Golf zu Staub zerfallen, FE weg, wegen ABS.

VW Golf 4 (1J)

Der Richter hat den Zeugen belehrt, er solle die Wahrheit sagen, sonst könne das Gericht zu einer falschen Entscheidung kommen. Und der Zeuge kann den größten Mist erzhählen, der Richter glaubts, in der Annahme, der Zeuge will dem Gericht helfen.
Mich beschleicht der Verdacht, der Zeuge traf mich schon ein Mal und will sich rächen, für was auch immer. Ich erinnere mich nicht.
Der Zeuge sagt: "Ich habe kein Bremslicht gesehen" und dann erfindet er noch einen Dialog, in dem ich angeblich diese Aussage bestätige, nach dem Unfall.
Welchen Nachweis gibt es, wenn es keine Bremsspuren gibt?

Beste Antwort im Thema

Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber wie soll man bitte mit dem Startbeitrag dieses Threads irgendetwas anfangen? Ich vermute, dass es dazu eine Vorgeschichte gibt. Wenn ja, dann sollte diese mit verschoben werden. So wie es jetzt hier steht ist der Startbeitrag vollkommen zusammenhanglos.

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Ich find´s glaubwürdig. Hier steht jetzt eben eine Straftat im Raum:

absichtlich und vosätzlich den Bus gerammt

Das wird durch Zeugen bestätigt und da er sich nicht einsichtig zeigt, unaufmerksam gewesen zu sein und irgendetwas einschlägiges vorliegt, geht der Richter eben vom schlimmsten aus.

Was das genau sein mag... Versicherungsbetrug... Vorfahrt erzwungen... gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr... wahrscheinlich weiß die Staatsanwaltschaft das selbst noch nicht genau, so wie dem TE auch die Folgen nicht klar sind.

Am Ende wird´s schon so schlimm nicht kommen. Dass ihm der Führerschein abgenommen wurde, ist aber schon schlimm genug. Es wäre vermutlich vermeidbar gewesen, aber wieso... weshalb... warum...

Aufgrund der nur einseitigen Berichterstattung werden wir das auch nie erfahren!

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 24. Mai 2015 um 11:46:30 Uhr:



Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Mai 2015 um 11:30:27 Uhr:


[.....]
Hier droht mir im Falle einer Verurteilung nicht die MPU sondern der dauerhafte Entzug, d.h. bis alle Akten gelöscht sind dürfte ich keine neue FE bekommen. Also in 15 Jahren nochmal Fahrschule.

Und nochmal, es geht nicht um einen Auffahrunfall. Der Bus hat mich im Gegenverkehr auf meiner Fahrspur beim Rechtsabbiegen gerammt und der Fahrer fragte mich anschließend: "Haben Sie mich denn nicht gesehen?" und behauptete der Polizei und dem Richter gegenüber, er habe gestanden und dann kam der Zeuge und sagte "Der ist ungebremst in den Bus gerauscht."
[.....]

Von einen Ticket über 35 EUR am Anfang bis zum Führerscheinentzug auf Lebenszeit....... 🙄

Kann ein Mod nicht endlich diesen Schwachsinn hier beenden?

lass doch sein. Wenn dich das thema ankotzt dann lass es doch. musst ja nicht lesen.

Schon passiert, Thema wurde abbestellt. Viel Spaß weiterhin mit der unglaubwürdigen und einseitigen Berichterstattung.

PS: Ich hätte dich auch ohne Vollzitat verstanden. 😉

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Bremse fest kenne ich eher von Trommelbremsen. Golf IV 1.6 hat rundum Scheiben. Lager und Reifen hätte ich es jetzt zugretraut 1/2 regungslos zu verharren ohne Schaden zu nehmen.
Aber die Batterie, die ist zimlich neu, halbes Jahr drin und dann 1/2 rumgestanden, würd mich echt ärgern.
Einen Fahrer, der mal eben zur Batterieladung ein wenig spazieren Fährt habe ich nicht. Schon vom Gericht aus musste ich zwei Taxifahrer engagieren, die mir das Auto in die Garage fahren.
Also der Voreintrag ändert doch gar nichts an den Tatsachen im vorliegenden Fall. Allenfalls, wenn der Beweis "Zeugenaussage" dem Richter reicht und er das Gutachten ablehnt, sollte das für das Strafmaß eine Rolle spielen dürfen.

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Mai 2015 um 11:30:27 Uhr:


Wie sollte die MPU Fragestellung lauten?

Abklärung in welcher Realität der Antragsteller lebt und ob diese Realität so weit mit der hier vorhandenen in Einklang steht, dass der Antragsteller die ausreichende Eignung hat, auch in dieser Realität hier als Kraftfahrzeugführer teilzunehmen.

Deine Erläuterungen und Schlussfolgerungen stehen in vollkommenem Widerspruch zu allem, was auf deutschen Straßen, Gerichten und Behörden abläuft. Du hast Dir eine komplette Traumwelt mit nur Bösen und Bösem aufgebaut, bei der niemand in der Lage ist, auch nur halbwegs zu folgen und Ratschläge zu geben.

Beispiel gleich im nächsten Satz:

Zitat:

Hier droht mir im Falle einer Verurteilung nicht die MPU sondern der dauerhafte Entzug, d.h. bis alle Akten gelöscht sind dürfte ich keine neue FE bekommen. Also in 15 Jahren nochmal Fahrschule.

Nein, hier droht eine Sperrfrist, die selbst wenn sie käme, durch den vorläufigen FE-Entzug vor 6 Monaten über die Anrechnung auch schon wieder abgelaufen sein müsste und der Richter Dir am Tag der Verhandlung Deinen Führerschein wieder aushändigen werden wird.

Was Du hier alles erzählt, ist von Beginn an nicht zwischen echten Tatsachen und nur eingeredeten Verschwörungsparanoiken abzugrenzen.

Entweder Du beziehst Dich endlich mal auf Tatsachen - das ist das, was tatsächlich geschehen ist, inkl. zugehörigem zeitlichem Ablauf und vorhandener Voreinträge und lässt alles, was Traumwelt, Fantasie, Rückschlüsse, Einschätzungen, Verschwörungen, Vermutungen, im Internet gefundenes, ... ist, komplett weg.

Oder wirst damit leben müssen, dass Dich eine ganze Menge Leute für ziemlich gestört halten und es nicht schlecht finden, dass Du nicht mehr als Kraftfahrzeugführer auf der Straße unterwegs bist.

Fakt: 19.06.2014 Unfall.
Fakt: Busgeldbescheid 35,- €
Fakt: Gerichtstermin nach dem Einspruch 27.11.2014.
Fakt: FE vorläufig beschlagnahmt.
Fakt: Anklageschrift vom 09.04.2015, zugegenen am 21.04.2015.
Fakt: Bis heute kein neuer Gerichtstermin.
Fakt: Einige Bilder hier im Thread.
Auf welcher Grundlage, glaubst Du wird eine Sperrfrist verhängt? Wie lange ist sie?
Fakt: Stadtbusse sind nicht haftpflichtversichert.

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Mai 2015 um 15:37:58 Uhr:


Fakt: Stadtbusse sind nicht haftpflichtversichert.

Zumindest das ist falsch. JEDES Fahrzeug muss versichert sein, auf die eine oder andere Weise. Ob das hier jetzt als Selbstversicherer der Fall ist, macht für Ansprüche oder Regulierung keinen Unterschied.

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Mai 2015 um 15:37:58 Uhr:


Fakt: Gerichtstermin nach dem Einspruch 27.11.2014.
Fakt: FE vorläufig beschlagnahmt.

Hier passt vieles auf verschiedenen Ebenen nicht zueinander:

Die gegnerische Versicherung sieht aufgrund der Situation, der polizeilichen Unfallaufnahme und Zeugenaussagen bei ihren (Bus-)Fahrer ein Verschulden am Unfallhergang in Höhe von 75%;
der Richter sieht aufgrund der Situation, der polizeilichen Unfallaufnahme und Zeugenaussagen nicht nur ein fahrlässiges Verschulden, sondern sogar noch einen vorsätzlich Fehlverhalten bei der Unfallursache bei Dir.

Es gibt einige Gründe, warum jemand nicht bremst, obwohl man eigentlich hätte bremsen müssen, sollen oder hätte bremsen können. Der mit weitem Abstand beliebteste Grund ist die klassische Fehleinschätzung der Situation, gefolgt vom Erschrecken mit Reaktionslosigkeit oder auch die einfache Überforderung, bzw. die Ablenkung.

Eine fehlende Bremsspur ist ohne jede juristische Auswirkung, da es viele zwar nicht unbedingt "legale" aber dennoch nachvollziehbare Gründe gibt, wenn überhaupt nicht gebremst wurde und es dennoch immer bei einem nur fahrlässige Verhalten bleibt.

Von einer (selbst vollständig) fehlenden Bremsung kommt man nicht zu einer Straftat, das taugt nicht mal als Indiz. Für den Straftatvorwurf müssen ganz andere Dinge vor(her) liegen.

Insbesondere der hier von Dir genannte 315b lässt sich nicht "rückwirkend" über einen Unfall ableiten, sondern nur über ein vorhergehendes, ganz bewusst ausgeführtes "Rowdyhaftes" Verhalten, das dann in der weiteren Folge zu einem Unfall geführt hat.

Zitat:

Fakt: Anklageschrift vom 09.04.2015, zugegenen am 21.04.2015.
Fakt: Bis heute kein neuer Gerichtstermin.

Der wird 4-6 Wochen vorher mitgeteilt und liegt je nach Gerichtsbezirk und Auslastung zwischen 4 und 8 Monaten nach der Klageerhebung. Irgendwas zwischen August und Dezember.

Hier passt dann auch wieder etwas nicht: Das Verhalten des eigenen Anwalts. Wenn denn alles so wie beschrieben ist, wieso hat der nicht Widerspruch gegen Beschlagnahme der FE, vorläufigem Entzug und jetzt entsprechende Klageerwiderung erhoben und das Ding abgewendet, bevor es groß geworden ist und immer größer wird?

Auch hier fehlen wieder ganz entscheidende Dinge an Deiner Geschichte, dass die beschriebenen Fakten zueinander passen könnten.

Hier existiert doch sogar der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung als "eigener Zeuge", wenn die selbst von einem erheblichen Hauptverschulden von 75% des (eigenen) Busfahrers aus gehen und Dich nur zu einem geringen Anteil mit rein nehmen. Von deren Art der Schadenssplittung war das durch den Busfahrer verursacht, für Dich allerdings auch zu einem gewissen Anteil vermeidbar gewesen.

Zitat:

Auf welcher Grundlage, glaubst Du wird eine Sperrfrist verhängt? Wie lange ist sie?

Wenn der Vorwurf des 316b dann auch verurteilt wird - immerhin hat das ein Richter so gesehen, ein Staatsanwalt sieh das nach seiner Prüfung jetzt so und Dein Anwalt läuft gegen diesen Vorwurf auch nicht unbedingt dagegen Amok - liegt das dafür "übliche" Urteil bei 30 Tagessätzen (ein Monats-Netto) und einer Sperrfrist von 6 Monaten vor Neuerteilung.

Je nach schwere der Schuld und einschlägige Voreinträge geht die Spanne in etwa von der Hälfte bis zum Doppelten. Bei der Sperrfrist, die im Urteil genannt ist, wird aber immer der bereits abgelaufene Zeitraum des vorläufigen Entzugs mit angerechnet.

Wenn hier 6 Monate (Gesamt-)Sperrfrist für Deine Handlung Tat- und Schuld-angemessen ist und diese Zeit bereits durch den vorläufigen Entzug "abgesessen" wurde, dann gibt es im Urteil keine Sperrfrist. 6 Monate als Strafe, die verbüßt sind, man erhält direkt im Gerichtssaal den Führerschein von Richter aus der Akte genommen und ausgehändigt.

Nur wie schon oft in diesem Thread genannt:
Hier gibt es zu viele Dinge, die nicht so zueinander passen, wie sie hier beschrieben wurden, teilweise weil sie nicht mal etwas miteinander zu tun haben.

Zitat:

Fakt: Stadtbusse sind nicht haftpflichtversichert.

Falsch.

Kommunen sind in der rechtlich Lage sich bei allen Haftungsfragen zusammen zu schließen und gemeinsam eine Versicherung darzustellen. In der Praxis sind das aufgrund des Haftungsrisikos, notwendigen Rücklagen zum Schadensausgleich und der Fachkompetenz praktisch immer "echte" Versicherungsgesellschaften, das hier zB.:
http://www.wgv.de/.../traeger.html

Hinter der sogenannten "Selbstversicherung" muss gesetzlich vorgeschrieben auch eine "echte" und eigenständig arbeitende Versicherungsstruktur vorhanden sein. Ein "machen wir aus der Haushaltskasse selbst" ist klar verboten, gilt rechtlich als Nichtversicherung und hat niemand.
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstversicherung

Die vorgeschriebene Versicherungsstruktur ist dann auch der Hauptgrund, warum das keine Kommune tatsächlich selbst macht, sondern nur eine spezielle Kundengruppe bei einem "richtigen" Versicherungsunternehmen ist.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 24. Mai 2015 um 16:07:21 Uhr:



Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Mai 2015 um 15:37:58 Uhr:


Fakt: Stadtbusse sind nicht haftpflichtversichert.
Zumindest das ist falsch. JEDES Fahrzeug muss versichert sein, auf die eine oder andere Weise. Ob das hier jetzt als Selbstversicherer der Fall ist, macht für Ansprüche oder Regulierung keinen Unterschied.

Richtig, die Busse sind über die Verkehrsbetriebe Versichert/Abgesichert,- das weiß ich daher, weil vor einigen Jahren ein Busfahrer mal so schlau gewesen war, ohne Blinken in den fließenden verkehr zu ziehen, ohne Rücksicht auf Verluste,- hat ihm sein Spiegel und rund 3m seiner linken Seite gekostet und mein Schaden (komplette rechte Seite inkl. Schiebetür und Reifen) wurde bezahlt

Warum nicht einfach direkt in die Rechtsquelle gucken?

http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__2.html

Selbstversicherung ist nochmal eine andere Baustelle wo eine Art eigene Versicherung gegründet wird. Bei Stadtbussen sind i.d.R. die Gemeinden Eigentümer der Gesellschaften, d.h. hier kann >100000 Einwohner die Gemeinde selber die Schäden regulieren ganz ohne Versicherer oder eine konstruierte Selbstversicherung. In der Praxis dann halt die Verkehrsbetriebe als Betrieb der der Gemeinde gehört.

Ihnen wird zur Last gelescht, sie hätten an dem Mast gesäscht...

https://www.youtube.com/watch?v=Ukq-UUQAcZs

Da nützt auch der Airbag nix...

War der W124 nicht seinerzeit das sicherste Auto?

https://www.youtube.com/watch?v=FSCB9Rm75Lw

Der neue Kalina macht das gut

https://www.youtube.com/watch?v=yLHZfGmhfng

@P87Schaeger4173 Wäre mal interessant wie es ausging (ist ja jetzt über ein Jahr her).

Gruß Metalhead

Der Crashtest von dem alten Mercedes ist beeindruckend. Mehr erwarte ich von meinem aktuellen Auto auch nicht.

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