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Golf LED-Heckleuchten sollen bei TFL mitleuchten ! Tagfahrlicht vorn und hinten

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 31. Dezember 2013 um 16:45

Ein Hallo zusammen an die Golf Gemeinde…

Ich möchte an meinem GTD, Modelljahr 2011, mit Bi-Xenon, dem "altem" TFL und LED-Heckleuchten ab Werk außerdem mit Licht/Regensenosor (AUTO-Stellung), und einem BCM-STg 09 mit der Teilenr./SW-Stand 1K0 937 087 J - BCM PQ35H 1030615 gerne eine Kleinigkeit via VCDS ändern: " TFL VORN & HINTEN "

Spriche die "Die LED-Rückleuchten sollen bei MFA-aktiviertem TFL mitleuchten".

 

KONKRET: Daß bei aktiviertem TFL (also im MFA+ den Haken bei TFL gesetzt ) auch die LED-Heckleuchten mitleuchten. (Ich glaube das nennt man dann Skandinavienlicht.) Ich habe noch nirgends einen wirklich konkreten Tip bzw. Anleitung diesbzgl. gefunden und ich komme auch mit meinem VCDS in den diversen

Bytes 1-30 im Stg. 09 nicht wirklich auf einen grünen Zweig, habe mir jedes einzelne Byte/Bit angeschaut.

… Ist denn das soo schwierig ?

- - -

Eine andere Alternative wäre, daß man bei meinem handmade LED-TFL in der Schalterstellung "Standlicht" einfach die Dimmung herausnimmt, dann hat man quasi das gleiche Ergebnis: Standlicht über das LED-TFL leuchtet in dieser Schalterstellung so hell wie möglich, also wie das ungedimmte TFL in der Stellung "0".

Das würde bedeuten, ich kann irgendwo den Haken für "Dimmung" rausnehmen… sofern das geht ?

Was könnt Ihr mir hierzu Interessantes sagen… ? Bin echt mal gespannt auf den "heißen" Tip

;-)

Vielen Dank Euch!

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Hab graf mal §49 STVZO gelesen.

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

.

.

.

.

Tagfahrleuchten.

Daraus schließe ich, dass sie allein (ohne rückwärtige Beleuchtung) leuchten dürfen, aber nicht müssen. Einen § direkt zu den TFL suche ich noch.

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Zitat:

@golfi5000 schrieb am 1. Mai 2014 um 18:02:15 Uhr:

Hi,

es ist wie oben schon geschreiben, die Codierung "8E" im Byte 18 im BCM-Steuergerät.

Ich fahre jetzt mittlerweile seit ca 2 Jahren immer mit dieser Einstellung, also Tagfahrlicht vorne über die LED`s und hinten Rücklichter an . Das macht auch Sinn, ich habe meine Fahrlichtschaltung konsequent auf "Auto" und habe so zumindest auch im Dämmerungslicht, wo quasi noch nicht das Abblendlicht anspringt, auch Hinten Licht an.

Polizei hatte ich schon oft vor mir, neben mir, in Seitenstraßen etc etc, keiner hat mich deshalb angehalten.

gruss

golfi5000

Absolut korrekt!

Habe es auch schon 3 Jahre genauso.

Dich wird nie einer aufhalten weil hinten deine Lampen brennen.

Verboten hin oder her!

Ein Bekannter hat mir damals das ruckzuck rein kodiert (Skandinavien Licht)

Leider weiß ich auch nicht genau die Werte.

Muss ich mal nachfragen.

Eine Alternative wäre das Einstellen mit VCP. Damit kann man, mit etwas probieren, fast alles hinbekommen. Sei es auch so dämlich wie Blinken über TFL :D

Hab' bei meinem Golf 6 die hinteren äußeren Leuchten gedimmt mit TFL schon ~2 Jahre an. War schon beim Tüv, Polizei Kontrolle. Das interessiert niemanden. Theoretisch kann man vorm Tüv das TFL auch über dia MFA abschalten, war 2010 ja noch keine Pflicht :)

Ich wollte jetzt keinen neuen Thread erstellen, deshalb teile ich mein Anliegen mal hier, da es auch zur eigentlichen Fragestellung passt.

Ich habe einen Golf 6 Comfortline mit Halogen Scheinwerfer und Halogen Rückleuchten. Heute wollte ich auch bei mir das skandinavische TFL codieren, was auch teilweise geklappt hat, ABER...

Da ich in der Vergangenheit schon u.a. NSW nachgerüstet habe, wurde natürlich auch das BCM ausgetauscht. Aktuell habe ich ein 1K0 937 086 AA mit Softwarestand 0771 drin. Da dies ein neues und nicht vorprogrammiertes BCM war, kann ich das Byte 18 einstellen. Aktuell habe ich das Byte 18 auf 02 (Golf halogen RdW), testweise wegen SKA auf 45 gestellt, danach ließ sich das TFL nicht mehr aktivieren. Also die Codierung zurückgesetzt und 3F codiert. Mit 3F leuchten die Rückleuchten mit dem TFL so wie ich das wollte, allerdings leuchte auch das Standlicht zusammen mit dem TFL, was laut ECE-R48 ja nicht zulässig ist. Kann mir vielleicht einer sagen, ob es für meinen Golf die Codierung nur "TFL mit Rückleuchten" ohne Standlicht gibt, oder geht das nur mit VCP?

Meines Wissens nur mit VCP möglich.

Zitat:

@Dice8 schrieb am 13. Februar 2021 um 13:06:10 Uhr:

Ich wollte jetzt keinen neuen Thread erstellen, deshalb teile ich mein Anliegen mal hier, da es auch zur eigentlichen Fragestellung passt.

Ich habe einen Golf 6 Comfortline mit Halogen Scheinwerfer und Halogen Rückleuchten. Heute wollte ich auch bei mir das skandinavische TFL codieren, was auch teilweise geklappt hat, ABER...

Da ich in der Vergangenheit schon u.a. NSW nachgerüstet habe, wurde natürlich auch das BCM ausgetauscht. Aktuell habe ich ein 1K0 937 086 AA mit Softwarestand 0771 drin. Da dies ein neues und nicht vorprogrammiertes BCM war, kann ich das Byte 18 einstellen. Aktuell habe ich das Byte 18 auf 02 (Golf halogen RdW), testweise wegen SKA auf 45 gestellt, danach ließ sich das TFL nicht mehr aktivieren. Also die Codierung zurückgesetzt und 3F codiert. Mit 3F leuchten die Rückleuchten mit dem TFL so wie ich das wollte, allerdings leuchte auch das Standlicht zusammen mit dem TFL, was laut ECE-R48 ja nicht zulässig ist. Kann mir vielleicht einer sagen, ob es für meinen Golf die Codierung nur "TFL mit Rückleuchten" ohne Standlicht gibt, oder geht das nur mit VCP?

Muss mich korrigieren. Die Schaltung des TFL mit dem Standlicht scheint doch erlaubt zu sein. ;)

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