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Autoradio als technisches Gerät nach Paragraph 23 Abs. 1c StVO?

Themenstarteram 26. Dezember 2018 um 8:05

In Paragraph 23 Abs. 1c StVO heißt es

Zitat:

er ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Wie wird "anzuzeigen" definiert? Optische Anzeige? Akustische Ausgabe?

Ein Autoradio ist dafür BESTIMMT, Radiosendungen zu empfangen. Wenn in den Verkehrsmeldungen im Radio vor Geschwindigkeitskontrollen gewarnt wird, dann SIGNALISIERT mir mein Radio doch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, oder?

Streng genommen verstoße ich doch gegen das Gesetz, wenn ich mit eingeschaltetem oder auch nur einschaltbarem Radio herumfahre?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 09:05:03 Uhr:

Streng genommen verstoße ich doch gegen das Gesetz, wenn ich mit eingeschaltetem oder auch nur einschaltbarem Radio herumfahre?

Ich meine mich zu erinnern, dass es hierzu bereits Richtersprüche/Urteile gab, die das verneint haben, weil das Radio hauptsächlich nicht für Blitzermeldungen im Sinne von § 23 Abs 1c gebaut ist. Doch streng genommen kann dir das egal sein, denn die Fragestellung ist rein akademischer Natur (vlt auch nur Ausdruck von Langeweile?) und in der Praxis völlig irrelevant, weil die Rennleitung dir wegen des Radiohörens niemals einen Verstoß gegen o.g. § machen würde. Wenn das strafbar sein sollte, wäre der Betrieb eines Autoradios schon längst verboten und die Blitzermeldungen im öffentlich-rechtlichen (staatlichen!) Rundfunk auch!

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Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 09:05:03 Uhr:

Streng genommen verstoße ich doch gegen das Gesetz, wenn ich mit eingeschaltetem oder auch nur einschaltbarem Radio herumfahre?

Ich meine mich zu erinnern, dass es hierzu bereits Richtersprüche/Urteile gab, die das verneint haben, weil das Radio hauptsächlich nicht für Blitzermeldungen im Sinne von § 23 Abs 1c gebaut ist. Doch streng genommen kann dir das egal sein, denn die Fragestellung ist rein akademischer Natur (vlt auch nur Ausdruck von Langeweile?) und in der Praxis völlig irrelevant, weil die Rennleitung dir wegen des Radiohörens niemals einen Verstoß gegen o.g. § machen würde. Wenn das strafbar sein sollte, wäre der Betrieb eines Autoradios schon längst verboten und die Blitzermeldungen im öffentlich-rechtlichen (staatlichen!) Rundfunk auch!

Schließe mich dem Vorredner an.

 

Der Gesetztestext ließe die Idee des TE sicher zu (auch wenn ein Radio nicht dafür bestimmt ist Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder gar zu stören), weil sehr umfassend formuliert. Die Rechtssprechung wird das regeln / geregelt haben wenn irgendein Clown das vor Gericht bringen will / gebracht hat.

 

Edit:

Der vom TE nicht mitzitierte Folgesatz gibt ja bereits einen Hinweis darauf was gemeint ist

 

"(1c) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)"

 

Edit_Ende

 

 

Man kann den Spaß auch ins Absurde steigern. Vom Text her wäre im Bezug auf elektronische Garagenöffner folgendes Verhalten korrekt:

 

In der Einfahrt anhalten, wenn die StartStop-Automatik das Frzg aus gemacht hat muss man es erst anmachen um es dann manuell abschalten, (denn das Gesetz spricht von manuellem Abschalten) dann den Garagentoröffner benutzen, Frzg starten reinfahren.

 

Ist natürlich absurd aber genauso nur ein Gedankenspiel wie das des TE

 

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 09:05:03 Uhr:

In Paragraph 23 Abs. 1c StVO heißt es

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 09:05:03 Uhr:

Zitat:

er ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Wie wird "anzuzeigen" definiert? Optische Anzeige? Akustische Ausgabe?

Ein Autoradio ist dafür BESTIMMT, Radiosendungen zu empfangen. Wenn in den Verkehrsmeldungen im Radio vor Geschwindigkeitskontrollen gewarnt wird, dann SIGNALISIERT mir mein Radio doch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, oder?

Streng genommen verstoße ich doch gegen das Gesetz, wenn ich mit eingeschaltetem oder auch nur einschaltbarem Radio herumfahre?

Ich habe mal nachgfragt, ein Bekannter ist bei der Polizei.

Er hat mir den Text gezeigt, ist deinem gleich.

Dort geht es z.B. um das Abhören von Polizeifunk mit "erweiterten" Radios.

Mit diesen Infos kann man dann andere informieren und die Maßnahme stören.

Desweiteren geht es um Radarwarner. (mit oder ohne Störsender)

Hier der Text: 1 C: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 26. Dezember 2018 um 09:40:05 Uhr:

Ist natürlich absurd aber genauso nur ein Gedankenspiel wie das des TE.

Besonders bei Langeweile an einem langen arbeitsfreien (Weihnachts)Feiertag! :D

Themenstarteram 26. Dezember 2018 um 10:16

Mir ist zum Glück nicht langweilig. Wollte mir nur gerade eine Navi-App runterladen, las dann aber in den Bewertungen, daß einige User erfreut über die toll Radarwarnfunktion waren, andere diese gerne als "Gefahrensituation" angezeigt bekommen würden, um wohl so keine (verbotene) Verkehrsüberwachung angezeigt zu bekommen.

Dann hatte ich überlegt, ob ein rein akustisches Signal das "Anzeigen" umgehen würde. Und wenn das nicht so wäre, eine Radio dann auch verboten sein müßte.

Ich selbst nutze und brauche keine Warn-App.

Themenstarteram 26. Dezember 2018 um 10:29

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 26. Dezember 2018 um 09:40:05 Uhr:

 

Ist natürlich absurd aber genauso nur ein Gedankenspiel wie das des TE

Genau DAS! Ein Gedankenspiel. Nicht mehr, nicht weniger.

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 11:29:51 Uhr:

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 26. Dezember 2018 um 09:40:05 Uhr:

 

Ist natürlich absurd aber genauso nur ein Gedankenspiel wie das des TE

Genau DAS! Ein Gedankenspiel. Nicht mehr, nicht weniger.

Die Radioansage erfolgt flächendeckend und auch nicht zeitgenau. Es ist keine konkrete Warnung vor einer unmittelbar bevorstehenden Kontrolle, sondern mehr ein allgemeiner Hinweis, dass an bestimmten Stellen kontrolliert wird. Diese Hinweise sind für 99% aller Autofahrer nicht hilfreich, weil sie sich bei der Ansage gar nicht im Bereich der gemeldeten Blitzer bewegen und es auch häufig so ist, dass die Blitzer nocht gemeldet werden, wenn sie schon lange abgebaut sind. Ich halte diese Ansagen für Unfug, sie sollen aber angeblich die Verkehrssicherheit fördern, weil sie alle Fahrer daran erinnern, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten. Wären sie rechtswidrig, wie die Radarwarngeräte, gäbe es diese Durchsagen nicht. Meiner Meinung befördert man damit nur die Denke der Superschlauen, die meinen, sich ihre Regeln selber machen zu dürfen und sich ansonsten nur bei unmittelbar drohender Bestrafung an Regeln halten. In erster Linie wollen Lokalradios damit Zuhörer binden, sonst nichts.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 11:16:59 Uhr:

Mir ist zum Glück nicht langweilig. Wollte mir nur gerade eine Navi-App runterladen, las dann aber in den Bewertungen, daß einige User erfreut über die toll Radarwarnfunktion waren, andere diese gerne als "Gefahrensituation" angezeigt bekommen würden, um wohl so keine (verbotene) Verkehrsüberwachung angezeigt zu bekommen.

Dann hatte ich überlegt, ob ein rein akustisches Signal das "Anzeigen" umgehen würde. Und wenn das nicht so wäre, eine Radio dann auch verboten sein müßte.

Ich selbst nutze und brauche keine Warn-App.

Diese Radarwarnfunktion ist ebenfalls nicht erlaubt. Mein Garmin hatte genau den Hinweis in der Software.

Gleichzeitig konnte ich im Netz lesen, wie ich den Ton abschalten und die Farbe der Geschwindigkeit auf rot umschalten konnte, wenn ich schneller als erlaubt fuhr.

Themenstarteram 26. Dezember 2018 um 14:41

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 26. Dezember 2018 um 12:03:44 Uhr:

 

Diese Radarwarnfunktion ist ebenfalls nicht erlaubt. Mein Garmin hatte genau den Hinweis in der Software.

Gleichzeitig konnte ich im Netz lesen, wie ich den Ton abschalten und die Farbe der Geschwindigkeit auf rot umschalten konnte, wenn ich schneller als erlaubt fuhr.

Ich kann sicher mit genügend Aufmerksamkeit ganz einfach auch am Tacho sehen, ob ich zu schnell bin.

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 15:41:41 Uhr:

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 26. Dezember 2018 um 12:03:44 Uhr:

 

Diese Radarwarnfunktion ist ebenfalls nicht erlaubt. Mein Garmin hatte genau den Hinweis in der Software.

Gleichzeitig konnte ich im Netz lesen, wie ich den Ton abschalten und die Farbe der Geschwindigkeit auf rot umschalten konnte, wenn ich schneller als erlaubt fuhr.

Ich kann sicher mit genügend Aufmerksamkeit ganz einfach auch am Tacho sehen, ob ich zu schnell bin.

Einfache und naheliegende Lösungen sind im V+S-Forum nicht gefragt. Es gibt ja ein Menschenrecht, Tempolimits nicht einhalten zu müssen. Das machen nur "Moralis" und Spießbürger. Man möchte fahren wie man will und gleichzeitig keine Flenspunkte bekommen und keine Euronen zahlen. Also drei Wünsche auf einmal. Die kann nur das Ü-Ei erfüllen. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 26. Dezember 2018 um 15:12

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Dezember 2018 um 11:56:02 Uhr:

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 11:29:51 Uhr:

 

Genau DAS! Ein Gedankenspiel. Nicht mehr, nicht weniger.

Die Radioansage erfolgt flächendeckend und auch nicht zeitgenau. Es ist keine konkrete Warnung vor einer unmittelbar bevorstehenden Kontrolle, sondern mehr ein allgemeiner Hinweis, dass an bestimmten Stellen kontrolliert wird. Diese Hinweise sind für 99% aller Autofahrer nicht hilfreich, weil sie sich bei der Ansage gar nicht im Bereich der gemeldeten Blitzer bewegen und es auch häufig so ist, dass die Blitzer nocht gemeldet werden, wenn sie schon lange abgebaut sind. Ich halte diese Ansagen für Unfug, sie sollen aber angeblich die Verkehrssicherheit fördern, weil sie alle Fahrer daran erinnern, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten. Wären sie rechtswidrig, wie die Radarwarngeräte, gäbe es diese Durchsagen nicht. Meiner Meinung befördert man damit nur die Denke der Superschlauen, die meinen, sich ihre Regeln selber machen zu dürfen und sich ansonsten nur bei unmittelbar drohender Bestrafung an Regeln halten. In erster Linie wollen Lokalradios damit Zuhörer binden, sonst nichts.

Grüße vom Ostelch

Jetzt wird's philosophisch. Mir ging es im Grunde nur um Begriffsbestimmungen. Einfach aus Neugier. Ich suche nicht nach Möglichkeiten zur unerwischten Geschwindigkeitsüberschreitung.

Das Gesetz läßt sicher genügend Raum für findige Entwickler. Alleine die Voraussetzung, daß ein "technisches Gerät" dazu "bestimmt" sein muß, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören" würde mich dann eher zu einem Türöffner- oder Elektrosmogwarner greifen lassen, denn dort wäre die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dann nur "Beifang", nicht Bestimmung.

Aber wie schon gesagt.... ist für mich nur von theoretischem Intrresse.

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 16:12:14 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Dezember 2018 um 11:56:02 Uhr:

 

Die Radioansage erfolgt flächendeckend und auch nicht zeitgenau. Es ist keine konkrete Warnung vor einer unmittelbar bevorstehenden Kontrolle, sondern mehr ein allgemeiner Hinweis, dass an bestimmten Stellen kontrolliert wird. Diese Hinweise sind für 99% aller Autofahrer nicht hilfreich, weil sie sich bei der Ansage gar nicht im Bereich der gemeldeten Blitzer bewegen und es auch häufig so ist, dass die Blitzer nocht gemeldet werden, wenn sie schon lange abgebaut sind. Ich halte diese Ansagen für Unfug, sie sollen aber angeblich die Verkehrssicherheit fördern, weil sie alle Fahrer daran erinnern, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten. Wären sie rechtswidrig, wie die Radarwarngeräte, gäbe es diese Durchsagen nicht. Meiner Meinung befördert man damit nur die Denke der Superschlauen, die meinen, sich ihre Regeln selber machen zu dürfen und sich ansonsten nur bei unmittelbar drohender Bestrafung an Regeln halten. In erster Linie wollen Lokalradios damit Zuhörer binden, sonst nichts.

Grüße vom Ostelch

Jetzt wird's philosophisch. Mir ging es im Grunde nur um Begriffsbestimmungen. Einfach aus Neugier. Ich suche nicht nach Möglichkeiten zur unerwischten Geschwindigkeitsüberschreitung.

Das Gesetz läßt sicher genügend Raum für findige Entwickler. Alleine die Voraussetzung, daß ein "technisches Gerät" dazu "bestimmt" sein muß, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören" würde mich dann eher zu einem Türöffner- oder Elektrosmogwarner greifen lassen, denn dort wäre die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dann nur "Beifang", nicht Bestimmung.

Aber wie schon gesagt.... ist für mich nur von theoretischem Intrresse.

Das ist nicht philosophisch, sondern technisch. Und damit der kleine Unterschied zwischen erlaubt und verboten. Was du machst ist "philosophisch", weil du in die gesetzliche Bestimmung Lücken hineinargumentierst, die nicht darin enthalten sind. Eine Blitzer-App auf dem Handy zu nutzen ist dem Fahrer verboten. (Dem Beifahrer nicht). Das Handy ist sicher nicht (allein) dazu bestimmt, Vekehrsüberwachunsanlagen anzuzeigen oder zu stören", aber die App, die darauf läuft. Nichts anderes wäre es bei deinem "Türöffner" mit Blitzerwarner.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@100avantquattro schrieb am 26. Dezember 2018 um 16:12:14 Uhr:

 

[...]Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dann nur "Beifang", nicht Bestimmung

So wie es beim Radio auch nur "Beifang" ist. Denk mal an die Anfänge des (Auto)Radios.

 

Oder

 

Frag mal alle Bundesbürger nach der Bestimmung des Autoradios. Die Antwort kennen wir alle. ;-)

Moin Ostelch,

nehmen wir deinen "Beitrag" mal auseinander.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 26. Dezember 2018 um 11:56:02 Uhr:

Die Radioansage erfolgt flächendeckend und auch nicht zeitgenau.

Radio Dresden, PSR und Energy reagieren innerhalb von 4 Minuten auf telefonisch gemeldete Warnungen.

Zitat:

Es ist keine konkrete Warnung vor einer unmittelbar bevorstehenden Kontrolle, sondern mehr ein allgemeiner Hinweis, dass an bestimmten Stellen kontrolliert wird.

Was für ein Satz. Nun ja, PISA halt....

Zitat:

Diese Hinweise sind für 99% aller Autofahrer nicht hilfreich, weil sie sich bei der Ansage gar nicht im Bereich der gemeldeten Blitzer bewegen

Offensichtlich ist dir das Prinzip der Live-Aktualisierungen verschiedener "neuer Medien" nicht bekannt.

Zitat:

und es auch häufig so ist, dass die Blitzer nocht gemeldet werden, wenn sie schon lange abgebaut sind.

Ja und? Ist doch gut so, da fahren die Leute halt langsam. Dient der Verkehrssicherheit.

Zitat:

Ich halte diese Ansagen für Unfug, sie sollen aber angeblich die Verkehrssicherheit fördern, weil sie alle Fahrer daran erinnern, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten.

Nun gut, du hälst es für Unfug, die Fahrer an die zHG zu erinnern. Sehr Komisch.

 

 

*kopfschüttelnd*

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