Interessant was man da findet.
Aber eine Sache verstehe ich da nicht so richtig.
Wertminderung für Elektro- und Hybrid-Pkw (VK)
– Erstattung von 10 % der nachgewiesenen Reparaturkosten
– In den ersten 4 Jahren nach Erstzulassung
– Bei Unfall, mut-/böswilligen Handlungen, Tierkollision
– Wenn Reparaturkosten über 1.000 EUR
Wie ist der Erstattung von 10% gemeint? Also wenn die Tür ersetzt wird für zB 3000 Euro, bekomme ich dann 300 Euro für die Wertminderung des Autos?
Wobei der Leasingnehmer mir wahrscheinlich eine Wertminderung von 2k, weil Unfallwagen reindrücken wird.Da wären 300 Euro Erstattung nicht so viel.
Oder wird das anders gerechnet?