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H-Kennzeichen nach Umbau aberkannt ? historisch nicht korrekt ?

VW Käfer 1200

moin Leute,

ich hab hier mal ne Frage an alle die ihren Käfer auch nach umpfangreichen Umbauten noch mit H-Kennzeichen bewegen und die, die sich im deutschen Behörden, Antrag und Bürokratiedschungel noch auskennen.

Mein Käfer Ez. 22.04.1974 hat über den Winter ne neue Vorderachse, verstellbar von CSP, innenbelüftete Scheiben vom Kerscher, bisschen breitere Schuhe (185/65/15 auf Standard Chrom Felge von Mangels 5,5 15 et 25) und Stahlflex-Bremsleitungen bekommen.

am 16.03.15 war ich dann beim TÜV, der Prüfer hatte erst Bedenken, konnte dann aber nach Vorlage sämtlicher Gutachten, Prüfberichte und was weiß ich noch erstmal beruhigt werden und hat dann auch grünes Licht für H gegeben.

Den von ihm erhaltenen TÜV Bericht musste ich dann mit noch einigen Unterlagen zur Bündelungsbehörde schicken um dort eine "Einzelbetriebserlaubnis nach § 19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO" zu beantragen.

Heute Morgen hat mich der Prüfer dann wieder angerufen und mir mitgeteilt, dass die Bündelungsbehörde das schon vom Vorbestitzer erwirkte H-Gutachten aberkennt, mit der Begründung, dass die zu den Umbauten gehörenden Gutachten alle nicht aus dem Zeitraum der Erstzulassung + max 10 Jahre stammen.

Das macht mich jetzt ein bisschen stutzig, da ja doch einige getunte Käfer ein H-Kennzeichen haben, und da ist oft ja sogar noch mehr Umgebaut.
Hat hier Jemand Erfahrung mit sowas ??
Oder noch besser, ältere Gutachten für Innenbel. Scheiben und VVA?

bin für jeden noch so kleinen Tipp dankbar, die ganze Bürokratie hier wird ja echt immer schlimmer 🙁🙁

Grüße
flo

Beste Antwort im Thema

Sind wir hier dann endlich fertig? Danke.

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Zitat:

@duske schrieb am 30. Mai 2015 um 18:38:34 Uhr:


Nur mit so einer frisierten Kiste auch noch Steuervorteile einheimsen wollen - mit einem H-Kennzeichen, iss nich.

Is doch. Nennt sich zeitgenössisches Tuning. Gibt's Gutachten mit Datum und Stempel. TÜV-Segen ist selbstverständlich. Alles paletti.

Geh lieber auf die los, die das gemeine Volk um Milliarden jährlich bestehlen und Provision dafür bekommen.

mich beschleicht so ein leichter verdacht, dass ein alter bekannter hier im forum unter neuen namen auferstanden ist.

Zitat:

@murkspitter schrieb am 30. Mai 2015 um 20:21:55 Uhr:


mich beschleicht so ein leichter verdacht, dass ein alter bekannter hier im forum unter neuen namen auferstanden ist.

________________________________

Kann ich leider nicht mit dienen. Ihr habt alle eine Fahrschule besucht und für alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtsthemen mit eurer Unterschrift die Teilnahme bestätigt. Somit wisst ihr auch
was eine Typprüfung eines Kfz. ist. Die ist im Kfz.-Brief eingetragen und darf nicht eigenmächtig verändert werden - wie hier vielfach fälschlich beschrieben wurde. Eine Änderung dieser darf nur der TÜV bescheinigen, mit anschließender Eintragung im Brief. Eine eigenmächtige Änderung eines Kfz. ist Steuerbetrug - Fakt.
Dies betrifft ohne Ausnahme alle Kfz. - also auch Oldtimer. Der Tüv besitzt eine riesige Datenbank, aufgebaut
über die letzten 70 Jahre. Mit einem Knopfdruck sagt er uns was an einem Kfz. original ist oder nicht.
Auch über alle ausländischen Fahrzeuge.

Das fängt schon beim Einbau eines Recaro-Sitzes an. Dieser verfügt über eine Typ-Prüfung, die der TÜV anerkennt.

Aber jedes Jahr kommen sie wieder, die ganz Schlauen. Haste gerade einen eingenordet, kommt schon der nächste Überschlaue rein. Dann fängt das ganze Theater wieder von vorne an.

Eigenmächtige Änderung im Brief????? Wo steht das? Wer hat das geschrieben?? Wir reden hier von Dingen die beim Tüv abgenommen werden und der Tüv auch einträgt.
Was redest Du immer von Fahrschule?? Meine Fahrschulzeit ist zwar bald 30Jahre her, aber mein Fahrlehrer hat nicht so viel davon geredet wie du.

Ähnliche Themen

Zitat:

@duske schrieb am 30. Mai 2015 um 20:51:50 Uhr:


Aber jedes Jahr kommen sie wieder, die ganz Schlauen. Haste gerade einen eingenordet, kommt schon der nächste Überschlaue rein. Dann fängt das ganze Theater wieder von vorne an.

ist so😁😁😁😁😁

ich hab grade den nächsten eingeordnet

tunig ist steuerhinterziehung LOL
auch vor 30 oder 40 jahren gab es schon tunig.
doppelvergaseanlagen, andere bereifung, usw.

offenbar kennst du die:

"Arbeitsanweisung für Oldtimer

Um eine bundeseinheitliche Praxis bei der Begutachtung von Oldtimernzu erreichen, wurde.............
.............................Richtlinie....... nach §23StVZo..........."

nicht.

ist ein beschluss vom 09.09.2014

mach dich erst mal sachkundig bevor du einige leute hier einer straftat beschuldigst.

Zitat:

@Ludibug schrieb am 30. Mai 2015 um 20:58:28 Uhr:


Eigenmächtige Änderung im Brief????? Wo steht das? Wer hat das geschrieben?? Wir reden hier von Dingen die beim Tüv abgenommen werden und der Tüv auch einträgt.
Was redest Du immer von Fahrschule?? Meine Fahrschulzeit ist zwar bald 30Jahre her, aber mein Fahrlehrer hat nicht so viel davon geredet wie du.

______________________________________

Wer des Lesens mächtig ist, ist schon im Vorteil.

Die Rede ist hier von TÜV-Abnahmen über Änderungen an einem Oldtimer.
Diese wurden zum Eintrag im Kfz.-Brief vom SVA abgelehnt, oder nachträglich von einer übergeordneten Behörde - zum Schutz der Erhaltungswürdigkeit von Oldtimern zurückgezogen.

Demnach geht Deine Einlassung am Thema vorbei.

Zitat:

@murkspitter schrieb am 30. Mai 2015 um 21:15:21 Uhr:



Zitat:

@duske schrieb am 30. Mai 2015 um 20:51:50 Uhr:


Aber jedes Jahr kommen sie wieder, die ganz Schlauen. Haste gerade einen eingenordet, kommt schon der nächste Überschlaue rein. Dann fängt das ganze Theater wieder von vorne an.

ist so😁😁😁😁😁
ich hab grade den nächsten eingeordnet

tunig ist steuerhinterziehung LOL
auch vor 30 oder 40 jahren gab es schon tunig.
doppelvergaseanlagen, andere bereifung, usw.

offenbar kennst du die:

"Arbeitsanweisung für Oldtimer

Um eine bundeseinheitliche Praxis bei der Begutachtung von Oldtimernzu erreichen, wurde.............
.............................Richtlinie....... nach §23StVZo..........."

nicht.

ist ein beschluss vom 09.09.2014

mach dich erst mal sachkundig bevor du einige leute hier einer straftat beschuldigst.

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Wer des Lesens mächtig ist, ist schon im Vorteil.

Die Rede ist hier von TÜV-Abnahmen über Änderungen an einem Oldtimer.
Diese wurden zum Eintrag im Kfz.-Brief vom SVA abgelehnt, oder nachträglich von einer übergeordneten Behörde - zum Schutz der Erhaltungswürdigkeit von Oldtimern zurückgezogen und das H-Kennzeichen aberkannt. Die Behörde entscheidet also in Zusammenarbeit mit dem TÜV was damals original, oder und getunt werden durfte oder nicht. Weil demnach H-Kennzeichen entzogen wurden sollte selbst Dir klar sein warum.

Demnach geht Deine Einlassung am Thema vorbei.

Zitat:

@duske schrieb am 30. Mai 2015 um 21:36:10 Uhr:



Zitat:

@Ludibug schrieb am 30. Mai 2015 um 20:58:28 Uhr:


Eigenmächtige Änderung im Brief????? Wo steht das? Wer hat das geschrieben?? Wir reden hier von Dingen die beim Tüv abgenommen werden und der Tüv auch einträgt.
Was redest Du immer von Fahrschule?? Meine Fahrschulzeit ist zwar bald 30Jahre her, aber mein Fahrlehrer hat nicht so viel davon geredet wie du.
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Wer des Lesens mächtig ist, ist schon im Vorteil.

Die Rede ist hier von TÜV-Abnahmen über Änderungen an einem Oldtimer.
Diese wurden zum Eintrag im Kfz.-Brief vom SVA abgelehnt, oder nachträglich von einer übergeordneten Behörde - zum Schutz der Erhaltungswürdigkeit von Oldtimern zurückgezogen.

Demnach geht Deine Einlassung am Thema vorbei.

Du redest von eigenmächtig.Eigenmächtig heisst für mich das der Fahrzeugbesitzer etwas selber im Fahrzeugbrief ändert und sonst garnichts.

Des Lesens mächtig......hast Du was geraucht? Sei Dir sicher das ich des Lesens mächtig bin.

Zitat:

@Ludibug schrieb am 30. Mai 2015 um 21:44:23 Uhr:



Zitat:

@duske schrieb am 30. Mai 2015 um 21:36:10 Uhr:



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Wer des Lesens mächtig ist, ist schon im Vorteil.

Die Rede ist hier von TÜV-Abnahmen über Änderungen an einem Oldtimer.
Diese wurden zum Eintrag im Kfz.-Brief vom SVA abgelehnt, oder nachträglich von einer übergeordneten Behörde - zum Schutz der Erhaltungswürdigkeit von Oldtimern zurückgezogen.

Demnach geht Deine Einlassung am Thema vorbei.

Du redest von eigenmächtig.Eigenmächtig heisst für mich das der Fahrzeugbesitzer etwas selber im Fahrzeugbrief ändert und sonst garnichts.
Des Lesens mächtig......hast Du was geraucht? Sei Dir sicher das ich des Lesens mächtig bin.

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Auweia, das tut schon weh

Auf welcher Höhe Du schreibst zeigt ja auch gerade deine Antwort. Und Hilfestellung gibst Du dem Fragesteller ja von Anfang an nicht. Also hab einen schönen Abend!

Nachtgebet:

Lieber gott! bitte hilf mir mein grosses maul zu halten.
wenigsten solange bis ich in etwa weiss wovon ich rede.

amen

Zitat:

@murkspitter schrieb am 30. Mai 2015 um 21:59:13 Uhr:


Nachtgebet:

Lieber gott! bitte hilf mir mein grosses maul zu halten.
wenigsten solange bis ich in etwa weiss wovon ich rede.

amen

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Endlich steht die Nadel wieder nach Norden.
Haste noch einen von der Sorte ?

Zitat:

@duske schrieb am 30. Mai 2015 um 22:27:50 Uhr:



Zitat:

@murkspitter schrieb am 30. Mai 2015 um 21:59:13 Uhr:


Nachtgebet:

Lieber gott! bitte hilf mir mein grosses maul zu halten.
wenigsten solange bis ich in etwa weiss wovon ich rede.

amen

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Endlich steht die Nadel wieder nach Norden.
Haste noch einen von der Sorte ?

Ich misch mich mal mit ein, denn wer ohne Fehl und Tadel durchs Leben geht, der werfe den ersten Stein. Mit deinen Belehrungen -die alle Tuningbegeisterte schon längst wissen -wenn sie etwas ändern- holst du alte Steine vom Grund deines Ufers und wirfst die rum. Du scheinst einer zu sein, der aufrecht und gesetzeskonform durch's Leben geht, es scheint so, das vermittelst du, willst du vermitteln. Und jeder weiß so einen gibt es nicht, denn wir alle waren mal jung und brauchten das Geld.

Also spar dir hier deine Verkehrserziehung auf für deine Kinder.

und mach dir mal über das nachtgebet gedanken dass ich dir emfohlen hab.

ich wünche ihnen eine gute nacht herr oberlehrer.

Zitat:

@flatfour schrieb am 30. Mai 2015 um 22:45:06 Uhr:



Zitat:

@duske schrieb am 30. Mai 2015 um 22:27:50 Uhr:



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Endlich steht die Nadel wieder nach Norden.
Haste noch einen von der Sorte ?

Ich misch mich mal mit ein, denn wer ohne Fehl und Tadel durchs Leben geht, der werfe den ersten Stein. Mit deinen Belehrungen -die alle Tuningbegeisterte schon längst wissen -wenn sie etwas ändern- holst du alte Steine vom Grund deines Ufers und wirfst die rum. Du scheinst einer zu sein, der aufrecht und gesetzeskonform durch's Leben geht, es scheint so, das vermittelst du, willst du vermitteln. Und jeder weiß so einen gibt es nicht, denn wir alle waren mal jung und brauchten das Geld.
Also spar dir hier deine Verkehrserziehung auf für deine Kinder.

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Was hindert Dich eigentlich daran des Lesens mächtig zu werden.
Meine Intension war lediglich, dass jeder so viel tunen kann wie er will - solange der TÜV den Stempel drauf setzt. Jetzt verstanden ?

Desweiteren gab ich an, dass derartige Tuningmanöver bei Oldtimern nicht erlaubt sind - so lange sie
damals schon nicht erlaubt waren, Jetzt verstanden ? Kann doch nicht so schwierig sein.

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