GTI ... Kaufvertrag ... Rücktritt ... Kündigung ?!?
Hallo zusammen ... Auch Ich leide als Barzahler und Nicht Abwracker unter der Lieferproblematik des GTI ... Bestellt Anfang März ... Liefertermin von KW43 auf KW35 und nun wieder Bauwoche KW43 !!!
Ohne Erklärung und ohne logische Gründe ... Natürlich ist man da ziemlich Sauer über die ganze Situation und ich wollte hier mal pauschal wissen welche Rechte und Möglichkeiten es gibt aus dem Kaufvertrag rauszukommen ?!? Bitte um eure Hinweise,Tipps und Erfahrungen !
Danke!
Beste Antwort im Thema
Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich. Punkt! Das weiß man beim Autokauf. Punkt!
Ich weiß nicht, was hier einige da rütteln wollen? Ist mir völlig unverständlich.
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von McKenner
@nottingRECHT hast du, Finanzierungsvertrag oder Fernabsatz müsste für Widerruf gegeben sein, sonst nur
bei ergooglebaren Sonderfällen.
Diese verspäteten Auftragsbestätigungen mit Mondterminen können aber laut Anwalt, angegangen werden, da man diese Termine nicht unterschrieben hat.
Weiter oben habe ich einen ADAC-Link gepostet, wo es u.a. genau darum geht.
notting
Zitat:
Original geschrieben von hef-ms94
da hast du mit größter wahrscheinlichkeit recht. das problem ist, dass ich dem verkäufer nur bis vor den kopf schaun kann. gedanken kann ich leider nicht lesen...Zitat:
Original geschrieben von Jolf_Jeti
Dann hat dein Verkäufer keine Ahnung oder ist nicht seriös.
Vielleicht hat ihn die provision gelockt....dem Kunden erst mal alles versprechen um den Vertrag abzuschliessen....
dass das ein absolut unseriöses verhalten seinerseits war, weiss ich jetzt leider auch...
Es ist sehr wohl möglich, sich vor diesem unseriösen Verhalten zu schützen.
1. Wird der in Bestellung genannte Termin in AB nicht genannt, ist man nicht mehr an Bestellung gebunden und kann sich einen anderen Händler suchen.
2. Wird nach Vertragsabschluss eine Terminänderung angekündigt, hat das keine Auswirkung auf den Vertrag. Wenn Käufer aber nicht widerspricht und weiter nett mit dem Händler plaudert, wird davon ausgegangen, dass Käufer der Änderung zugestimmt hat. Es wird eine Terminverschiebung mit Zustimmung des Käufers.
Händler nutzt aus, dass Käufer den Inhalt des Begriffes "Unverbindliche Bestellung" verkennen. (s. meinen Beitrag weiter oben).
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Endlich ein User, der den Begriff "Unverbindlicher Liefertermin" verstanden hat.
Danke, aber das stand ja sinngemäß so im Kleingedruckten der Bestellung.
Zitat:
Folgen, wenn nicht geliefert wird: Wurde nicht geliefert, hat Händler weitere sechs Wochen (nicht vier Wochen ) Zeit zu liefern.
Du hast Recht, natürlich sind es 6 Wochen. Danke für die Richtigstellung!
Zitat:
Original geschrieben von ybbs
Danke, aber das stand ja sinngemäß so im Kleingedruckten der Bestellung.Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Endlich ein User, der den Begriff "Unverbindlicher Liefertermin" verstanden hat.
Alle Käufer haben es sinngemäß so im Kleingedruckten stehen. Aber fast alle Käufer haben es nicht verstanden und lassen sich vom Verkäufer einlullen und nehmen ihn in Schutz durch Aussagen wie:
Händler kann auch nichts für die Lieferterminänderung oder
der Liefertermin ist ja nur unverbindlich.
O.
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Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
kann sich einen anderen Händler suchen.2. Wird nach Vertragsabschluss eine Terminänderung angekündigt, hat das keine Auswirkung auf den Vertrag. Wenn Käufer aber nicht widerspricht und weiter nett mit dem Händler plaudert, wird davon ausgegangen, dass Käufer der Änderung zugestimmt hat. Es wird eine Terminverschiebung mit Zustimmung des Käufers.
Händler nutzt aus, dass Käufer den Inhalt des Begriffes "Unverbindliche Bestellung" verkennen. (s. meinen Beitrag weiter oben).O.
Richtig,aber es ging ja erst mal um die Erstaussage des Verkäufers.
Erstmal die Kundschaft mit kurzen Lieferzeiten anfixen und dann hoffen das sie sich wie von dir beschrieben verhalten.
Habe mir angesichts der Lieferzeiten schon überlegt, ob ich meine Bestellung mit Liefertermin Oktober zum Kauf anbiete. Ich würde für eine geringe Gebühr von 1250 EUR meine Bestellung an einen Spät-Abwracker abtreten, der dann dieses Jahr noch einen GTI kriegen würde. Muss mal mit meinem Händler reden, ob das möglich ist.
Finde ich ganz schön heftig, wenn du da die Hälfte der Abwrackprämie verlangst. Ich nenne so was Bereicherung
Zitat:
Original geschrieben von schnellchen
Finde ich ganz schön heftig, wenn du da die Hälfte der Abwrackprämie verlangst. Ich nenne so was Bereicherung
Wieso? Das nennt man Marktwirtschaft.
Angebot - Nachfrage
Wird ja keiner gezwungen.
Ich frage mich, ob das Rechtens ist und bin gespannt, was der Staat bzw. das Finanzamt dazu sagen würde 😉
Zitat:
Original geschrieben von schnellchen
Ich frage mich, ob das Rechtens ist und bin gespannt, was der Staat bzw. das Finanzamt dazu sagen würde 😉
Wieso sollten die irgendwas dazu sagen? IANAL, aber mir ist kein Gesetz bekannt, das dagegen spricht (außer er verstösst gegen die Abwrackrichtlinien, dafür ist aber die Bafa und nicht das FA zuständig).
notting
Naja - es geht hier um ein Neufahrzeug und eine Nebeneinnahme von 1.250 Euro, die zum Einkommen dazu zu rechnen wäre
Zitat:
Original geschrieben von schnellchen
Naja - es geht hier um ein Neufahrzeug und eine Nebeneinnahme von 1.250 Euro, die zum Einkommen dazu zu rechnen wäre
Ich habe mich mal in Wikipedia schlau gemacht und denke, du hast recht:
http://de.wikipedia.org/.../...tes_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft"Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 512 Euro (ab VZ 2008 600 Euro) beträgt. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften ist möglich."
Es gibt da aber noch div. Nebenbedingungen. Deswegen habe ich nur den Satz zitiert, der hier relevant sein dürfte.
notting
Selbstverständlich werde ich meinen Gewinn versteuern - tue ich doch immer! 😉
Ich muss mal meinen Händler fragen, ob er mitspielt, schätze aber, das dürfte kein Problem sein, da er ab Juli eh nix mehr verkauft. 😁
Zitat:
Original geschrieben von dirksche
Gemäß meinem Vertrag war Liefertermin 08.09 dann die erste AB 6.11. da wollte ich schon abbestellen oder ein Vorführer, dann wurde
ich aufeinmal in die 33 KW verschoben, super dachte ich, dann lassen wir die Bestellung, so und jetzt hab ich noch nicht mal eine
Bauwoche und alles deutet darauf hin das es November wird. Und damit bin ich überhaupt nicht einverstanden. Ich werde auch prüfen in
wie weit ich aus dem Vertrag raus kann, habe heute schon mal bei der GF des Händlers angefragt.
Hi,
laut meinem Vertrag habe ich auch Liefertermin 08/09 unverbindlich, also sollte er bis spätestens 10/09 da sein da man ja nach 6 Wochen den Verkäufer auffordern kann zu liefern oder man kann vom vertrag zurücktreten.
Laut meinem 🙂 bin ich 2 wochen nach der Unterschrift auf die 45 Kw gerutscht, was mir schon erheblich gestunken hat, und heute kam noch ein hammer, hatte vor 3 !! wochen einen Gti für heute mit Probefahrt von 9-16 Uhr reserviert, ich rufe dort gestern an um nachzufragen ob alles klar geht...nichts geht klar, sie haben das Auto einem anderen Käufer zugesagt, von meinem termin wußte auf einmal keiner mehr was...😕 extra einen tag Urlaub gemacht
Stinksauer wie ich nun bin, überlege ich ob ich alles rückgängig machen soll, da ich nach 4 Wochen noch keine AB erhalten habe und wenn ich das richtig deute im vertrag, kann man nach 3 wochen ohne AB zurücktreten.
Kommen dann noch vielleicht Kosten auf mich zu?
Habe auch 6000,-€ über die VW bank finanziert, aber noch kein schreiben nix erhalten.
MfG