Golf zu Staub zerfallen, FE weg, wegen ABS.
Der Richter hat den Zeugen belehrt, er solle die Wahrheit sagen, sonst könne das Gericht zu einer falschen Entscheidung kommen. Und der Zeuge kann den größten Mist erzhählen, der Richter glaubts, in der Annahme, der Zeuge will dem Gericht helfen.
Mich beschleicht der Verdacht, der Zeuge traf mich schon ein Mal und will sich rächen, für was auch immer. Ich erinnere mich nicht.
Der Zeuge sagt: "Ich habe kein Bremslicht gesehen" und dann erfindet er noch einen Dialog, in dem ich angeblich diese Aussage bestätige, nach dem Unfall.
Welchen Nachweis gibt es, wenn es keine Bremsspuren gibt?
Beste Antwort im Thema
Vielleicht bin ich ja schwer von Begriff, aber wie soll man bitte mit dem Startbeitrag dieses Threads irgendetwas anfangen? Ich vermute, dass es dazu eine Vorgeschichte gibt. Wenn ja, dann sollte diese mit verschoben werden. So wie es jetzt hier steht ist der Startbeitrag vollkommen zusammenhanglos.
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122 Antworten
Zitat:
@P87Schaeger4173 schrieb am 25. Januar 2015 um 11:57:04 Uhr:
Die haben gar keine Versicherung und brauchen diese auch nicht. Dafür haben sie einen ihnen passenden Teil des Schadens bezahlt und auch gleich die Arbeit des Gutachters übernommen: "Das ist ein Totalschaden, der Zeitwert beträgt X" ohne das Fahrzeug überhaupt nur einmal life gesehen zu haben.
Heißt das, dass du Geld von der Stadt bekommen hast? Diese sich demnach als Unfallverursacher sehen?
Dann verwundert mich das Verwarngeld.
PS: Manche Dinge klingen echt mysteriös und deine Beschreibungen sind oft nur ungenau. Ich wette, dass mehr als die Hälfte, deinen beschriebenen Unfallhergang eindeutig verstanden haben. Ich gehöre da zur Mehrheit.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 25. Januar 2015 um 11:47:28 Uhr:
Vielleicht lügt er auch und die Zeugen haben recht. So sieht es nämlich aus.
So sieht das also aus, aha. Du weißt also genau, wie der Unfallhergang wirklich war? Warst du evtl. der Zeuge im nachfolgenden Fahrzeug? Wenn nein, dann solltest du dir solche Beiträge sparen.
Zitat:
@P87Schaeger4173 schrieb am 25. Januar 2015 um 13:44:36 Uhr:
Dieses Bild hielt ich dem Richter unter die Nase
...
Masse oder Impuls?
Einem Richter, der Jura und keine Ing-Technischen Bereiche studiert hat, dessen Job die Rechtsfindung aber nicht die Unfallursachenermittlung ist und Du hast einen Anwalt, der bei dieser Frage an den Richter neben Dir gestanden hat und beim Vorgespräch zum Prozessablauf und der Prozesstaktik dieser Fragestellung direkt an den Richter zugestimmt hat?
Irgendwo sind Ferien.
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. Januar 2015 um 13:44:40 Uhr:
Zeugen können nicht über Schuld oder Unschuld zu befinden, das macht allein das Gericht. Zeugen legen lediglich ihre Sicht der Dinge und ihre Beobachtungen dar, mehr nicht.Zitat:
@Roadwin schrieb am 25. Januar 2015 um 11:37:25 Uhr:
Zwei Zeugenaussagen und die dazu passenden Unfallspuren sagen "schuldig". Muss der TE jetzt seine Unschuld nachweisen oder nicht?
Aber dass Unfallspuren reden können, findest Du nicht zu bemängeln - da habe ich ja einen richtig guten Tag von Dir erwischt. 😁
Um die Aussagekraft der Bilder einschätzen zu können, habe ich mal bei youtube Chrashtests gesucht:
NCAP bei 64 km/h 40/60 nicht vergleichbar
IIHS small overleap schon eher aber nur der Beetle (gleiche Plattform) auch nicht vergleichbar.
Wo finde ich weitere Chrashtests?
Das war etwas mehr als Schrittgeschwindigkeit...
Und jetzt noch einmal die Frage nach der Masse: Die Vorderradaufhängung hat verschiedene Möglichkeiten zu reagieren, in diesem Fall gab die Spurstange nach. Kann man daraus ablesen, dass der Bus in aller Ruhe durch mein Auto fuhr? Wenn ich ungebremst mit Schrittgeschwindigkeit in den Bus gefahren währe, währe dann nicht die Qerlenkeraufnahme abgerissen?
Was, wenn der Richter wieder sagt: "Paperlapapp, Gutachten. - Du schon wieder, ist doch klar."
Die Beurteilung eines Unfalls nur aufgrund der beschädigten Bauteile ist zurecht dem Hutachter vorbehalten. Da gibts so viele Variable, die da reinspielen, das man als Laie absolut keine Chance hat. Variablen wären: Geschwindigkeit, Richtung, Masse, Abnutzung/Rost, Fertigungstoleranzen im Bauteil, Montage, Fahrzeugtyp, ...
Das ist viel zu sehr vom Einzelfall abhängig. Das hauptsächlich die Spurstange Schaden nahm, ist für das strittige Unfallszenario nicht ungewöhnlich. Bei solch einer Situation wird dir hier keiner sagen, was da zuerst kaputtgeht.
Manchmal hat man halt einfach Pech. Das ist im Normalfall nicht weiter schlimm ...
Zitat:
@P87Schaeger4173 schrieb am 25. Januar 2015 um 13:44:36 Uhr:
Dieses Bild hielt ich dem Richter unter die Nase und war überzeugt, dass jetzt klar sein müsste, wer stand und wer durch die Karrosserie marschiert ist.Masse oder Impuls? Was hat zur Folge, dass an der einen Stelle alles zerknautscht ist und an der anderen Seite der Motorhaube noch der Spalt stimmt?
Wie kann es zu der Richtungsänderung der Riefen kommen?
Nein, alles was ihn interessiert hatte war der Voreintrag. Und um einen 315 b Voreintrag zu bekommen, muss noch nicht einmal ein Schaden entstanden sein.
was für ein linienbuss war das der solch einen schaden verursacht und um einen 315 b zu bekommen muß was gravierendes vorgefallen sein.
Gruß
Mercedes Citaro Gelenkbus.
Meinst Du den Voreintrag oder den aktuellen Vorwurf?
Ich habe schon Leute gesehen, die haben sich nach einem Unfall auf die Fahrbahn gestellt und den Verkehr gereglelt. Oder wenn jemand den Verkehr aufhält um einem Möbelwagen die Rückwärtsausfahrt aus einer Privatausfahrt zu ermöglichen. Meines Erachtens sind solche Handlungen gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.
Zitat:
@P87Schaeger4173 schrieb am 14. Februar 2015 um 17:30:01 Uhr:
Oder wenn jemand den Verkehr aufhält um einem Möbelwagen die Rückwärtsausfahrt aus einer Privatausfahrt zu ermöglichen. Meines Erachtens sind solche Handlungen gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.
Und was würdest du in diesem Falle tun ?
Also so richtig habe ich die Konstellation immernoch nicht durchschaut.
1. Verkehrsunfall mit einem Linienbus --> Schuldaufteilung durch die Versicherungen (auch städtische Linienbusse sind normal Haftplichtversichert über reguläre Versicherer oder über Haftpflichtgemeinschaften) ist schon passiert? (Dir wurde ja irgendwelche Zahlungen angeboten)
2. Verkehrspolizei (Behörde des Bundeslandes) hat dir ein Verwarngeld für eine Ordnungswidrigkeit angeboten. Du hast abgeleht und so wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
3. Das landete vor dem Kadi. Dieser stellte eine Verkehrsgefährdung fest und zog den FE ein.
Mir fehlt der Übergang von Punkt 2 auf Pkt. 3.
Du solltest das nochmal geordnet aufschreiben und mit den passenden Infos hinterlegen. (oder ganz sein lassen) So wie ich das bisher aus dem Thread rauslese, finde ich einfach keinen Sinn, welcher hier irgendwen weiterbringen kann, da die Geschichte nicht nachvollziehbar ist.
Zitat:
@massestrom schrieb am 15. Februar 2015 um 03:53:31 Uhr:
1.
Nein, ein Bus der Verkehrsbetriebe hat keine Versicherung.
Den Verkehrsbetrieben habe ich einen Kostenvoranschlag geschickt und wollte das Geld haben.
Die haben nach eigenem Gusto bestimmt: Das ist eine Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert beträgt 2000.-, davon zahlen sie mal 75%.
Zitat:
@massestrom schrieb am 15. Februar 2015 um 03:53:31 Uhr:
2.
Nein, der Polizist hat nur aufgenommen und alles an die Stadt weitergeleitet, die haben mir einen Busgeldbescheid geschickt, ich habe wiedersprochen.
Zitat:
@massestrom schrieb am 15. Februar 2015 um 03:53:31 Uhr:
3.
Ja.
Zitat:
@massestrom schrieb am 15. Februar 2015 um 03:53:31 Uhr:
Mir fehlt der Übergang von Punkt 2 auf Pkt. 3.
In dieser Hauptverhandelung über 35.- € wegen Verletztung der Sogfaltspflicht wurden neben mir als Angeklagtem noch zwei Zeugen gehört.
1. Der Busfahrer: "Ich sah eine Lücke, fuhr los, das Auto beschleunigte, ich bremste sofort und stand gefühlt 3 sec. auf der Kreuzung bis zum Einschlag."
2. Der Fahrer aus dem Fahrzeug hinter mir: "Ich habe kein Bremslicht gesehen".
Darauf der Richter: "Das ist doch mal eine Aussage." Darauf an mich die Frage "Haben sie irgendwelche krankheitsbedingten Ausfallerscheinungen?" - Ich:"Nein" - Richter: "Dann ist das 315b", liest aus dem Gesetzestext: "Wer willentlich einen Unfall herbeiführt ..." und beschlagnahmt die FE.
Dann ist plötzlich die Sitzung geschlossen - ich verfalle in Panik, die Parkzeit läuft ab, wie soll ich das Auto da wegkriegen. Frage an meinen Verteidiger: "Wie geht das denn jetzt weiter?" - Keine Antwort.
Unfall: Mitte Juni.
Verhandlung: Ende November.
Verhandlung: Neuer Termin noch nicht bekannt.
Also:
Der Richter: schlecht,
die Polizei: schlecht,
die Zeugen: schlecht,
dein Anwalt: schlecht,
der Unfallgegner: sowieso schlecht.
nur du: gut.
Sorry, da fragt man sich doch durchaus, was wirklich los war.
Vilen Dank, für die Wiedergabe Deines Eindrucks.
Wer sprach von Polizei schlecht? - Ein einzelner Polizist kam - ungewöhnlich - aber die sind anscheinend überlastet und der hat sich aus allem Rausgehalten, einen Bildbericht verfasst und den zur Stadt geschickt.
Was den Anwalt angeht, zu Beginn der Sache, wollte ich schon mal wechseln, er hat eifrig die Rechnung aufgemacht und mir wurde klar, ich bin allein und kann nicht wechseln, der krigt sein Geld so oder so. Protest hat er eingelegt gegen die Beschlagnahme, der wurde abgebügelt.
Bleibt noch die Wahrheit zu beweisen, ich habe nur die Fotos vom Wrack und frage mich schon die ganze Zeit: Die Spurstange ist krumm, wie kann das? Normal hätte mir doch das Lenkrad die Daumen brechen müssen.