ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Golf LED-Heckleuchten sollen bei TFL mitleuchten ! Tagfahrlicht vorn und hinten

Golf LED-Heckleuchten sollen bei TFL mitleuchten ! Tagfahrlicht vorn und hinten

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 31. Dezember 2013 um 16:45

Ein Hallo zusammen an die Golf Gemeinde…

Ich möchte an meinem GTD, Modelljahr 2011, mit Bi-Xenon, dem "altem" TFL und LED-Heckleuchten ab Werk außerdem mit Licht/Regensenosor (AUTO-Stellung), und einem BCM-STg 09 mit der Teilenr./SW-Stand 1K0 937 087 J - BCM PQ35H 1030615 gerne eine Kleinigkeit via VCDS ändern: " TFL VORN & HINTEN "

Spriche die "Die LED-Rückleuchten sollen bei MFA-aktiviertem TFL mitleuchten".

 

KONKRET: Daß bei aktiviertem TFL (also im MFA+ den Haken bei TFL gesetzt ) auch die LED-Heckleuchten mitleuchten. (Ich glaube das nennt man dann Skandinavienlicht.) Ich habe noch nirgends einen wirklich konkreten Tip bzw. Anleitung diesbzgl. gefunden und ich komme auch mit meinem VCDS in den diversen

Bytes 1-30 im Stg. 09 nicht wirklich auf einen grünen Zweig, habe mir jedes einzelne Byte/Bit angeschaut.

… Ist denn das soo schwierig ?

- - -

Eine andere Alternative wäre, daß man bei meinem handmade LED-TFL in der Schalterstellung "Standlicht" einfach die Dimmung herausnimmt, dann hat man quasi das gleiche Ergebnis: Standlicht über das LED-TFL leuchtet in dieser Schalterstellung so hell wie möglich, also wie das ungedimmte TFL in der Stellung "0".

Das würde bedeuten, ich kann irgendwo den Haken für "Dimmung" rausnehmen… sofern das geht ?

Was könnt Ihr mir hierzu Interessantes sagen… ? Bin echt mal gespannt auf den "heißen" Tip

;-)

Vielen Dank Euch!

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Hab graf mal §49 STVZO gelesen.

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

.

.

.

.

Tagfahrleuchten.

Daraus schließe ich, dass sie allein (ohne rückwärtige Beleuchtung) leuchten dürfen, aber nicht müssen. Einen § direkt zu den TFL suche ich noch.

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Wie kommt ihr beide darauf, dass das verboten ist? :confused:

Das dürfte überwiegend daran liegen, dass das verboten ist.:D Schlusslichter dürfen nur zusammen mit mindestens Standlicht leuchten, und das darf nicht gleichzeitig mit Tagfahrleuchten an sein.

Doch, darf es, siehe Mercedes W212. Da wird das TFL aber gedimmt.

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan

 

Das dürfte überwiegend daran liegen, dass das verboten ist.:D Schlusslichter dürfen nur zusammen mit mindestens Standlicht leuchten, und das darf nicht gleichzeitig mit Tagfahrleuchten an sein.

Doch, darf es, siehe Mercedes W212. Da wird das TFL aber gedimmt.

Gedimmtes TFL ist dann aber meist Standlicht.

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan

 

[.....] Schlusslichter dürfen nur zusammen mit mindestens Standlicht leuchten, und das darf nicht gleichzeitig mit Tagfahrleuchten an sein.

Und das ist schlichtweg Blödsinn! :rolleyes:

Irgendjemand hat das offensichtlich mal behauptet und alle plappern den Stuss nach!

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside

Zitat:

Original geschrieben von SternMB

 

Doch, darf es, siehe Mercedes W212. Da wird das TFL aber gedimmt.

Gedimmtes TFL ist dann aber meist Standlicht.

Nein, nicht beim W212: http://data.motor-talk.de/.../...212-front-ils-1859119717954391728.jpg

TFL sind unten die Leisten, Standlichter die inneren Leuchten oben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan

 

[.....] Schlusslichter dürfen nur zusammen mit mindestens Standlicht leuchten, und das darf nicht gleichzeitig mit Tagfahrleuchten an sein.

Und das ist schlichtweg Blödsinn! :rolleyes:

Irgendjemand hat das offensichtlich mal behauptet und alle plappern den Stuss nach!

Das stand sogar mal auf irgendeiner Bundesamts-Seite.

Hab graf mal §49 STVZO gelesen.

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

.

.

.

.

Tagfahrleuchten.

Daraus schließe ich, dass sie allein (ohne rückwärtige Beleuchtung) leuchten dürfen, aber nicht müssen. Einen § direkt zu den TFL suche ich noch.

Danke @Diesel_inside,

genau damit argumentieren tatsächlich viele User, haben im Gegensatz zu dir, aber den Sinn nicht verstanden!

Würde dieser Passus im §49 STVZO Abs. 5 nicht stehen MÜSSTEN die Rückleuchten zusammen mit dem TFL leuchten.

Wenns so ist, warum nicht? Es ist v.a. beim Mercedes W212 vorteilhaft, wenn die TFL mit den Standlichtern leuchten, denn dann leuchtet hinten auch etwas und vorne wird man durch die hellen TFL gesehen.

So, war heute beim Freundlichen. Egal was die für einen Wert eingegeben haben, er wurde immer direkt vom Standardwert wieder überschrieben. Denke mal, dass die was falsch gemacht haben. Habt ihr einen Tipp, damit's beim nächsten mal klappt :)

Mit vcds machen lassen

Hi,

es ist wie oben schon geschreiben, die Codierung "8E" im Byte 18 im BCM-Steuergerät.

Ich fahre jetzt mittlerweile seit ca 2 Jahren immer mit dieser Einstellung, also Tagfahrlicht vorne über die LED`s und hinten Rücklichter an . Das macht auch Sinn, ich habe meine Fahrlichtschaltung konsequent auf "Auto" und habe so zumindest auch im Dämmerungslicht, wo quasi noch nicht das Abblendlicht anspringt, auch Hinten Licht an.

Polizei hatte ich schon oft vor mir, neben mir, in Seitenstraßen etc etc, keiner hat mich deshalb angehalten.

gruss

golfi5000

Hallo zusammen,

Danke an alle nochmal für die Tipps. Werden es evtl. nächstes Wochenende nochmal versuchen (TFL LED mit Rücklichter an). Wenn ich es richtig sehe, müsste im Detail die Programmierung wie folgt erfolgen:

Stg 09 Zentralelektrik > Funktion 07 Codierung > BCM Steuergerät > Assistent für lange Codierung > Byte 18 > 8E (hex)

Stimmt das so alles?

Danke und schönen Sonntag Abend noch ...

8e ist nicht für den golf gedacht

Zitat:

Original geschrieben von mika85

8e ist nicht für den golf gedacht

Danke für die Info, jetzt bin ich aber schon etwas verwirrt -- genau das schreiben aber doch gleich zwei (z.B. golfi5000) weiter oben? Es ist ein GTD Modelljahr 2012 mit Xenon/LED und LED-Rückleuchten ... Welcher Wert ist denn sonst der richtige?

Der Rest passt aber?

Danke & Grüße

Achim

 

am 29. Juli 2014 um 13:53

Mein GTD ist auch Modeljahr 2012 und ich habe es vor 2 Monaten im Byte18 mit 8E (nicht irritieren lassen da steht was von Touran) hinbekommen. Funktioniert alles Fehlerfrei und Kennzeichenbeleuchtung ist auch an. Ich hatte nach der Codierung nicht mal einen Fehler im Speicher, von dem viele schreiben.

Nun etwas auch für die anderen Vor MJ2012 musste im Byte18 auf 45 bzw. 4E gestellt werden. Ab MJ2013 ist die sogenannte Skandinavien Codierung nicht mehr möglich, da das Byte18 gesperrt wurde. Ist bei meinem Freund mit seinem EDI35 so gewesen.

Hat genauso funktioniert wie oben beschriebenen. D.h. 8E ist die korrekte Codierung für MJ2012.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Golf LED-Heckleuchten sollen bei TFL mitleuchten ! Tagfahrlicht vorn und hinten