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Golf zu Staub zerfallen, FE weg, wegen ABS.

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 24. Januar 2015 um 9:24

Der Richter hat den Zeugen belehrt, er solle die Wahrheit sagen, sonst könne das Gericht zu einer falschen Entscheidung kommen. Und der Zeuge kann den größten Mist erzhählen, der Richter glaubts, in der Annahme, der Zeuge will dem Gericht helfen.

Mich beschleicht der Verdacht, der Zeuge traf mich schon ein Mal und will sich rächen, für was auch immer. Ich erinnere mich nicht.

Der Zeuge sagt: "Ich habe kein Bremslicht gesehen" und dann erfindet er noch einen Dialog, in dem ich angeblich diese Aussage bestätige, nach dem Unfall.

Welchen Nachweis gibt es, wenn es keine Bremsspuren gibt?

Beste Antwort im Thema

Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber wie soll man bitte mit dem Startbeitrag dieses Threads irgendetwas anfangen? Ich vermute, dass es dazu eine Vorgeschichte gibt. Wenn ja, dann sollte diese mit verschoben werden. So wie es jetzt hier steht ist der Startbeitrag vollkommen zusammenhanglos.

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Hallo P87Schaeger4173,

ich frage mich nun wirklich warum dein Beitrag hier im Golf 4 Forum steht? :confused:

Ich denke im Verkehr & Sicherheit Forum bist du damit besser aufgehoben.

Bitte verschieben!

Gruß Krumelmonster1967

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Januar 2015 um 10:24:13 Uhr:

Der Richter hat den Zeugen belehrt, er solle die Wahrheit sagen, sonst könne das Gericht zu einer falschen Entscheidung kommen. Und der Zeuge kann den größten Mist erzhählen, der Richter glaubts, in der Annahme, der Zeuge will dem Gericht helfen.

Mich beschleicht der Verdacht, der Zeuge traf mich schon ein Mal und will sich rächen, für was auch immer. Ich erinnere mich nicht.

Der Zeuge sagt: "Ich habe kein Bremslicht gesehen" und dann erfindet er noch einen Dialog, in dem ich angeblich diese Aussage bestätige, nach dem Unfall.

Welchen Nachweis gibt es, wenn es keine Bremsspuren gibt?

Merke dir:

 

"Jeder betrügt jeden und rette sich wer kann."

 

Das ist der Grundsatz der gegenwärtigen Soziologie.

Hatte ich auch schon, wurde von einem überholenden Bus in den linken Straßengraben gedrückt bzw. hab noch versucht, diesem über den grünen Randstreifen auszuweichen, während ich bremste, hupte etc.

Hat alles nichts genützt und am Ende sollte ich der Dumme sein, der ggf. die Kontrolle über sein Fzg. verloren hatte und deshalb im Straßengraben auf der Seite (Ausstieg über die Beifahrertür nach oben!) gelandet sei.

Schließlich gab es ja keine Berührung Bus/Golf, ergo: Der kann viel erzählen.

Das nächste Mal bin ich schlauer und versuche nicht, einen Zusammenprall hoffnungsvoll doch noch zu verhindern, sondern lenke bewusst in den Bus hinein, dann gibt´s auch einen Beweis dafür, dass er mich in den Graben gedrückt hat...

p.s.: Das Nichtvorhandensein von Bremsspuren ist zumindest heute (und sowieso bei gewissen Verzögerungen) kein Beleg mehr dafür, dass tatsächlich nicht gebremst wurde, weil: ABS!

Zudem kann anhand beim Aufprall zerstörter Bremslichtlampen (vulgo: Glühbirne) ggf. nachgewiesen werden, ob die bei ihrer Zerstörung geleuchtet oder eben nicht geleuchtet haben, was wg. Aufwand und Restzweifel aber meist nicht gemacht wird und meist eben auch in keinem Verhältnis zum Streitwert etc. steht, bei einem regulären, harmlosen Auffahrunfall ohne Todesfolge etc. z.B.

Dass der Zeuge oder Auffahrende nichts gesehen haben will, ist insofern auch kein Nachweis dafür, dass der Vorausfahrende nicht gebremst habe, weil

- der Nachfolgende immer einen Abstand einzuhalten hat, der ein rechtzeitiges Anhalten ermöglicht

- es auch ein Augenblicksversagen oder eben Ablenkung gewesen sein kann, auf das/die sich andere in anderen Fällen ja auch berufen, wenn sie z.B. eine Ampel oder ein TL-Schild übersehen haben...

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 11:16

Ich habe das in dieses Forum geschrieben, weil der Golf IV mein erstes Auto war, das die fortschrittliche Technik ABS hatte. Und ich diesem Vorzug nun schon vor fast zwei Monaten die vorläufige Beschlagnahme meiner Fahrerlaubnis zu verdanken habe.

Es gibt eine Zeugenaussage und ich muss nun beweisen dass ich gebremst habe. Da hilft es mir wenig, dass das Fehlen von Bremsspuren kein Beweis für eine Nichtbremsung ist.

Dennoch ist der Thread hier völlig falsch.

Zudem kannst Du hier keine Rechtsberatung erhalten und solltest sie daher hier auch nicht erwarten.

In solchen Fällen empfiehlt es sich immer, sich einen in Verkehrsfragen erfahrenen und sachkundigen Anwalt zu suchen.

Zitat:

@Taubitz schrieb am 24. Januar 2015 um 11:44:55 Uhr:

Zudem kann anhand beim Aufprall zerstörter Bremslichtlampen (vulgo: Glühbirne) ggf. nachgewiesen werden, ob die bei ihrer Zerstörung geleuchtet oder eben nicht geleuchtet haben, was wg. Aufwand und Restzweifel aber meist nicht gemacht wird und meist eben auch in keinem Verhältnis zum Streitwert etc. steht, bei einem regulären, harmlosen Auffahrunfall ohne Todesfolge etc. z.B.

Ernstgemeinte Frage: Was ist an der Sicherung der Glühbirnen der Bremsleuchten und die Untersuchung der Wolframfäden unter einem Mikroskop denn so teuer? Haben die Leuchten gebrannt wenns geknallt hat und die Birnchen gebrochen sind sind kleine Glassplitter am heissen Draht, wenn der Faden kalt war nicht.... So ein Gutachten kostet nicht die Welt.

Ich weiß es nicht, hatte mich darüber aber mal mit div. Werkstattinhabern und vor allem örtlich ansässigen KFZ-Sachverständigen unterhalten, als das Thema in div. Runden darauf kam.

Man hörte nur davon, dass das nach deren Erfahrungen eher selten gemacht werden würde, Versicherungen und / oder Gerichte das als signifikanten bzw. hinreichenden Beweis ablehnten etc.

Will mich hier nicht weiter aus dem Fenster lehnen, dazu dann besser mal direkt Verkehrsrecht-Anwälte und/oder KFZ-Sachverständige befragen.

Die Sachlagen der Unfälle sind ganz gewiss auch viel zu verschieden, um aus den o.g. gemachten Aussagen dann irgendwelche Empirien abzuleiten. Insofern haben wir da auch keine Sachlagen und Unfallszenarien abgeglichen und meine Aussage ist letztlich eine Wiedergabe des von Fachleuten gehörten ohne Anspruch auf generelle oder grundsätzliche Gültigkeit.

Zitat:

@Taubitz schrieb am 24. Januar 2015 um 11:44:55 Uhr:

Hatte ich auch schon, wurde von einem überholenden Bus in den linken Straßengraben gedrückt bzw. hab noch versucht, diesem über den grünen Randstreifen auszuweichen, während ich bremste, hupte etc.

Hat alles nichts genützt und am Ende sollte ich der Dumme sein, der ggf. die Kontrolle über sein Fzg.

Kann es sein, dass du hier links und rechts verwechselst ? Wenn dich ein Bus überholt, wie kommst du da in den linken Graben ?

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 13:09

Die Rücklichter haben nix abbekommen. Der blinde Zeuge war hinter mir. Der Unfallverursacher kam in meine Spur und schlug gerade dann ein, als ich zum Stehen gekommen war und nicht wie er behauptet, ich sei bei ihm eingeschlagen, nachdem er drei Sekunden auf mich gewartet hat.

Das rechte Rad zeigt übrigens im gleichen Winkel in die andere Richtung.

Mein Anwalt hat mir noch nicht geantwortet, was, wenn der Richter kein Gutachten zulässt?

Bild05

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2015 um 13:53:27 Uhr:

Zitat:

@Taubitz schrieb am 24. Januar 2015 um 11:44:55 Uhr:

Hatte ich auch schon, wurde von einem überholenden Bus in den linken Straßengraben gedrückt bzw. hab noch versucht, diesem über den grünen Randstreifen auszuweichen, während ich bremste, hupte etc.

Hat alles nichts genützt und am Ende sollte ich der Dumme sein, der ggf. die Kontrolle über sein Fzg.

Kann es sein, dass du hier links und rechts verwechselst ? Wenn dich ein Bus überholt, wie kommst du da in den linken Graben ?

Du hast recht. taubitz ist 23 Stunden am Tag im Motor-talk Forum und schreibt immer so lange Texte das man einen 30 Stunden Tag bräuchte um nur einen Bruchteil davon zu lesen.

Irgendwann ist dann der Unterschied zwischen links und rechts nur noch marginal.

Zitat:

@pharmadata schrieb am 24. Januar 2015 um 14:14:57 Uhr:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2015 um 13:53:27 Uhr:

 

Kann es sein, dass du hier links und rechts verwechselst ? Wenn dich ein Bus überholt, wie kommst du da in den linken Graben ?

Du hast recht. taubitz ist 23 Stunden am Tag im Motor-talk Forum und schreibt immer so lange Texte das man einen 30 Stunden Tag bräuchte um nur einen Bruchteil davon zu lesen.

Irgendwann ist dann der Unterschied zwischen links und rechts nur noch marginal.

Und was bitte sehr hat diese Bemerkung mit dem Thema zu tun? Hier wird gefälligst auf persönliche Seitenhiebe und Sticheleien verzichtet!

Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber wie soll man bitte mit dem Startbeitrag dieses Threads irgendetwas anfangen? Ich vermute, dass es dazu eine Vorgeschichte gibt. Wenn ja, dann sollte diese mit verschoben werden. So wie es jetzt hier steht ist der Startbeitrag vollkommen zusammenhanglos.

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 14:01

Wiso bezahle ich mehr für ein Feature, dass dann dafür sorgt, dass ich Auto, Geld und Fahrerlaubnis verliere?

Gibt es einen Ausweg? In der Polizei Akte gibt es Bilder vom Endstand der Fahrzeuge, ich habe Bilder auf dem Hof der Werkstatt gemacht. Reicht das aus um ein GA zu erstellen? Wer gibt das GA in Auftrag? Kann das Gericht ablehenen eines als Beweismittel erstellen zu lassen? Liegen dem GA überhaupt genug Informationen vor mit ein paar Bildern?

Was meinst Du mit Zusammenhangslos?

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 24. Januar 2015 um 15:01:05 Uhr:

Was meinst Du mit Zusammenhangslos?

Hier im V&S ist der erste Beitrag deines Thread dieser: klick

Was genau soll man damit anfangen?

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