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Heute in der Waschanlage

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 6. November 2012 um 13:48

Heute wollte ich nach 700 km Autobahn in die Waschanlage und meinen neuwertigen GTI reinigen lassen.

Auto reingefahren, Chip eingeworfen und Kaffee geholt. Nach ca. 10 Minuten läuft die Waschanlage immer noch und beim genaueren hinsehen bemerke ich das die Anlage immer auf der gleichen Stellung läuft. Beide Bürsten drehen sich am Heck. Erst als eine Angestellte den Notknopf drückt ist der Spuck vorbei. Danach der Schock.

Das Carbon Steel Grey ist total stumpf und sieht aus als wäre jemand mit Sandpapier drüber gegangen. Stossstange und Heckklappe, ja sogar die Nummernschildhalterung sehen total stumpf und abgeschliffen aus.

Der Chef von der Tankstelle hat nun das Überwachungsvideo an die Versicherung gesendet und ich war bereits bei der AMAG. Heckklappe und Stossfänger müssen neu lackiert werden.

Ich hoffe die Versicherung von der Waschanlage macht keine Probleme. Vielleicht hat jemand von Euch etwas ähnliches erlebt.

Übrigens war es eine total ungepflegte Shell - Waschanlage.

Ich überlege ob ich noch einen Anwalt einschalten soll.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pierreonline

 

Übrigens war es eine total ungepflegte Shell - Waschanlage.

Sorry, aber dann hast deinen "neuwertigen GTI" sicherheitshalber mal dareingefahren ??

Widerspricht sich das nicht irgendwie?

Naja, die Versicherung wird es wohl hoffentlich für dich Regeln.

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am 6. November 2012 um 17:36

Zitat:

Original geschrieben von golf-V-driver

 

Und PS was hat die Polizei damit zu tun, ist alleine eine Sache zwischen dem Tankstellenpächter und Dir und nicht der Polizei :rolleyes:

Das sind genau die Leute die um 17Uhr die Haupstraßen blockieren, weil sie dem Vorderman an der Ampel mit 3 kmh ans Heck gefahren sind. Da wird dann erstmal stehen geblieben und auf die Polizei gewartet.

Davon abgesehen würde mich der Ausgang der Sache sehr interessieren. Glaube auch nicht, dass du da ohne weiteres die volle Schuld an den Betreiber abschieben kannst.

Steht da nirgends ein Schild dass man den Waschvorgang beaufsichtigen muss?

Themenstarteram 6. November 2012 um 18:10

1. Es geht hier nicht um eine kleine Beule sondern um zerkratzte Heckleuchten, eine zerkratzte Heckklappe und einen zerkratzten Stossfänger. Also der Schaden ist recht gross. Ich muss den Schaden vor verlassen der Anlage anzeigen, es gibt auch diverse Urteile darüber. Wenn mir das Personal nichts bestätigen will kann ich nur noch die Polizei rufen! Ich möchte dich mal sehen wie du reagierst! Das Geld wächst bei mir auch nicht am Baum und das Auto hatte ich neu gekauft.

2. Waren beide Tore beim Waschvorgang geschlossen! Soll ich mich in die Anlage stellen und den Waschvorgang beaufsichtigen? Das ist garnicht möglich weil man bei dieser Anlage erst einfahren muss und dann von aussen den Chip einwerfen muss.

 

Der TE hat in der Waschanlage einen erheblichen Schaden erlitten.

Mein Mitgefühl!

Ich verstehe nicht, warum ihn einige User jetzt noch niedermachen.

er hat den Schaden nicht verursacht, sondern der Betreiber ist jetzt gefordert, seiner Verantwortung gerecht zu werden und alles dafür zu tun, dass das Fahrzeug in einen Zustand versetzt wird, als ob de Schaden nicht eingetreten wäre.

Bei Hinhalten würde ich auch einen Anwalt einschalten, vielleicht, wie schon erwähnt, ungefähr eine Woche warten.

am 6. November 2012 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von pierreonline

1. Es geht hier nicht um eine kleine Beule sondern um zerkratzte Heckleuchten, eine zerkratzte Heckklappe und einen zerkratzten Stossfänger. Also der Schaden ist recht gross. Ich muss den Schaden vor verlassen der Anlage anzeigen, es gibt auch diverse Urteile darüber. Wenn mir das Personal nichts bestätigen will kann ich nur noch die Polizei rufen! Ich möchte dich mal sehen wie du reagierst! Das Geld wächst bei mir auch nicht am Baum und das Auto hatte ich neu gekauft.

2. Waren beide Tore beim Waschvorgang geschlossen! Soll ich mich in die Anlage stellen und den Waschvorgang beaufsichtigen? Das ist garnicht möglich weil man bei dieser Anlage erst einfahren muss und dann von aussen den Chip einwerfen muss.

Wer hat hier gesagt, dass es nur eine kleine Beule ist und woraus schließt du, dass es jemand egal wäre, wenn ihm was ähnliches wiederfahren würde.

Aber was hat dir die Polizei da im Endeffekt geholfen. Du kannst da vll später über den Anwalt eine Anzeige machen. Ist doch alles auf Band.

Das mit den Toren ist natürlich positiv für dich, hast du Eingangs auch nciht erwähnt. Dennoch würde ich mich da nicht zu schnell freuen. Die finden auch immer wieder Mittel und Wege dir da wenigstens eine Teilschuld in die Schuhe zu schieben.

Hast du evtl paar Bilder gemacht?

Hallo ! Ist natürlich immer ärgerlich ! Die Benutzung einer Autowaschanlage ,ist immer auf eigene Gefahr bzw. beruht sich auf Freiwilligkeit ! Klar,muss der Benutzer erwarten können, daß sein Auto , gereinigt & schadlos aus der Anlage kommt !

In großen Waschstrassen , bedient der Angestellte im Gefahren/Notfall den Notaus-Knopf !

In einer Portalen Anlage ohne Personal , führt der Kunde ( in dem Fall der irgendwo kaffeetrinkende Kunde ) die Aufsicht ,um im Gefahr/Notfall sofort zu reagieren & den NOT-AUS zu drücken ! Denn so eine Anlage kann ja auch mal kaputt gehen ,ob nu gepflegt , oder pflegevernachlaessigt !

Die Prolemik ist : Das ,du zu dem Zeitpunk nicht in den Waschprozess eingreifen konntest ! Weil man Kaffee irgendwo trinken war .

Und das,Ding wird dir Versicherungstechnich auf die Füsse fallen ! Wenn alles gut läuft ,wird eine 50/50% Schadensregulierung erfolgen !

Im allgemein kommt die Polizei meisst wegen so einem Pillepalle garnicht , weils wichtigeres gibt & weil keine Straftat vorlag & es sich um Privatgelände des Betreibers handelt .

Warte ab ,was die Versicherung des Betreibers anbietet , u. dann kann man immer noch ein Anwalt konsultieren oder einschalten & schön finanziell fett machen !:D:D:D

Schätze auch dass der Schaden nur zu etwa 50% von der Versicherung übernommen wird weil der TE eben seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist.

am 6. November 2012 um 19:33

Zitat eines Users, bzw. ähnliche Kommentare:

"Außerdem hast du die Pflicht, dabei stehen zu bleiben und dir nicht nen Kaffee zu holen."

- Ist das so, dass ich den Waschvorgang beobachten muss???

- Wenn ich einen Klempner, Maler, Gärtner oder mein KFZ in die Werkstatt bringe/bestelle,

habe ich dann auch als Kunde die Pflicht alles zu überwachen, kann ich dies als Laie beurteilen ob

alles richtig abläuft, bzw. fachmaännisch ausgeführt wird?!

- Fehler, Defekte können passieren, aber die Aufsichtspflicht an den Kunden zu übertragen?!?!

- soweit ich weiß, fahren die Tore bei diesen Temperaturen runter.

Diese sind meist milchig, verdreckt, benetzt, beschlagen.........kann ich den Vorgang dann beobachten?

- Auch wenn es sich um ein neuwertiges Fahrzeug handelt und der TE es in eine Kratzbrüstenanlage fährt,

dass muss er ja selber wissen und ist nicht Thema dieses Threads.

Gruß

Eis4zeit

am 6. November 2012 um 20:42

Das sind eben alles Dinge die dann, im Zweifel, über den Anwalt zu klären sind.

Einen Arbeiter, den ich mir ins Haus hole, kann ich auch nicht mit einer automatisierten Anlage vergleichen. Hier ist wirklich die Frage ob der Kunde eine Aufsichtspflicht hat, in welcher Form auch immer.

Wenn die Sicht in die Halle zu dem Zeitpunkt wirklich nicht möglich war muss man das als Geschädigter eben dokumentieren. Ein Handy mit halbwegs brauchbarer Kamera hat wohl jeder immer dabei. Da hilft es dann wenig die Polizei zu rufen. Die wird in dieser Hinsicht nämlich garnichts tun.

am 6. November 2012 um 20:59

Okay, die Beispiele sind vielleicht nicht hundertprozentig stimmig.

- Dann gehe ich ins Schwimmbad, kann ich/muss ich während meines Aufenthalts den Chlorgehalt als Kunde überprüfen?

- oder, usw.

- usw.

 

Es geht ums Prinzip!

Werden eventuell Aufsichtspflichten einfach auf den Kunden übertragen um Personal zu sparen???

am 6. November 2012 um 21:13

Da können wir jetzt noch ewig spekulieren.

Wenn ich eine solche Anlage nutzen will, muss ich mich eben auch an Regeln halten. Steht da nun geschrieben dass der Kunde während des Waschvorgangs aufpassen muss ist das eben so. Ob ihm das in dieser Situation ohne Probleme möglich war ist wieder eine andere Geschichte.

Genauso weiß jeder, dass eine solche Wäsche keine zehn Minuten dauert. Da könnte ma auch schon früher stutzig werden.

Und bitte nicht falsch verstehen. Ich steh hier voll auf der Seite des Users. Trotzdem wird es so sein, dass der Betreiber sich unter allen Umständen versuchen wird zu drücken. Deswegen würde ich das nicht einfach so auf die leichte Schulter nehmen und denken dass er Alles zahlen muss.

Es muss eben geklärt werden ob solche Nutzungsbedingungen vorliegen.

Bei solchen SB Anlagen ist Benutzung in der Regel auf eigene Gefahr, eigentlich immer so ausgeschildert. Und der Benutzer hat eben die Pflicht dabeizusein und den Notaus zu drücken wenn erkennbar was nicht stimmt um den Schaden zu begrenzen. Wenn er dabeigeblieben wäre dann wäre ihm selbst bei geschlossenen Tor aufgefallen dass etwas nicht stimmen kann wenn die Anlage steht aber die Bürsten munter weiterdrehen und das ewig lang. Stattdessen ist er einfach mal Kaffee trinken gegangen und hat sich weiter nicht gekümmert.

Da brauchts schon viel Glück und eine generöse Versicherung oder einen sehr kulanten Betreiber wenn es keine Schwierigkeiten geben soll. In der Regel drücken sich Versicherungen wo sie nur können und nutzen jede Gelegenheit zum Drücken der Entschädigung. Der Rechtsweg ist lange, mühsam und teuer. Viel Glück dem TE, er kanns brauchen.

am 6. November 2012 um 22:05

Alles richtig oder auch nicht?!

Vielleicht hat der TE das Fahrzeug in der Waschanlage nicht korrekt "abgestellt", oder, oder, ......

Alles Spekulation.

Aber warum wurde die Waschanlage nach diesem Vorfall anschließend wieder in Betrieb genommen??

Und von wem?

Von der top-ausgebildeten 400,- Euro Aushilfskraft oder einem Fachmann.............alles Spekulation.

Gesichert ist meiner Meinung nach: Eine Versicherung ist günstiger als Aufsichtspersonal!

Wenn ich morgen Zeit finde wäre ich gerne bereit mal zu schauen was an den Hinweisschildern aufgeführt ist und wie sich die Sicht bei geschlossenen Toren verhält.

Gruß

Eis4zeit

Ich muss mich mal etwas beim TE entschuldigen. Bissl hart mein Eingangspost. Wollte ihm auch gar nicht die Schuld geben.

Nur ich hatte früher selbst mal Theater mit ner SB-Anlage bei Aral und weiß was für Stress das ist, Recht haben und Recht bekommen.

Viel Glück an den TE das er die Sache schnell und zu seinen Gunsten reguliert bekommt.

am 6. November 2012 um 22:46

Der Notausknopf ist nicht zur Optik. Den muss man nutzen wenn was komisch ist. Es heißt ja nicht umsonst nicht im Auto sitzen. Denn sollte was passieren wird es etwas schwer die Anlage zu stoppen.

Wenn in den AGB´s drin steht Waschvorgang nicht unbeaufsichtigt lassen bzw. so ähnlich hat sich der Pächter abgesichert. Spätestens dann wenn er sich die eventuell vorhandene Aufnahme ansieht und bemerkt du warst 10min weg.

Wünsch dir trotzdem viel Glück und hoffe du kommst gut raus aus der Story.

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