Gurtwarnsystem - Rechtliches

VW Golf 5 (1K1/2/3)

So da immer die Frage auftaucht pb das deaktivieren nun erlaubt sei oder nich, mal dazu ein Post.

Bitte nur antworten, wenn Fakten vorliegen, und nicht, das hab ich mal gehört oder irgendwo gelesen.

Nehmen wir uns hierzu die StVZO (Straßenverkehrszulassungordnung)

In der StVZO ist vom Gesetzgeber geregelt, wie Pkw (wie in diesem Fall) auszusehen habe, welche Kriterien sie erfüllen müssen, um für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden.

Wenn man nun ein neues Auto kauft, sind diese Kriterien bereits vorab geprüft worden. Dies geschieht, indem VW einen Prototyp zum TÜV schickt, der dann durchgeprüft wirde, ob alle Richtlinien etc eingehalten wurden. Dies ist im Falle des Golf V geschehen, sonst würde er ja nicht auf den Straßen rumfahren. Also hat der Golf V eine Betriebserlaubnis erhalten.

Diese Betriebserlaubnis erlischt nur dann, wenn die Richtlinien der StVZO nicht mehr erfüllt werden.
In diesem Fall interessiert nur die Veränderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen.

Sicherheitsrelevant ist es immer dann, wenn die Fahreigenschaft des Ver verändert werden, beispielsweise tieferlegen, Heckspoiler usw. Das ist im Falle des Gurtwarnsystems nicht der Fall.

Ich kann aber auch im Innenraum veränderungen vornehmen, wodurch die Sicherheit der Insassen gefährdet wird. Das ist dann gegeben, wenn ich Dolche oder ähnliches installiere.
Dies geschieht im Falle des Gurtwarners nicht. Der Fahrgast kann sich nach wie vor anschnallen und wird durch das Rückhaktesystem nach den Richtlinien, die sich aus der StVZO ergeben geschützt.

Durch das Abschalten des Pieptons ist das Gurtwarnsystem auch nicht deaktiviert worden, da das entsprechende Lämpchen im Cockpit aufleuchtet.
Dazu kommt noch, dass das Piepsen nicht als Garantie angesehen werden kann, dass sich der Fahrgast anschnallt.

Festzustellen bleibt also, dass das Deaktivieren des Gurtwarntones keine Veränderung an sicherheitrelevanten Bauteilen ist. Hiermit erlischt nach der StVZO nicht die Betriebserlaubnis

In einem Post wurde auf den NASCAP Crash Test verwiesen.

Im Crashtest müssen wiederrum bestimmte Bediungungen erfüllt werden. Hierzu zählen lediglich die Crahstest eigenschaften. Nicht das Gurtwarnsystem.

Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen.

71 Antworten

Was der Kunde möchte sollte gemacht werden, diese Bevormundung ist eine Frechheit, ich verstehe alle die sich über das piepen aufregen, wenn sie nur mal das Auto aus der Garage fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


ich versteh gar nicht wieso man sich zum rangieren abschnallen muss - seid ihr alle so unflexibel??

Naja, bei mir z.B. ist es so:

Tiefgaragenstellplatz. Ich muss das Haupttor (zur Strasse) von Hand öffnen. Also, Aussteigen, Schlüssel rein und dann geht das Tor auf. Dann wieder einsteigen und dann die Fahrt zu meinem Stellplatz, da schnalle ich mich nicht mehr an. Aber die 10s, da stört das Piepen nicht.

Ich finde den Gurtwarner klasse, da braucht man den Beifahrer auch nicht dran erinnern dass er sich anschnallen muß.

Ich habe meinen Ver seit 2 Wochen.

Ich hattevor einigen Wochen einen Ver zur Probefahrt und sobald man die Zündung anmachte, ging das Gepiepe los.
Ich war fest entschlossen, das Gepiepe in meinem Ver abschalten zu lassen.
Aber es ist mit MJ 06 ja geändert worden, dass das Piepen erst bei 25 Km/h beginnt. Und das ist auch völlig ok so. Ich bin früher auch schon mal eine kurze Strecke ohne Gurt gefahren. Das Gepiepe "zwingt" mich so zu meiner eigenen Sicherheit.

Zitat:

Original geschrieben von Keynes


Was der Kunde möchte sollte gemacht werden, diese Bevormundung ist eine Frechheit, ich verstehe alle die sich über das piepen aufregen, wenn sie nur mal das Auto aus der Garage fahren.

Wenn der Kunde möchte, daß ich sein Auto mit nem Vorschlaghammer bearbeite, soll ich das dann auch machen ?

Oder,

Wenn der Kunde die Scheinwerfer so eingestell haben möchte, daß er den Gegenverkehr blendet, soll ich das dann auch machen ?

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Zitat:

Original geschrieben von oerdiz


Du hast das leider nicht ganz richtig verstanden, was das Gesetz (STVZO) damit aussagt.

Gerade durch das Deaktivieren des Gurtwarners werden Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil die Erinnerungsfunktion bzw. Aufforderung zum Anschnallen abgeschaltet wird. So könnte das Anschnallen vergessen werden, was bei dem aggressivem Toninvervall nicht passiert, weil sich -um den Ton endlich zur Ruhe zu bringen- wohl Fahrer/Beifahrer anschnallen wird.

Deiner Logik nach dürfte die Betriebserlaubnis auch erlöschen, wenn ich das Warnsignal für leeren Tank deaktiviere. Denn wenn ich deshalb auf der Autobahn liegenbleibe, kann das sehr gefährlich werden. Oder das Warnsignal für angezogene Handbremse - wenn durch heißgewordene Bremsen die Bremswirkung nachläßt etc..

Nee - bei uns wird schon sehr viel gesetzlich geregelt - ist halt unsere Mentalität - aber so weit geht's nun Gott sei Dank doch nicht.

@ webflash,

dazu kann ich nur sagen, lass das mal den Richter entscheiden. Das kannst du dann im schlimmsten Fall im Urteil schriftlich nachlesen, das das ein Grund wahr Dich zu verurteilen.
Bitte nicht böse nehmen, aber wir leben in Deutschland. Es ist leider gottes doch schon soweit...

ich find das trotzdem latte wenn cih mich immer anschnalle aber ein peipton ausschalte, den ich wegen des (immer anschnallens) nie höre, ok dann lässt man den wohl eher an.

Aber vom Prinzip her kann dir da eigentlich keiner was.
Wenn man noch einigermaßen bei verstand ist dann stimmt das auch 😉

Zitat:

Original geschrieben von Nok_Man


@ webflash,

dazu kann ich nur sagen, lass das mal den Richter entscheiden. Das kannst du dann im schlimmsten Fall im Urteil schriftlich nachlesen, das das ein Grund wahr Dich zu verurteilen.

Jetzt geht es schon darum, jemanden zu verurteilen - aha!

Wozu bitte? 1 Tag ununterbrochen Piepton anhören müssen?

Mädels,

der einzige Grund, warum der Piepton existiert, ist aus Marketinggründen der prestigeträchtige 5. Punkt/Stern im Euro NCAP-Test.

Aus internen Quellen weiss ich, dass einige Automodelle von verschiedenen Herstellern NUR aus diesem Grund den Piepton (z.B. beim MJ-Wechsel) nachgerüstet haben.

Dass dadurch der Insasse im Fahrzeug dazu gezwungen wird, sich anzuschnallen, ist nur ein positiver Nebenaspekt, war aber nicht die Hauptintention.

Zitat:

Original geschrieben von Der Eiermann


Aus internen Quellen weiss ich, dass einige Automodelle von verschiedenen Herstellern NUR aus diesem Grund den Piepton (z.B. beim MJ-Wechsel) nachgerüstet haben.

oh wie intern - das kannste alles auf euroncap.com nachlesen

Zitat:

Original geschrieben von Der Eiermann


Dass dadurch der Insasse im Fahrzeug dazu gezwungen wird, sich anzuschnallen, ist nur ein positiver Nebenaspekt, war aber nicht die Hauptintention.

und dennoch ist das auto für die insassen sicherer geworden - also ist das passiert, was die euroncap durch die punktevergabe für gurtwarner erreichen wollte: sicherere autos.

Zitat:

Original geschrieben von webflash


Deiner Logik nach dürfte die Betriebserlaubnis auch erlöschen, wenn ich das Warnsignal für leeren Tank deaktiviere. Denn wenn ich deshalb auf der Autobahn liegenbleibe, kann das sehr gefährlich werden. Oder das Warnsignal für angezogene Handbremse - wenn durch heißgewordene Bremsen die Bremswirkung nachläßt etc..

Nee - bei uns wird schon sehr viel gesetzlich geregelt - ist halt unsere Mentalität - aber so weit geht's nun Gott sei Dank doch nicht.

Doch so weit geht es. Wenn du auf die Autobahn fährst, musst du vorher prüfen ob der Kraftstoff ausreicht. Bleibst du liegen, ist das quasi vorsätzlich oder grob fahrlässig im Gegensatz zu einem platten Reifen, wobei du letzteres nicht vorhersehen kannst, den leeren Tank aber schon.

Ich glaub das ist eine Ordnungswidrigkeit oder sowas. Zumindest ist ein Liegenbleiben immer eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, gerade auf Strecken ohne Standstreifen.

So gesehen finde ich den Piepton nicht schlecht, wobei die Regelung beim MJ 06 wohl wesentlich besser ist.

also das liegenbleiben auf der autobahn mangels sprit kostet dich 15 euro (nachzulesen in der bußgeldverordnung)

Gefährdung muß im Einzelfall geprüft, dazu reicht es nicht aus zu sagen, dass das liegenbleiben auf der autobahn auch ohne Standstreifen ein Gefährdung darstellt. (abstrakte Gefahr - es könnte ... )

Die hier geforderte gefährdung ist eine konkrete, dass heißt, die Gefährdung hat schon stattgefunden. Nur bei einer Gefährdung, kommt auch immer die Vermeidbarkeit hinzu. Ein leerer Tank ist vermeidbar. Ein Reifenschaden nicht immer, (Reifen mit zu wenig Profil, Reifendruck vor Fahrtantritt nicht überprüft etc pp).

Weiiter oben stand irgendwo, dass man durch das piepen zum Anschnallen gezwungen wird.
Also das Piepen zwingt mich keineswegs mich anschnallen, machste einfach lala lauter, dann hörst es nicht mehr und der Zwang ist gebrochen.
Aber das war hier nicht das Thema, sondern (siehe Überschrift) nur rechtliches.

@ DjLaWienen

meinst du immer noch dein Standpunkt ist richtig?

Reichen Dir die bisherigen Aussagen bzw. 3 Threads mit etlichen Seiten nicht aus?
Lass es aus, sei froh, und erzähl das nicht jedem. Wo kein Kläger da kein Richter.

fakt ist: es ist eine rechtliche grauzone

es wurde bisher nicht im gesetz verankert noch gibt es dazu keine gesetze/richtlinien oder gerichtsurteile

aber mal folgendes angenommen: man nimmt jemanden als beifahrer mit. derjenige schnallt sich nicht an (gurtmuffel, vergessen, egal). man merkt es nicht und baut nen unfall. der beifahrer wird also schwer verletzt, evtl sogar gelähmt. die versicherung stellt fest, dass der gurtwarner deaktiviert wurde und reicht klage ein.

und dann? wenn man glück hat wird die klage abgewiesen und die versicherung zahlt. wenn man allerdings pech hat und der richter beruft sich auf §19 Abs. 2 - 2. und erklärt somit die BE für erloschen hat man verdammt schlechte karten.

mal im ernst: für das abstellen von ein bisschen getute die rente eines querschnittsgelähmten zahlen?

@ Bucklew2,

danke für das anschauliche Beispiel.
Genau so sieht es im extrem Fall aus!!! Ich wünsche das natürlich keinem. Ob mit oder ohne gepiepe.

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