Händler im Verzug und TÜV abgelaufen - was nun?
Hi liebe GolfVI-Community,
würde mich über eure Hilfe zu meinem Problem überaus freuen, fühle mich nämlich von meinem Autohändler irgendwo verarscht:
Habe mir am 18.02.09 einen Golf VI mit nur 80 PS bestellt, dafür einiges an Sonderausstattung. Vereinbart wurde KW 15 als Lieferwoche, da das Autohaus bereits 4 80PS-Motoren vorbestellt habe.
Genau heute ist der Händler im Verzug und ich habe es bereits satt, dass mir immer wieder von meinem Händler gesagt wird, dass nächste Woche entsprechend Post kommt. Im ersten Brief der zu mir kam stand als unverbindliche Lieferwoche der 06.07.2009. Nach dem Durchstöbern dieses Forums und Zusicherung des Händlers, dass dieser Termin sich noch ändert habe ich ihm erneut vertraut, der Termin scheint ja nicht ungewöhnlich im Moment und eher grausame Realität.
Nun, vor ca. zwei Wochen habe ich wieder bei meinem Händler vorbeigeschaut: 1. Schauglaswoche 22 KW, Akt. Schauglaswoche: diese Woche!
Nunja, nichts.. er meinte spätestens diese Woche Post...
Habe ihm von Anfang an mein Problem geschildert, und zwar, dass der Tüv meines Wagens im Mai abläuft, nunja, er meinte kein Problem..
Habe letzte Woche mit ihm telefoniert, er meinte er organisiert dann einen Wagen entsprechend.
Nachdem ich ihn die ganze Zeit (wie fast immer) nicht erreichen konnte, erfahre ich, dass er eine ganze Woche bis Anfang Juni im Urlaub ist.
Ich rufe seine Vertretung an.. dieser schmunzelt nur, ist anscheinend der Auffassung, dass sein Kollege mich einfach übers Ohr gehauen hat. Bei ihnen im Autohaus sei es keine Praxis, Probewagen zu verleihen.. er werde mit seinem Kollegen und auch Chef reden und mich noch heute anrufen.. weiter: evt. wäre etwas mit einer Wagenvermietung zu machen (so wie ich das verstehe heißt das, dass ich blechen müsste!).. nichts.. auch auf meine Versuche ihn zu erreichen...
Morgen will ich da noch mal vorbeischauen, aber was nun?
Der Händler meinte, mit Autostadt ist es eben problematisch, mein Händler sagte mir, der Wagen wird spätestens in drei Wochen kommen, wozu also umlegen?
Meine Fragen daher:
Was mache ich jetzt bezüglich TÜV? Mein Händler hat mir auch vorgeschlagen den zu verlängern.. toll jetzt ist er im Urlaub und eine Verlängerung wollte ich definitiv nicht, das Auto ist bereits ein halbes Wrack und ständig geht etwas kaputt. Ist der Händler in einer Pflicht mir einen Wagen bereitzustellen?
Was ist, wenn ich ihn jetzt zum sofortigen Liefern auffordere und ihn damit in Verzug setze, kann ich dann irgendwie diese 5% Preisabschlag erwirken? Denn hier liegt einfach nicht nur die "Verzugsschuld" bei VW, man hat von Anfang an einfach versucht mich zu verarschen, wie es mir vorkommt..
Morgen will ich mal beim Autohaus vorbeischauen und mit der entsprechenden Verkaufsleitung sprechen, ich meine, dass ich tolerant genug war und es jetzt Zeit wird ein wenig ernster zu reden.
Sonst noch irgendwelche Tips vielleicht?
Vielen Dank und Gruß,
ylex
Beste Antwort im Thema
Moin!
also es ist schon erstaunlich, was hier so an Panikmache verbreitet wird, bloß weil der TÜV mal einen Monat überzogen ist 😕
Jetzt bleibt mal alle auf dem Teppich, so schlimm wie es hier teilweise dargestellt wird, ist es sicher nicht.
Denn bei einem Unfall müßte schon die Versicherung über ein Gutachten den Nachweis erbringen, daß das Fahrzeug nicht verkehrssicher gewesen ist, nicht umgekehrt. Und erst wenn sie auch nachweisen kann, daß der entdeckte Mangel unfallursächlich gewesen ist, könnte sie eventuell versuchen, den Halter in Regreß zu nehmen.
Aber Ihr müßt Euch mal davon verabschieden, daß der TÜV ein Freibrief für Verkehrssicherheit ist, dafür ist immer noch grundsätzlich allein der Halter verantwortlich und niemand sonst und schon gar nicht der TÜV. Denn der TÜV kann nur eine stichtagsbezogene Bestandsaufnahme machen, mehr nicht, und mit Sicherheit kann er nicht gewährleisten, daß das Auto dann 1 Jahr und 11 Monate später immer noch verkehrssicher ist, dafür muß der Halter schon selbst sorgen, und wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist, muß er das einem Fachmann überlassen.
Technische Mängel sind im übrigen eine der häufigsten Unfallursachen, und meistens treten diese an Fahrzeugen auf, bei denen der TÜV nicht abgelaufen ist. Wenn die Versicherungen jeden Schaden, der durch technische Mängel verursacht worden ist, ablehnen würde, wären unsere Beiträge wohl um einiges geringer, es würden aber auch eine Menge Leute auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Denn erst wenn der Halter grob fahrlässig handelt, kann ihn die Versicherung wirklich in Regreß nehmen. Die reine TÜV-Überschreitung reicht dafür meines Erachtens nach keinesfalls aus, dafür muß dem Halter schon ein grober, sicherheitsrelevanter Mangel bekannt sein, den er bewußt nicht behebt und damit das Risiko eines Unfalls bewußt in Kauf nimmt.
Von daher würde ich das mal ganz entspannt sehen und erst einmal weiterfahren, es sei denn, ich bin mir bewußt, daß das Auto verkehrsunsicher ist, aber dann hätte ich auch schon vorher nicht mehr damit fahren dürfen, egal ob mit oder ohne TÜV.
Im übrigen ist mir auch nicht ganz klar, wie der Händler in Verzug sein kann, wenn in der AB Liefertermin Juli drinsteht??
Gruß
Stefan
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ylex
Im ersten Brief der zu mir kam stand als unverbindliche Lieferwoche der 06.07.2009.
Da ist ja noch ein weilchen hin... bis zum Verzug.
Wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst und sich herausstellt, dass dein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist/war, kannst Du davon ausgehen, dass dich die Versicherung in Regreß nehmen wird.
Man sollte das Ganze nicht pauschalisieren! Im Endeffekt muss jeder ,der in dieser Situation ist ,das für sich individuell abwägen ob er das Risiko eingehen kann oder nicht ,anhand des Zustandes seines Gefährtes! Und ich behaupte mal auch technische Laien können abwägen wie verkehrsicher ihr eigenes Fahrzeug ist!
Natürlich ist es das optimalste keinen Tag länger den TÜV zu überziehn, aber ich von meiner Person ausgehend mit dem technischen Zustandes meines Fahrzeuges würde das Risiko ohne schlechtes Gewissen eingehen!
Zitat:
Original geschrieben von benzol227
Und ich behaupte mal auch technische Laien können abwägen wie verkehrsicher ihr eigenes Fahrzeug ist!
das wage ich mal ganz stark zu bezweifeln... wenn dem so wäre, würde es nicht so viele menschen geben, die durch die tüv-prüfung fallen würden, weil sie poröse bremsschläuche haben oder irgendwelche va-gelenke extrem ausgeschlagen sind... schon mal gesehen, was mit nem auto passiert, bei dem sich das traggelenk aushängt...?
Moin!
also es ist schon erstaunlich, was hier so an Panikmache verbreitet wird, bloß weil der TÜV mal einen Monat überzogen ist 😕
Jetzt bleibt mal alle auf dem Teppich, so schlimm wie es hier teilweise dargestellt wird, ist es sicher nicht.
Denn bei einem Unfall müßte schon die Versicherung über ein Gutachten den Nachweis erbringen, daß das Fahrzeug nicht verkehrssicher gewesen ist, nicht umgekehrt. Und erst wenn sie auch nachweisen kann, daß der entdeckte Mangel unfallursächlich gewesen ist, könnte sie eventuell versuchen, den Halter in Regreß zu nehmen.
Aber Ihr müßt Euch mal davon verabschieden, daß der TÜV ein Freibrief für Verkehrssicherheit ist, dafür ist immer noch grundsätzlich allein der Halter verantwortlich und niemand sonst und schon gar nicht der TÜV. Denn der TÜV kann nur eine stichtagsbezogene Bestandsaufnahme machen, mehr nicht, und mit Sicherheit kann er nicht gewährleisten, daß das Auto dann 1 Jahr und 11 Monate später immer noch verkehrssicher ist, dafür muß der Halter schon selbst sorgen, und wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist, muß er das einem Fachmann überlassen.
Technische Mängel sind im übrigen eine der häufigsten Unfallursachen, und meistens treten diese an Fahrzeugen auf, bei denen der TÜV nicht abgelaufen ist. Wenn die Versicherungen jeden Schaden, der durch technische Mängel verursacht worden ist, ablehnen würde, wären unsere Beiträge wohl um einiges geringer, es würden aber auch eine Menge Leute auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Denn erst wenn der Halter grob fahrlässig handelt, kann ihn die Versicherung wirklich in Regreß nehmen. Die reine TÜV-Überschreitung reicht dafür meines Erachtens nach keinesfalls aus, dafür muß dem Halter schon ein grober, sicherheitsrelevanter Mangel bekannt sein, den er bewußt nicht behebt und damit das Risiko eines Unfalls bewußt in Kauf nimmt.
Von daher würde ich das mal ganz entspannt sehen und erst einmal weiterfahren, es sei denn, ich bin mir bewußt, daß das Auto verkehrsunsicher ist, aber dann hätte ich auch schon vorher nicht mehr damit fahren dürfen, egal ob mit oder ohne TÜV.
Im übrigen ist mir auch nicht ganz klar, wie der Händler in Verzug sein kann, wenn in der AB Liefertermin Juli drinsteht??
Gruß
Stefan
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Vielleicht wäre es eine Option einfach zum TÜV zu fahren. Wenn es alles halbwegs normal läuft, dann bekommt man eine Mängelkarte. Danach hat man 4 Wochen Zeit die Mängel zu beheben und kann relativ beruhigt mit dem Wagen fahren.
In der Zeit sollte dann der neue Wagen da sein (Daumen Drück). Die 50€ für den TÜV würde ich dann einfach vom Händler einfordern.
Ivo
Zitat:
Original geschrieben von Highliner_09
Die Kohle kannst du dann auch gleich in den TÜV stecken und dich auf der sicheren Seite bewegen.
Gemeint war der Gutachter der nach dem Unfall das Fahrzeug sowieso begutachtet.
Vielen Dank für die ganzen Antworten!
Also um meinen TÜV mache ich mir dann fürs erste keine Sorgen, auch wenn ich dann morgen mal wegen einem Ersatzwagen mit dem Autohaus rede.
Zum Verzug (war wohl etwas undeutlich) und jetzt leuchtet mir ein wo das Problem irgendwie ist:
Habe ja am 18.02. bestellt, 15. KW steht als unverbindlicher Liefertermin im Kaufvertrag.. in der Auftragsbestätigung stand dann der 06.07. und mein Händler meinte, dass das im Moment bei allen so wäre, sich aber noch nach vorne verschieben wird (leere Versprechen wie sich herausstellt, genauso wie mit den vier vorbestellten Autos).
Ist der Händler mit Beginn der 22. KW nicht trotzdem im Verzug? Schließlich habe ich nie schriftlich oder ähnlich bestätigt, dass ich den 06.07. als Liefertermin akzeptiere. Im Vertrag steht 15. KW. Da könnten die mir ja im Vertrag genauso 10. KW schreiben und dann als AB 50. KW oder wie?
Meine letzte Frage wäre demnach dann irgendwie, sofern ich das richtig sehe, ob man beim Verkäufer aufgrund eines "Verzugsschaden und damit eine Kostensenkung von 5% aufgrund leichter Fahrlässigkeit" (laut Vertrag) erwirken kann. Oder zumindest mit dieser Begründung, dass ein Schaden entstehen würde, einen Ersatzwagen bekommen würde.
Gruß,
ylex
Moin!
Mit der 22kw bekommst Du ihn nicht, denn Du hast da ja keinen Kaufvertrag unterschrieben, sondern eine verbindliche Bestellung. Und in dieser Bestellung wurde ein unverbindlicher Liefertermin genannt, auf den Du kein Autohaus der Welt festgenagelt bekommst, einfach weil die das selbst auch nicht in der Hand haben und da vom Hersteller abhängig sind.
Erst mit der Auftragsbestätigung ist Deine verbindliche Bestellung angenommen worden und der Vertrag damit zustande gekommen. Und erst wenn er diesen dort genannten Liefertermin um ich glaube sechs Wochen (mußt Du mal ins Kleingedruckte schauen, weiß das grad nicht genau) überschreitet, kannst Du vom Vertrag zurücktreten.
Gruß
Stefan
Danke für die Antwort, scheinst davon Ahnung zu haben, nicht wie ich.. leider.
Also ist der 06.07. ein von VW bestätigter Termin oder wie?
Und was ist mit den Aussagen des Verkäufers, ist es (sorry🙂 scheiß egal was für einen Mist er verzapft hat? Selbst für den Verkaufsleiter.. wenn sein Verkäufer Versprechungen macht, die er nicht halten kann? Ist ja ein Unding so mit Kunden umzugehen, aber kann ich wohl nichts anderes erwarten.. habe ich was gelernt für zukünftige Bestellungen..
Zitat:
Original geschrieben von Holsteiner72
Moin!Mit der 22kw bekommst Du ihn nicht, denn Du hast da ja keinen Kaufvertrag unterschrieben, sondern eine verbindliche Bestellung. Und in dieser Bestellung wurde ein unverbindlicher Liefertermin genannt, auf den Du kein Autohaus der Welt festgenagelt bekommst, einfach weil die das selbst auch nicht in der Hand haben und da vom Hersteller abhängig sind.
Erst mit der Auftragsbestätigung ist Deine verbindliche Bestellung angenommen worden und der Vertrag damit zustande gekommen. Und erst wenn er diesen dort genannten Liefertermin um ich glaube sechs Wochen (mußt Du mal ins Kleingedruckte schauen, weiß das grad nicht genau) überschreitet, kannst Du vom Vertrag zurücktreten.Gruß
Stefan
Ich habe das aber auch schon anders gelesen. Unverbindlich gibt es nicht wirklich, hat hier mal einer gemeint.
Und man unterschreibt ja die verbindliche Bestellung und nicht die Auftragsbestätigung. Den LT in der AB hat man somit nicht zu akzeptieren!
Zitat:
Original geschrieben von ylex
Vielen Dank für die ganzen Antworten!
Also um meinen TÜV mache ich mir dann fürs erste keine Sorgen, auch wenn ich dann morgen mal wegen einem Ersatzwagen mit dem Autohaus rede.Fahr bitte trotzdem vorsichtig in die Kurven, nicht das dir die Traggelenke um die Ohren fliegen!!😉:-D
Gruß...........
Zitat:
Original geschrieben von benzol227
Zitat:
Original geschrieben von ylex
Vielen Dank für die ganzen Antworten!
Also um meinen TÜV mache ich mir dann fürs erste keine Sorgen, auch wenn ich dann morgen mal wegen einem Ersatzwagen mit dem Autohaus rede.Fahr bitte trotzdem vorsichtig in die Kurven, nicht das dir die Traggelenke um die Ohren fliegen!!😉:-D
Gruß...........
Ja danke 🙂
Ich werds versuchen, auch wenn ich meist - sparsam wie ich bin -
möglichst ohne Bremsen in die Kurven reinFLIEGE 😁
Der Einwand von FatEric macht Sinn und lies auch mich ein wenig zweifeln..
Zitat:
Original geschrieben von ylex
Der Einwand von FatEric macht Sinn und lies auch mich ein wenig zweifeln..
Irgendwie schon. Wir sind uns bestimmt auch einig, dass ein höherer Preis bzw. eine abweichende Austattung gegenüber der verbindlichen Bestellung nicht akzeptiert werden muss. Warum sollte das beim Lieferdatum anders sein!
EDIT: Auszug aus meinem vertrag.
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertmins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. ... Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug!
Also schriftlich den Händler auffordern zu liefern!
Zitat:
Original geschrieben von FatEric
Irgendwie schon. Wir sind uns bestimmt auch einig, dass ein höherer Preis bzw. eine abweichende Austattung gegenüber der verbindlichen Bestellung nicht akzeptiert werden muss. Warum sollte das beim Lieferdatum anders sein!Zitat:
Original geschrieben von ylex
Der Einwand von FatEric macht Sinn und lies auch mich ein wenig zweifeln..
Vermutlich wird es aber so sein, dass man dann in einem "angemessenen Zeitraum" widersprechen muss .... tut man das nicht, gilt das als stillschweigendes Einverständnis ....
Zitat:
Original geschrieben von Cianluca
Vermutlich wird es aber so sein, dass man dann in einem "angemessenen Zeitraum" widersprechen muss .... tut man das nicht, gilt das als stillschweigendes Einverständnis ....Zitat:
Original geschrieben von FatEric
Irgendwie schon. Wir sind uns bestimmt auch einig, dass ein höherer Preis bzw. eine abweichende Austattung gegenüber der verbindlichen Bestellung nicht akzeptiert werden muss. Warum sollte das beim Lieferdatum anders sein!
Naja dem widersprechen konnte ich nicht so recht, zwar wurde mir das mitgeteilt, dass dies ab der 18. KW eintritt, allerdings nicht welche Ausstattung geändert wird und welcher Preis. Ich muss dem ja keineswegs zustimmen, ich konnte den Brief ja auch nicht erhalten haben, muss mich ja nicht interessieren.
Ich habe im Vertrag derartiges gerade nicht gelesen. Liefertermin beginnen bei Vertragsabschluss und sind schriftlich zu fixieren steht dort allerdings. Und naja, ich glaube wirklich, dass nur das zählt, was ich schriftlich bestätige. Ansonsten müssten die ja die Auftragsbestätigung per Einschreiben schicken und dort darauf hinweisen, dass der Vertrag mit der Bestätigung in Kraft tritt und ich die dort aufgeführten Konditionen akzeptieren muss. Dort wird allerdings auf "wie vertraglich vereinbart" verwiesen, demnach wird mit der Bestätigung doch rein gar nichts vereinbart, höchstens etwas bestätigt.