Hagelschaden S205 / Leasingfzg jemand Erfahrung?

Mercedes C-Klasse S205

Hallo Freunde,
habe am vergangenen Mittwoch im Urlaub am Gardasee einen Hagelschaden an meinem S205 BJ 03/16 bekommen, dieser ist so stark, dass das Auto nicht mehr fahrbereit ist.
Die Hagelkörner waren ca Tennisball/Apfel groß, teilweise hatten Leute vor ort auch Platzwunden am Kopf.
Bei mir sind beide Aussenspiegel, die WSS, beide Kotflügel vorne, Motorhaube, Dach, 1 Scheinwerfer, die Felgen, sowie die Hintere Stoßstange, das Linke hintere Seitenteil, der Linke Dachschweller und beide Linke Türen beschädigt, Bilder versuche ich anzuhängen. Bilder sind leider nur vom Handy, deswegen kann man nicht viel erkennen...

Jetzt meine Frage: Da der Schaden ja nicht gerade gering ist, hat jemand Erfahrung, wie die Leasing sowas handelt? Bzw ob sowas bereits ein Totalschaden ist?
Gemeldet ist alles...

Danke schon mal für eure Antworten 🙂

Beste Antwort im Thema

Es geht auch freundlicher - denke ich.

Es gibt bestimmt Leasingnehmer, die sich in einer ähnlichen Situation befunden haben und ihre Erfahrungen kundtun können.

Ich sag immer: man kann zu jedem Post was schreiben, muss man aber nicht.

24 weitere Antworten
24 Antworten

Wertminderung ist ja für dich bloß relevant, wenn du ein Restwert - Leasing hast?

Zitat:

@Tobi8294 schrieb am 13. August 2017 um 21:52:40 Uhr:


Wertminderung ist ja für dich bloß relevant, wenn du ein Restwert - Leasing hast?

Nein, das stimmt so nicht. Ist auch bei Kilometerleasing und Schäden relevant.

Gruß

Das ist richtig. Die Wertminderung ist ein finanzieller Ausgleich für den vermutlich schlechteren Verkauf durch einen Unfall oder ähnliches.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden wird das nicht sein! Die großen Bauteile ohne Schäden im Kantenbereich, wie z.B. Dach und Motorhaube werden durch Hagel-Spezialisten ausgebeult.

Für die Rückfahrt musst Du ja nur Frontscheibe und Spiegel austauschen lassen. Der Rest wird ja in jedem Fall hier gemacht.

Zitat:

@amorte schrieb am 13. August 2017 um 15:43:00 Uhr:



Zitat:

@SteffenVariant schrieb am 13. August 2017 um 15:05:34 Uhr:


(...) Mein Rat (arbeite selber in einem Sachverständigenbüro, Kfz machen aber die Kollegen): Vom Sachverständigen der Versicherung den Schaden feststellen lassen. Mit diesem Gutachten weiteres Vorgehen mit dem Leasinggeber abstimmen, ob Reparatur etc. (...)

Yep, das ist wohl die richtige Vorgehensweise.
Ergänzung: Möglichst nix in Italien machen lassen, ADAC befragen, wenn Mitglied. Aber auch befragen, wenn kein Mitglied, dann eben anmelden.
Dein Pech jedenfalls, Du wirst hochgestuft in der Vollkasko.

Fair winds

Hagelschaden ist Teilkasko, auch wenn Vollkasko versichert ist wird der Schaden über den Teilkasko Teil der Versicherung abgewickelt. Wertminderung muß er nicht bezahlen, ist ja kein Eigenverschulden.

Ähnliche Themen

Hagelschaden ist Teilkasko, auch wenn Vollkasko versichert ist wird der Schaden über den Teilkasko Teil der Versicherung abgewickelt. Wertminderung muß er nicht bezahlen, ist ja kein Eigenverschulden.

----->
Das mit der Teilkadko ist richtig. Der Rest ist Quatsch, wie ich ja bereits geschrieben habe. Was bitte hat die Schuldfrage damit zu tun? Das ist abhängig von den Leasing- bzw. Versicherungsbedingungen. Und damit wird er definitiv den Wertverlust tragen müssen, wenn er bei Rückgabe eingefordert wird. Achso, das ist echte Erfahrung, schon erlebt, und mit ein wenig Recherche auch ganz leicht nachvollziehbar.

Zitat:

@fesselmich schrieb am 14. August 2017 um 09:45:32 Uhr:


Das mit der Teilkadko ist richtig. Der Rest ist Quatsch, wie ich ja bereits geschrieben habe. Was bitte hat die Schuldfrage damit zu tun? Das ist abhängig von den Leasing- bzw. Versicherungsbedingungen. Und damit wird er definitiv den Wertverlust tragen müssen, wenn er bei Rückgabe eingefordert wird. Achso, das ist echte Erfahrung, schon erlebt, und mit ein wenig Recherche auch ganz leicht nachvollziehbar.

Absolut korrekt was @fesselmich schreibt.
Auszug aus den AGB's (MB Leasing GmbH Deutschland, Unternehmer, Stand 05/2017):

5. Entschädigungsleistungen für Wertminderungen sind in jedem Fall an den Leasinggeber weiterzuleiten. Der Leasinggeber kann vom Leasingnehmer am Vertragsende eine dann noch bestehende schadenbedingte Wertminderung des Fahrzeuges ersetzt verlangen, soweit der Leasinggeber nicht schon im Rahmen der Schadenabwicklung eine Wertminderungsentschädigung erhalten hat.

https://...ne-store.mercedes-benz.de/.../...Fahrzeugen_Unternehmer.pdf

Beste Grüsse
Matterhorn

Einfach den Schaden bei deiner Versicherung melden und die regeln dann alles weitere mit dir

ADAC ist nicht nötig wenn du vllt schon einen Schutzbrief abgeschlossen hast

Klär einfach alles mit deinem Berater oder der Hotline

Zitat:

@matterhorn schrieb am 14. August 2017 um 14:27:48 Uhr:


...
Absolut korrekt was @fesselmich schreibt.
Auszug aus den AGB's (MB Leasing GmbH Deutschland, Unternehmer, Stand 05/2017):

5. Entschädigungsleistungen für Wertminderungen sind in jedem Fall an den Leasinggeber weiterzuleiten. Der Leasinggeber kann vom Leasingnehmer am Vertragsende eine dann noch bestehende schadenbedingte Wertminderung des Fahrzeuges ersetzt verlangen, soweit der Leasinggeber nicht schon im Rahmen der Schadenabwicklung eine Wertminderungsentschädigung erhalten hat.

https://...ne-store.mercedes-benz.de/.../...Fahrzeugen_Unternehmer.pdf

Beste Grüsse
Matterhorn

Und bevor es wieder aufkommt - die GAP-Versicherung deckt diesen Wertverlust nicht. Genauso wie andere GAP-Versicherungen (wohl die meisten) auch. Die leisten nur bei der Differenz im Totalschadenfall. Steht auch in den Versicherungsbedingungen von Mercedes.

Es gibt nur sehr wenige ausgewählte Kaskos, die diese Wertminderung übernehmen. Ich geh also eher davon aus, dass du so eine nicht hast. Steht aber ebenfalls in deinen Versicherungsbedingungen deiner KFZ-Kasko, falls du es genau wissen willst.

Zitat:

@fesselmich schrieb am 14. August 2017 um 09:45:32 Uhr:



[/quote

Hagelschaden ist Teilkasko, auch wenn Vollkasko versichert ist wird der Schaden über den Teilkasko Teil der Versicherung abgewickelt. Wertminderung muß er nicht bezahlen, ist ja kein Eigenverschulden.
[/quote

----->
Das mit der Teilkadko ist richtig. Der Rest ist Quatsch, wie ich ja bereits geschrieben habe. Was bitte hat die Schuldfrage damit zu tun? Das ist abhängig von den Leasing- bzw. Versicherungsbedingungen. Und damit wird er definitiv den Wertverlust tragen müssen, wenn er bei Rückgabe eingefordert wird. Achso, das ist echte Erfahrung, schon erlebt, und mit ein wenig Recherche auch ganz leicht nachvollziehbar.

Und mit einem bischen gesunden Menschenverstand auch.

Zitat:

@Danba schrieb am 13. August 2017 um 18:49:21 Uhr:



Zitat:

@fesselmich schrieb am 13. August 2017 um 16:48:47 Uhr:


Es ist immer wieder erstaunlich, wie wenig Ahnung die Leute hier haben, und einfach falsche Dinge hier als Tipps vermitteln.
,

Dann kann man ja froh sein, dich als Schlaumeier anzutreffen.
Beiträge gibt`s viele, alles lesen und dann aussortieren kann nicht schaden.
Irgendwas ist immer brauchbar....

Deine Antwort
Ähnliche Themen