GTI heute kaltverformt !!! Guter Rutsch ins neue Jahr !!!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
ich habe folgendes Problem,habe durch eine kleine Unachtsamkeit meinen GTI verloren.Bin ungefähr mit 40 km/h auf ein stehendes PKW gefahren.So ein Sch... .Gott sei Dank,ist meiner Frau und meinen 2 Kindern nichts passiert.Und denn anderen Unfallbeteiligten auch nichts.Nur der GTI ist ca.50cm kürzer.
Jetzt stellt sich mir die Frage,kann man über die VVD Vollkaskoversicherung (PrämieLight) ein Ersatzfahrzeug beantragen?Wir wohnen auf einen kleinen Dorf und müssen einige Termine wahrnehmen.Nur Bus und Bahn ist auch nichts.
Ich hoffe mir kann einer helfen,doch noch relativ ruhig,das neue Jahr zu begrüßen.
Danke und ein gutes Reinkommen ins Jahr 2008.
Gruß Simon

40 Antworten

Frontairbags

Zitat:

Original geschrieben von Ricardo1



Zitat:

Original geschrieben von dertyrann


Ersatzwagen über die Mobilitäsgarantie?
Bei einem Unfall?
Doch, die Mobilitäsgarantie gilt auch bei einem Unfall.

richtig

Zitat:

Schutz und Hilfe rund um die Uhr und weit reichende Leistungen!
Im Falle einer Panne (Liegen bleiben infolge eines technischen Defekts) oder eines Unfalls - daheim oder unterwegs: Wir setzen alles Nötige in Bewegung, um Ihnen zu helfen. Wir kümmern uns um das Wohlergehen der Fahrzeuginsassen und um deren Mobilität. Genießen Sie die weitreichenden Leistungen der LongLife Garantie.

http://volkswagen.de/.../einleitung.html

Dazu eine Anmerkung:
ein Freund hatte einen Defekt am neuen Touran. Der Wagen musste 2 Tage in der Werkstatt bleiben.
Einen Ersatzwagen gab es nicht, mit folgender Begründung der Werkstatt: "Sie hätten mit dem Wagen liegen bleiben müssen. Sie konnten aber noch in die Werkstatt fahren. Daher gibts keinen Ersatzwagen".

Das vorher mal abchecken...

Gruß
Brummel

Zitat:

Original geschrieben von Brummel


Dazu eine Anmerkung:
ein Freund hatte einen Defekt am neuen Touran. Der Wagen musste 2 Tage in der Werkstatt bleiben.
Einen Ersatzwagen gab es nicht, mit folgender Begründung der Werkstatt: "Sie hätten mit dem Wagen liegen bleiben müssen. Sie konnten aber noch in die Werkstatt fahren. Daher gibts keinen Ersatzwagen".

Das vorher mal abchecken...

Gruß
Brummel

Diese Werkstatt hätte ich sofort wieder verlassen, wäre 200m gefahren und hätte dann die VW-Hotline angerufen. Noch geiler wäre es ja, wenn man auf dem Hof vom freundlichen steht und die Hotline anruft 😁

Muss aber nicht so sein: Defekte Zündspule an meinem Polo --> VW-Hotline angerufen und Service-Mobile kam vorbei. Wurde dann gefragt, ob ich die 2 km noch mit dem wagen fahren könne oder ob er einen Abschleppwagen bestellen soll, Ersatzwagen gabs auf jeden fall. Wegen der Freundlichkeit habe ich mich dann fürs fahren entschieden 😉

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Also einen Ersatzwagen kostenlos über die Mobi Garantie wird es definitiv nicht geben.

VW zahlt nur einen Leihwagen wie schon oben gesagt wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts liegen geblieben ist, bzw definitiv nicht mehr fahrbar ist.
Dieser Fehler (kaltverformung) ist aber definitiv nicht auf einen Fehler von VW zurückzuführen. Daher wird es damit wohl nix werden.

Der TE wäre der erste denke ich der bei einem selbstverschuldeten Unfall einen Ersatzwagen vom Hersteller kostenlos gestellt bekommt.

Danke für die zahlreichen und informativen Texte.
Ich glaub,da kann ich mir morgen erst 100% Klarheit verschaffen,was nun geht oder halt auch nicht.
Frohes Neues Jahr an Alle

Zitat:

Original geschrieben von Brummel


Ich musste mich um nichts kümmern... abschleppen, Versicherung kontaktieren, Unterstellen in eine Halle für eine Woche... hat alles der ADAC gemacht.

Fazit: für soviel erbrachte Leistung, muss ich jahrelang Mitgliedsbeitrag bezahlen, um das nur finanziell annähernd wieder rauszubekommen, was der ADAC bei dem Unfall geleistet hat. Der Verein ist sein Geld (Mitgliedsbeitrag) wert.

Ja, das kann man gar nicht oft genug betonen. Es gibt dazu eigentlich keine Alternative mit vergleichbaren Leistungen.

Das stimmt schon !!! Aber hinterher ist man immer schlauer.

Seit wann kostenlos Ersatzwagen bei Selbstverschulden?

Ach leute. Wenn man den Unfall nicht verursacht hat, muss doch die gegnerische Haftpflichtversicherung den Mietwagen übernehmen.
Wieso sollte also die MOB-Garantie hier nicht greifen und wo steht dies?

Zitat:

Schutz und Hilfe rund um die Uhr und weit reichende Leistungen!
Im Falle einer Panne (Liegen bleiben infolge eines technischen Defekts) oder eines Unfalls - daheim oder unterwegs: Wir setzen alles Nötige in Bewegung, um Ihnen zu helfen. Wir kümmern uns um das Wohlergehen der Fahrzeuginsassen und um deren Mobilität. Genießen Sie die weitreichenden Leistungen der LongLife Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von Wech


Ach leute. Wenn man den Unfall nicht verursacht hat, muss doch die gegnerische Haftpflichtversicherung den Mietwagen übernehmen.
Wieso sollte also die MOB-Garantie hier nicht greifen und wo steht dies?

Zitat:

Original geschrieben von Wech



Zitat:

Schutz und Hilfe rund um die Uhr und weit reichende Leistungen!
Im Falle einer Panne (Liegen bleiben infolge eines technischen Defekts) oder eines Unfalls - daheim oder unterwegs: Wir setzen alles Nötige in Bewegung, um Ihnen zu helfen. Wir kümmern uns um das Wohlergehen der Fahrzeuginsassen und um deren Mobilität. Genießen Sie die weitreichenden Leistungen der LongLife Garantie.

Hallo,

... aber doch nur wenn der "GEGNER" Schuld hat, oder seh ich das falsch???

Gruß aus OWL

Ulli

Zitat:

Original geschrieben von GT-I2006


Hallo,

... aber doch nur wenn der "GEGNER" Schuld hat, oder seh ich das falsch???

Genau dachte auch nur wenn man nicht selber Schuld hat

Dumm nur das der Threadersteller selber Schuld hat.

Zitat:

Original geschrieben von GT-I2006



Hallo,

... aber doch nur wenn der "GEGNER" Schuld hat, oder seh ich das falsch???

Gruß aus OWL

Ulli

Steht es dort? Und dann muss ja sowieso gegnerische Haftpflicht den Mietwagen bezahlen, wäre also unlogisch.

Zitat:

Original geschrieben von GT-I2006



Zitat:

Original geschrieben von Wech


Ach leute. Wenn man den Unfall nicht verursacht hat, muss doch die gegnerische Haftpflichtversicherung den Mietwagen übernehmen.
Wieso sollte also die MOB-Garantie hier nicht greifen und wo steht dies?

Zitat:

Original geschrieben von GT-I2006



Zitat:

Original geschrieben von Wech

Hallo,

... aber doch nur wenn der "GEGNER" Schuld hat, oder seh ich das falsch???

Gruß aus OWL

Ulli

Unfallersatzwagen gibt es nur wenn der Gegner Schuld ist .

Ja Volkswagen Mobi hilft ihnen weiter und was steht da von Ersatzwagen. Weiterhelfen heisst schon VW bestellt dir nen Abschlepper und evtl. noch ein Taxi bzw ein Bahnticket nach Hause. Mehr macht die Mobi in dem Fall nicht.

Der TE hat Glück wenn er ADAC Mitglied ist und die ihm einen Ersatzwagen stellen bzw er hat einen entsprechenden Schutzbrief bei seinem Versicherer die meisten haben aber die Klausel drinn das man wenigstens 50 km vom Heimatort liegen geblieben sein muss.

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