Gurtwarnsystem - Rechtliches

VW Golf 5 (1K1/2/3)

So da immer die Frage auftaucht pb das deaktivieren nun erlaubt sei oder nich, mal dazu ein Post.

Bitte nur antworten, wenn Fakten vorliegen, und nicht, das hab ich mal gehört oder irgendwo gelesen.

Nehmen wir uns hierzu die StVZO (Straßenverkehrszulassungordnung)

In der StVZO ist vom Gesetzgeber geregelt, wie Pkw (wie in diesem Fall) auszusehen habe, welche Kriterien sie erfüllen müssen, um für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden.

Wenn man nun ein neues Auto kauft, sind diese Kriterien bereits vorab geprüft worden. Dies geschieht, indem VW einen Prototyp zum TÜV schickt, der dann durchgeprüft wirde, ob alle Richtlinien etc eingehalten wurden. Dies ist im Falle des Golf V geschehen, sonst würde er ja nicht auf den Straßen rumfahren. Also hat der Golf V eine Betriebserlaubnis erhalten.

Diese Betriebserlaubnis erlischt nur dann, wenn die Richtlinien der StVZO nicht mehr erfüllt werden.
In diesem Fall interessiert nur die Veränderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen.

Sicherheitsrelevant ist es immer dann, wenn die Fahreigenschaft des Ver verändert werden, beispielsweise tieferlegen, Heckspoiler usw. Das ist im Falle des Gurtwarnsystems nicht der Fall.

Ich kann aber auch im Innenraum veränderungen vornehmen, wodurch die Sicherheit der Insassen gefährdet wird. Das ist dann gegeben, wenn ich Dolche oder ähnliches installiere.
Dies geschieht im Falle des Gurtwarners nicht. Der Fahrgast kann sich nach wie vor anschnallen und wird durch das Rückhaktesystem nach den Richtlinien, die sich aus der StVZO ergeben geschützt.

Durch das Abschalten des Pieptons ist das Gurtwarnsystem auch nicht deaktiviert worden, da das entsprechende Lämpchen im Cockpit aufleuchtet.
Dazu kommt noch, dass das Piepsen nicht als Garantie angesehen werden kann, dass sich der Fahrgast anschnallt.

Festzustellen bleibt also, dass das Deaktivieren des Gurtwarntones keine Veränderung an sicherheitrelevanten Bauteilen ist. Hiermit erlischt nach der StVZO nicht die Betriebserlaubnis

In einem Post wurde auf den NASCAP Crash Test verwiesen.

Im Crashtest müssen wiederrum bestimmte Bediungungen erfüllt werden. Hierzu zählen lediglich die Crahstest eigenschaften. Nicht das Gurtwarnsystem.

Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen.

71 Antworten

euroncap bewertet nur gurtwarner mit akustischem signal als gurtwarner

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


euroncap bewertet nur gurtwarner mit akustischem signal als gurtwarner

ok, dann wäre also auch diese Frage geklärt. 😉

Wenn man das also nicht deaktivieren darf, dann versteh ich nicht, dass im VAG Diagnosetester 5051/5052 ganz offiziell eine Möglichkeit zur Deaktivierung angeboten wird....???

man darf es, deswegen wird es auch von vw gemacht

die ganze thematik ist wie oben geschrieben hinfällig. Alles nur ausrede wegen mangelnden Können deines freundlichen!

bisher hat mir auch noch niemand konkret was geschrieben, weswegen, man das nich dürfte, weill das niemand kann., weils da nichts gibt!!!!!!!!!!!!!!!

Ähnliche Themen

Sieht es doch mal Positiv

ICH habe mich in mein ehemaligen Auto wirklich kaum angeschnallt!!!!!

Beim Golf , nervt das ding so lange , bis ich mich anschnalle:-))

Ja ich kann sagen dadurch bin ich zu fast 99,9% angeschnallt, bei kurzen strecken innerorts ignoriere ich es einfach, pling, pling , pling, pling.......................

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen


man darf es, deswegen wird es auch von vw gemacht

die ganze thematik ist wie oben geschrieben hinfällig. Alles nur ausrede wegen mangelnden Können deines freundlichen!

bisher hat mir auch noch niemand konkret was geschrieben, weswegen, man das nich dürfte, weill das niemand kann., weils da nichts gibt!!!!!!!!!!!!!!!

Woher nimmst Du bloß diese Weißheit ?

Warum gibt es dann:

-Mittteilung der VW-AG an die Servicepartner im Servicenet, in der die Deaktivierung des GW "nicht Empfohlen" wird?
Ich denke, das sich die Rechtsabteilung der VW-AG mit diesem Thema sehr gut beschäftigt hat, die haben wahrscheinlich mehr Durchblick als Du.

- Es eine Meldepflicht der Servicepartner gegenüber der VW-AG gibt; bei Unfällen und evtl. Forderungen gegenüber der VW-AG ?

-Warum wird bei Codierungen eines Steuergerätes ein Zahlencode, der dem jeweiligen VW-Servicepartner zugeordnet ist, im Steuergerät gespeichert ?

Zitat:

Original geschrieben von Tarimon


Wenn man das also nicht deaktivieren darf, dann versteh ich nicht, dass im VAG Diagnosetester 5051/5052 ganz offiziell eine Möglichkeit zur Deaktivierung angeboten wird....???

Unter bestimmten Voraussetzunge ist es sogar rechtlich erlaubt, den Fahrerairbag zu deaktivieren / Stillzulegen / (z.B. bei Behindertenfahrzeugen ).

Allerdings gibt es da eine Prüfliste, deren Punkte erfüllt sein müssen ( z.B. Abstand zwischen Lenkrad und Oberkörper des Fahrers unterschreitet 25 cm ).

desweiteren ist in einem solchen Fall Rücksprache mit der VW-AG erforderlich, wenn dort eine Freigabe erteilt wird ist das machbar.

Weiterhin ist dann eine Registrierung des Fahrzeuges bei der VW-AG UND eine TÜV-Eintragung erforderlich.

Um in einem solchen Fall dann nicht auch noch ein neues Kombi verbauen zu müssen, ist es möglich den GW zu deaktivieren.

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen


bisher hat mir auch noch niemand konkret was geschrieben, weswegen, man das nich dürfte, weill das niemand kann., weils da nichts gibt

es IST verboten, weil du die sicherheit der insassen gefährdest. weil sie eben nicht mehr gewarnt werden, wenn sie sich nicht anschnallen. kannst ja mal den tüv nach ner deaktivierung des seitenairbags bei dir fragen - gefährden tut es keinen, dennoch erlischt automatisch die BE!

Re: Re: Gurtwarnsystem - Rechtliches

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


falsch. der euroncap bewertet gurtwarner ebenfalls mit punkten. s. auch

Fakt also: ohne gurtwarner erreicht der Golf V anstelle von 5 Sternen nur 4 - das ergebnis wird also verfälscht.

 

Das Abschneiden eines Fahrzeugs beim euroncap-Crashtest ist für die Erteilung einer Betriebserlaubnis irrelevant.

Sonst dürfte ein Lada nicht mehr verkauft werden.

Zitat:

Original geschrieben von Nok_Man

STVZO §19
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

Und jetzt denk mal über Punkt 2 nach!!
B]

Selbstverständlich wird durch Deaktivieren des Gurtwarners kein Verkehrsteilnehmer (hier: Fahrer/Beifahrer) gefährdet.
Alle Insassen unterliegen der gesetzlichen Anschnallpflicht. Da braucht es nicht noch eines in vielleicht 98 % aller zugelassenen Fahrzeuge ohnehin nicht vorhandenen Warntons.

es gibt auch keine pflicht, dass ein auto seitenairbag oder frontairbag haben muss - dennoch darf ich ihn nicht einfach deaktivieren

es ist auf jeden fall ne rechtliche grauzone und ich wäre sehr vorsichtig. nachher gibts nen crash und die versicherung braucht nicht zahlen wegen erloschener BE - dann ist das geschrei groß!

Zitat:

Original geschrieben von webflash


Selbstverständlich wird durch Deaktivieren des Gurtwarners kein Verkehrsteilnehmer (hier: Fahrer/Beifahrer) gefährdet.
Alle Insassen unterliegen der gesetzlichen Anschnallpflicht. Da braucht es nicht noch eines in vielleicht 98 % aller zugelassenen Fahrzeuge ohnehin nicht vorhandenen Warntons.

Du hast das leider nicht ganz richtig verstanden, was das Gesetz (STVZO) damit aussagt.

Gerade durch das Deaktivieren des Gurtwarners werden Verkehrsteilnehmer gefährdet, weil die Erinnerungsfunktion bzw. Aufforderung zum Anschnallen abgeschaltet wird. So könnte das Anschnallen vergessen werden, was bei dem aggressivem Toninvervall nicht passiert, weil sich -um den Ton endlich zur Ruhe zu bringen- wohl Fahrer/Beifahrer anschnallen wird.

WICHTIG IST NUR EINS:

Es kommt auf die Begründung an.´Bei der Auslegung eines Gesetzes gibt es kein Richtig und keiN Falsch. Das ist nunmal so.

Und wenn irgendein Richter mal im Falle eines schweren Unfalls meint, der abgeschaltete Gurtwarner hat nunmal den Beifahrer nicht zum anschnallen bewogen, weil der Eigner des Autos diese standart-Funktion hat abschalten lassen, der Beifahrer nun Tot ist usw.

dann:

hat man halt Pecht gehabt oder was???

Also zu gut deutsch:

Ich würde die Finger davon lassen, da einzugreifen, auch wenn ab MJ 06 eine Änderung stattgefunden hat und das Gepiepe nur bei 6 km/h anfängt.

Einen klugen Rechtsanwalt interessiert nämlich nicht wie die MJ sich ändern.

Ich kann nur sagen - ich verstehe jetzt was ihr meint. Ich bin jetzt sooo glücklich dass ich einen "alten" G5 ohne Gurtwarner hab'. Beim Rangieren in der Tiefgarage möchte ich nicht unbedingt angeschnallt sein - das Vorführwagen das ich kürz hätte hat gepiepst und gepiepst ohne Ende sobald ich das Fahrzeug bewegt habe. Das nervt gewaltig !!! Bisher bin ich von VW auf solche "Konzepte" nicht gewohnt.

Na, also wirklich, ich verstehe die Diskussion nicht. Es ist doch so einfach:

Es ist vorgeschrieben dass man sich anschnallt. Also, Tür auf, rein setzen, anschnallen, Motor starten, los fahren. DA höre ich kein gepiepse.

Bei den 10s rangieren in der Tiefgarage kann man den Ton wirklich kurz ignorieren.

ich versteh gar nicht wieso man sich zum rangieren abschnallen muss - seid ihr alle so unflexibel??

Deine Antwort
Ähnliche Themen