Hatte ein Unfall, mein e39!!!=(
Hallo zusammen,
wie viele wissen fahre ich (oder bin gefahren) einen wunder schönen e39.
Aber heute um 1:00Uhr ist es passiert....
Fahre innerorts auf eine Kreuzung zu (Ampel auf auto.) und es war grün.
Vor mir ein Fiesta und möchte Links abbiegen.
Hab mir dabei nichts gedacht und fahre mit 60km/h weiter und dann seh ich sie einfach mit ca. 30km/h abbiegen.
Vollbremse..... und keine Sek. weiter hat es geknallt. Im Auto ein heftiger Knall und weißer stinkender Knall. Ich höre nichts, ohren piepen. Airbag ist aufgeplatz und es war mein erster Unfall.
Schockiert und zügig verlasse ich das Auto und versuche klar zu denken und verschaffe mir Orientierung.
Es muss ein Alptraum sein, es ist zu schlimm um wahr zu sein, aber es ist wahr🙁.
Auch die Leute im Fiesta laufen verzweifelt aus dem Auto. Alle haben die Hände aufm Kopf.
Zum Glück keiner Verletzt aber der Aufprall war heftig.
Sie hat sich mehrmals im Kreis gedreht und das Hinterrad hängt sogar schief.
Bei meinem Baby läuft Öl aus dem Auto.....autsch 🙁.
Wie würdet ihr vorgehen ??????
Polizei hat alles aufgenommen.
Wahrscheinlich schalte ich einen Anwalt ein.
Bilder und Videos kommen noch.
PS: Hatte noch so vieles vor... Das Auto war schon auf M umgebaut und es haben nur noch die 4 Auspuffrohre gefehlt.... Nie Waschanlage usw immer geliebt und gepflegt und jetzt das.
Mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von yalee
Wie gesagt, bei einem Klatsch mit 60km/h Frontal wo selbst der Airbag gezündet hat wird es keine Kleinigkeit sein.
Hallo,
der TE ist ca. 60km/h gefahren und hat dann eine Vollbremsung gemacht - Aufprallgeschwindigkeit dürfte also weit unter 60 gelegen haben. Der getroffene Fofi wurde durch den Aufprall bewegt und war keine feste Mauer. Vor weiteren Spekulationen sollte man wohl das Gutachten abwarten.
Gruß Steffen
148 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von yalee
Dem Gutachter ist das sowas von egal (:Zitat:
Original geschrieben von Adi2901
Das wird der Gutauchter wohl auch wissen. 😉
Meinem nicht, die 125 bzw. 130% Regel wurde von seiner Seite angesprochen bereits bei unserer ersten Begegnung.
Hallo Leute,
ich bin sowas von erleichtert....
Der Gutachter hat 125% kalkuliert. Er meinte, dass er als Wiederbeschaffungswert erstmal schlappe 6700€ aufgeschrieben hat, als durchschnittlicher Verkaufspreis im Internet. Dabei hat er nur aufs Xenon Navi und Leder geachtet. CD wechsler, M Fahrwerk , Schwarzer Himmel, Individuall Paket alles nicht beachtet.
Er wird nochmal einen ganz genauen Betrag an meine Email-Adresse schicken morgen (Wahrscheinlich höher).
Fest steht: 125% Reglung und insgesamt werde ich eine Summe von 8000-9000€ kriegen.
Meine Pflicht ist, Fachgerecht das Fahrzeug zu reparieren. Eigenleistung und ect, genauere Sachen wird er mir noch sagen und der Anwalt wird mich auch genauer beraten.
Der 5er bleibt weiterhin in meinen Händen!!! Yuhuuu.
Mfg
dann bleibt er dir ja noch ne weile, herzlichen Glückwunsch😁
Zitat:
Original geschrieben von bmw_e36_e46
Hallo Leute,
ich bin sowas von erleichtert....
Der Gutachter hat 125% kalkuliert. Er meinte, dass er als Wiederbeschaffungswert erstmal schlappe 6700€ aufgeschrieben hat, als durchschnittlicher Verkaufspreis im Internet. Dabei hat er nur aufs Xenon Navi und Leder geachtet. CD wechsler, M Fahrwerk , Schwarzer Himmel, Individuall Paket alles nicht beachtet.
Er wird nochmal einen ganz genauen Betrag an meine Email-Adresse schicken morgen (Wahrscheinlich höher).
Fest steht: 125% Reglung und insgesamt werde ich eine Summe von 8000-9000€ kriegen.
Meine Pflicht ist, Fachgerecht das Fahrzeug zu reparieren. Eigenleistung und ect, genauere Sachen wird er mir noch sagen und der Anwalt wird mich auch genauer beraten.Der 5er bleibt weiterhin in meinen Händen!!! Yuhuuu.
Mfg
Wieso hat er bitte nicht die Aufwertung des Fahrzeug bewertet?!
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Zitat:
Original geschrieben von yalee
richtig, dann hätte die 130% Regelung nicht greifen brauchen. Hätte vor der Vers. besser ausgesehen. Hattel wohl kein "Bock" gehabt der gute Mann den ganzen Psalm zu übertragen. Ist halt etwas "zeitaufwendig" das ganze Zubehör aufzuschreiben....Zitat:
Wieso hat er bitte nicht die Aufwertung des Fahrzeug bewertet?!
Sobald die Vers. Rep.Freigabe erteilt hat, laß mit der Instandsetzung anfangen, bevor es sich einer anders überlegt.
Gruß
deKoch
Naja mal sehen du solltest der Werkstatt die repariert schon sagen das du ein M-Paket nachgerüstet hattest. Sonst bekommst du keines ! Die bestellen die Teile nämlich auch nach Fahrgestellnr. !
Da die M-Stoßstange teurer ist als die Serienstoßstange kann das schon zu Problemen führen. Ich würde mal beim Gutachter anrufen und fragen warum er die Fahrzeugaufwertungen nicht mitberechnet hat.
ps: Dazu gehören dann auch so Kleinteile wie: Luftführungsbleche / Gitter etc. dazu.
...weil die sogenannte Aufwertung reine Privatsache ist und die Versicherung grundsätzlich die orig. Ausstattung zugrunde legt, welche aus der Fahrgestellnummer hervor geht. Ich finde das auch richtig so, es sei denn, man schließt eine extra Versicherung für eventuelle Umbauten auf M5-Optik ab.
Ich hatte mal einen 525tds mit Umbau auf FL und Xenon. Nach einem Auffahrunfall hat die Versicherung nur die Streuscheiben bezahlt, weil die lt. Fahrgest.-Nr. noch einzeln zu wechseln waren. Da haben die gar nicht mit sich reden lassen.
Also, was die Umbauten auf M5 anbelangt, kann der TE nicht das Geringste erwarten. Er kann hier nur intelligent reparieren, um so die Kosten rauszukriegen.
MfG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Tom041963
...weil die sogenannte Aufwertung reine Privatsache ist und die Versicherung grundsätzlich die orig. Ausstattung zugrunde legt, welche aus der Fahrgestellnummer hervor geht. Ich finde das auch richtig so, es sei denn, man schließt eine extra Versicherung für eventuelle Umbauten auf M5-Optik ab.
Ich hatte mal einen 525tds mit Umbau auf FL und Xenon. Nach einem Auffahrunfall hat die Versicherung nur die Streuscheiben bezahlt, weil die lt. Fahrgest.-Nr. noch einzeln zu wechseln waren. Da haben die gar nicht mit sich reden lassen.
Also, was die Umbauten auf M5 anbelangt, kann der TE nicht das Geringste erwarten. Er kann hier nur intelligent reparieren, um so die Kosten rauszukriegen.MfG Thomas
Ich kenn das aus der Praxis anders. Gasanlagen werden ja schließlich auch als Aufwertung bewertet.
Wenn ich mein Gutachter die Tage mal sehe frag ich nach (:
Ich kenne das so das deine eigene Versicherung Sonderausstattung nur bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Die gegnerische Versicherung muss aber das regulieren was kaputt ist, egal obs ab Werk ist oder ob du es im nachhinein geändert hast.
Das ist was anderes. Eine Gasanlage ist keine Aufwertung sondern in den Augen der Versicherung sowas wie ein zusätzlicher Einbau eines Partikelfilters. Beides ist politisch gewollt und wird dementsprechend auch im Schadensfall behandelt. (Leider Gottes)
Ein Umbau auf M5-Optik hat da ne ganz andere Qualität!
Warum sollte eine Versicherung die Spielereien eines jungen Mannes finanzieren, wenn dieser sein Fahrzeug als Standardfahrzeug lt. Fahrgestellnummer versichert?😕
Das muß mir jemand mal erklären.
MfG Thomas
aber wenn dir einer rein fährt kannst du doch nicht für den schaden aufkommen und du hast das doch nur bei deiner eigenen Versicherung die Fahrgestellnummer versichert. Die gegnerische Versicherung muss dafür aufkommen was defekt ist. selbst dann wenn du einen 3000€ Fernseher im Kofferraum hast der dann hin ist.
Ich weiß zum Beispiel von meinem Chef der ist mit einem Sprinter gefahren und musste eine Notbremsung machen. Im ist ein teil der Ladung kaputt gegangen (die war sehr empfindlich) nachdem er die Polizei gerufen hatte und die kontrolliert haben wer schuld war und ob die Ladung richtig gesichert war hat er von der gegnerischen Versicherung den schaden ersetzt bekommen.
Bei Ladung verhält es sich wieder ganz anders! Im Fall des TE ist es ein pivater Umbau, den keine Versicherung interessiert!
MfG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Tom041963
...weil die sogenannte Aufwertung reine Privatsache ist und die Versicherung grundsätzlich die orig. Ausstattung zugrunde legt, welche aus der Fahrgestellnummer hervor geht. Ich finde das auch richtig so, es sei denn, man schließt eine extra Versicherung für eventuelle Umbauten auf M5-Optik ab.
Ich hatte mal einen 525tds mit Umbau auf FL und Xenon. Nach einem Auffahrunfall hat die Versicherung nur die Streuscheiben bezahlt, weil die lt. Fahrgest.-Nr. noch einzeln zu wechseln waren. Da haben die gar nicht mit sich reden lassen.
Also, was die Umbauten auf M5 anbelangt, kann der TE nicht das Geringste erwarten. Er kann hier nur intelligent reparieren, um so die Kosten rauszukriegen.MfG Thomas
Das stimmt so nicht.
Man unterscheidet zunächst zwischen Kasko Schaden und Haftpflichtschaden.
Hier liegt ein Haftpflichtschaden vor, und der TE ist Geschädigter, d.h. ihm steht Schadensersatz gem §823 BGB zu.
Hierbei ist es irrelevant was beschädigt wurde und ob das beschädigte Teil "Serienmässig" ist.
Anders in Kasko Fällen.
Hier wurdest du ja nicht von einem dritten geschädigt, oder kannst keinem dritten dafür Haftbar machen, also tritt DEINE Versicherung dafür ein.
In vielen Kasko Verträgen steht für Zusatzausstattung ein gewisser mitversicherter Wert drinnen welcher dann auch inbegriffen ist, alles was darüber hinausgeht ist meldepflichtig und erhöht ggf. deine eigene Versicherungsprämie.
Wenn jetzt der Serienscheinwerfer so gebaut ist das einzelteile gewechselt werden können und dadurch die Funktionstüchtigkeit wieder hergestellt werden kann, dieser aber gegen einen anderen getauscht wurde wo eben dies nicht möglich ist kann der "mehrschaden" von VN eingefordert werden.
In der Praxis wird aber oft davon abgewichen (es sei den man ist bei meiner Lieblingsversicherung der Allianz, hier würde ich sogar Chromventilkappen melden xD )
Kleines Beispiel welches oft vorkommt: man tauscht eine Windschutzscheibe ohne Graukeil gegen eine mit Graukeil, den Aufpreis beim ersten mal (ca. 20€) muss man selber zahlen, beim nächsten mal ist Sie der Stand der dinge und kein Aufpreis muss mehr gezahlt werden.
Gruß