Golf Individual

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo Leute......

Mal wieder was neues (?) zum Thema Golf

http://www.auto-motor-und-sport.de/d/71907

Die Felgen und die Heckschürze (lackierte GTI-Schürze) sehen m.E. sehr gut aus 🙂

85 Antworten

Naja ich warte wohl noch etwas bis die ersten hier ihre Heckschürzen und Frontspoiler bekommen haben. Dann entscheide ich ob ich beide Teile nehme oder nur die Heckschürze.
Ich bin jetzt schon so viele Monate mit der Plastikschürze herumgefahrn, dann kann ich mich auch noch einige Tage gedulden... 🙂

Das ist ein ganz schön krasser Unterschied!!!

Für die beiden Votex-Teile zahlt man sage und schreibe 758 (in Worten: siebenhundertachtundfünzig) Teuros 😰

haha... finds schon lustig... ich glaub so ziemlich alle werden sich die schürze kaufen... wenn ich jetzt draussen irgend nen golf mit der schürze sehe, weiß ich dass er mit großer wahrscheinlichkeit aus diesem forum kommt...

mann mann... wieso kommt vw nicht gleich serienmäßig mit sowas

aber mal ne frage: der dachkantenspoiler soll auch lackiert sein... ist der nicht schon immer lackiert gewesen? also meiner ist lackiert! oder kapier ich da etwas nicht?

Beim Individual-Golf wird so wie beim GTI noch ein Extrateil angepappt. 😉

Dürfte sogar der selbige sein!

Der Individual-Golf hat ausserdem noch Aluminium-mineral Zierleisten drinn. (der GTI hat Aluminium-gebürstet)

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Hallo,
den habe ich auf der Essener Motorshow abgeschossen, die Farbe sieht gut aus, kommt aber auf dem Pic nicht so richtig rüber.
Sieht auf jedem Pic anders aus.
Gruß
Tom

@joecool79

Zitat:

Der Individual-Golf hat ausserdem noch Aluminium-mineral Zierleisten drinn.

Dann bin ich mal gespannt wann du uns die Teilenummer und den Preis der Leisten sagen kannst 😉

Sie wünschen? Ich wissen! 😁

Dekorleisten Aluminium-mineral:

1K1 858 529 B 7AV - Blende Beifahrerseite (Handschuhfach) - 39,50 €
1K1 858 420 B 7AV - Blende Fahrerseite rechts - 23,-- €
1K1 858 419 B 7AV - Blende Fahrerseite links - 23,-- €

1K4 867 439 B 7AV - Blende Fahrertüre 4-Türig - 32,-- €
1K4 867 440 B 7AV - Blende Beifahrertüre 4-Türig - 32,-- €
1K4 867 449 B 7AV - Blende links hinten 4-Türig - 32,-- €
1K4 867 450 B 7AV - Blende rechts hinten 4-Türig - 32,-- €

1K3 867 439 B 7AV - Blende Fahrertüre 2-Türig - 32,-- €
1K3 867 440 B 7AV - Blende Beifahrertüre 2-Türig - 32,-- €

*** alle Preise verstehen sich excl. Mwst! *** 😉

so hab gerade auch mal ne Anfrage beim meinem 🙂 gestartet , mal schaun was des zusammen (Front+Heckschürze) inkl. Lackieren und Montage kostet.....

überleg aber auch, nur die Heckschürze zu holen...hab ja auch BMP

joecool79,
kennst du die Teilenummer und den Preis vom Individual-Dachkantenspoiler ???

danke schon mal
master_xy

Hallo,

habe die Heckschürze nun im Rahmen des Reparaturauftrags bestellt und mein Freundlicher rief gerade an und sagte das Teil sei erst Mitte/Ende Januar 05 lieferbar.

Habt Ihre ähnliche Infos ???

Gruß

FBSHH

hab noch gar keine Rückmeldung von meinem 🙂

Sorry wenn ich nerve, aber jetzt ist es offiziell:

Die "Individual-Teile" sind zwar im VAG System erfasst, aber noch nicht bestellbar durch die Freundlichen weltweit. Freigabe der Teile erfolgt erst, und evtl. Mitte/Ende Januar 2005.

Tja, so schlau wie wir hier alle sind die bei VW wohl auch, ;-).

Gruß

FBSHH

mal sehn, ob da nix früher geht?!
Das GTI-Lenkrad hab ich immerhin auch 2 Monate vor Markteinführung vom GTI bekommen.... 😁

@ cooler joe

....Mist, habe jetzt die Chance durch den Unfall alles auf Lau zu bekommen und jetzt das.

Habe durch meinen Freundlichen schon alle Zentrallager in Deutschland abfragen lassen. Wenn Du was gegenteiliges hörst, lass es mich bitte wissen.

Wieviel Zeit gibt einem eigentlich die gegnerische Versicherung um den Unfallschaden reparieren zu lassen ??? Paßt hier zwar nicht ganz rein vielleicht weiß das ja jemand zufällig ?

Gruß

FBSHH

Zitat:

Original geschrieben von FBSHH


@ cooler joe

....Mist, habe jetzt die Chance durch den Unfall alles auf Lau zu bekommen und jetzt das.

Habe durch meinen Freundlichen schon alle Zentrallager in Deutschland abfragen lassen. Wenn Du was gegenteiliges hörst, lass es mich bitte wissen.

Wieviel Zeit gibt einem eigentlich die gegnerische Versicherung um den Unfallschaden reparieren zu lassen ??? Paßt hier zwar nicht ganz rein vielleicht weiß das ja jemand zufällig ?

Gruß

FBSHH

emmm... entschuldige mal! was interessiert das die versicherung wann du den wagen reparierst...

du hast ein gutachten gemacht in dem die reparaturkosten nachgewiesen sind... folglich hast du die wahl: entweder du lässt reparieren oder du machst fiktive reparaturkosten geltend... du kannst also auf gutachterbasis abrechnen... wie du am ende den wagen reparierst, das steht alleine zu deiner disposition... einzig was die MwSt angeht: die bekommst du nur ersetzt wenn die auch wirklich angefallen sind und auch nur in der höhe...

also: du hast lt. gutachten nen schaden von 1900 ohne mwst...

bekommst du auch 1900 euro... reparierst du den wagen später für 100 euro so bekommst du auch die mwst auf grundlage dieser 100 euro...

der versicherung ist es also völlig egal für wieviel du deinen wagen reparierst... im endeffekt steht das allein zu deiner disposition...es findet lediglich eine vermögensumschichtung statt...

wird alles etwas juristisch hier und ich möchte das auch nicht weiter vertiefen... aber das ist alles legal und wird von der rspr. und dem gesetzgeber sogar so vorgesehen...

also:
rechne die fiktiven reparaturkosten als schaden ab...
dann gehst du dir deine teile irgendwann kaufen und reichst der versicherung deine rechnung nach um die mwst abzurechnen...

sorry: aber solche sachen kommen immer davon wenn man sich keinen anwalt nimmt, der einen auch dahingehend beraten würde...
versteh es einfach nicht wieso ein laie der selbst keine juristischen kenntnisse hat sich bei unfallschäden keinen anwalt nimmt...
klar: wenn du die versicherung anrufst, die sagen dir gehen sie ihren wagen reparieren und reichen uns die rechnung nach...
die kommen damit besser weg...
aber dass di fiktive reparaturkosten geltend machen kannst, dass sagen die dir nicht...

oft reicht auch ein blättern im bgb: §249 I S.2

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