Heute abgeschleppt....was meint ihr ???
Mahlzeit. habe gerade meinen kleinen bei der Verwahrstelle abgeholt - "parken in einer Fußgängerzone"....naja 150€ weg.
Nur mich nervt so ein bisschen die art und weise weil es für mich wirklich nicht ersichtlich war auf anhieb. Kommentar der Politessen die ich danach erwischt habe. "den Parkstreifen dicht zu machen wäre teuerer geworden wie das schild aufstellen deswegen hat die stadt das so gelassen"
ganz klasse. die "Fußgängerzone" beginnt für mich hinter der Eisdiele ( Blaues Schild hinter dem LKW ) Ich habe ganz vorne auf dem "Parkstreifen" links geparkt......
Bin mal auf eure Einschätzungen gespannt......
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AlphaDOG
zum anderen: wie sieht es eigentlich aus wenn ich mein Fahrzeug "defekt" abgestellt habe ( motortemp im roten bereich und zum abkühlen abgestellt) der Zettel aus dem dies hervorging ist wohl beim zuschlagen der Tür in den Fußraum geweht.....als ich aus der anliegenden Innenstadt mit 2l Wasser zum nachfüllen wiederkam war das Auto weg!?!
langsam wirds echt lächerlich, sorry *rolleyes*
76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AlphaDOG
grundsätzlich gebe ich dir recht aber wie gesagt ist es so das die eigentliche "Fußgängerzone" erst hinter der Eisdiele beginnt egal was auf dem schild steht. denn durch dieses kleine stück bis zur Eisdiele was von der stadt als Fußgängerzone tituliert wird fahren am Tag ungelogen 300autos. in ihre Garagen zum beliefern etc....Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
nunja, aber solche schilder sidn ab dem zeitpunkt gültig, wo sie aufgestellt werden. und wenn du schon sagst, du hast hinter dem schild geparkt, also im geltungsbereich der fußgängerzone, ist doch die stadtverwaltung völlig im recht.
Sehe es doch lieber so, das Parkverbot ist aus deiner Sicht nicht erkennbar....
Ich würde eher sagen, Du hat das Schild nicht verstanden! 😉
In jeder Stadt fahren Autos auf Fußgängerzonen, Ausnahmegenemigung/Sondergenemigung nennt sich das.
Steht ja auch drunter, Ladeverkehr. 😉
Das ist fast gleichzustellen mit Anlieger, dort fahren auch tausende Autos durch, aber berechtigt ist nur der der Anlieger besucht oder dort wohnt.
Der Fußgängerbereich fängt an wo das Schild steht, nicht erst an der Stelle wo die meisten Leute sind. 😁
Oder steht auf dem Schild hinter der Eisdiele?
Egal was Du machst, Du wirst zahlen! 😉
Ein defekt am Auto ist peng, dann hättest Du die Warnblinkanlage anmachen müssen! 😉
Und ein Hinweiß im Auto platzieren an der WSS, damit es die Politessen sehen können. 😎
Und solltest Du mal einen Brief schreiben an der bearbeitenden Stelle, dann schreib besser nicht rein "die Anderen fahren da ja auch vorbei".
Jedenfalls können so aus 150 schnell 175 - 200 usw. werden. 😉
Hatte das gleiche mal nur mit nem Behindertenschild was von einem Baum umwachsen war.
Dachte auch stolz den zeige ich es....
6Monate hin und her, Ende vom Lied 90DM mehr als normal.
MfG und bye
hi,
meine Meinung ist dagegen vorzugehen.
Nur weil die Politessen mal vielleicht ein schlecht Tag hatten (was ich jeden tag hätte
wenn ich Politesse wäre) gleich den wagen abzuschlepen.
Finde ich auch nicht ok.
Wenn es denn wirklich so ist das du niemanden behindert oder gefährdet hast.
Und was hier manche schreiben "zahl doch einfach" das ist ja der totale schrott.
Wenn ihr der meinung seit alles gleich zu zahlen was die einem sagen dann habt
ihr glaube ich zuviel geld.
Also ich könnte die 150 € nicht aus der kaffekasse zahlen.
Aber was ich hier so höre können das hier anscheinend viele.
Also ich bin auf deiner seite.
Viell Glück noch!!!!!!
Mfg Escoooo
Wie lang hast du denn da gestanden? Oder hab ich das überlesen?
Hast du die 150 €uro beim Abschlepper bezahlt?
Hab mal was im Internet gesucht und bin auf das gestoßen:
"Wann darf man abgeschleppt werden?
Wer sein Auto im Park- oder Halteverbot abstellt, kassiert dafür ein Bußgeld. Darüber hinaus kann die Polizei das Fahrzeug abschleppen lassen. Abschleppen droht in der Regel dann wenn das Fahrzeug:
* im absoluten Halteverbot steht. Das gilt auch, wenn niemand konkret gefährdet ist.
* in Feuerwehranfahrtszonen.
* an Haltestellen, auf Busspuren und Straßenbahnschienen während der Betriebszeit.
* auf Gehwegen, wenn dadurch Fußgänger massiv behindert werden.
* auf Zebrastreifen, in Fußgängerzonen und an Kreuzungen.
* in engen Straßen und beim Parken in zweiter Reihe.
* an Parkuhren, wenn sie länger als eine Stunde abgelaufen sind.
Die Rechtsprechung erlaubt mittlerweile noch mehr: Beispielsweise in Fußgängerzonen. Da muss nicht unbedingt eine Gefährdung oder Behinderung entstanden sein. Um einen sogenannten Nachahmungseffekt zu verhindern, wird man auch dort relativ schnell abgeschleppt."
Quelle: http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/10/10/index1.html
Somit sieht es leider sehr schlecht aus für dich. Wobei ich schon Punkt eins in der Aufzählung eine Frechheit finde. Denn ein Haltverbot muss ja irgendeinen Grund haben, wenn da keine Behinderungen ersichtlich sind, gibts eigentlich auch keinen Grund. Bei uns in der Stadt stehen auch gelegentlich PKW in der Fußgängerzone, die haben dann recht schnell nen weißen Zettel an der Windschutzscheibe. Aber deswegen wird man bei uns net abgeschleppt. Anscheinend trauen sich die Politessen in deiner Stadt nichtmal alleine auf Streife (siehe dein Foto), sodass man davon ausgehen kann dass es dort eher ruppig zugeht. Um welche Stadt handelt es sich?
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Zitat:
Original geschrieben von Superstrose
Wie lang hast du denn da gestanden? Oder hab ich das überlesen?Hast du die 150 €uro beim Abschlepper bezahlt?
gestanden hab ich da 1-2stunden. die 150€ hab ich beim abschleppunternehmen auf den tisch gelegt
passiert ist das ganze in Bremen.
Ich habe mal gehört , das wenn man eine Telefonnummer in der scheibe liegen hat , das die einen dann nicht abschleppen dürfen ? Ich habe das bisher immer so gemacht - und wenn mal was war dann haben die sogar manchmal angerufen . Liegt aber auch vllt da dran das ich immer mit dem Firmen KFZ unterwegs bin .
Lg Tobias
Zitat:
Original geschrieben von toby.325IA
Ich habe mal gehört , das wenn man eine Telefonnummer in der scheibe liegen hat , das die einen dann nicht abschleppen dürfen ?
das hast du irgendwann mal freitags abends beim stammtisch gehört? oder?
wenn die telefonnummer in der scheibe liegen können (können = müssen nicht zwangsläufig) die im sinne der schadensminimierung versuchen den falschparker anzurufen.....aber das schützt nicht davor, abgeschleppt zu werden, denn dazu verpflichtet sind sie definitiv nicht!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das hast du irgendwann mal freitags abends beim stammtisch gehört? oder?Zitat:
Original geschrieben von toby.325IA
Ich habe mal gehört , das wenn man eine Telefonnummer in der scheibe liegen hat , das die einen dann nicht abschleppen dürfen ?wenn die telefonnummer in der scheibe liegen können (können = müssen nicht zwangsläufig) die im sinne der schadensminimierung versuchen den falschparker anzurufen.....aber das schützt nicht davor, abgeschleppt zu werden, denn dazu verpflichtet sind sie definitiv nicht!
ähnliches dachte ich mir - habe mir aber auch noch nie wirklich den Schädel drüber zerbrochen ...
naja dann habe ich wohl bisher immer Glück gehabt ...
Moin,
wenn ich es richtig sehe, dann ist das Ganze doch eine der xy-pforten zwischen Langenstrasse / Martinistrasse und Schlachte. Ich tippe mal auf Ansgaritränkpforte - oder?
Die Verkehrsregelung gilt da nun aber schon mindestens 2 Jahre und ich bin der Meinung, dass zumindest an einigen dieser Strassen auch ein Einfahrtverbot herrscht.
Ich selbst käme NIE auf die Idee dort zu parken, weil es gleich gegenüber das Presseparkhaus gibt - aber nun ja - jeder wie er meint.
Ich ziehe auch immer brav Parkscheine - hat aber sicher auch damit zu tun, dass ich die Kosten dafür von meinem Arbeitgeber erstattet bekommen - Parktickets hingegen nicht 😉
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,wenn ich es richtig sehe, dann ist das Ganze doch eine der xy-pforten zwischen Langenstrasse / Martinistrasse und Schlachte. Ich tippe mal auf Ansgaritränkpforte - oder?
Die Verkehrsregelung gilt da nun aber schon mindestens 2 Jahre und ich bin der Meinung, dass zumindest an einigen dieser Strassen auch ein Einfahrtverbot herrscht.
Ich selbst käme NIE auf die Idee dort zu parken, weil es gleich gegenüber das Presseparkhaus gibt - aber nun ja - jeder wie er meint.
Ich ziehe auch immer brav Parkscheine - hat aber sicher auch damit zu tun, dass ich die Kosten dafür von meinem Arbeitgeber erstattet bekommen - Parktickets hingegen nicht 😉
Beste Grüße
Ich sag ja ich habs echt nicht gesehen das schild vorallem weil links parkbucht. aber wenn du die schlachte kennst verstehst ja vielleicht auch warum mir das nicht ganz in den kopf will warum da schon fußgängerzone ist und nicht direkt an der schlachte. ich mein wie oft parken leute abends direkt vorm LUV oder sonst wo 😉 ich hab echt noch nie gesehen das ich da nicht stehen darf. ok sonst park ich da auch immer nur abends.....
... also ich stelle mich max. in die Langenstrasse oder fahre gleich ins Parkhaus - in diesen Nebenstrassen der Schlachte würde ich mich schon wegen des Fussgängerzulaufs zur Schlachte nie hinstellen, da ist mir mein Lack auch zu schade dafür.
Beste Grüße