GTI ... Kaufvertrag ... Rücktritt ... Kündigung ?!?
Hallo zusammen ... Auch Ich leide als Barzahler und Nicht Abwracker unter der Lieferproblematik des GTI ... Bestellt Anfang März ... Liefertermin von KW43 auf KW35 und nun wieder Bauwoche KW43 !!!
Ohne Erklärung und ohne logische Gründe ... Natürlich ist man da ziemlich Sauer über die ganze Situation und ich wollte hier mal pauschal wissen welche Rechte und Möglichkeiten es gibt aus dem Kaufvertrag rauszukommen ?!? Bitte um eure Hinweise,Tipps und Erfahrungen !
Danke!
Beste Antwort im Thema
Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich. Punkt! Das weiß man beim Autokauf. Punkt!
Ich weiß nicht, was hier einige da rütteln wollen? Ist mir völlig unverständlich.
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von McKenner
Das wäre hochinteressant, doch dazu müsste jemand die Verkaufsbedingungen des Kaufvertrages richtig deuten können. Für Laien ist das aussichtslos formuliert, wenn erstmal die 14 Tage rum sind.
Auftragsbestätigungen kann zwar auch widersprochen werden, jedoch wie das mit dem KV zusammenhängt..????
Da ich auch nix abgewrackt habe, wäre ich interessiert dieses Elend zu beenden.
Welche 14 Tage? Er hat offenbar weder finanziert noch das Auto per "Fernabsatz" bestellt.
IIRC hat er nur eine Chance, wenn die AB zu spät kommt.
notting
Wann wird die Welt verstehen, das durch die Abwrackprämie eine Ausnahmesituation entstanden ist und dadurch mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist, welche man bei Vertragsunterzeichnung auch gesagt bekommt. Ein Auto ist vom Produktionsaufwand eben kein Brötchen.
Und jetzt steinigt mich wenn ihr wollt, aber mich stört es nicht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von TopperLD
Wann wird die Welt verstehen, das durch die Abwrackprämie eine Ausnahmesituation entstanden ist und dadurch mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist, welche man bei Vertragsunterzeichnung auch gesagt bekommt. Ein Auto ist vom Produktionsaufwand eben kein Brötchen.Und jetzt steinigt mich wenn ihr wollt, aber mich stört es nicht.
Gruß
Noch einer, der das versteht, willkommen im Club.
Zitat:
Original geschrieben von TopperLD
Und jetzt steinigt mich wenn ihr wollt, aber mich stört es nicht.Gruß
Mich auch nicht, aber Winter 2009/2010 darf gerne ausfallen ;-)
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von hef-ms94
Der Ferrarikäufer weiss aber vor dem Kauf, dass es 2 Jhre dauert, bis er sein neues Auto bekommt! Ihm wird nicht im April gesagt, dass das Auto bis allerspätestens Juli da ist und in der AB steht dann Mitte November!!!Zitat:
Original geschrieben von qwertzuiopasdfg
Lasse das Geld auf einem Tagesgeldkonto und dann bekommst du sogar noch etwas Zinsen über die Zeit. So gibts sogar eine Bezahlung für längeres warten.
Und so eine Kaufsumme ist es ja nicht, gibt da ganz andere Kaliber. Ein Ferrarikäufer wartet 2 Jahre und legt locker das 5 fache hin und beschwert sich nicht.
Dann hat dein Verkäufer keine Ahnung oder ist nicht seriös.
Vielleicht hat ihn die provision gelockt....dem Kunden erst mal alles versprechen um den Vertrag abzuschliessen....
Zitat:
Original geschrieben von TopperLD
Wann wird die Welt verstehen, das durch die Abwrackprämie eine Ausnahmesituation entstanden ist und dadurch mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist, welche man bei Vertragsunterzeichnung auch gesagt bekommt. Ein Auto ist vom Produktionsaufwand eben kein Brötchen.Und jetzt steinigt mich wenn ihr wollt, aber mich stört es nicht.
Gruß
Danke 🙂
Zitat:
Original geschrieben von DannyL
Noch einer, der das versteht, willkommen im Club.Zitat:
Original geschrieben von TopperLD
Wann wird die Welt verstehen, das durch die Abwrackprämie eine Ausnahmesituation entstanden ist und dadurch mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist, welche man bei Vertragsunterzeichnung auch gesagt bekommt. Ein Auto ist vom Produktionsaufwand eben kein Brötchen.Und jetzt steinigt mich wenn ihr wollt, aber mich stört es nicht.
Gruß
Es geht sicher nicht um das fehlende Verständnis, es geht um unklaren Aussgen des Händlers und VW. Wenn ich bei einer Bestellung
gesagt bekomme, mein Auto wird im August kommen ist das i.O. und ich unterschreibe ( und da wurde schon im System nachgeschaut)
und dann werde ich verschoben auf November, aus welchen Gründen auch immer, ist das nicht in Ordnung und somit auch Vertrags-
widrig, auch wenn da dreimal steht unverbindlich. Bei 3-4 Monaten hört der Spass auf. Hätte mir der Verkäufer oder VW den November vor Vertragsunterzeichung genannt, hätte ich nicht unterschrieben.
Naja war anscheinend zu gutgläubig, wird mir auch nicht mehr passieren. In meiner Branchen werden vom Protuktionsaufwand kompliziertere Anlagen gebaut, da bezahlen wir bei Lieferverzug eine Vertragsstrafe von 0,15% der Nettosumme pro Werktag.
Zitat:
Original geschrieben von dirksche
Es geht sicher nicht um das fehlende Verständnis, es geht um unklaren Aussgen des Händlers und VW. Wenn ich bei einer BestellungZitat:
Original geschrieben von DannyL
Noch einer, der das versteht, willkommen im Club.
gesagt bekomme, mein Auto wird im August kommen ist das i.O. und ich unterschreibe ( und da wurde schon im System nachgeschaut)
und dann werde ich verschoben auf November, aus welchen Gründen auch immer, ist das nicht in Ordnung und somit auch Vertrags-
widrig, auch wenn da dreimal steht unverbindlich. Bei 3-4 Monaten hört der Spass auf. Hätte mir der Verkäufer oder VW den November vor Vertragsunterzeichung genannt, hätte ich nicht unterschrieben.Naja war anscheinend zu gutgläubig, wird mir auch nicht mehr passieren. In meiner Branchen werden vom Protuktionsaufwand kompliziertere Anlagen gebaut, da bezahlen wir bei Lieferverzug eine Vertragsstrafe von 0,15% der Nettosumme pro Werktag.
Hier noch Tipps vom
ADAC.
HTH
notting
Zitat:
Original geschrieben von Kali69
Mich auch nicht, aber Winter 2009/2010 darf gerne ausfallen ;-)Zitat:
Original geschrieben von TopperLD
Und jetzt steinigt mich wenn ihr wollt, aber mich stört es nicht.Gruß
Würde mich auch nicht bei Deiner Lieferzeit von 15 Wochen gegenüber meinen 32 Wochen
Zitat:
Original geschrieben von ybbs
Ganz pauschal: Vertrag ist Vertrag und Verträge sind einzuhalten.Zitat:
Original geschrieben von Fraeggel72
ich wollte hier mal pauschal wissen welche Rechte und Möglichkeiten es gibt aus dem Kaufvertrag rauszukommen ?!?Der Kaufvertrag kann auch nicht einseitig geändert werden. Daher brauchen die "internen Planungsschwankungen"....
Zitat:
Original geschrieben von ybbs
...nicht wirklich interessieren.Zitat:
GTI ... Bestellt Anfang März ... Liefertermin von KW43 auf KW35 und nun wieder Bauwoche KW43 !!!
Ohne Erklärung und ohne logische Gründe ...Auch unverbindliche Liefertermine müssen eingehalten werden. Allerdings kann man bei unverbindlichen Terminzusagen erst nach 4 Wochen Verzug die Lieferung anmahnen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du einen Vertrag mit Liefertermin KW43. Somit kannst Du vor Mitte November grundsätzlich erstmal gar nichts machen, außer warten.
Natürlich kannst Du mit deinem Händler verhandeln unter welchen Bedingungen er einer Vertragsauflösung zustimmen würde. Wenn ich mich recht erinnere, werden im typischen "VW-Kaufvertrag" 15% Schadensersatz bei Nichtabnahme genannt.
Lies mal das Kleingedruckte in deinem Kaufvertrag. Bei meinem war eigentlich alles sehr verständlich beschrieben.
Endlich ein User, der den Begriff "Unverbindlicher Liefertermin" verstanden hat.
Im Vertrag festgehaltene Unverbindliche Liefertermine sind genau so wie die verbindlichen Liefertermine oder wie die genannten Preise einzuhalten. Höherer Auftragseingang, Engpass bei bestimmter Motorart oder dgl. interessieren überhaupt nicht.
Vorübergehender Engpass bei den Finanzen des Käufers entbindet den Käufer auch nicht davon, das Neufahrzeug in einem bestimmten Zeitraum nach Bereitstellung abzunehmen, d.h. zu bezahlen.
Unverbindlichkeit bezieht sich auf die Folgen, wenn nicht geliefert wird: Wurde nicht geliefert, hat Händler weitere sechs Wochen (nicht vier Wochen ) Zeit zu liefern. Nach sechs Wochen kann er in Verzug gesetzt und Rücktritt vom Kaufvertrag und/oder Schadenersatzforderungen angedroht werden.
Bei verbindlichem Liefertermin tritt mit Überschreitung des Liefertermines sofort Verzug ein.
O.
Ich verstehe das Problem nicht. Die Frage verstehe ich auch nicht. Du hast ein Auto bestellt und dies wird geliefert. Das Wochen hin und her springen hat nichts mit irgendwelchen Lieferterminen zu tun.
Aber wie gesagt ich sehe da gar kein Problem.
Ich weiss nur eins, der GTI ist super!
Viel Spass mit euren Rennern... :-)
Zitat:
Original geschrieben von notting
Welche 14 Tage? Er hat offenbar weder finanziert noch das Auto per "Fernabsatz" bestellt.Zitat:
Original geschrieben von McKenner
Das wäre hochinteressant, doch dazu müsste jemand die Verkaufsbedingungen des Kaufvertrages richtig deuten können. Für Laien ist das aussichtslos formuliert, wenn erstmal die 14 Tage rum sind.
Auftragsbestätigungen kann zwar auch widersprochen werden, jedoch wie das mit dem KV zusammenhängt..????
Da ich auch nix abgewrackt habe, wäre ich interessiert dieses Elend zu beenden.
IIRC hat er nur eine Chance, wenn die AB zu spät kommt.notting
Man kann von jedem Vertrag innerhalb 14 Tagen zurücktreten resp. widerrufen.
Das hat mit der Zahlungsweise überhaupt nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von McKenner
Man kann von jedem Vertrag innerhalb 14 Tagen zurücktreten resp. widerrufen.Zitat:
Original geschrieben von notting
Welche 14 Tage? Er hat offenbar weder finanziert noch das Auto per "Fernabsatz" bestellt.
IIRC hat er nur eine Chance, wenn die AB zu spät kommt.notting
Das hat mit der Zahlungsweise überhaupt nichts zu tun.
Zeig mir bitte die entspr. Stellen in den Gesetzen.
Wikipediasagt (der Inhalt steht auch in keinem Widerspruch zu dem was ich weiß):
"Gültigkeit
Im Deutschen Recht gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes dem privaten Kunden (nicht dem Unternehmer) bei verschiedenen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:
* Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
* Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB),
* Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 484 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
* Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 492 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
* Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
* sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).
* und im Versicherungsrecht
Die meisten Anordnungen des Bestehens von Widerrufsrechten im BGB beruhen auf entsprechenden EU-Richtlinien, deren Umsetzung in deutsches Recht dies erfordert.
Die in allen Fällen gleichen Grenzen des Widerrufsrechts sind geregelt in § 355 BGB.
Das Widerrufsrecht gilt nicht in den Fällen des § 312b Abs. 3 Nr. 1-7 BGB. Diese Ausnahmen umfassen unter anderen Dienstleistungen im Bereich Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung, die in einem genau definierten Zeitraum erbracht werden sollen. Damit gilt ein Widerrufsrecht insbesondere nicht bei einem Reisevertrag, einem Beherbergungsvertrag, einem Linienflug, einer Bahnfahrt oder anderen Reiseleistungen.
Wichtig: Bei Reiseverträgen hat daher der Reisende im Regelfall kein Widerrufsrecht. Er kann nur ggf. und nur dann seine Buchung stornieren oder zurücktreten, wenn dies die AGB des Veranstalters vorsehen. Er sollte bei Buchungen daher nicht unüberlegt handeln oder eine Reiserücktrittsversicherung abschließen."
notting
Zitat:
Original geschrieben von Jolf_Jeti
Dann hat dein Verkäufer keine Ahnung oder ist nicht seriös.Zitat:
Original geschrieben von hef-ms94
Der Ferrarikäufer weiss aber vor dem Kauf, dass es 2 Jhre dauert, bis er sein neues Auto bekommt! Ihm wird nicht im April gesagt, dass das Auto bis allerspätestens Juli da ist und in der AB steht dann Mitte November!!!
Vielleicht hat ihn die provision gelockt....dem Kunden erst mal alles versprechen um den Vertrag abzuschliessen....
da hast du mit größter wahrscheinlichkeit recht. das problem ist, dass ich dem verkäufer nur bis vor den kopf schaun kann. gedanken kann ich leider nicht lesen...
dass das ein absolut unseriöses verhalten seinerseits war, weiss ich jetzt leider auch...
@notting
RECHT hast du, Finanzierungsvertrag oder Fernabsatz müsste für Widerruf gegeben sein, sonst nur
bei ergooglebaren Sonderfällen.
Diese verspäteten Auftragsbestätigungen mit Mondterminen können aber laut Anwalt, angegangen werden, da man diese Termine nicht unterschrieben hat.