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Hagelschaden S205 / Leasingfzg jemand Erfahrung?

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 13. August 2017 um 11:39

Hallo Freunde,

habe am vergangenen Mittwoch im Urlaub am Gardasee einen Hagelschaden an meinem S205 BJ 03/16 bekommen, dieser ist so stark, dass das Auto nicht mehr fahrbereit ist.

Die Hagelkörner waren ca Tennisball/Apfel groß, teilweise hatten Leute vor ort auch Platzwunden am Kopf.

Bei mir sind beide Aussenspiegel, die WSS, beide Kotflügel vorne, Motorhaube, Dach, 1 Scheinwerfer, die Felgen, sowie die Hintere Stoßstange, das Linke hintere Seitenteil, der Linke Dachschweller und beide Linke Türen beschädigt, Bilder versuche ich anzuhängen. Bilder sind leider nur vom Handy, deswegen kann man nicht viel erkennen...

Jetzt meine Frage: Da der Schaden ja nicht gerade gering ist, hat jemand Erfahrung, wie die Leasing sowas handelt? Bzw ob sowas bereits ein Totalschaden ist?

Gemeldet ist alles...

Danke schon mal für eure Antworten :)

Beste Antwort im Thema

Es geht auch freundlicher - denke ich.

Es gibt bestimmt Leasingnehmer, die sich in einer ähnlichen Situation befunden haben und ihre Erfahrungen kundtun können.

Ich sag immer: man kann zu jedem Post was schreiben, muss man aber nicht.

24 weitere Antworten
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24 Antworten
am 13. August 2017 um 12:05

Verstehe manche fragen nicht. Du leihst dir das Auto über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum. Dieses musst du versichern und kommst selbst für alle Schäden auf. Je nach Versicherung. Der Leasinggeber hat damit rein gar nichts zu tun. Er wird dir bei aller liebe nicht sagen, dass du das Auto einfach so zurückgeben kannst. Letztendlich trägst DU die Verantwortung dafür und musst DEINE Versicherung in Anspruch nehmen also wirklich. Einige Fragen sind mir unverständlich.

Es geht auch freundlicher - denke ich.

Es gibt bestimmt Leasingnehmer, die sich in einer ähnlichen Situation befunden haben und ihre Erfahrungen kundtun können.

Ich sag immer: man kann zu jedem Post was schreiben, muss man aber nicht.

Zitat:

@rida_205 schrieb am 13. Aug. 2017 um 13:39:03 Uhr:

Jetzt meine Frage: Da der Schaden ja nicht gerade gering ist, hat jemand Erfahrung, wie die Leasing sowas handelt? Bzw ob sowas bereits ein Totalschaden ist?

Hallo,

 

im Regelfall läuft es wie folgt:

 

1. Gutachter von der Kasko- Versicherung kommt und stellt fest, wie hoch der Schaden ist und ggfls. ob wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

 

2. Du musst das Auto reparieren lassen, da es im vereinbarten Zustand wieder zurückgegeben werden muss (siehe zwei Post über mir).

 

3. Sollte der Gutachter eine Wertminderung feststellen, steht diese dem Leasinggeber zu.

 

Gruß

Themenstarteram 13. August 2017 um 12:13

Ich meinte in Meiner Frage, ob jemand bereits Erfahrung hat, was bei einem ca Schaden von 20.000 € oder mehr im Bezug auf das Fahrzeug alter, knapp 1,5 jahre hat. Und ob jemand einen Vergleichbaren Schaden schon mal reparieren lassen hat. Ich darf bei dem ganzen hier eh nichts entscheiden, sondern die Leasing.

Mir ging es darum ob jemand evtl weiß, ob es ein Totalschaden sein könnte oder nicht....

In der Regel sind leasingfahrzeuge Vollkasko zu versichern, also den Schaden schnell der Versicherung melden. Und Schäden sind auch dem Leasinggeber anzuzeigen unter Angabe der Schadenshöhe.

Die Wertminderung wird von der Vollkasko in der Regel nicht übernommen. Hier ist die Frage wie hoch diese beziffert wird. Diese müsste der Leasingnehmer dann vermutlich selbst tragen.

Gruß

Erstmal mein Bedauern für so einen Mist und dann noch im Urlaub!

Ich würde mich sofort mit der Vollkasko in Verbindung setzen und dann, unabhängig davon, mit der Leasingfirma.

Ich gehe auch von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus.

Ich denke, Du wirst mit der Selbstbeteiligung belastet, mehr nicht.

Also großer Mist, aber kein Grund zur Panik,

alles wird gut

Gruß

Also bei meinem Leasingvertrag ist eine GAP-Versicherung dabei die Wertminderung abdeckt. Ich glaub das ist mittlerweile Standard bei MB.

Letzter Post ist wahrscheinlich nicht korrekt, Vollkasko müsste Vollkasko sein, also kein Risiko beom Leasingnehmer. Mein Rat (arbeite selber in einem Sachverständigenbüro, Kfz machen aber die Kollegen): Vom Sachverständigen der Versicherung den Schaden feststellen lassen. Mit diesem Gitachtrn weiteres Vorgehen mit dem Leasinggeber abstimmen, ob Reparatur etc. Die erste Antwort halte ich für sehr überzogen formuliert. Du fährst ein Leasingfahrzeug, das Dir also nicht gehört. Es ist für mich eine berechtigte Frage wie die Handgabung bei so einem umfangreichen Schaden ist.

Zitat:

@SteffenVariant schrieb am 13. August 2017 um 15:05:34 Uhr:

(...) Mein Rat (arbeite selber in einem Sachverständigenbüro, Kfz machen aber die Kollegen): Vom Sachverständigen der Versicherung den Schaden feststellen lassen. Mit diesem Gutachten weiteres Vorgehen mit dem Leasinggeber abstimmen, ob Reparatur etc. (...)

Yep, das ist wohl die richtige Vorgehensweise.

Ergänzung: Möglichst nix in Italien machen lassen, ADAC befragen, wenn Mitglied. Aber auch befragen, wenn kein Mitglied, dann eben anmelden.

Dein Pech jedenfalls, Du wirst hochgestuft in der Vollkasko.

Fair winds

am 13. August 2017 um 14:25

Mein aufrichtiges Bedauern! Die Bilder sehen wirklich furchtbar aus und diese Erfahrung, wünsche ich keinem! Einziger Lichtblick auf den Bildern sind dabei die schönen Beine;) Aber wie schon die Vorschreiber meinten: Versicherung meden und mit dem Leasinggeber abstimmen. Alles gute dabei!

Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig Ahnung die Leute hier haben, und einfach falsche Dinge hier als Tipps vermitteln.

Ein Hagelschaden ist ein Teilkaskoschaden. Du wirst also nicht hoch gestuft, zahlst nur die Selbstbeteiligung im Teilkaskofall. Dein Auto wird wohl kein wirt. Totalschaden sein, je nachdem was es für einer ist - ich kenne den Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert nicht. Wenn es einer ist, hast du Glück. Dann, und nur dann hilft dir die GAP-Versicherung von Mercedes. Dann kommst du mit der SB aus der Nummer raus und kannst dir ein neues Auto bestellen.

Wird dein Fahrzeug repariert, wovon ich ausgehe, mindert sich dessen Wert. Das kann im Gutachten stehen, wird aber in der Regel bei Teilkaskoschäden nicht angegeben. Dieser Wertverlust wird erst bei Fahrzeugrückgabe durch die annehmende Stelle geltend gemacht, also in der Regel dein Autohaus, und darf maximal 20% des Schadens betragen. Dabei ist der Materialwert aus dem Gutachten relevant, ohne Arbeitsleistung. Jedenfalls ist dieser Wertverlust verhandelbar. Die können auch nur 10 Prozent ansetzen, oder gar nix. Die GAP-Versicherung trägt diesen Wertverlust in keinem Fall. Es gibt gaaaanz wenige Kaskoversicherungen, die das übernehmen.

Was die Reparatur angeht, setz dich mit deinem Autohaus in Verbindung. Die haben das größte Interesse daran die Kiste zu reparieren, und wissen auch was über die Mercedes Mobilitätsgarantie geht. Parallel würde ich noch die Versicherung anrufen, die können dir auch sagen was du auf deren Kosten für Möglichkeiten hast. Analog beim Automobilclub, wenn du irgendwo Mitglied bist. Im Worst-Case musst du im Ausland reparieren lassen, oder das Auto auf eigene Kosten her holen. Mit Auslandsschäden habe ich sonst leider auch keine Erfahrung.

Zitat:

@fesselmich schrieb am 13. August 2017 um 16:48:47 Uhr:

Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig Ahnung die Leute hier haben, und einfach falsche Dinge hier als Tipps vermitteln.

Ein Hagelschaden ist ein Teilkaskoschaden. Du wirst also nicht hoch gestuft, zahlst nur die Selbstbeteiligung im Teilkaskofall. Dein Auto wird wohl kein wirt. Totalschaden sein, je nachdem was es für einer ist - ich kenne den Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert nicht. Wenn es einer ist, hast du Glück. Dann, und nur dann hilft dir die GAP-Versicherung von Mercedes. Dann kommst du mit der SB aus der Nummer raus und kannst dir ein neues Auto bestellen.

Wird dein Fahrzeug repariert, wovon ich ausgehe, mindert sich dessen Wert. Das kann im Gutachten stehen, wird aber in der Regel bei Teilkaskoschäden nicht angegeben. Dieser Wertverlust wird erst bei Fahrzeugrückgabe durch die annehmende Stelle geltend gemacht, also in der Regel dein Autohaus, und darf maximal 20% des Schadens betragen. Dabei ist der Materialwert aus dem Gutachten relevant, ohne Arbeitsleistung. Jedenfalls ist dieser Wertverlust verhandelbar. Die können auch nur 10 Prozent ansetzen, oder gar nix. Die GAP-Versicherung trägt diesen Wertverlust in keinem Fall. Es gibt gaaaanz wenige Kaskoversicherungen, die das übernehmen.

Was die Reparatur angeht, setz dich mit deinem Autohaus in Verbindung. Die haben das größte Interesse daran die Kiste zu reparieren, und wissen auch was über die Mercedes Mobilitätsgarantie geht. Parallel würde ich noch die Versicherung anrufen, die können dir auch sagen was du auf deren Kosten für Möglichkeiten hast. Analog beim Automobilclub, wenn du irgendwo Mitglied bist. Im Worst-Case musst du im Ausland reparieren lassen, oder das Auto auf eigene Kosten her holen. Mit Auslandsschäden habe ich sonst leider auch keine Erfahrung.

Danke für die Aufklärung! Bin auch von einem Totalschaden ausgegangen...

Entscheidend ist der Hinweis mit der Teilkasko, danke fesselmich für den detaillierten Post.

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