GOLF PLUS VI
Hallo Leute,
habe folgendes Problem: Ich habe am 30.04.10 einen neuen Golf Plus VI in Wolfsburg, in der Autostadt abgeholt. Nach ca. 40 km leuchtete schon die Kühlwasser Anzeige. Nun dachte ich mir, dass das Werk zu wenig Kühlwasser drin hätte und habe es nachgefüllt, aber es war nicht so. Nun bin ich 800 km nachhause gefahren und gleich am nächsten Tag in die Werkstatt gefahren. Nun meint VW, dass man die Zylinderdichtung? und noch eine zusätzliche Dichtung damit das Kühlwasser nicht ausläuft, bestellen. Nach 2 Wochen erst kam die Zylinderdichtung? und warten schon seit insgesamt 1 Monat noch auf das weitere Teil. Wir haben jetzt unseren Anwalt angeschaltet und hat sich mit der Werkstatt in verbindung gesetzt. Der Mechaniker meint: Das Auto wird bis ende der Woche fertig, weil die eine Dichtung von VW noch überprüft werden müsste und dann werden die erst rausgeschickt. Unser Anwalt hat daraufhin hingewiesen, dass wir entweder das Auto behalten können oder vom Kaufvertrag zurücktreten können. Nun bin ich gefragt, was würdet Ihr tun, denn ich hab ein nagelneues Fahrzeug vom Werk abgeholt und muss jetzt schon mehr als 1 Monat auf mein Fahrzeug warten? Es ist auch halt schade, dass das nagelneue Fahrzeug 1 Monat in der Werkstatt steht.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruss, NFSU2005.
Beste Antwort im Thema
Ich weiß gar nicht, was das Rumgeheule hier soll. Der TE hat einen Defekt, der etwas länger dauert und kostenlos für einen Monat einen Leihwagen, der auch noch eine Klasse höher angesiedelt ist. Was soll der Händler denn noch machen, auf die Knie fallen und die Füße küssen. Hier kann man echt nur mit dem Kopf schütteln? Jetzt gibts auch noch als Entschädigung eine Wartung und Alu-Kompletträder, besser geht's ja wohl kaum. Just my 2 cent.
8 Antworten
Interessehalber: welcher Motor?
Ich würde auch den Wagen zurückgeben, 800km mit angeblich defekter Zylinderkopfdichtung und noch irgendetwas anderes, was VW erst noch testen/prüfen muss???????? sind für den Motor nicht unbedingt zuträglich. Dabei mag noch anderes in Mitleidenschaft gezogen worden sein, was sich nicht jetzt, aber später im Zweifel nach der Gewährleistung, bemerkbar macht.
Zitat:
Original geschrieben von NFSU2005
habe folgendes Problem: Ich habe am 30.04.10 einen neuen Golf Plus VI in Wolfsburg, in der Autostadt abgeholt. Nach ca. 40 km leuchtete schon die Kühlwasser Anzeige. Nun dachte ich mir, dass das Werk zu wenig Kühlwasser drin hätte und habe es nachgefüllt, aber es war nicht so. Nun bin ich 800 km nachhause gefahren und gleich am nächsten Tag in die Werkstatt gefahren. Nun meint VW, dass man die Zylinderdichtung? und noch eine zusätzliche Dichtung damit das Kühlwasser nicht ausläuft, bestellen. Nach 2 Wochen erst kam die Zylinderdichtung? und warten schon seit insgesamt 1 Monat noch auf das weitere Teil. Wir haben jetzt unseren Anwalt angeschaltet und hat sich mit der Werkstatt in verbindung gesetzt. Der Mechaniker meint: Das Auto wird bis ende der Woche fertig, weil die eine Dichtung von VW noch überprüft werden müsste und dann werden die erst rausgeschickt. Unser Anwalt hat daraufhin hingewiesen, dass wir entweder das Auto behalten können oder vom Kaufvertrag zurücktreten können. Nun bin ich gefragt, was würdet Ihr tun, denn ich hab ein nagelneues Fahrzeug vom Werk abgeholt und muss jetzt schon mehr als 1 Monat auf mein Fahrzeug warten? Es ist auch halt schade, dass das nagelneue Fahrzeug 1 Monat in der Werkstatt steht.
ganz genau richtig gemacht mit dem Anwalt. Nur viel zu spät. Wenn es absehbar ist dass das Auto so lange in der Werkstatt steht sollte der Händler Kulanz zeigen und ein Ersatzfahrzeug anbieten und wenn nicht, muss dann halt die Keule her. Ausserdem solltest Du VW anschreiben, dass 1. Deine Werksganatie verlängert wird und dass 2. man sich doch bitte an den Kosten eines Ersatzfahrzeugs beteiligen möge (auch wenn das dann nur Kulanz ist). Hartnäckig bleiben, wie gesagt ist der Anwalt schon sehr gut. Nur dummerweise wirst Du auf den Kosten des Anwalts sitzen bleiben, und billig wird das nicht. Wenn Du also ein Auto hast das dauernd Ärger macht, wird auch die RS-Versicherung ganz schnell den Hahn zudrehen, also Spitz pass auf und eher versuchen zu wandeln, als eine Reparaturorgie mit möglichen heute noch nicht abzusehenden Folgeschäden in Kauf zu nehmen.
Und auch hier noch einmal der dringende Rat: wenn Ihr das Gefühl habt au, au, das sieht nach einer üblen Sache aus, lasst das Auto zu Hause stehen und lasst es in die Werkstatt schleppen - nicht noch selbst mit letzter Kraft auf den Hof des Händlers fahren. Nur dann greift die Mobilitätsgarantie.
Ich wünsche Dir alles Gute - und dass Du doch noch Spass an Deinem Auto bekommst.
Chefdackel
Vielen Dank für eure Hilfen.
Wie ist es jetzt eigentlich, wenn ich z.b. morgen zum anwalt gehe und vom kaufvertrag zurücktreten möchte? Denn in diesem 1 Monat wo ich mein Fahrzeug nicht habe, hat mir das Autohaus bis heute ein VW Passat als Leihwagen gegeben. Natürlich muss ich dafür nichts zahlen. Jedoch frage ich mich, wenn ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten würde, würde es doch lange dauern durch den Anwalt bis der Vertrag gelöscht wird. Denn mittlerweile schaue ich mir nach einem neuem Fahrzeug um, jedoch kann ich doch kein neues Fahrzeug auf Kredit nehmen, wenn noch der laufende Vertrag vom Golf Plus läuft? Theoretisch müsste mir auch VW solange ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, bis ich ein neues Fahrzeug finde oder? Denn wie soll ich in dieser Zeit wo es wahrscheinlich auch vor Gericht kommt, zur Arbeit, etc. kommen? Hubraum: 2,0 140PS
Also wie ist die Rechtslage?
Danke
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Zitat:
Original geschrieben von NFSU2005
Vielen Dank für eure Hilfen.Wie ist es jetzt eigentlich, wenn ich z.b. morgen zum anwalt gehe und vom kaufvertrag zurücktreten möchte? Denn in diesem 1 Monat wo ich mein Fahrzeug nicht habe, hat mir das Autohaus bis heute ein VW Passat als Leihwagen gegeben. Natürlich muss ich dafür nichts zahlen. Jedoch frage ich mich, wenn ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten würde, würde es doch lange dauern durch den Anwalt bis der Vertrag gelöscht wird. Denn mittlerweile schaue ich mir nach einem neuem Fahrzeug um, jedoch kann ich doch kein neues Fahrzeug auf Kredit nehmen, wenn noch der laufende Vertrag vom Golf Plus läuft? Theoretisch müsste mir auch VW solange ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, bis ich ein neues Fahrzeug finde oder? Denn wie soll ich in dieser Zeit wo es wahrscheinlich auch vor Gericht kommt, zur Arbeit, etc. kommen? Hubraum: 2,0 140PS
Also wie ist die Rechtslage?
Danke
für alle Deine Fragen ist Dein Anwalt der richtige Ansprechpartner, er wird Dir die Rechtslage erläutern und das notwendige veranlassen, damit Du (so) schnell (es geht) zu einem zuverlässigen Fahrzeug kommst.
Chefdackel
Zitat:
Original geschrieben von Chefdackel
kann ich nur unterstreichen, habe es am eigenen leib erlebt. hab mich mit letzter kraft in dieZitat:
Und auch hier noch einmal der dringende Rat: wenn Ihr das Gefühl habt au, au, das sieht nach einer üblen Sache aus, lasst das Auto zu Hause stehen und lasst es in die Werkstatt schleppen - nicht noch selbst mit letzter Kraft auf den Hof des Händlers fahren. Nur dann greift die Mobilitätsgarantie.
werkstatt geschleppt und wollte einen ersatzwagen auf mob-garantie. wurde abgelehnt. ersatzwagen gibts nicht, wenn man in die werkstatt fährt.
Hallo und vielen Dank nochmal für eure Tipps!
Letztendlich habe ich den Wagen am Montag zurückbekommen und behalte ihn auch, da mir VW ein gutes Angebot unterbreitet hat:
1x Kundendienst frei + 1x Kpl. Satz Alu-Winterreifen
ist in Ordnung oder?
MfG
NFSU2005
Ich weiß gar nicht, was das Rumgeheule hier soll. Der TE hat einen Defekt, der etwas länger dauert und kostenlos für einen Monat einen Leihwagen, der auch noch eine Klasse höher angesiedelt ist. Was soll der Händler denn noch machen, auf die Knie fallen und die Füße küssen. Hier kann man echt nur mit dem Kopf schütteln? Jetzt gibts auch noch als Entschädigung eine Wartung und Alu-Kompletträder, besser geht's ja wohl kaum. Just my 2 cent.