H7 LED Birnen
Mal eine Frage wann kommen die H7 Led Birnen? Hab einen Test bei Auto Straßenverkehr gelesen, die haben eine LED von Philips getest und die war richtig gut auch von der Ausleuchtung her und hatte auch nicht mehr Blendwirkung als die anderen.
Warum kommen Die nicht? Das wäre ein Super billiges Upgrade für jeden.
Beste Antwort im Thema
Wann die legalisiert werden ist derzeit unklar.
Wie du wahrscheinlich mitbekommen hast, wurde das Verkehrsministerium erneut an die CSU abgegeben und bei dieser Sch***partei geht einfach nichts vorwärts... Innerhalb der nächsten 4 Jahre kann man also auf keinem Fall damit rechnen.
Die Technologie ist schon längst soweit, aber die Politik in Deutschland hängt aus irgendeinem Grund immer mindestens ein Jahrzehnt hinterher.
422 Antworten
Zitat:
@OnkelSepp schrieb am 21. Februar 2018 um 17:22:48 Uhr:
Zitat:
@the_WarLord schrieb am 21. Februar 2018 um 11:47:52 Uhr:
Gibt's bei VW...
Aber nicht wenn man von Halogen auf LED umrüsten will oder?
Bestimmt wenn man LED hat und einen defekt hat. Aber nicht unter 200 € mit Einbau?
Beim Polo bspw. kommt die Zusatzausstattung um die 900 Euro bei Kauf. Geht ein Leuchtmittel über den Jordan kostet es ca. 140 Euro.
Für den Passat gibt's auch ein wenig was, das müsste aber im Modellfall geklärt werden.
Ist mit der Grund, weshalb VW im Vergleich zu anderen Herstellern noch Scheinwerferreinigungsanlagen verbaut.
Zitat:
@Buginithi schrieb am 10. Februar 2018 um 15:04:54 Uhr:
Ich hab mal diese Philips LEDs getestet. Allerdings als H4 Version.Das Abstrahlverhalten kommt einer Halogen schon sehr nah. Wenn nicht sogar identisch.
Die LEDs sind schon deutlich heller als eine Halogen.
Nur, je nach Konstruktion des Scheinwerfer, produziert dieser mehr oder weniger Streulicht.
Mit einer Halogenlampe fällt das Streulicht noch nicht so auf.
Aber mit dem mehr an Licht der LED wird natürlich auch das Streulicht stärker.
Bei Linsenscheinwerfer mag das funktionieren. Aber bei Klarglas-Freiflächenscheinwerfer wird das
Streulicht schnell zu einem Problem.
Weshalb ich meinen Test schon nach einem Tag abgebrochen hab. Testobjekt ein Skoda Citigo.Es geht meiner Meinung nach also weniger um die LEDs sondern eher wie gut sind die Scheinwerfer konstruiert.
Genau so sehe ich das auch. Die Scheinwerfer sind nicht für solche LED-Eigenschaften konstruiert, aber im Einzelfall (je nach Scheinwerfermodell) könnte es ohne Probleme funktionieren, auch der StVO entsprechend.
Blöd nur das dies erst mal der TÜV (oder eine ähnliche Institution) "testen" (Einzelabnahme) müsste, was eigentlich nicht so aufwändig sein dürfte. Ob nähmlich Abblendlicht und/oder Fernlicht (Scheinwerfer generell), sich im gesetzlichen Rahmen ( keine Blendwirkung bei Einstellung "Null", Lichtbild etc.) einstellen lassen können.
Lichttechnische Gutachten kann jeder beauftragen. Kosten liegen bei ca. 400 Euro. Wer durchfällt ist allerdings sein Geld genauso los wie bei einem Bestehen.
Genau dies hat z.B. Philipps in manchen Ländern gemacht und ihre Retrofit LED Leuchtmittel in Kombination mit bestimmten Scheinwerfern per Gutachten freigeben lassen.
Wer sich sicher ist, dass sein LED Retrofit nicht schlechter als LED ist kann sich das per Gutachten bestätigen lassen und dann auch legal damit herumfahren.
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Zitat:
@Johnes schrieb am 19. März 2018 um 12:04:49 Uhr:
Der TÜV testet da nicht. Da muss ein Lichttechnisches Gutachten her.MfG
Hallo Johnes. OK, sicher müsste da mehr als nur die mögliche Blendwirkung getestet (Standardüberprüfung, wenn der TÜV fällig geworden ist) werden, aber rein theoretisch sollte so etwas auch der TÜV machen dürfen (können).
Im Endeffekt macht die LED-Birne ja erstmal nur besseres/stärkeres Licht (auch in der Fläche), aber das Lichtbild des Scheinwerfers muss dabei den Regeln entsprechen.
P.S.: Halogen haben ihre "natürlichen" Grenzen in einem sehr "engen" Bereich. Gerade die "verbesserten" Halos mit einem weißeren Lichtspektrum sind zwar in aller Regel auch besser und heller, haben aber eine größere Empfindlichkeit, gehen schneller kaputt und die generelle Lebensdauer (normaler Verschleiß) ist sogar extrem bescheiden, im Vergleich zu den Standard-Halos, worauf bspw. sogar Osram explizit hinweist.
Zitat:
@urspeter schrieb am 10. Februar 2018 um 23:02:41 Uhr:
Zitat:
@Dr_Lux schrieb am 10. Februar 2018 um 16:06:48 Uhr:
So außen vor ist die Schweiz ja nun doch nicht 😉 Sie ist natürlich genauso ECE-Mitgliedsland wie beispielsweise Tunesien, Australien und viele andere auch ..... 🙂
Nur ....
in der Schweiz ist es vielen Bereichen erlaubt, verbotene Dinge zu verkaufen. Nur einsetzen darf man diese Dinge nicht.So kann man sich einen Elektroschocker für Hunde anschaffen ...
oder ein verbotenes Würgehalsband ....
oder einen verbotenen Starklaser ....
oder einen Schmerzerzeuger via Ultraschall ....
oder verbotene Lampen ...Der sogenannte Wertefluss soll nicht behindert werden.
Hallo Peter! In Deutschland darf man auch so gut wie alles "kaufen", aber eben "nicht immer" benutzen.
In modernen Navis bspw. sind die "Blitzerwarner" vorinstalliert und nach Updates sogar recht aktuell, aber "aktivieren" ist nicht erlaubt.
In der Bucht und auf Amazon bspw. gibt es sehr viele Produkte die hier nicht benutzt werden dürfen, (u.a.) eben auch die LED-Retrofit, die im "öffentlichen" Raum "nicht" benutzt werden dürfen, aber ein Hinweis oft dabei steht, im "Gelände", abseits öffentlicher Straßen, die Nutzung kein Problem wäre ;-))
Zitat:
@ElHeineken schrieb am 19. März 2018 um 12:13:05 Uhr:
Lichttechnische Gutachten kann jeder beauftragen. Kosten liegen bei ca. 400 Euro. Wer durchfällt ist allerdings sein Geld genauso los wie bei einem Bestehen.Genau dies hat z.B. Philipps in manchen Ländern gemacht und ihre Retrofit LED Leuchtmittel in Kombination mit bestimmten Scheinwerfern per Gutachten freigeben lassen.
Wer sich sicher ist, dass sein LED Retrofit nicht schlechter als LED ist kann sich das per Gutachten bestätigen lassen und dann auch legal damit herumfahren.
Danke für die Info! Im Prinzip wäre das ja dann so wie bei Eigenkonstruktionen, die der TÜV als verkehrstechnisch "unbedenklich" eintragen muss oder eben nicht ;-)) Das Risiko dürfte bei "neuen" Scheinwerfer-Leuchtmitteln recht groß sein, da jeder Scheinwerfer, bauartbedingt, so seine Eigenheiten haben dürfte, das Endergebnis völlig offen.
Zitat:
@chrisdash schrieb am 8. Februar 2018 um 21:34:11 Uhr:
Die Autohersteller wollen weiter Xenon und LED als Sonderausstattung verkaufen, also gebieten sie dem KBA, die H7 LEDs weiter zurückzuhalten.
Bla Bla Verschwörungstheorie Bla....
Was eine H7 LED braucht ist ein lichttechnisches Gutachten, dass diese genau so leuchtet wie eine vorschriftsmäßige H7 Halogen und diese somit 1:1 ersetzt. Nicht mehr, nicht weniger.
Problem: 100 Watt LED Leistung in H7 (keine automatische Leuchtweitenregulierung) blendet wie die Sau, wenn du die Lichtleistung der LED aber auf H7 Niveau drosselst - warum dann die Nummer? Außer falsch "Licht kaputt" Meldungen mancher Steuergeräte macht das keinen Sinn, es sei denn du stehst auf "weisses Licht".
Zitat:
@GaryK schrieb am 19. März 2018 um 16:24:59 Uhr:
Zitat:
@chrisdash schrieb am 8. Februar 2018 um 21:34:11 Uhr:
Die Autohersteller wollen weiter Xenon und LED als Sonderausstattung verkaufen, also gebieten sie dem KBA, die H7 LEDs weiter zurückzuhalten.Bla Bla. Was eine H7 LED braucht ist ein lichttechnisches Gutachten, dass diese genau so leuchtet wie eine vorschriftsmäßige H7 Halogen und diese somit 1:1 ersetzt. Nicht mehr, nicht weniger.
Problem: 100 Watt LED leistung in H7 (keine automatische Leuchtweitenregulierung) blendet wie die Sau, wenn du die Lichtleistung aber auf H7 Niveau drosselst - warum dann die Nummer? Außer falsch "Licht kaputt" Meldungen mancher Steuergeräte macht das keinen Sinn, außer du stehst auf "weisses Licht".
Hallo Gary, es ist aber doch Fakt dass sehr viele alte Halogenscheinwerfer die Leuchtkraft einer glimmenden Kerze haben.
Es geht darum den "gleichen" Leuchtraum, nur heller, gleichmäßiger auszuleuchten. Wird das Licht einer LED-Lampe genau so gestreut wie bei einer zugelassen Halogen, kann es auch keine Blendung geben.
Bei Scheinwerfern der neusten Generation werden ja dann auch speziell angepasste LED verwendet, die nicht "Blenden" dürfen, aber haben dann wohl auch eine automatische Leuchtweitenregulierung, die bei Gegenverkehr abblendet.
Probleme könnte natürlich das Elektronikmanagment vieler "neuerer" Fahrzeuge machen, wenn nicht entsprechend angepasst.
Doch kann es. Wenn die LED Lichtleistung ein vielfaches dessen ist, was H4 oder H7 hinbekommt, dann hat der Scheinwerfer ganz schnell über das unvermeidlich Streulicht ein nicht normgerechtes Leuchtbild.
Wenn du eine 1a "H7" Xenon-"Birne" mit idealer Rundstrahlcharakteristik und Geometrie wie H7 hättest, darfst du diese aus genau diesem Grund auch nicht einbauen. Viel zu hohe Lichtleistung. Deswegen wurden irgendwann SW-Reinigungsanlagen und Niveau-Regulierung bei Xenon vorgeschrieben um Streulicht durch Dreck und Fehlbeladung / Einstellung zu verringern.
Und ich sehe im Winter jeden Tag "Xenon-Helden", die entweder illegal oder "mir doch egal was da kaputt ist, ich seh genug" unterwegs sind.
Leider hats der Gesetzgeber/TÜV versäumt, beim Aufkommen von Xenon maximale Lichtstärken in den einzelnen Sektoren eines Scheinwerfers festzulegen. Wie LED "Matrix" blendet wenn da was fehljustiert ist oder einfach genug Dreck vor der Kamera klebt will ich gar nicht wissen.
Hallo Gary, Deinen Ausführungen kann ich gut nachvollziehen, allerdings bekommen die Scheinwerferentwickler es wohl nicht hin, aus einer höheren Lichtleistung (Lumen) ein unter allen Umständen "optimales" Leuchtbild zu erstellen, zumal ja schon immer Unterschiede unter den Fahrzeugmodellen bestand, "obwohl" die gleichen Leuchtmittel ja nur verbaut werden durften.
Eine LED (ganz andere Charakteristik) muss dann auch speziell entwickelt werden, wie auch der Scheinwerfer selbst, um das gewünschte (verlangte) Ergebnis (Leuchtbild) zu erzielen. Eine bessere Leuchtstärke ist ja erstmal nichts Negatives (dient ja dazu "Selbst" besser zu sehen), eine Blendung des Gegenverkehrs muss dabei aber unter "allen" Umständen vermieden werden.
Das trifft aber in ähnlichem Maße auch auf "alle" anderen Techniken zu. Auch eine gewöhnliche H7 bspw. (oder auch das Fernlicht ;-)) kann Blenden, wenn nicht richtig eingestellt und/oder das Fernlicht nicht rechtzeitig deaktiviert. Insofern wäre es schon früher wünschenswert gewesen, bspw. SW mit "automatischer" LWR zu verbauen, wie auch Scheinwerferwaschanlagen, egal ob Halogen, (echtes) Xenon oder eben auch LED.
Die LED-Technik ist ein Quantensprung und es werden immer bessere, den Bedürfnissen angepassten, Leuchtmittel mit dieser Technik entwickelt. Halogen hat aber nach wie vor seine Berechtigung, vor allem da kostengünstig.
P.S.: Hab mir gerade eine der Besten (legalen;-)) in H7 und H1 im Tigra verbaut und der Unterschied ist "fast" wie Tag und Nacht ;-))
Das möchte ich auch gerne wissen. Mir ist nichts legales bekannt. Man wird jeden Tag geblendet von solchen Eigenumbauten.
In unserem Sharan habe ich Night Breaker verbaut, mehr Licht geht nicht legal.