Gurtwarnsystem - Rechtliches

VW Golf 5 (1K1/2/3)

So da immer die Frage auftaucht pb das deaktivieren nun erlaubt sei oder nich, mal dazu ein Post.

Bitte nur antworten, wenn Fakten vorliegen, und nicht, das hab ich mal gehört oder irgendwo gelesen.

Nehmen wir uns hierzu die StVZO (Straßenverkehrszulassungordnung)

In der StVZO ist vom Gesetzgeber geregelt, wie Pkw (wie in diesem Fall) auszusehen habe, welche Kriterien sie erfüllen müssen, um für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden.

Wenn man nun ein neues Auto kauft, sind diese Kriterien bereits vorab geprüft worden. Dies geschieht, indem VW einen Prototyp zum TÜV schickt, der dann durchgeprüft wirde, ob alle Richtlinien etc eingehalten wurden. Dies ist im Falle des Golf V geschehen, sonst würde er ja nicht auf den Straßen rumfahren. Also hat der Golf V eine Betriebserlaubnis erhalten.

Diese Betriebserlaubnis erlischt nur dann, wenn die Richtlinien der StVZO nicht mehr erfüllt werden.
In diesem Fall interessiert nur die Veränderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen.

Sicherheitsrelevant ist es immer dann, wenn die Fahreigenschaft des Ver verändert werden, beispielsweise tieferlegen, Heckspoiler usw. Das ist im Falle des Gurtwarnsystems nicht der Fall.

Ich kann aber auch im Innenraum veränderungen vornehmen, wodurch die Sicherheit der Insassen gefährdet wird. Das ist dann gegeben, wenn ich Dolche oder ähnliches installiere.
Dies geschieht im Falle des Gurtwarners nicht. Der Fahrgast kann sich nach wie vor anschnallen und wird durch das Rückhaktesystem nach den Richtlinien, die sich aus der StVZO ergeben geschützt.

Durch das Abschalten des Pieptons ist das Gurtwarnsystem auch nicht deaktiviert worden, da das entsprechende Lämpchen im Cockpit aufleuchtet.
Dazu kommt noch, dass das Piepsen nicht als Garantie angesehen werden kann, dass sich der Fahrgast anschnallt.

Festzustellen bleibt also, dass das Deaktivieren des Gurtwarntones keine Veränderung an sicherheitrelevanten Bauteilen ist. Hiermit erlischt nach der StVZO nicht die Betriebserlaubnis

In einem Post wurde auf den NASCAP Crash Test verwiesen.

Im Crashtest müssen wiederrum bestimmte Bediungungen erfüllt werden. Hierzu zählen lediglich die Crahstest eigenschaften. Nicht das Gurtwarnsystem.

Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen.

71 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von WanderfalkeSH


Schnallt euch doch einfach an und das Piepen ist wech. Und die Sicherheit habt ihr dann auch auf eurer Seite. Bei mir piept das jetzt jedenfalls nicht mehr.

Ich verstehe auch nicht warum das soooooo schwer ist...

Dazu gibt es andere Threads. Hier geht's ausschließlich ums Juristische.

Zitat:

Original geschrieben von webflash


Angenommen , die Betriebserlaubnis wäre nach Deaktivieren des Gurtwarners tatsächlich erloschen, so erfüllte man durch Weiterfahren einen Ordnungsstraftatbestand, der entsprechend geahndet werden könnte.

richtig, wird auch u.a. mit 3 Punkten in Flensburg geahndet.

Zitat:

Original geschrieben von webflash


Eine KFZ -(Haftpflicht- oder Kasko)Versicherung könnte jedoch nicht pauschal Leistungen ganz oder teilweise unter Hinweis auf die fehlende BE verweigern.

doch, da bei fehlender BE jeglicher Versicherungsschutz entfällt. Die Versicherung zahlt vielleicht Geschädigte aus, wird danach aber den Halter/Fahrer in Regress nehmen.

Hier vertritt ein Rechtsanwalt folgende Auffassung:
________________________________________________

"Nach dieser Möglichkeit kommt es zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann, wenn die Veränderung und Umbauten an dem Fahrzeug eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, was wiederum nicht bloß bei der bloßen Möglichkeit einer Gefährdung angenommen wird, vielmehr muss im konkretem Einzelfall ermittelt werden, ob die am Fahrzeug durchgeführten Veränderungen mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lassen, wozu im Zweifel ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss. "
__________________________________________________

Das trifft me. E. auf die Deaktivierung des Gurtwarners zu.

Daß Versicherungen sich von ihrer Leistungspflicht gern befreien wollen, ist bekannt. Nur wird kein Unfall dadurch verursacht, daß der Gurtwarner deaktiviert wurde.

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und schreibt genau das was ich gesagt habe 😉

wie gesagt: die frage ist ob die deaktivierung des gurtwarners ausreichend wäre. wenn nun jemand unangeschnallt im auto verunglückt würde ich sagen: ja.

Zitat:

Das trifft me. E. auf die Deaktivierung des Gurtwarners zu.

Daß Versicherungen sich von ihrer Leistungspflicht gern befreien wollen, ist bekannt. Nur wird kein Unfall dadurch verursacht, daß der Gurtwarner deaktiviert wurde.

Klar, es wird kein Unfall dadurch verursacht, aber es tritt doch eine Gefährdung ein. Das Beispiel wurde doch schon genannt:

Ein Beifahrer mit schweren Verletzungen oder Berufsunfähigkeit, der dann eben klagt, wenn der Gurtwarner aktiv gewesen wäre, hätte er sich angeschnallt, so hat er es eben vergessen.

Und wenn das Fahrzeug einen Gurtwarner hat, ich ihn als Eigner abgeschaltet habe, dann möchte ich nicht der Fahrer sein.

Was glaubst du warum die so ein Ding eingeführt haben, eben weils der Sicherheit dienen soll.

@webflash

deine Meinung mußt du mir mal erklären: Wie sollen Menschen durch Abschalten eines Tones gefährdet werden?

@Bucklew2 der Gurtwarnton ist keine Sicherheit dafür, dass jemand angeschnallt ist.

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen


@Bucklew2 der Gurtwarnton ist keine Sicherheit dafür, dass jemand angeschnallt ist.

solange er nicht taub ist: doch 😁

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen


@webflash

deine Meinung mußt du mir mal erklären: Wie sollen Menschen durch Abschalten eines Tones gefährdet werden?

Habe das Gegenteil gemeint, wohl mißverständlich ausgedrückt.

Akustischer Gurtwarner ist relevant für die BE?

Müsste ich mir den dann nicht auch eintragen lassen, wenn ich mir einen Piepser nachträglich einbaue?

Ein wenig gegoogelt und man findet heraus, das mancher Händler einem das piepsen ausmacht. Das tun die bestimmt nicht, wenn dabei die BE flöten geht.

Sonst würden die ja sowas nicht tun.

Eine Aussage, die ich in einem anderen Forum fand:

Zitat:

Ausserdem habe ich mich im Vorfeld beim TÜV erkundigt. Danach gibt es keinerlei Vorschrift, dass ein Fahrzeug mit Gurtwarner ausgestattet wird bzw. dass ein vorhandener Gurtwarner auch benutzt werden muss. Es erlischt durch eine Deaktivierung also keine Betriebserlaubnis.

Ganz nebenbei bemerkt:

Ich kann anscheinend sogar den Fahrerairbag wegrüsten.

Link z.B.

hier

Muss mir dann nur der TÜV austragen.

Sollte der Gurtwarner also wirklich für die BE relevant sein, dann nach dem deaktivieren ab zum TÜV, BE ändern und gut ist. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Duke Fak


Ein wenig gegoogelt und man findet heraus, das mancher Händler einem das piepsen ausmacht. Das tun die bestimmt nicht, wenn dabei die BE flöten geht.

es ist auch verboten einen hupton beim abschließen zu haben (wie viele amikarren) - dennoch aktivieren das viele. gibt viele sachen die händler machen und illegal sind.

Zitat:

Original geschrieben von Duke Fak


Muss mir dann nur der TÜV austragen.
Sollte der Gurtwarner also wirklich für die BE relevant sein, dann nach dem deaktivieren ab zum TÜV, BE ändern und gut ist.

Tja, leider hast du das wichtigste überlesen:

Zitat:

Steht in der ABE von dem Lenkrad drin bei welchem KFZ es mit dem Adapter zugelassen ist. E36 ist dabei.

wenn du eine abe findest - melde dich 😉

ein-/austragen kann man vieles ohne die BE zu verlieren. Auch alle Airbags wenn man viel. Nur geht das nur mit ABE (Einzeleintragung is da imho nicht möglich). hab mich da schonmal mit beschäftigt weil ich sportsitze ohne seitenairbags wollte - nicht möglich

Mal angenommen der Piepser ist einfach kaputt. darf ich dann nicht mehr mit meinem wagen fahren, weil die ABE damit erloschen ist? Und was ist, wenn die auf die Idee kommen nen Hinweiston für den Schulterblick beim Abbiegen einuführen sobald man den Blinker setzt?!

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