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Hänger tatsächliches Gewicht

BMW 3er F30
Themenstarteram 28. August 2016 um 17:01

Hallo,

für meinen 328i 2013 (2005 kg zulässiges Gesamtgewicht, 1800 kg gebremste Anhängelast) möchte ich mir einen Hänger kaufen.

Ich habe Führerschein B, sprich, ich darf 3500kg zulässige Gesamtmasse fahren. Soweit so klar.

1. Frage:

BMW hat 2005 kg zulässiges Gesamtgewicht, Hänger 1500 kg, dann bin ich theoretisch bei 3505 kg zulässige Gesamtmasse um 5 kg drüber.

Ist das in der Praxis ein Problem? Hänger mit 1495kg scheint es nicht zu geben. Wieso kommt der BMW überhaupt auf 2005 kg?

Dann würde ich mir einen Hänger aus der Gewichtsklasse 1300 kg kaufen, dann wäre alles sauber. Nur schade um die vergeudete Transportkapazität.

 

2. Frage (Alternative und meine eigentliche Frage):

Wenn ich den Führerschein B96 noch zusätzlich absolviere, darf ich bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4250 kg fahren. Das heißt, der BMW 2005 kg und einen Hänger mit 2000 kg ist problemlos vom Führerschein drin.

Der BMW darf aber nur 1800 kg ziehen. Darf ich dann grundsätzlich den 2000kg (leeren) Hänger gar nicht erst anhängen oder kann ich ihn vollladen bis die 1800 kg Hänger-Gesamtmasse, wie der BMW es erlaubt, erreicht ist? Anders ausgedrückt: zählt bei der vom Auto aus zulässigen Anhängelast das tatsächliche Gewicht oder das theoretische maximal zulässige Gesamtgewicht des Hängers?

Vielen Dank!

Ich würde dann nämlich lieber einen 2000 kg Hänger kaufen, evtl. kaufe ich mir ja auch ein Auto was 2t schleppen kann. Dann bin ich etwas gerüstet mit dem Hänger (den kauft man ja doch nur 1-2x im Leben).

 

 

Beste Antwort im Thema

Richtig.

Beim alten Führerschein bedeuten 5kg drüber Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes, was im Bereich bis 15? % fast nix kostet.

Bei den neuen Führerscheinen aber gilt es als fahren ohne Führerschein. Das ist, besonders wenn es einen in der Probezeit erwischt, maximal bitter.

Ablasten des Hängers ist problemlos, kostet um die 50€. Dann muss man nur noch eine neue Typenplakette besorgen, in die die dann gültigen Daten neu eingeschlagen werden.

Vom Autogewicht würde ich die Finger lassen. Könnte beim Verkauf zu "Käuferschwund" führen.

Außerdem zu beachten: wenn man in eine Kontrolle kommt, gilt das tatsächliche Autogewicht. Hast du dich auf die Gewichtsangabe im Schein verlassen und bis auf das zulässige Maxgewicht reingepackt, bist du sehr wahrscheinlich überladen. Der Schein zeigt nicht das reale Leergewicht inclusive allem Zubehör. Das kann locker 100kg ausmachen.

Wer sicher sein will fährt mal kurz auf eine Waage.

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Hallo,

zu 1. wo kein Kläger, da kein Richter. Kommst Du in eine Kontrolle oder es passiert gar ein Unfall, bist Du ohne gültigen Führerschein unterwegs. Einzige Lösung die mir aus meiner Wohnwagen-Erfahrung einfällt: fahr zum TÜV und lass über eine Einzelabnahme 5kg oder besser 6kg am Zugfahrzeug oder Anhänger ablasten, dann passt es wieder.

zu 2. in dem Fall zählt die Beladung bzw. das tatsächliche Gewicht. Wird der der 2to Anhänger nur bis 1,8to beladen, passt alles. Der Wagen kann innerhalb seiner Reserven bestimmt mehr ziehen, aber lass wie oben beschrieben was passieren.

Zu meiner Zeit gabs noch Wehrdienst und seitdem habe ich die alte Klasse 2 LKW im Führerschein. Da bin ich echt froh drüber. ;)

Themenstarteram 28. August 2016 um 18:57

Vielen Dank! Das hilft mir sehr. Dann also entweder einen 1,3t Anhänger, 1,5t um 6kg ablasten oder den B96-Führerscheinzusatz.

Richtig.

Beim alten Führerschein bedeuten 5kg drüber Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes, was im Bereich bis 15? % fast nix kostet.

Bei den neuen Führerscheinen aber gilt es als fahren ohne Führerschein. Das ist, besonders wenn es einen in der Probezeit erwischt, maximal bitter.

Ablasten des Hängers ist problemlos, kostet um die 50€. Dann muss man nur noch eine neue Typenplakette besorgen, in die die dann gültigen Daten neu eingeschlagen werden.

Vom Autogewicht würde ich die Finger lassen. Könnte beim Verkauf zu "Käuferschwund" führen.

Außerdem zu beachten: wenn man in eine Kontrolle kommt, gilt das tatsächliche Autogewicht. Hast du dich auf die Gewichtsangabe im Schein verlassen und bis auf das zulässige Maxgewicht reingepackt, bist du sehr wahrscheinlich überladen. Der Schein zeigt nicht das reale Leergewicht inclusive allem Zubehör. Das kann locker 100kg ausmachen.

Wer sicher sein will fährt mal kurz auf eine Waage.

Und noch was: Nicht vergessen das Gewicht, das der Anhänger auf die AHK prägt, beim Fahrzeuggewicht mitzuberechnen. Da sind zusätzlich 50-100 kg im Spiel.

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 28. August 2016 um 21:09:05 Uhr:

Richtig.

Beim alten Führerschein bedeuten 5kg drüber Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes, was im Bereich bis 15? % fast nix kostet.

Bei den neuen Führerscheinen aber gilt es als fahren ohne Führerschein. Das ist, besonders wenn es einen in der Probezeit erwischt, maximal bitter.

Ablasten des Hängers ist problemlos, kostet um die 50€. Dann muss man nur noch eine neue Typenplakette besorgen, in die die dann gültigen Daten neu eingeschlagen werden.

Vom Autogewicht würde ich die Finger lassen. Könnte beim Verkauf zu "Käuferschwund" führen.

Außerdem zu beachten: wenn man in eine Kontrolle kommt, gilt das tatsächliche Autogewicht. Hast du dich auf die Gewichtsangabe im Schein verlassen und bis auf das zulässige Maxgewicht reingepackt, bist du sehr wahrscheinlich überladen. Der Schein zeigt nicht das reale Leergewicht inclusive allem Zubehör. Das kann locker 100kg ausmachen.

Wer sicher sein will fährt mal kurz auf eine Waage.

Auch beim alten Führerschein war es ein Fahren ohne, wenn du einen Hänger gefahren bist, der zu schwer war. Da hat sich nichts geändert.

Und bei den Gewichten zählt das zulässige Gesamtgewicht, also was im Schein steht. Habe ich das Auto überladen, dann ist das zwar ein Verstoß. Ein Fahren ohne ist es aber nicht, auch wenn die tatsächliche Gesamtmasse über dem liegt, was man eigentlich fahren darf. Denn: Fahrerlaubnisrechtlich liegt die zulässige Gesamtmasse der Kombination immer noch im zulässigen Bereich. Du zulässige Gesamtmasse ändere ich auch dadurch nicht, dass ich Auto und Hänger bis zum Himmel hoch belade.

Wir reden aneinander vorbei. Es geht ja um die 3500 kg. Mit meiner Klasse 3 bin ich mit 3501 kg nur überladen, während meine Kids ohne Führerschein fahren.

Ich fahre erst ab 12001 kg ohne Führerschein, wobei das Zugfahrzeug 7500 und in Summe mit Hänger nicht mehr als 12000 kg wiegen darf.

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 30. August 2016 um 10:31:31 Uhr:

Wir reden aneinander vorbei. Es geht ja um die 3500 kg. Mit meiner Klasse 3 bin ich mit 3501 kg nur überladen, während meine Kids ohne Führerschein fahren.

Ich fahre erst ab 12001 kg ohne Führerschein, wobei das Zugfahrzeug 7500 und in Summe mit Hänger nicht mehr als 12000 kg wiegen darf.

Sorry, in dem Punkt hatte ich dich missverstanden.

Aber trotzdem: Fahren z.B. deine Kinder einen PKW mit 1,75t zGG und einen Anhänger mit 1,75t zGG und laden den Hänger dann bis 2t voll, ist das defintiv kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern nur eine Owi, weil der Hänger überladen ist.

Bußgelder wie folgt (PKW bis 3,5t oder Anhänger bis 2t zGG): 5% zu viel 10€, 10% zu viel 30€, 15% zu viel 35€ und was darüber liegt gibt dann Punkte.

Das einzige, was sich mit den neuen Führerscheinen geändert hat: Fahre ich eine Kombination, die in der Summe der zGG's über 3,5t liegt, und wenn es nur 1kg ist, dann ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Klasse B. Bei der alten Klasse 3 nicht, weil man damit wesentlich größere Anhänger fahren darf. Hat aber wie schon gesagt nichts mit Überladung zu tun, das ist eine ganz andere Baustelle.

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 28. August 2016 um 21:09:05 Uhr:

...

Außerdem zu beachten: wenn man in eine Kontrolle kommt, gilt das tatsächliche Autogewicht. Hast du dich auf die Gewichtsangabe im Schein verlassen und bis auf das zulässige Maxgewicht reingepackt, bist du sehr wahrscheinlich überladen. Der Schein zeigt nicht das reale Leergewicht inclusive allem Zubehör. Das kann locker 100kg ausmachen.

Wer sicher sein will fährt mal kurz auf eine Waage.

Jupp, und zwar auf eine geeichte! Selbst das Anhängergewicht im Schein muss nicht stimmen!!!

Ansonsten ist die max. Beladung des Hängers egal, Hauptsache die Zuglast wird nicht zu sehr überschritten.

Bei Bußgeldern gibt es dann noch Unterschiede ob gewerblich oder Privat.

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