Golf zu Staub zerfallen, FE weg, wegen ABS.

VW Golf 4 (1J)

Der Richter hat den Zeugen belehrt, er solle die Wahrheit sagen, sonst könne das Gericht zu einer falschen Entscheidung kommen. Und der Zeuge kann den größten Mist erzhählen, der Richter glaubts, in der Annahme, der Zeuge will dem Gericht helfen.
Mich beschleicht der Verdacht, der Zeuge traf mich schon ein Mal und will sich rächen, für was auch immer. Ich erinnere mich nicht.
Der Zeuge sagt: "Ich habe kein Bremslicht gesehen" und dann erfindet er noch einen Dialog, in dem ich angeblich diese Aussage bestätige, nach dem Unfall.
Welchen Nachweis gibt es, wenn es keine Bremsspuren gibt?

Beste Antwort im Thema

Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber wie soll man bitte mit dem Startbeitrag dieses Threads irgendetwas anfangen? Ich vermute, dass es dazu eine Vorgeschichte gibt. Wenn ja, dann sollte diese mit verschoben werden. So wie es jetzt hier steht ist der Startbeitrag vollkommen zusammenhanglos.

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du weißt aber schon was du so hier schreibst? das paßt doch alles vorne und hinten nicht.
gruß

Bitte? Nochmal.
Was passt vorne und hinten nicht?
Die Aussagen der Zeugen mit dem Schadensbild? Genau meine Meinung.

Warum suchst du dir nicht professionelle Hilfe? Hier im Forum wirst du diese vermutlicht nicht erhalten. Wenn der Sachverhalt sich so zugetragen hat, wie du ihn schilderst, dann solltest du alles daran setzen, ihn zu beweisen und die falschaussagenden Personen zur Rechenschaft zu ziehen - soweit möglich. Beschwerdemöglichkeiten sind sicherlich auch in Bezug auf das gerichtliche Verfahren gegeben. Sollte dein Anwalt dir - aus welchen Gründen auch immer - nicht adäquat helfen können, besteht jederzeit die Möglichkeit ihm das Mandat zu entziehen.

Ich habe es schon vor etlichen Seiten beschrieben:

Hätte der TE die 35 € bezahlt und die 1.500 € eingesteckt, wäre "alles gut" gewesen...

Wegen maximal 535 € (500 mehr für den Wagen und 35 € weniger Bußgeld) ist hier der Lappen weg und das Dumme daran ist doch, dass - zumindest für den TE - dies irgendwie doch absehbar war, weil da noch irgendetwas von früher in den Akten steht, was den Richter offenbar sehr interessiert hat (uns der TE aber nicht erzählt, muss er auch nicht).

Dass das Schadensbild schon irgendwie aussieht, als wäre der Bus dir gegen die Ecke gefahren, das mag so sein, aber wer da jetzt schon wie lange stand, erkennt man nicht. Die 35 € hättest du so oder so bezahlen müssen (man wird immer argumentieren, dass ein abbiegender Bus, den man kaum übersehen kann, etwas ausschwenkt und dass dies absehbar ist) und wegen der restlichen 25 % hättest du eben deine Versicherung angesetzt. Wenn die 25 % (also einen Teil des Schadens am Bus) hätte bezahlen sollen, wäre es in ihrem Interesse gewesen, diese Forderung abzuwehren.

Lern daraus für die Zukunft. Jetzt hilft vielleicht ein Anwalt oder ein Gutachter, aber bei den Zeugenaussagen... und kurzfristig wird das wohl auch nichts...

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Als ich zu dem Anwalt ging, dachte ich sein Sozius ist noch in der Kanzelei. Der hatte sich aber zwischenzeitlich zur Ruhe gesetzt.
Dem Anwalt hatte ich Mandat für Zivilvorderungen und Busgeldverfahren erteilt. Als ich merkte, er würde sich nicht so einsetzen wie sein ehemaliger Sozius, fragte ich, was würde es kosten jetzt auszusteigen (und einen anderen Anwalt zu suchen). Das ging schnell mal an die 500,- €.
Und die Zahlung von 75% zu akzeptieren, hätte ja auch geheissen 25% Schuld anzuerkennen, wer weiss, ob da nicht noch Forderungen von Fahrgästen dazu gekommen wären? Aber das hätte ja die Versicherung gezahlt.

Jetzt zu wechseln, hiesse das nicht zwei Anwälte zu zahlen, zumindest für den ersten müsste ich in Vorleistung gehen, wenn ich dann im Falle eines Freispruchs keine Anwaltskosten zu tragen hätte, auf diesem Teil könnte ich sitzen bleiben.

Wäre jetzt hier im Forum rausgekommen, am Wrack kann man gar nix erkennen, dann wäre es möglicherweise sinnvoll gewesen auf ein Gutachten zu verzichten und in Zukunft MoFa zu fahren. Und die sauer ersparten Rücklagen an die Staatskasse zu überweisen.

Also der Bus stand quasi auf dem Vorderrad und hatte dies nach außen gedreht aber nicht bis zum Anschlag. Was also hat die Spurstange daran gehindert, das Lenkgetriebe anzutreiben, das andere Rad mitzudrehen und mir das Lenkrad gegen die Daumen zu schieben?

Oder ist das ein weiteres Sicherheitsfeature von modernen PKW, das Lenkgetriebe ist so konzipiert, dass das nicht passieren kann?

Am Wrack kann man gar nix erkennen. Jetzt besser?

Das Beispiel hier zeigt mir, dass man immer erst Pro und Contra abwägen sollte.

Ausgangssituation:
1.500 € für das Auto, 35 € Strafe, falls zusätzliche Forderungen -> Versicherung

im besten Fall:
2.000 € für das Auto, 0 € Strafe

im schlechtesten Fall:
s. Thread...

Was man am Wrack nicht erkennen kann, ist eben genau wer wie lange Stand und da gibt es nur Zeugenaussagen. Ein Bus ist träge und unübersehbar, das spricht wohl gegen den TE. Etwas anderes als "das hättest du kommen sehen müssen - Stichwort: Sorgfaltspflicht" stand doch gar nicht im Raum. Busfahrer und TE fahren gleichzeitig an, beide erkennen die Situation, der TE bremst und steht, der Busfahrer bremst und es fehlen 30 cm. Vielleicht eben auch weil ein Busfahrer nicht 15 Verletzte riskiert (schon bei Schrittgeschwindigkeit kann man sich da leicht einen Knochen brechen).

Was da jetzt ein sehr engagierter Anwalt rausholen kann... oder ein weniger engagierter...

Ob es jetzt - der schlimmste Fall ist eingetreten - Sinn macht, das ganze weiterzuverfolgen oder ob man sich da fürchterlich verrennt?

Ich bin Laie, mehr als meine persönliche Meinung gebe ich hier nicht zum Besten und ohne Gewähr sowieso, aber ich glaube fast, dass der Führerschein auf normalem Wege schneller wieder beim TE ist, als über einen Rechtsstreit und was das Geld angeht...

Aber gut, wenn man schon am Boden liegt, kann´s nur besser werden oder... ist eh schon egal...

Bitter, aber es wurde niemand ernsthaft verletzt und wenn man etwas für die Zukunft lernt.

was mich interessieren würde wie die beschädigung auf der haube entstanden ist.
gruß

Ich glaube nicht, dass ich die Fotos aus dem Bildbericht der Polizei hier veröffentlichen darf. Die Front eines Busses ragt steil auf, wie eine Schrankwand, so dass problemlos auch die Haube getroffen werden kann.

Nimmt man keinen Anwalt, wird das gleich als Schuldeingeständnis gewertet.

Und die geschätzen 2 sind total unbefriedigend. 2.6 hab ich gegeben und nur reingesteckt in den knapp zwei Jahren, die ich ihn hatte, z.B. Kat. und zuletzt zwei neue Reifen.

Der Bildbericht der Polizei soll, nach Angaben meines Anwalts auch eine gute Skizze der Kreuzung enthalten, nur hat er mir die nicht überlassen. Ich habe versucht von Google maps abzuzeichnen um dann auch die Bahn des Busses mal einzeichen zu können. Hat aber nicht geklappt. Einfach zu klein und keine exakten Daten zum Bus, Länge, Breite, Radstand, Überhang, Wendekreis, die ich hätte umsetzen können. Kein anderes Fahrzeug hat vorne so einen Überhang, wie der Bus, was zu einer verwirrenden Kurventechnik fürht.

Dem Zeugen ist die Falschaussage also nachzuweisen, sein Motiv bleibt im Dunkeln. Dass der Busfahrer seinen Kopf aus der Schlinge ziehen will, liegt doch auf der Hand.

Kann mir jemand ein Programm empfehlen, mit dem ich die Bahn des Busses verdeutlichen kann?

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 22. Februar 2015 um 09:07:41 Uhr:


Dem Zeugen ist die Falschaussage also nachzuweisen, sein Motiv bleibt im Dunkeln. Dass der Busfahrer seinen Kopf aus der Schlinge ziehen will, liegt doch auf der Hand.

Dass der Busfahrer seinen Kopf aus der Schlinge ziehen möchte, ist mindestens deinem Wunsch, den Kopf aus der Schlinge zu bekommen, ebenbürtig.

Und da die Sache eh schon vor Gericht ist/sein wird, kann dir hier keiner mehr helfen. Oder glaubst du ernsthaft, dass eine Skizze aus einem Forum mit mehr oder weniger korrekten Äusserungen zu einem anderen Urteil führt ?

Zitat:

@P87Schaeger4173 schrieb am 22. Februar 2015 um 09:07:41 Uhr:


Ich glaube nicht, dass ich die Fotos aus dem Bildbericht der Polizei hier veröffentlichen darf. Die Front eines Busses ragt steil auf, wie eine Schrankwand, so dass problemlos auch die Haube getroffen werden kann.

Eben weil ein Bus wie eine Schrankwand ist, würde auch ich andere Schäden vermuten.

Die Stoßstange ist nur leicht beschädigt, ebenso ist der Scheinwerfe intakt. Dafür gibt es aber eine tiefe Einbuchtung im Kotflügel.

Und die Motorhaube hat schleifspuren oben drauf.

Wenn da eine "Schrankwand" gegen fährt würde ich eben eine gleichmässigeren Schaden der gesamten Ecke erwarten.

Zitat:

Und die geschätzen 2 sind total unbefriedigend. 2.6 hab ich gegeben und nur reingesteckt in den knapp zwei Jahren, die ich ihn hatte, z.B. Kat. und zuletzt zwei neue Reifen.

Ich vermute mal die Zahlen sollen Eurobeträge darstellen.

Wenn der Wagen 2600€ vor 2 Jahren gekostet hat, sind nun 2000€ Restwert nicht ganz so abwegig.

Das du in der Zeit noch Geld investiert hast ist ja deine Sache.

Zumal es ja nur Verschleißteile sind, der Wert des Wagens steigt dadurch aber ja nicht.

Ein voller Tank wird ja auch nicht berücksichtigt. Auch wenn das aktuell mal gut 75€ sein können.

Plausibel ist der Schaden schon. Die Stoßstange kommt eben wieder raus, wird nur weggedrückt, das Licht genauso (dahinter ist ein kleiner Hohlraum (wegen Birnenwechsel)). Der Bus stand quasi fast schon im Radkasten (schräg von der Seite während der Kurvenfahrt reingefahren), daher Aufhängung gebrochen und Motorhaube wie auch Kotflügel zerdrückt (die kommen nicht wieder raus).

Beweisen lässt sich meiner Meinung nach aber nicht wer wie lange stand... daher Schuldteilung 75 zu 25 eigentlich i. O. (für mich als Laie, der aber solche Unfälle im Internet gegoogelt hat), da Abbiegevorgang... aber schrieb ich schon...

Ich rechne bei meinen Autos rund 1.000 € Wertverlust/Jahr*. Bei rund 5.000 € Anschaffungswert und 20.000 km/Jahr, sind die nach 5 Jahren "durch". Danach kann man die günstig fahren, sind schließlich schon abgeschrieben, die 5.000 € wieder auf der hohen Kante. Ich kenne Leute, die kaufen Autos für 500 €, stecken nichts rein (außer HU und Ölwechsel oder mal Bremsklötze), fahren 5 Jahre und verkaufen die für 800 € weiter...

Finde ich aber nicht realistisch. Ein Auto ist ein Verbrauchsgegenstand, keine Wertanlage.

PS:

*Die 1.000/€/Jahr beziehen sich auf einen rund 5 Jahre alten Klein(st)wagen für 5.000 €. Mit 150.000 km und 10 Jahren ist der quasi nichts mehr wert. Bei einem Golf für 2.000 € würde ich rund 400 bis 500 €/Jahr ansetzen.

Der Scheinwerfer war natürlich nicht vollständig entglast, die restlichen Splitter habe ich herausgebrochen, weil ich, bis ich den Abtransport organisiert hatte, das Fahrzeug auf einer Parkbucht am Straßenrand stehen lassen musste.

Bilder wurden noch viele gemacht. Überall standen Leute mit Handys und jeder knipste drauf los.

Bild06

Aus dieser Richtung fuhr ich in die Kreuzung, der Bus kam von links. Der Grüne Pfeil für mich als Linksabbieger ist mit auf dem Mast der Fußgängerampel montiert.

Wie lange können die meine FE vorläufig einbehalten?

Bild-21
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