Golf V Getriebeschaden!!!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Will nun von meinem heutigen, schrecklichen Erlebnis berichten.

Auf der Rückfahrt unseres heutigen Tagesausfluges in den Maximilianpark in Hamm ist mir das Getriebe buchstäblich um die Ohren geflogen. Bei Tempo 55-60 km/h ließ sich plötzlich der 5. Gang nicht mehr einlegen. Der Schalthebel ging zwar in die übliche Stellung des 5. Ganges, jedoch ging bei ausrücken der Kupplung gar nichts mehr. Es fühlte sich an als ob das Getriebe im Leerlauf wäre. Beim Gas geben jaulte der Motor also wie im Leerlauf auf, obwohl eigentlich der 5. Gang eingelegt war.

Nach dem 2. Versuch den Gang einzulegen polterte irgendetwas mit unangehmer Lautstärke unter meinem Auto weg und kullerte über die Straße. Bin dann noch ca. einen Kilometer bis zur nächsten Haltemöglichkeit weiter gefahren. Die restlichen 4 Gänge ließen sich ohne Probleme einlegen und das Anfahren war auch noch wie immer möglich.

Nachdem ich angehalten habe, schaute ich in den Motorraum und unter das Auto. Was sich mir dort darbot, trieb mir jegliche gerade im Park gewonne bräune aus dem Gesicht!

Überall Öl und ein "riesen" Loch in der Abdeckung des Getriebes!!! Des weiteren fand ich im Motorraum noch einige Kugellager.

Nachdem ich mich gesammelt hatte, habe ich die VW Pannenhotline angerufen. Diese vermittelte mir recht zügig eine ortsansässige VW Werkstatt, welche auch sehr schnell mit einem Abschlepper vor Ort war. Habe dann einen Ersatzwagen bekommen und wir konnten unsere Heimfahrt fortsetzen.

Mein Wagen hat nun 79600 km gelaufen und ist 3 Jahre und 2 Moante alt. Im Vorfeld hat sich rein garnichts von diesem Schaden bemerkbar gemacht. Ich erwarte von Seiten des Herstellers natürlich trotz der abgelaufenen Gewährleistung eine ordentliche Schadensbeteiligung. Da ich der Meinung bin das bei einem 3 Jahre alten Auto ein solcher Schaden einfach nicht auftreten darf.

Bin jetzt echt mal gespannt wie hoch der Schaden ist und in wie weit sich VW an dem Schaden beteiligen wird.

59 Antworten

Hi,

Ich habe mir hier alles durchgelesen und bin Froh das du soviel kulanz bekommst, denoch ist das eine Riesen Schweinerei was hier abgezogen wird.
Jemand kauft sich ein auto für 20.000€ (das waren mal 40k DM , ich weiß das man das nicht mehr umrechnen soll aber trotzdem) und muss dann 850€ für eine Reparatur zahlen an der man gar keine Schuld trägt die Vieleicht dadurch entstanden ist das immer billiegere Materialien benutzt werden nur um dem Gewinn zu erhöhen.

Zitat:

Original geschrieben von wildzau


Hi,

Ich habe mir hier alles durchgelesen und bin Froh das du soviel kulanz bekommst, denoch ist das eine Riesen Schweinerei was hier abgezogen wird.
Jemand kauft sich ein auto für 20.000€ (das waren mal 40k DM , ich weiß das man das nicht mehr umrechnen soll aber trotzdem) und muss dann 850€ für eine Reparatur zahlen an der man gar keine Schuld trägt die Vieleicht dadurch entstanden ist das immer billiegere Materialien benutzt werden nur um dem Gewinn zu erhöhen.

Naja, hätte er für 265 Euro die 2 Jährige Garantieverlängerung abgeschlossen,dann hätte er jetzt keinen Ärger gehabt mit dem Kulanzkram,keine Gefahr gehabt 2500 Euro zu zahlen und die 850 Euro wären ebenfalls nicht fällig gewesen .

Wer diese Verlängerung nicht abschliesst,spielt nunmal mit dem Feuer.

Der TE hat Glück gehabt und sich nur den Finger verbrannt,statt der ganzen Hand.

Naja, als ich meinen Gebrauchten gekauft habe, und dann in meinem "Stammautohaus" nach ner Garantieverlängerung gefragt habe, wurd ich abgespeist - angeblich nur für Erstbesitzer etc.! Kurze Zeit nach Garantieablauf dann ein Kupplungsschaden - Aussage vom gleichen Freundlichen: Hätten Sie mal ne Garantie abgeschlossen, möglich wäre es ja gewesen...
Hätte ich nur damals schon soviel im Forum rumgehangen und gelesen...
Vielleicht ist es dem TE ja genauso ergangen ;o)

Ich habe den Golf damals neu gekauft und habe dort leider am falschen Ende gespart. Das war ein Fehler den ich heute nicht mehr begehen würde.

Jedoch wenn ich richtig informiert bin, zahlt die Anschlußgarantie bei einer Laufleitung von ca. 80000km auch nur noch 70 oder 80%. Man könnte nun sagen das VW die Differenz im Rahmen einer Kulanzreglung übernimmt.

Andererseits könnte ich mir aber auch vorstellen das sie dann sagen: "Der Kunde hat ja eine Anschlußgarantie, einen kleinen Teil muss bei solch einer Laufleistung der Kunde selbst übernehmen."

Ich denke am Ende wird es wohl egal sein ob nun Anschlußgarantie oder nicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster


H 70% auf die Teile bekomme und 50% auf die Arbeitskosten.

Hey, dann lag ich ja mit meinen 70% ganz gut! Klar, kann immer besser laufen, aber ggü. der ersten Ablehnung seitens Deines Händlers ist das doch ein gutes Ergebnis.

Ich hoffe, dass Du hiernach erstmal keinen außergewöhnlichen Ärger mit dem Wagen haben wirst!

LifeTime Versicherung

Nabend zusammen,

Zitat:

Jedoch wenn ich richtig informiert bin, zahlt die Anschlußgarantie bei einer Laufleitung von ca. 80000km auch nur noch 70 oder 80%. Man könnte nun sagen das VW die Differenz im Rahmen einer Kulanzreglung übernimmt.

Hier hat sich zum 01.01.2007 etwas geändert. Wer seine Garantieverlängerung danach abgeschlossen hat, zahlt erst ab 100.000 km einen Eigenbehalt. Schaut mal

hier

charmanten Aben noch

Dennis

finde das hier ehrlich gesagt ziemlich fragwürdig....ich meine, wenn ich in deiner situation wäre würd ich mich auch freuen...aber eigentlich ist es so, dass man einfach mal nachdenken muss und dann sollte einem auffallen, dass so ne Garantieverlängerung wohl gar nicht so unklug ist...nicht umsonst wird sie zu einem recht fairen preis angeboten...als hersteller würde ich da gar nichts zahlen, wenn man diese gelegenheit nicht nutzt...klingt komisch, ist aber so...tut mir leid...aber: SELBST SCHULD(übrigens kosten für die Anschlussgarantie: ca.250€, deine Kosten: ca 850€....also: man hätte 600eus sparen können...nur mal so zum nachdenken für alle dies nich wahrhaben wollen...)

Natürlich ist es sehr sinnvoll eine Garantie abszuschließen. Das stelle auch nicht in Frage.

Jedoch habe ich doch gerade geschrieben das ich auch mit einer Anschlußgarantie wahrscheinlich in etwa das selbe hätte bezahlen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von IcHgUcK


finde das hier ehrlich gesagt ziemlich fragwürdig....ich meine, wenn ich in deiner situation wäre würd ich mich auch freuen...aber eigentlich ist es so, dass man einfach mal nachdenken muss und dann sollte einem auffallen, dass so ne Garantieverlängerung wohl gar nicht so unklug ist...nicht umsonst wird sie zu einem recht fairen preis angeboten...als hersteller würde ich da gar nichts zahlen, wenn man diese gelegenheit nicht nutzt...klingt komisch, ist aber so...tut mir leid...aber: SELBST SCHULD(übrigens kosten für die Anschlussgarantie: ca.250€, deine Kosten: ca 850€....also: man hätte 600eus sparen können...nur mal so zum nachdenken für alle dies nich wahrhaben wollen...) [/QUOTE

Wie wäre es wenn der Hersteller seine Produkte so gestaltet,
dass bei diesen dem Kaufpreis entsprechend nicht unter vier Jehren solche Reparaturen anfallen? Alternativ könnte dieser die Garantie ja gleich selbst mit abschliessen und schlägt den Preis dann bei den Neuwagenpreisen drauf.......
Gruss

Markus

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster


Habe nun aus Wolfsburg die erfreuliche Nachricht bekommen das ich 70% auf die Teile bekomme und 50% auf die Arbeitskosten. Allerdings muss die Kupplung auch erneuert werden da dort irgendwie Öl dran gekommen ist. Diese Kosten will VW nicht übernehmen, mit der Begründung das die Kupplung ja schließlich ein Verschleißteil ist.

Habe aber inzwischen wieder mit dem Mitarbeiter aus Wolfsburg telefoniert und ihm deutlich gemacht das die Kupplung ja vor dem Getriebeschaden völlig intakt war und dieser Defekt, falls man von einem Defekt reden kann, ein Folgeschaden ist. Wir haben uns nun auch bei der Kupplung auf eine Kostenteilung von 50% geeinigt. Bin echt froh das VW trotz abgelaufener Garantie solch hohe Kulanz gewährt.

Ich kann jedem empfehlen der jemals auf die Kulanz von VW hoffen muss, sich nicht mit dem ersten abgelehnten Antrag zufrieden zu geben. Also immer anrufen und persönlich mit einem Entscheidungsbefugten Mitarbeiter sprechen. Mein Anteil an dem ganzen Dilemma beträge ca. 850€.

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster


Natürlich ist es sehr sinnvoll eine Garantie abszuschließen. Das stelle auch nicht in Frage.

Jedoch habe ich doch gerade geschrieben das ich auch mit einer Anschlußgarantie wahrscheinlich in etwa das selbe hätte bezahlen müssen.

Mit der Anschlußgarantie hättest Du - sofern sich nichts geänder at - bis 80tkm Laufleistung 30% bzw. bis 90tkm 40% der Materialkosten zu zahlen, die Lohnkosten würden zu 100% von VW bzw. der Versicherung übernommen. Dies dürfte auch auf die Kupplung zutreffen, da hier ein kausaler Zusammenhang mit dem eigentlichen Schaden besteht.

Letztlich müßte man die Versicherungsprämie dem 50%-Lohnkostenanteil gegenüberstellen...

Muss diesen Thread dann nochmals aufgreifen, denn es gibt etwas neues zu berichten.

Ich habe meinen Wagen nach 18 Tagen immer noch nicht zurück. Das neue Getriebe und die Kupplung sind nun eingebaut. Jedoch kommt jetzt das Unglaubliche.

Das neue Getriebe ist schon wieder defekt. Auf der Probefahrt des Meisters ließ sich der erste und der Rückwärtsgang nicht einlegen!!!

VW hat nun die Anweisung gegeben das Getriebe wieder auszubauen und ein drittes einzubauen. Bin mal gespannt wie lang dieses Getriebe dann funktioniert. Habe inzwischen sogar einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung bekommen.

Werde berichten...

Das ist ja mal geil!Na ich glaube das ist nicht gerade vertrauenserweckend für dich.Dann fragst dich bestimmt wielange das nächste Getriebe hält.Ist also nen super Qualitätskontrolle da wenn schon ein neues Getriebe sich nicht richtig schalten läßt.

Ja es ist in der Tat unglaublich. Ich reg mich inzwischen auch schon nicht mehr darüber auf. Lasse das ganze mal auf mich zukommen.

Ich war bisher von diesem Wagen absolut überzeugt. Hatte bis dahin auch keinerlei Probleme. Das es jetzt so anfängt hätte ich nicht gedacht. Ich will hoffen das es fürs erste dann auch bei diesem Schaden bleibt. Mein nächstes Auto sollte eigentlich wieder ein Golf werden.

Kulanz ?? Warum??
Hallo erst mal und mein Mitgefühl für Euren Frust über dieses Getriebe..

Aber was ich nicht ganz verstehe warum hier alles Kulanz von VW wollen.
Wenn das Getriebe aufgrund von Konstruktions- Material- oder Verarbeitungsfehler bei normaler Belastung nach weniger als der Hälfte der zu erwartenden Laufleistung den Geist aufgibt dann muss man doch nicht beim Hersteller betteln um den Schaden ersetzt zu bekommen.!!

Wäre es nicht sinnvoller von so einem defekte Getriebe ein Gutachten erstellen zu lassen (nicht bei VW) und wenn bei der Konstruktion, Material oder Verarbeitung nachweislich Fehler gemacht wurden und der Defekt darauf zurückzuführen ist eine Sammelklage einzureichen oder als einzelner einen Residenzfall zu erschaffen ??

Es kann doch nicht sein das ein Megakonzern sich und auch den Werkstätten einen Mehrgewinn durch fehlerhafte Konstruktion oder Verarbeitung minderwertiger Materialien erschleicht.

Ich denke mal jeder hat gutes Geld für sein Auto bezahlt und das kostet so schon genug im Unterhalt dann muss man doch nicht noch betteln um Schäden ersetzt zu bekommen für die der Hersteller einzig und allein verantwortlich ist !!! Oder ??

Achso hier mal die Definition für Kulanz:

!!Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss!!

Ich bin der Meinung das jeder der dieses fehlerhafte Getriebe im Auto hat (egal ob als Neu- oder Gebrauchtwagen erworben) ein Anspruch auf Reperatur oder Austausch hat (natürlich kostenlos) und für die Reperaturzeit einen Ersatzwagen bekommt auch kostenlos..

MfG Passi18-20v

Zitat:

Original geschrieben von passi20v


Kulanz ?? Warum??

Aber was ich nicht ganz verstehe warum hier alles Kulanz von VW wollen.
[...]
Achso hier mal die Definition für Kulanz:

!!Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss!!

Ich bin der Meinung das jeder der dieses fehlerhafte Getriebe im Auto hat (egal ob als Neu- oder Gebrauchtwagen erworben) ein Anspruch auf Reperatur oder Austausch hat (natürlich kostenlos) und für die Reperaturzeit einen Ersatzwagen bekommt auch kostenlos..

MfG Passi18-20v

Hallo Passi,

in Deinem Thread häufen sich juristische Irrtümer, aus genau diesem Grund muss ich Dir sagen: Kulanz ist für viele der einzig mögliche Weg. Ansprüche aus der Sachmängelhaftung verjähren innerh. von 2 Jahren ab Kauf (bei Gebrauchtfahrzeugen oft bereits 1 Jahr nach Kauf), Ansprüche aus §§ 823ff. verjähren innerhalb 3 Jahren (sind hier jedoch i.d.R. nicht einschlägig, Stichwort:

Weiterfresserschäden

), eine Produkhaftung nach dem ProdHaftG bringt dir auch nix.

Du sprichst von "Klagen".. Richter sind nun mal an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG sowie § 1 GVG ) und können nicht für oder gegen jemanden entscheiden, nur weil es "unfair" ist.

Also: Weiter schön auf Kulanz hoffen, wenn Garantie - und/oder Gewährleistungsansprüche nicht mehr bestehen.

Matthias

Deine Antwort
Ähnliche Themen