Gurtwarnsystem - Rechtliches

VW Golf 5 (1K1/2/3)

So da immer die Frage auftaucht pb das deaktivieren nun erlaubt sei oder nich, mal dazu ein Post.

Bitte nur antworten, wenn Fakten vorliegen, und nicht, das hab ich mal gehört oder irgendwo gelesen.

Nehmen wir uns hierzu die StVZO (Straßenverkehrszulassungordnung)

In der StVZO ist vom Gesetzgeber geregelt, wie Pkw (wie in diesem Fall) auszusehen habe, welche Kriterien sie erfüllen müssen, um für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden.

Wenn man nun ein neues Auto kauft, sind diese Kriterien bereits vorab geprüft worden. Dies geschieht, indem VW einen Prototyp zum TÜV schickt, der dann durchgeprüft wirde, ob alle Richtlinien etc eingehalten wurden. Dies ist im Falle des Golf V geschehen, sonst würde er ja nicht auf den Straßen rumfahren. Also hat der Golf V eine Betriebserlaubnis erhalten.

Diese Betriebserlaubnis erlischt nur dann, wenn die Richtlinien der StVZO nicht mehr erfüllt werden.
In diesem Fall interessiert nur die Veränderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen.

Sicherheitsrelevant ist es immer dann, wenn die Fahreigenschaft des Ver verändert werden, beispielsweise tieferlegen, Heckspoiler usw. Das ist im Falle des Gurtwarnsystems nicht der Fall.

Ich kann aber auch im Innenraum veränderungen vornehmen, wodurch die Sicherheit der Insassen gefährdet wird. Das ist dann gegeben, wenn ich Dolche oder ähnliches installiere.
Dies geschieht im Falle des Gurtwarners nicht. Der Fahrgast kann sich nach wie vor anschnallen und wird durch das Rückhaktesystem nach den Richtlinien, die sich aus der StVZO ergeben geschützt.

Durch das Abschalten des Pieptons ist das Gurtwarnsystem auch nicht deaktiviert worden, da das entsprechende Lämpchen im Cockpit aufleuchtet.
Dazu kommt noch, dass das Piepsen nicht als Garantie angesehen werden kann, dass sich der Fahrgast anschnallt.

Festzustellen bleibt also, dass das Deaktivieren des Gurtwarntones keine Veränderung an sicherheitrelevanten Bauteilen ist. Hiermit erlischt nach der StVZO nicht die Betriebserlaubnis

In einem Post wurde auf den NASCAP Crash Test verwiesen.

Im Crashtest müssen wiederrum bestimmte Bediungungen erfüllt werden. Hierzu zählen lediglich die Crahstest eigenschaften. Nicht das Gurtwarnsystem.

Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen.

71 Antworten

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Zuerst schlau machen, dann posten!
Und ein Gurtwarner spielt dann bei einem Unfall ja wohl keine Rolle mehr, da ja sowieso eine AnschnnallPFLICHT besteht!

Es tummeln sich wirklich erstaunlich viele Rechtsexperten hier im Forum, Bravo !

obmib2´s Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf, ich denke dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen


also das liegenbleiben auf der autobahn mangels sprit kostet dich 15 euro (nachzulesen in der bußgeldverordnung)

 

Mein Beispiel bezog sich auf die Deaktivierung der Tankkontrolleuchte (nicht mal des Kraftstoffanzeigers). Nach oerditz' Logik müßte dann auch die Betriebserlaubnis erlöschen.

Hat nichts zu tun mit der Pflicht zum ausreichenden Spritvorrat.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


fakt ist: es ist eine rechtliche grauzone

 

Nein! Klare Rechtslage: Betriebserlaubnis erlischt nicht bei Deaktivierung des Gurtwarners.

Das o. a. Urteil ist eindeutig:

"Für das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist jeder Mitfahrer selber verantwortlich. Wird ein nicht angeschnallter Mitfahrer bei einem Unfall verletzt, so kann er vom Fahrer nicht schon deshalb Schadensersatz verlangen, weil dieser ihn nicht zum Angurten veranlasst hat. "

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Zitat:

Original geschrieben von obmib2


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Zuerst schlau machen, dann posten!
Und ein Gurtwarner spielt dann bei einem Unfall ja wohl keine Rolle mehr, da ja sowieso eine AnschnnallPFLICHT besteht!

wo steht in dem urteil etwas über einen gurtwarner?

außerdem war das eine schadensersatzklage, also etwas ganz anderes.

Zitat:

Original geschrieben von webflash


Nein! Klare Rechtslage: Betriebserlaubnis erlischt nicht bei Deaktivierung des Gurtwarners.
Das o. a. Urteil ist eindeutig:

es steht NICHTS von einem gurtwarner im urteil (weil die hinteren passagiere bei fast allen autos noch keinen warner haben!

Zitat:

Original geschrieben von webflash


Für das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist jeder Mitfahrer selber verantwortlich. Wird ein nicht angeschnallter Mitfahrer bei einem Unfall verletzt, so kann er vom Fahrer nicht schon deshalb Schadensersatz verlangen, weil dieser ihn nicht zum Angurten veranlasst hat.

korrektes urteil.

ABER: was wäre wenn der beifahrer geklagt hätte, weil der gurtwarner deaktiviert wurde? begründung: mit gurtwarner wäre ich dran errinnert worde, es wäre also nichts passiert.

das urteil passt nicht, da geht es eher um die pflicht des fahrers das anschnallen der mitfahrer zu beachten.

@Bucklew2

Im vorliegenden Fall ging es um die Versagung von Prozeßkostenhilfe für eine aussichtslose Schadenersatzklage.
Das Urteil ist 13 Jahre alt. Damals gab es nur sehr vereinzelt Gurtwarner, wenn überhaupt.
Mag sein, daß sich ein Beifahrer anschnallt, um den nervigen Ton abzustellen bzw. der Fahrer dies nachdrücklich fordert. Quintessenz bleibt aber auch heute: Nur in Ausnahmefällen (Kleinkinder, Betrunkene) ist der Fahrer verpflichtet, unbedingt fürs Anschnallen zu sorgen.
Da gibt es auch für einen Jugendlichen kein Herausgerede - vonwegen, der Fahrer haftet, weil er den Gurtwarner deaktiviert hat.

lernt bitte lesen:

es geht nicht um die haftung des fahrers, sondern um DAS ERLÖSCHEN DER BETRIEBSERLAUBNIS

das von euch zitierte urteil hat NICHTS mit der betriebserlaubnis zu tun

Wieso sollte die Betriebserlaubnis bei Deaktivierung des Gurtwarners erlöschen, wenn nicht mal der Fahrer in der weit überwiegenden Anzahl von zugelassenen Fahrzeugen ohne serienmäßigen Gurtwarner dafür verantwortlich gemacht werden kann, daß alle Mitfahrer sich anschnallen?

warum sollte sie erlöschen wenn ich mir ein chiptuning ohne abe einbaue? oder den seitenairbag deaktiviere? oder ich nen v6 anstatt nem 4zylinder einbaue? oder, oder, oder....

die frage ist: erlöscht sie ja oder nein. und da kannste 10 richter fragen und wirst 10 meinung hören. und irgendwer wird sich diese meinung vor gericht anhören, wenn darum verhandelt wird ob die versicherung seinen crash zahlt oder nicht, so einfach ist das.

Ob die Versicherung meinen Crash zahlt? Wenn ich als Halter den Gurtwarner deaktiviert habe und mich durch Nichtanschnallen erheblich verletze, interessiert das keine Krankenversicherung (denn die wäre die einzige, die Interesse haben könnte). Der einzige "andere Verkehrsteilnehmer" (StVZO), der Ansprüche an mich geltend machen könnte, wäre der Beifahrer, da für die Hinterbänkler kein Gurtwarner installiert ist.

wenn die betriebserlaubnis erloschen ist muss die versicherung gar nix zahlen (bzw kann es sich von dir zurückholen)

wenn du einem reinfährst und der hat totalschaden kann das teuer werden...

Schnallt euch doch einfach an und das Piepen ist wech. Und die Sicherheit habt ihr dann auch auf eurer Seite. Bei mir piept das jetzt jedenfalls nicht mehr.

Anschnallpflicht

Türlich ist man als Fahrer dafür verantwortlich, dass sich die Insassen anschnallen, so weit es dem Fahrer zuzumuten ist.

Hier muß man grundsätzlich unterscheiden, wer sich anschnallt und wer nicht. Ein Volljähriger ist für sich selbst verantwortlich, es sei denn er steht unter Vormundschaft, oder ist geistig nicht verantwortlich.

Dafür mußt du nicht haften. Bei Kindern sieht das anders aus, da muss sich der Fahrer davon überzeugen, dass Kinder ordnungsgemäß gesichert sind, deswegen auch Ärger, wenn nicht im Kindersitz.

Und ich wiederhole nochmal gerne für alle, dass der Gurtwarner nicht zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen gehört. Damit kann auch bei deaktivieren des Gurtwarners nie die BE erlischen, wenn der Sicherheitsgurt nicht in der Funktion beeinträchtigt wird.

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen


Und ich wiederhole nochmal gerne für alle, dass der Gurtwarner nicht zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen gehört. Damit kann auch bei deaktivieren des Gurtwarners nie die BE erlischen, wenn der Sicherheitsgurt nicht in der Funktion beeinträchtigt wird.

link? quelle?

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


wenn die betriebserlaubnis erloschen ist muss die versicherung gar nix zahlen (bzw kann es sich von dir zurückholen)

wenn du einem reinfährst und der hat totalschaden kann das teuer werden...

Angenommen

, die Betriebserlaubnis wäre nach Deaktivieren des Gurtwarners tatsächlich erloschen, so erfüllte man durch Weiterfahren einen Ordnungsstraftatbestand, der entsprechend geahndet werden könnte. Eine KFZ -(Haftpflicht- oder Kasko)Versicherung könnte jedoch nicht pauschal Leistungen ganz oder teilweise unter Hinweis auf die fehlende BE verweigern. Es muß schon ein kausaler Zusammenhang zwischen der Manipulation des Halters am Fahrzeug und dem Eintritt eines Unfalls vorliegen.

Alles andere wäre mißbräuchliche Rechtsausübung.

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