Golf zu Staub zerfallen, FE weg, wegen ABS.

VW Golf 4 (1J)

Der Richter hat den Zeugen belehrt, er solle die Wahrheit sagen, sonst könne das Gericht zu einer falschen Entscheidung kommen. Und der Zeuge kann den größten Mist erzhählen, der Richter glaubts, in der Annahme, der Zeuge will dem Gericht helfen.
Mich beschleicht der Verdacht, der Zeuge traf mich schon ein Mal und will sich rächen, für was auch immer. Ich erinnere mich nicht.
Der Zeuge sagt: "Ich habe kein Bremslicht gesehen" und dann erfindet er noch einen Dialog, in dem ich angeblich diese Aussage bestätige, nach dem Unfall.
Welchen Nachweis gibt es, wenn es keine Bremsspuren gibt?

Beste Antwort im Thema

Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber wie soll man bitte mit dem Startbeitrag dieses Threads irgendetwas anfangen? Ich vermute, dass es dazu eine Vorgeschichte gibt. Wenn ja, dann sollte diese mit verschoben werden. So wie es jetzt hier steht ist der Startbeitrag vollkommen zusammenhanglos.

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Auf dem neuen Bild sieht die Sache wirklich schon anders aus, und ich hatte angenommen das Glas vom Scheinwerfer wäre noch vollständig erhalten. Daher kam mir der Schaden auch etwas komisch vor.

Nochmal im Detail, du warst linksabbieger und der Bus rechtsabbieger?
Du bist also einfach nur in die Kreuzung geradeaus eingefahren?
Und der Bus hat dich auf deiner Fahrbahn erwischt?
Habt Ihr gleichzeitig grün bekommen bzw. wie war da die Situation?

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 16. Februar 2015 um 06:25:49 Uhr:



Lern daraus für die Zukunft. Jetzt hilft vielleicht ein Anwalt oder ein Gutachter, aber bei den Zeugenaussagen... und kurzfristig wird das wohl auch nichts...

Mich beshäftigt schon die ganze Zeit, welche Lehre ich daraus ziehen soll. Recht oder Unrecht hin oder her? Wenn mir ein unbegründeter Vorwurf gemacht wird, soll ich mich auf keinen Fall dagegen wehren, es wird nur schlimmer kommen?

Die Staatsanwaltschaft meldedte sich und ich musste innerhalb einer kurzen Frist - weniger als einer Woche - nocheinmal Stellung beziehen, dann wurde Anklage erhoben. Die Anklageschrift kam kurz danach. Jetzt warte ich schon wieder 'nen Monat und es passiert gar nix.

Die FE wurde vor einem halben Jahr vorläufig beschlagnahmt, weil der Richter die Zeugen ermahnte nicht zu lügen. Und promt logen sie, dass sich die Balken biegen.

Nach der Beschlagnahme ermahnte er mich nicht FoE zu begehen. Vermutlich wollte er damit auch mich veranlassen genau das zu tun. Dann würde die Wahrheitsfindung im vorliegenden Fall in den Hintergrund treten und er könnte mir jedes noch so harte Urteil als seine Milde verkaufen.

Zitat aus der Anklageschrift: "wodurch er sich als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen hat."

Der Golf steht jetzt schon 1/2 Jahr in der Garage, die ich kaum mal geöffnet habe, seither.
In der Garage gibt es keine Steckdose und die Batterie möchte ich nicht ausbauen, riskiere ich da einen Batterieschaden? Welche anderen Standschäden sind zu erwarten?

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 23. Mai 2015 um 13:28:43 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 16. Februar 2015 um 06:25:49 Uhr:



Welche anderen Standschäden sind zu erwarten?
Die batterie gibt den geist auf wenn sie zu lange total leer ist. auch ist es für die reifen nicht gesund wenn sie über monate auf den gleichen fleck stehen. Sie bekommen einen unrunden lauf, dann kannst dir neue reifen kaufen. Auch ist es für die lager nicht gut wenn sie sich nicht ab und zu drehen können. Und die bremsen können dir auch anrosten. Im schlimmsten fall kommst gar nicht mehr weg vom fleck.

Ist mir so gegangen. Hatte letztes jahr einen 3er golf in die garage gestellt. Nach 8 monaten hab ich ihn wieder rausgeholt und konnte nicht mehr wegfahren. Alle bremsen waren angerostet. Musste dreiviertel vollgasgeben und die kupplung ruckartig auslassen. manoman hat das nen ruck und krach gemacht gemacht🙂)

grüße
chris

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 23. Mai 2015 um 13:28:43 Uhr:


Der Golf steht jetzt schon 1/2 Jahr in der Garage, die ich kaum mal geöffnet habe, seither.
In der Garage gibt es keine Steckdose und die Batterie möchte ich nicht ausbauen, riskiere ich da einen Batterieschaden? Welche anderen Standschäden sind zu erwarten?

Batterie, Bremsen und Reifen sind Schwachstellen. Der Wagen sollte daher alle zwei/drei Monate mal bewegt werden, und dabei sollte auch der Luftdruck geprüft werden. Da du das wegen fehlender Fahrerlaubnis nicht darfst muss natürlich jemand anderes fahren. Grundvoraussetzung ist natürlich, das der Wagen noch angemeldet ist.

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Auf den Unfallverlauf möchte und kann ich hier nicht eingehen,hier fehlt mir die Kompetenz.
Deine Aussagen ,sofern sie vor einer Kammer getätigt werden,sind schon sehr MPU verdächtig.
Bopp 19

Zitat:

@itasuomessa schrieb am 24. Januar 2015 um 13:22:35 Uhr:



Zitat:

@Taubitz schrieb am 24. Januar 2015 um 11:44:55 Uhr:


Zudem kann anhand beim Aufprall zerstörter Bremslichtlampen (vulgo: Glühbirne) ggf. nachgewiesen werden, ob die bei ihrer Zerstörung geleuchtet oder eben nicht geleuchtet haben, was wg. Aufwand und Restzweifel aber meist nicht gemacht wird und meist eben auch in keinem Verhältnis zum Streitwert etc. steht, bei einem regulären, harmlosen Auffahrunfall ohne Todesfolge etc. z.B.
Ernstgemeinte Frage: Was ist an der Sicherung der Glühbirnen der Bremsleuchten und die Untersuchung der Wolframfäden unter einem Mikroskop denn so teuer? Haben die Leuchten gebrannt wenns geknallt hat und die Birnchen gebrochen sind sind kleine Glassplitter am heissen Draht, wenn der Faden kalt war nicht.... So ein Gutachten kostet nicht die Welt.

So etwas kann passieren, muss aber nicht,- in der Regel sind die Rücklichter aus Kunststoff, denn Glas wird beim Kontakt mit glühenden Wolframfäden herzlich wenig schmelzen.

Wieso die Rennleitung dir ein Strick daraus drehen will, weil ein Auto mit ABS keine Bremsspuren hinterlässt (Ist es wirklich so, oder sind es doch ganz kurze ABS-Typische Spuren?), ist mehr als nur fragwürdig, scheinbar ist diese Technik in der zuständigen Boxengasse noch nicht angekommen.

Mit einer Dashcam wäre es jetzt so einfach, aber DE stellt sich ja mal wieder an, wo es nichts anzustellen gibt,- schließlich würde das Video nur dein Anwalt, der Richter und eventuell die Rennleitung sehen

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 24. Mai 2015 um 08:08:31 Uhr:


Mit einer Dashcam wäre es jetzt so einfach, aber DE stellt sich ja mal wieder an, wo es nichts anzustellen gibt,- schließlich würde das Video nur dein Anwalt, der Richter und eventuell die Rennleitung sehen

Deswegen wäre das ja in diesem Fall kein Thema. Streß gäbe es nur, wenn das Video im Internet veröffentlicht würde und darauf Personen zu erkennen wären, die für die Veröffentlichung ihr Einverständnis

nicht

gegeben haben.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Mai 2015 um 08:50:45 Uhr:



Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 24. Mai 2015 um 08:08:31 Uhr:


Mit einer Dashcam wäre es jetzt so einfach, aber DE stellt sich ja mal wieder an, wo es nichts anzustellen gibt,- schließlich würde das Video nur dein Anwalt, der Richter und eventuell die Rennleitung sehen
Deswegen wäre das ja in diesem Fall kein Thema. Streß gäbe es nur, wenn das Video im Internet veröffentlicht würde und darauf Personen zu erkennen wären, die für die Veröffentlichung ihr Einverständnis nicht gegeben haben.

Ist doch mal wieder typisch DE, alle hängen bei Gesichtsbuch rum und breiten da auch den letzten Mist aus, aber sobald ein Foto gemacht wird, sind alle am weinen, sind sie nicht auf der Webseite angemeldet, wird das komplette Leben über Whatsapp preis gegeben 😁

Ich warte noch auf eine Dashcam-Software, welche Kennzeichen und Gesichter auf Knopfdruck unkenntlich macht, dann kann keiner mehr was sagen. Der Dashcam-Markt ist in DE noch lange nicht gesättigt, da wartet ein Millionen-Geschäft, ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis die Hersteller reagieren. 🙂

Hier geht's aber nicht um Dashcams und die rechtlichen Voraussetzungen für deren Betrieb...btt.

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 23. Mai 2015 um 13:28:43 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 16. Februar 2015 um 06:25:49 Uhr:



Lern daraus für die Zukunft. Jetzt hilft vielleicht ein Anwalt oder ein Gutachter, aber bei den Zeugenaussagen... und kurzfristig wird das wohl auch nichts...
Mich beshäftigt schon die ganze Zeit, welche Lehre ich daraus ziehen soll. Recht oder Unrecht hin oder her? Wenn mir ein unbegründeter Vorwurf gemacht wird, soll ich mich auf keinen Fall dagegen wehren, es wird nur schlimmer kommen?
...

Wenn ich das richtig verstehe (nochmal kurz eingelesen), wollte man dir anfangs 35 € aufdrücken, wegen Unachtsamkeit, Sache erledigt.

Die Schadensregulation wäre dann über die Versicherungen gelaufen. Nicht unbedingt zu deinen Gunsten, aber passiert. So ist das Leben und die Schuldfrage und Haftungsquote im Straßenverkehr sind immer so eine Sache.

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Januar 2015 um 15:34:56 Uhr:


Ich warte derzeit auf die zweite Hauptverhandlung. Zunächst wurde mir wegen des Unfalls ein Busgeld von 35.- € auferlegt wegen Unachtsamkeit, gegen das habe ich dann wiedersprochen, es kam zur Hauptverhandlung. Der Zeuge tätigte oben erwähnte Aussage, der Richter schlug sofort an: Ein einschlägiger Voreintrag, her mit dem Lappen!
...

Ich glaube aber ich hatte das genau so schon geschrieben... 😕

Hier... genau...

http://www.motor-talk.de/.../...len-fe-weg-wegen-abs-t5186823.html?...

Dass man dir sogar angeboten hatte 75 % vom Schaden zu tragen... das hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm. Ohne Widerspruch wärst du echt "gut" aus der Sache rausgekommen.

"Gut" in Anführungszeichen, weil´s im Vergleich zur jetzigen Situation geradezu "traumhaft" gewesen wäre.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 24. Mai 2015 um 06:28:16 Uhr:


Deine Aussagen ,sofern sie vor einer Kammer getätigt werden,sind schon sehr MPU verdächtig.
Bopp 19

Welche Aussagen meinst Du? Wie sollte die MPU Fragestellung lauten?

Hier droht mir im Falle einer Verurteilung nicht die MPU sondern der dauerhafte Entzug, d.h. bis alle Akten gelöscht sind dürfte ich keine neue FE bekommen. Also in 15 Jahren nochmal Fahrschule.

Und nochmal, es geht nicht um einen Auffahrunfall. Der Bus hat mich im Gegenverkehr auf meiner Fahrspur beim Rechtsabbiegen gerammt und der Fahrer fragte mich anschließend: "Haben Sie mich denn nicht gesehen?" und behauptete der Polizei und dem Richter gegenüber, er habe gestanden und dann kam der Zeuge und sagte "Der ist ungebremst in den Bus gerauscht."

Ein Video wäre hier zum Nachweis hilfreich, sofern man eine Manipulation ausschließen kann. Damit würde ich aber alle VT unter einen Generalverdacht stellen.

Die zwei entscheidenden Fragen lauten:

1. Was ist der einschlägige Voreintrag?

2. Warum will dich dein Hintermann in die Pfanne hauen, behauptet du seist absichtlich und ungebremst in den Bus gefahren?

Bezüglich der zweiten Frage: Das kann allein an deiner Nase liegen, ist eben leider so. Vielleicht hat ihm mal einer mit demselben Automodell wie deinem die Vorfahrt genommen und er meint jetzt das wärst du gewesen. Gründe gibt´s da viele. So sind Autofahrer (auch nur Menschen).

An der Stelle hätte ich aber (hoffentlich) gemerkt, dass da nichts mehr zu holen ist.
=> Ja, war meine Schuld, ich war unaufmerksam. 35 € akzeptieren, gut ist´s.

Das hast du nicht und wenn´s hier jetzt um eine Straftat, um 15 Jahre Führerscheinentzug etc. geht, dann such dir einen ordentlichen Anwalt, dann kann dir hier wirklich keiner mehr helfen.

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Mai 2015 um 11:30:27 Uhr:


[.....]
Hier droht mir im Falle einer Verurteilung nicht die MPU sondern der dauerhafte Entzug, d.h. bis alle Akten gelöscht sind dürfte ich keine neue FE bekommen. Also in 15 Jahren nochmal Fahrschule.

Und nochmal, es geht nicht um einen Auffahrunfall. Der Bus hat mich im Gegenverkehr auf meiner Fahrspur beim Rechtsabbiegen gerammt und der Fahrer fragte mich anschließend: "Haben Sie mich denn nicht gesehen?" und behauptete der Polizei und dem Richter gegenüber, er habe gestanden und dann kam der Zeuge und sagte "Der ist ungebremst in den Bus gerauscht."
[.....]

Von einen Ticket über 35 EUR am Anfang bis zum Führerscheinentzug auf Lebenszeit....... 🙄

Kann ein Mod nicht endlich diesen Schwachsinn hier beenden?

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