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Händler im Verzug und TÜV abgelaufen - was nun?

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 15:45

Hi liebe GolfVI-Community,

würde mich über eure Hilfe zu meinem Problem überaus freuen, fühle mich nämlich von meinem Autohändler irgendwo verarscht:

Habe mir am 18.02.09 einen Golf VI mit nur 80 PS bestellt, dafür einiges an Sonderausstattung. Vereinbart wurde KW 15 als Lieferwoche, da das Autohaus bereits 4 80PS-Motoren vorbestellt habe.

Genau heute ist der Händler im Verzug und ich habe es bereits satt, dass mir immer wieder von meinem Händler gesagt wird, dass nächste Woche entsprechend Post kommt. Im ersten Brief der zu mir kam stand als unverbindliche Lieferwoche der 06.07.2009. Nach dem Durchstöbern dieses Forums und Zusicherung des Händlers, dass dieser Termin sich noch ändert habe ich ihm erneut vertraut, der Termin scheint ja nicht ungewöhnlich im Moment und eher grausame Realität.

Nun, vor ca. zwei Wochen habe ich wieder bei meinem Händler vorbeigeschaut: 1. Schauglaswoche 22 KW, Akt. Schauglaswoche: diese Woche!

Nunja, nichts.. er meinte spätestens diese Woche Post...

Habe ihm von Anfang an mein Problem geschildert, und zwar, dass der Tüv meines Wagens im Mai abläuft, nunja, er meinte kein Problem..

Habe letzte Woche mit ihm telefoniert, er meinte er organisiert dann einen Wagen entsprechend.

Nachdem ich ihn die ganze Zeit (wie fast immer) nicht erreichen konnte, erfahre ich, dass er eine ganze Woche bis Anfang Juni im Urlaub ist.

Ich rufe seine Vertretung an.. dieser schmunzelt nur, ist anscheinend der Auffassung, dass sein Kollege mich einfach übers Ohr gehauen hat. Bei ihnen im Autohaus sei es keine Praxis, Probewagen zu verleihen.. er werde mit seinem Kollegen und auch Chef reden und mich noch heute anrufen.. weiter: evt. wäre etwas mit einer Wagenvermietung zu machen (so wie ich das verstehe heißt das, dass ich blechen müsste!).. nichts.. auch auf meine Versuche ihn zu erreichen...

Morgen will ich da noch mal vorbeischauen, aber was nun?

Der Händler meinte, mit Autostadt ist es eben problematisch, mein Händler sagte mir, der Wagen wird spätestens in drei Wochen kommen, wozu also umlegen?

Meine Fragen daher:

Was mache ich jetzt bezüglich TÜV? Mein Händler hat mir auch vorgeschlagen den zu verlängern.. toll jetzt ist er im Urlaub und eine Verlängerung wollte ich definitiv nicht, das Auto ist bereits ein halbes Wrack und ständig geht etwas kaputt. Ist der Händler in einer Pflicht mir einen Wagen bereitzustellen?

Was ist, wenn ich ihn jetzt zum sofortigen Liefern auffordere und ihn damit in Verzug setze, kann ich dann irgendwie diese 5% Preisabschlag erwirken? Denn hier liegt einfach nicht nur die "Verzugsschuld" bei VW, man hat von Anfang an einfach versucht mich zu verarschen, wie es mir vorkommt..

Morgen will ich mal beim Autohaus vorbeischauen und mit der entsprechenden Verkaufsleitung sprechen, ich meine, dass ich tolerant genug war und es jetzt Zeit wird ein wenig ernster zu reden.

Sonst noch irgendwelche Tips vielleicht?

 

Vielen Dank und Gruß,

ylex

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2009 um 18:12

Moin!

also es ist schon erstaunlich, was hier so an Panikmache verbreitet wird, bloß weil der TÜV mal einen Monat überzogen ist :confused:

Jetzt bleibt mal alle auf dem Teppich, so schlimm wie es hier teilweise dargestellt wird, ist es sicher nicht.

Denn bei einem Unfall müßte schon die Versicherung über ein Gutachten den Nachweis erbringen, daß das Fahrzeug nicht verkehrssicher gewesen ist, nicht umgekehrt. Und erst wenn sie auch nachweisen kann, daß der entdeckte Mangel unfallursächlich gewesen ist, könnte sie eventuell versuchen, den Halter in Regreß zu nehmen.

Aber Ihr müßt Euch mal davon verabschieden, daß der TÜV ein Freibrief für Verkehrssicherheit ist, dafür ist immer noch grundsätzlich allein der Halter verantwortlich und niemand sonst und schon gar nicht der TÜV. Denn der TÜV kann nur eine stichtagsbezogene Bestandsaufnahme machen, mehr nicht, und mit Sicherheit kann er nicht gewährleisten, daß das Auto dann 1 Jahr und 11 Monate später immer noch verkehrssicher ist, dafür muß der Halter schon selbst sorgen, und wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist, muß er das einem Fachmann überlassen.

Technische Mängel sind im übrigen eine der häufigsten Unfallursachen, und meistens treten diese an Fahrzeugen auf, bei denen der TÜV nicht abgelaufen ist. Wenn die Versicherungen jeden Schaden, der durch technische Mängel verursacht worden ist, ablehnen würde, wären unsere Beiträge wohl um einiges geringer, es würden aber auch eine Menge Leute auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Denn erst wenn der Halter grob fahrlässig handelt, kann ihn die Versicherung wirklich in Regreß nehmen. Die reine TÜV-Überschreitung reicht dafür meines Erachtens nach keinesfalls aus, dafür muß dem Halter schon ein grober, sicherheitsrelevanter Mangel bekannt sein, den er bewußt nicht behebt und damit das Risiko eines Unfalls bewußt in Kauf nimmt.

Von daher würde ich das mal ganz entspannt sehen und erst einmal weiterfahren, es sei denn, ich bin mir bewußt, daß das Auto verkehrsunsicher ist, aber dann hätte ich auch schon vorher nicht mehr damit fahren dürfen, egal ob mit oder ohne TÜV.

Im übrigen ist mir auch nicht ganz klar, wie der Händler in Verzug sein kann, wenn in der AB Liefertermin Juli drinsteht??

Gruß

Stefan

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35 Antworten
am 25. Mai 2009 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von ylex

 

Naja dem widersprechen konnte ich nicht so recht, zwar wurde mir das mitgeteilt, dass dies ab der 18. KW eintritt, allerdings nicht welche Ausstattung geändert wird und welcher Preis. Ich muss dem ja keineswegs zustimmen, ich konnte den Brief ja auch nicht erhalten haben, muss mich ja nicht interessieren.

Ich habe im Vertrag derartiges gerade nicht gelesen. Liefertermin beginnen bei Vertragsabschluss und sind schriftlich zu fixieren steht dort allerdings. Und naja, ich glaube wirklich, dass nur das zählt, was ich schriftlich bestätige. Ansonsten müssten die ja die Auftragsbestätigung per Einschreiben schicken und dort darauf hinweisen, dass der Vertrag mit der Bestätigung in Kraft tritt und ich die dort aufgeführten Konditionen akzeptieren muss. Dort wird allerdings auf "wie vertraglich vereinbart" verwiesen, demnach wird mit der Bestätigung doch rein gar nichts vereinbart, höchstens etwas bestätigt.

So sehe ich das auch aber sicher weiß ich es nicht. Müsste man einen experten Fragen! Nur was bringt dich jetzt weiter. Selbst wenn du ihn abmahnst bekommst du den Golf auch nicht schneller. Verdient hätte es der Händler aber.

am 25. Mai 2009 um 20:17

Moin!

Zitat:

EDIT: Auszug aus meinem vertrag.

Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertmins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. ... Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug!

Also schriftlich den Händler auffordern zu liefern!

glaubt mir, hab vor langer Zeit mal Automobilkaufmann gelernt, DAS haben schon andere versucht, aber Erfolg hatte damit noch keiner.

Für das, was Du oben schreibst, muß der Vertrag erst einmal zustande gekommen sein und das ist er erst mit der Auftragsbestätigung.

Wenn diese Annahme des Vertrages allerdings inhaltlich vom Antrag abweicht, den Du als Besteller unterschrieben hast (falsche Ausstattung, andere Lieferfrist, anderer Preis, etc), bestünde die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten, dies ist hier aber nicht geschehen. Da hätte dann unverzüglich widersprochen werden müssen. Was dann aber eben nicht zur Lieferung zum erstgenannten Termin, sondern zum Rücktritt vom Vertrag geführt hätte, weil der Händler eine Lieferung zum erstgenannten Termin nicht gewährleisten kann, wenn der Hersteller da nicht mitspielt.

Die Frist, wie lange man Zeit hat, um die AB zu prüfen müßte da auch irgendwo genannt sein.

Den Händler jetzt in Verzug setzen zu wollen wird jedenfalls nicht klappen. Und bei den mündlichen Zusagen wird der Verkäufer vermutlich urplötzlich an partieller Amnesie leiden und wird sich daran nicht mehr erinnern können...

Gruß

Stefan

am 25. Mai 2009 um 20:25

noch ein Nachtrag dazu:

Zitat:

Ich habe im Vertrag derartiges gerade nicht gelesen. Liefertermin beginnen bei Vertragsabschluss und sind schriftlich zu fixieren steht dort allerdings. Und naja, ich glaube wirklich, dass nur das zählt, was ich schriftlich bestätige.

Wenn immer jeder alles schriftlich noch einmal bestätigen muß, wird das ja zur Endlos-Schleife. Wenn Du irgendwo einen Vertrag unterschrieben hinschickst und der wird von der anderen Seite unterschrieben zurück geschickt, ist das ja auch ok, mußt Du auch nicht noch einmal bestätigen.

Zitat:

Ansonsten müssten die ja die Auftragsbestätigung per Einschreiben schicken und dort darauf hinweisen, dass der Vertrag mit der Bestätigung in Kraft tritt

Das steht in der verbindlichen Bestellung, daß der Vertrag eben erst mit der AB des Herstellers zustande kommt.

Zitat:

und ich die dort aufgeführten Konditionen akzeptieren muss.

Mußt Du nicht, sofern diese von Deinem Antrag, sprich der verbindlichen Bestellung, abweichen. Deshalb sollte man die AB immer genau prüfen und gegebenenfalls sofort widersprechen, wenn da etwas drinsteht, was so nicht vereinbart war.

Gruß

Stefan

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 20:51

Gut, danke dir Stefan.

Dann werde ich das wohl oder übel akzeptieren müssen und mal nächste Woche mit meinem Verkäufer reden, wenn der aus dem Urlaub kommt und morgen mal mit seiner Vertretung telefonieren..

am 25. Mai 2009 um 21:33

Klär dann doch mal, woran es hakt.

Bei zwei Firmenwagen konnten wir die Sache beschleunigen, indem auf Auslieferung Autostadt verzichtet und stattdessen der Wagen an den Händler geliefert wurde. Die werden des Ansturms in der Autostadt im Moment scheinbar nicht mehr Herr.

Vielleicht wäre das ja für Dich eine Option, auf die Autostadt zu verzichten, wenn Du dafür das Auto schneller bekommst.

Allerdings würde ich dann schon erwarten, daß der Händler die zusätzlichen Überführungskosten übernimmt.

Gruß

Stefan

am 25. Mai 2009 um 21:58

Zitat:

Original geschrieben von Holsteiner72

Klär dann doch mal, woran es hakt.

Bei zwei Firmenwagen konnten wir die Sache beschleunigen, indem auf Auslieferung Autostadt verzichtet und stattdessen der Wagen an den Händler geliefert wurde. Die werden des Ansturms in der Autostadt im Moment scheinbar nicht mehr Herr.

Vielleicht wäre das ja für Dich eine Option, auf die Autostadt zu verzichten, wenn Du dafür das Auto schneller bekommst.

Allerdings würde ich dann schon erwarten, daß der Händler die zusätzlichen Überführungskosten übernimmt.

Gruß

Stefan

Versuchen kann nicht schaden, aber laut dem Forum hier bringt das schon länger nichts mehr.

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