Hab ich einen Re-Import? Hätte mir der Händler das nicht sagen müssen?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Moin

Habe einen 6 Moante alten GOlf V Sportline gekauft.

Schlüsselnummer 0603 ADM 000834

Wollte in My Volkswagen die Fahrgetellnummer hinzufügen. Nach der Meldung "geht nciht" rief ich bei der Hotline an, die meinte dass mein Auto ein ReImport sei.

Stimmt das? Wo kann ich das nachvollziehen? Hätte mich der Händler nicht darauf hinweisen müssen?

Habe Deutsches Bordbuch und alles ...

38 Antworten

kein Unfall, NSW neu und Stoßf. teillackiert

stimmt, das ist wirklich nix 😉

Zitat:

Original geschrieben von fuchs-ef


du hast kein EU Fahrzeug, Landessetzung ist Deutschland
Die Frontsch. ist neu und es gab einen leichten Schaden vorn.

😰

Ich befürchte, dass ab jetzt Dein Postfach überquillt 😉 😛.

Zitat:

Original geschrieben von fuchs-ef


z.B. ein Goal in Italien hat keine Sitzheizung und kein Parkpikot.

Da hat wohl mal einer mitgedacht und die überflüssigen Extras in I weggelassen... 🙂.

Alex

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Was soll das überhaupt, ein Re-Import ist weder schlechter als ein deutsches fahrzeug noch sonst was, ausserdem kann ein re import genauso bestellt werden wie in deutschland, also alles lächerlich.

Der unterschied ist nur dass das auto einmal italienischen oder finischen oder sonstigen boden betretten hat und dann wieder zurück nach deutschland kam das war es. ein deutsches auto ist weder besser, wenn dann nur teurer. Jeder kann seinen re import golf so bestellen wie er ihn gerne hätte, also muß man da auch keine abstriche machen. ausser man kauft einen der speziell für ein land gefertigt wurde, dann können unterschiede sein.

ein re import ist optisch wie technisch nicht zu unterscheiden wird auch in Wob oder Brüssel gebaut, man kann es im Brief bzw zulassungsteil 2 festellen wenn ein einfuhrstempel vorhanden ist.

bei gebrauchtwagen muß nicht angeben werden ob es ein re import war!

gruß tom

Zitat:

Original geschrieben von Tom0305


ein re import ist optisch wie technisch nicht zu unterscheiden wird auch in Wob oder Brüssel gebaut, man kann es im Brief bzw zulassungsteil 2 festellen wenn ein einfuhrstempel vorhanden ist.
gruß tom

Man soll mich bitte korrigieren, wenn ich mich irre, aber natürlich kann ein optischer/ technischer Unterschied beim Importwagen sein, z.B. kein ESP bzw. andere Sitze/ Sitzbezüge...

Zitat:

Original geschrieben von fuchs-ef


kein Unfall, NSW neu und Stoßf. teillackiert

Danke, diese infromation habe ich bekommen beim Kauf :-)

Da stand auch noch was, dass ein Teil am Motor getauscht wurde, Abgasregelventil oder so irgendetwas..

Ab er gut, dann kein Reimport.. dann werde ich nochmal bei Volkswagen anrufen und fragen wieso mein Wagen "nicht berechtigt" ist :-)

thx @all

Zitat:

Original geschrieben von Tom0305


bei gebrauchtwagen muß nicht angeben werden ob es ein re import war!

gruß tom

Nun darf jeder für sich entscheiden ob er Toms Halbwahrheiten glauben schenken mag, oder doch lieber dem Oberlandesgericht in Düsseldorf (24 S 548/2002)

Zitat:

Original geschrieben von Raffaello22


Man soll mich bitte korrigieren, wenn ich mich irre, aber natürlich kann ein optischer/ technischer Unterschied beim Importwagen sein, z.B. kein ESP bzw. andere Sitze/ Sitzbezüge...

Man macht sich natürlich vorher kundig, was der Reimport zu bieten hat. Und natürlich gibts landesspezifische Abweichungen, die aber meist völlig ohne Belang sind. Sitzheizung oder Fußraumbeleuchtung ;-) ist m.E. völlig für die Katz.

Wenn ein Reimport technisch auf dem Stand der Zeit ist, also ABS, ESP, Airbags usw. hat, warum sollte man dann ca. 4000 EUR mehr bezahlen, nur weil ein deutsches Autohaus teurer verkaufen will/muß?

Der Golf Plus z.B. kommt ausschließlich aus WOB vom selben Band wie alle anderen, da gibts doch überhaupt kein Überlegen mehr.

Wenn der Wagen mal verkauft wird, mag man einen kleinen Prozentsatz Minderertrag ansetzen, unterm Strich bleibt ein dickes Sparplus!
R.

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