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Golf LED-Heckleuchten sollen bei TFL mitleuchten ! Tagfahrlicht vorn und hinten

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 31. Dezember 2013 um 16:45

Ein Hallo zusammen an die Golf Gemeinde…

Ich möchte an meinem GTD, Modelljahr 2011, mit Bi-Xenon, dem "altem" TFL und LED-Heckleuchten ab Werk außerdem mit Licht/Regensenosor (AUTO-Stellung), und einem BCM-STg 09 mit der Teilenr./SW-Stand 1K0 937 087 J - BCM PQ35H 1030615 gerne eine Kleinigkeit via VCDS ändern: " TFL VORN & HINTEN "

Spriche die "Die LED-Rückleuchten sollen bei MFA-aktiviertem TFL mitleuchten".

 

KONKRET: Daß bei aktiviertem TFL (also im MFA+ den Haken bei TFL gesetzt ) auch die LED-Heckleuchten mitleuchten. (Ich glaube das nennt man dann Skandinavienlicht.) Ich habe noch nirgends einen wirklich konkreten Tip bzw. Anleitung diesbzgl. gefunden und ich komme auch mit meinem VCDS in den diversen

Bytes 1-30 im Stg. 09 nicht wirklich auf einen grünen Zweig, habe mir jedes einzelne Byte/Bit angeschaut.

… Ist denn das soo schwierig ?

- - -

Eine andere Alternative wäre, daß man bei meinem handmade LED-TFL in der Schalterstellung "Standlicht" einfach die Dimmung herausnimmt, dann hat man quasi das gleiche Ergebnis: Standlicht über das LED-TFL leuchtet in dieser Schalterstellung so hell wie möglich, also wie das ungedimmte TFL in der Stellung "0".

Das würde bedeuten, ich kann irgendwo den Haken für "Dimmung" rausnehmen… sofern das geht ?

Was könnt Ihr mir hierzu Interessantes sagen… ? Bin echt mal gespannt auf den "heißen" Tip

;-)

Vielen Dank Euch!

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Hab graf mal §49 STVZO gelesen.

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

.

.

.

.

Tagfahrleuchten.

Daraus schließe ich, dass sie allein (ohne rückwärtige Beleuchtung) leuchten dürfen, aber nicht müssen. Einen § direkt zu den TFL suche ich noch.

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34 Antworten

Beim sogenannten Tagfahrlicht dürfen nur die vorderen Tagfahrlichter brennen, nicht die Rückleuchten.

Grüße

am 1. Januar 2014 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

Beim sogenannten Tagfahrlicht dürfen nur die vorderen Tagfahrlichter brennen, nicht die Rückleuchten.

Grüße

Genau, und da es verboten ist wird hier wahrscheinlich jeder Post der die Vorgehensweise beschreibt, von einem admin gelöscht...

Was ist bei dir das "alte" TFL??? Nach deinen Bildern hast du gar kein TFL, sondern Dauerfahrlicht (soweit nicht rauscodiert). Und beim DFL brennen die Heckleuchten sowieso immer mit.

probier mal byte 18 genau hab ich es jetzt nicht im kopf was genau eingetragen werden muss

Zitat:

Original geschrieben von Team TDI

Was ist bei dir das "alte" TFL??? Nach deinen Bildern hast du gar kein TFL, sondern Dauerfahrlicht (soweit nicht rauscodiert). Und beim DFL brennen die Heckleuchten sowieso immer mit.

Genau so hab ich das auch verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von mika85

probier mal byte 18 genau hab ich es jetzt nicht im kopf was genau eingetragen werden muss

Müsste im BCM Byte 18 auf Hex 43 oder 45 sein. Glaube 45 war notwendig, wenn echtes LED-Tagfahrlicht verbaut ist. Vielleicht einfach mal die '43' ausprobieren, wobei man da ja auch Vorsicht walten lassen muss.

Zur not kann man es wieder zurücksetzen.

probiere mal 43,15,04,und 45

Zitat:

Original geschrieben von mika85

Zur not kann man es wieder zurücksetzen.

Wenn 00 drin steht kann es passieren das es bei falscher Codierung nur noch der Freundliche zurücksetzen kann ....

am 2. Januar 2014 um 10:36

ich hab es bei meinem GTI auch codieren lassen...hat sogar der Freundliche gemacht.

Und verboten ist es soweit auch nicht...selbst bei unseren 1er BMW BJ. 2010 leuchten bei aktiven Tagfahrlich die Rückleuchten, dies war/ist Auslieferungszustand.

 

Hallo,

wir hatten das bei unserem GTD (Baujahr 8/2011, MJ 2012) auch mal versucht codieren zu lassen. Leider hatte es damals nicht geklappt. Komischerweise gibt es diese Codierung auch nicht auf den Stemei-Seiten, wo sonst so ziemlich alles steht. Habt Ihr einen Tipp, welche Codierung ggf. klappen könnte für unser Modell (mit Xenon, LED-TFL, LED-RL)? Danke im voraus!

vergiss stemei... da steht meist nur alles bunt durcheinander... haufenweise passt es nicht usw...

im byte 18 spielen, aber es kann teuer werden...

Zitat:

Original geschrieben von achimebert

Hallo,

wir hatten das bei unserem GTD (Baujahr 8/2011, MJ 2012) auch mal versucht codieren zu lassen. Leider hatte es damals nicht geklappt. Komischerweise gibt es diese Codierung auch nicht auf den Stemei-Seiten, wo sonst so ziemlich alles steht. Habt Ihr einen Tipp, welche Codierung ggf. klappen könnte für unser Modell (mit Xenon, LED-TFL, LED-RL)? Danke im voraus!

... versuche mal im Byte 18 die Codierung "8E".

(und die alte Codierung vorher aufschreiben ... ;-)

Grüße,

HH

Zitat:

Original geschrieben von Ambiation

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

Beim sogenannten Tagfahrlicht dürfen nur die vorderen Tagfahrlichter brennen, nicht die Rückleuchten.

Grüße

Genau, und da es verboten ist wird hier wahrscheinlich jeder Post der die Vorgehensweise beschreibt, von einem admin gelöscht...

Wie kommt ihr beide darauf, dass das verboten ist? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Wie kommt ihr beide darauf, dass das verboten ist? :confused:

Das dürfte überwiegend daran liegen, dass das verboten ist.:D Schlusslichter dürfen nur zusammen mit mindestens Standlicht leuchten, und das darf nicht gleichzeitig mit Tagfahrleuchten an sein.

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