hartmut

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