Gutachten Dolce 20" BLP Felgen
Hallo Audi-Fans,
ich habe vor einiger Zeit Dolce DC20-BLP felgen gekauft, leider ohne Gutachten.
Auf Anfrage bei DolceWheels kam heraus, dass es angeblich kein Festigkeitsgutachten oder sonst was gibt.
Was eigentlich nicht sein kann, da ich bei einigen schon gelesen habe, dass ein Gutachten existieren müsste.
Kann mir jemand Helfen? Ich benötige ein Gutachten (egal welches, ob Vergleichs- oder Festigkeitsgutchten) für die Eintragung. Das würde ein guter Kumpel für mich machen, aber nur mit Papiere.
Würde auch dafür etwas Zahlen.
Danke im Voraus 🙂
33 Antworten
Selbst schon gehabt das Rumgeeiere, wenn auch mit anderen Felgen auf einem anderen Fahrzeug, in dem Fall sogar noch mit Lochkreisadapter, damit die Felgen überhaupt montiert werden konnten. Eintragung war nicht ganz einfach, ist aber letztlich dennoch erfolgt... 😉
Vergleichsgutachten heißt, dass die Felge bereits für Fahrzeug XYZ zugelassen ist, aber nicht zum Beispiel für Fahrzeug ABC. In dem Fall liegen, wie bereits erkannt, alle notwendigen Daten bereits vor, die Felge wurde lediglich nicht für Fahrzeug XYZ geprüft. Das kann der Prüfer dann mit den bereits vorhandenen Daten für Fahrzeug ABC aber durchaus nachholen...
Zitat:
@geburg schrieb am 27. April 2016 um 09:43:56 Uhr:
Zitat:
@kandan schrieb am 27. April 2016 um 09:27:09 Uhr:
Vergleichsgutachten mit unterschiedlichen Autos ist noch mal ne Ecke schwieriger bzw heutzutage offiziell gar nicht mehr möglich. Ein anderer A5 mit gleicher Motorisierung wäre realistischer aber immer noch "Grauzone". Aber so machen es tagtäglich die Tuner mit exotischen Felgen...Da irrst du !
Wenn für die Felge ein Gutachten existiert - auch für ein anderes Fahrzeug - liegen
alle notwendigen Daten wie Tragfähigkeit und Festigkeit vor.
Deshalb ist dann eine Eintragung per Einzelabnahme kein wirkliches Problem
(vorausgesetzt die Werte passen zum Fahrzeug)...
Genau das meinte ich ja... 😁 😁 😁
Zitat:
@geburg schrieb am 27. April 2016 um 09:41:12 Uhr:
Vergleichsgutachten bezieht sich nämlich nicht auf exakt die gleiche Felge, wie Du schreibst
(dann gäbe es ja eine Festigkeitsprüfung dieser Felge !), sondern auf irgend eine Felge
mit ähnlichen bzw. identischen Werten bezüglich Größe, Breite, ET etc..
Siehst, und genau das ist Unsinn. Die Daten einer ander, eventuell ähnlichen Felge sind absolut uninteressant. Ein Vergleichsgutachten bezieht sich genau auf diese Felge, nur eben für ein anderes Fahrzeug. Dann ist, wie im Beitrag zuvor geschrieben, eine Eintragung unter Umständen möglich.
Ohne Festigkeits- / Tragfähigkeitsgutachten gibt es in Deutschland definitiv von keinem Prüfer eine Eintragung, unter keinen Umständen...
* * * * *
Hier besteht scheinbar nur ein grobes Missverständnis darüber, was ein Vergleichsgutachten in diesem Bereich angeht...
Das ist alles andere als Unsinn.
Ein Vergleichsgutachten EINER ANDEREN FELGE hilft sehr wohl bei einer Einzelabnahme !
Voraussetzung ist
a) die einzutragende Felge hat ein Festigkeitsgutachten und
b) das Vergleichsgutachten der anderen Felge hat identische Daten bezüglich Größe, Breite, ET
Damit hat der Prüfer alles was er braucht.
Schon mehrfach so durchgeführt...
Zitat:
@geburg schrieb am 27. April 2016 um 17:47:49 Uhr:
Ein Vergleichsgutachten EINER ANDEREN FELGE hilft sehr wohl bei einer Einzelabnahme !
Voraussetzung ist
a) die einzutragende Felge hat ein Festigkeitsgutachten und
b) das Vergleichsgutachten der anderen Felge hat identische Daten bezüglich Größe, Breite, ETDamit hat der Prüfer alles was er braucht.
Stimmt soweit 🙂
aber wenn es A nicht gibt, nutzt Dir B auch nichts 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@geburg schrieb am 27. April 2016 um 09:43:56 Uhr:
Zitat:
@kandan schrieb am 27. April 2016 um 09:27:09 Uhr:
Vergleichsgutachten mit unterschiedlichen Autos ist noch mal ne Ecke schwieriger bzw heutzutage offiziell gar nicht mehr möglich. Ein anderer A5 mit gleicher Motorisierung wäre realistischer aber immer noch "Grauzone". Aber so machen es tagtäglich die Tuner mit exotischen Felgen...Da irrst du !
Wenn für die Felge ein Gutachten existiert - auch für ein anderes Fahrzeug - liegen
alle notwendigen Daten wie Tragfähigkeit und Festigkeit vor.
Deshalb ist dann eine Eintragung per Einzelabnahme kein wirkliches Problem
(vorausgesetzt die Werte passen zum Fahrzeug)...
Ich denke du hast mich missverstanden. Ich weiß das es illegal ist. Und ich weiß auch das ein Festigkeitsgutachten existieren sollte.
Ich schreibe lediglich von gängiger Praxis früher (und sehr selten sogar heute) .
Da wurden Felgen OHNE Gutachten, nur mit eingegossenen Daten für KFZ A eingetragen weil es ein Vergleichsgutachten für diese Felge von KFZ B gibt. Weiß ich persönlich. Allerdings wurde ein Vergleichsgutachten verlangt von exakt dieser Felge UND dem gleichen KFZ Typ! Sonst hätte das nicht funktioniert (wie gesagt für eine Felgen OHNE jegliche dt. Papiere).
Zitat:
@kandan schrieb am 27. April 2016 um 18:42:03 Uhr:
Zitat:
@geburg schrieb am 27. April 2016 um 09:43:56 Uhr:
Da irrst du !
Wenn für die Felge ein Gutachten existiert - auch für ein anderes Fahrzeug - liegen
alle notwendigen Daten wie Tragfähigkeit und Festigkeit vor.
Deshalb ist dann eine Eintragung per Einzelabnahme kein wirkliches Problem
(vorausgesetzt die Werte passen zum Fahrzeug)...Ich denke du hast mich missverstanden. Ich weiß das es illegal ist. Und ich weiß auch das ein Festigkeitsgutachten existieren sollte.
Ich schreibe lediglich von gängiger Praxis früher (und sehr selten sogar heute) .
Da wurden Felgen OHNE Gutachten, nur mit eingegossenen Daten für KFZ A eingetragen weil es ein Vergleichsgutachten für diese Felge von KFZ B gibt. Weiß ich persönlich. Allerdings wurde ein Vergleichsgutachten verlangt von exakt dieser Felge UND dem gleichen KFZ Typ! Sonst hätte das nicht funktioniert (wie gesagt für eine Felgen OHNE jegliche dt. Papiere).
Früher reichte manchmal sogar eine Briefkopie, egal woher und was auf der Felgeninnenseite eingestanzt/gegossen war.
Man musste nur die richtige Adresse anfahren...in meiner Region war das Euskirchen.😉
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 27. April 2016 um 18:48:34 Uhr:
Früher reichte manchmal sogar eine Briefkopie, egal woher und was auf der Felgeninnenseite eingestanzt/gegossen war.
Man musste nur die richtige Adresse anfahren...in meiner Region war das Euskirchen.😉
Ist es für knifflige Eintragungen immer noch - Gefälligkeitseintragungen gibt es da nicht, aber motivierte Prüfer die ihren Job mit Freude an der Technik machen. Meine RS5 Bremsanlage wurde z.B. dort eingetragen.
Die in EU haben mir seinerzeit 9x16 ET15 mit 215/40 auf einem Vectra-A eingetragen...obwohl die fast zwei cm überstanden. 😁
Sowas gibt's heute gar nicht mehr.
Zitat:
@S4Avant2012 schrieb am 27. April 2016 um 19:28:05 Uhr:
Die in EU haben mir seinerzeit 9x16 ET15 mit 215/40 auf einem Vectra-A eingetragen...obwohl die fast zwei cm überstanden. 😁
Sowas gibt's heute gar nicht mehr.
Nee... sowas gibt es auch da definitiv nicht mehr 🙂
Anfangs der 80er war die Prüfstelle in Bergheim aber auch berühmt für ihre großzügigen Eintragungen und Abnahmen 😁 😁 .. das sind wir Dürerener und Jülicher immer hin wenn es problematisch wurde 😁
Zitat:
@DottoreFranko schrieb am 27. April 2016 um 18:28:10 Uhr:
Zitat:
@geburg schrieb am 27. April 2016 um 17:47:49 Uhr:
Ein Vergleichsgutachten EINER ANDEREN FELGE hilft sehr wohl bei einer Einzelabnahme !
Voraussetzung ist
a) die einzutragende Felge hat ein Festigkeitsgutachten und
b) das Vergleichsgutachten der anderen Felge hat identische Daten bezüglich Größe, Breite, ETDamit hat der Prüfer alles was er braucht.
Stimmt soweit 🙂
aber wenn es A nicht gibt, nutzt Dir B auch nichts 😉
Ja, das ist klar - ich denke, da sind wir uns alle einig ;-)
Mit vorh. Gutachten der gleichen Felge für ein anderes Fahrzeug ist es
natürlich auch (sogar noch besser) möglich, denn darin sind mit Sicherheit
auch Angaben zu Festigkeit und Traglast der Felge.
Mir geht es aber um den Fall, wo NUR ein Festigkeits-/Traglastgutachten
der Felge existiert und kein spezielles Fahrzeuggutachten (auch nicht für
irgend ein anderes).
Selbst dann ist noch eine Eintragung per Einzelabnahme möglich, aber das
von mir angesprochene Vergleichsgutachten einer anderen Felge vereinfacht
die Sache halt ungemein....
Danke für die tollen Aufklärung trotz Missverständnisse; )
Aber ich stehe leider noch immer vor dem Problem.
Ich hätte einen freundlichen, der mir das eintragen würde, aber nur mit festigkeitsgutachten oder vergleichsgutachten. Hauptsache ich habe etwas in der hand....
Wäre hilfreich wenn jemand sowas hätte bzw. jemanden kennt 🙂
Frage mal bei Asantiwheels an ob sie Dir bei der Eintragung behilflich sein können. Solche Eintragungen sind in der Regel nur über die Importeure oder einen Tuner möglich.
Na ja, so ganz aus dem Weg geräumt wurde das Missverständnis wohl nicht... 😉
Zitat:
Ein Vergleichsgutachten EINER ANDEREN FELGE hilft sehr wohl bei einer Einzelabnahme !
Voraussetzung ista) die einzutragende Felge hat ein Festigkeitsgutachten und
b) das Vergleichsgutachten der anderen Felge hat identische Daten bezüglich Größe, Breite, ETDamit hat der Prüfer alles was er braucht.
Schon mehrfach so durchgeführt...
Wie Du selbst schreibt, Voraussetzung ist, dass die einzutragende Felge ein Festigkeits- / Tragfähigkeitsgutachten hat... Dann kann das Gutachten einer anderen Felge mit gleichen Daten durchaus hilfreich bei der Eintragung sein, was aber nicht heißt, dass die Felge dann auch tatsächlich eingetragen wird. Liegt halt im Ermessen des Prüfers.
Was ich meinte - ohne Festigkeits- / Tragfähigkeitsgutachten der einzutragenden Felge ist keinerlei Eintragung möglich..., da nützt dann auch kein Gutachten einer anderen Felge mit gleichen Daten etwas.