Golf GTE KFZ Versicherung

VW Golf 8 (CD)

Hallo,

Bei den ersten im Forum dürfte der GTE ja schon produziert sein und dann hoffentlich zeitnah eintreffen.

Habt ihr euch schon Gedanken gemacht, wo ihr den Wagen versichert? Wie liegen die Preise ungefähr?

Muss man irgendwas besonderes beachten bezüglich Hybrid? Also Versicherung der Batterie oder von Folgeschäden, wenn man zum Beispiel in der Garage lädt und ein Kurzschluss entsteht?!

Bezüglich Leasing müsste man nur auf die GAP Deckung achten?!

Sonst noch Ideen?

Beste Antwort im Thema

Die Neupreisentschädigung Greift bei einem Totalschaden. Die GAP Deckung gleicht den Wertverlust nach einer erfolgten Unfallreparatur aus, denn deine Vollkasko nicht übernehmen würde.

Mir ist jemand in meine CKlasse hinten reingefahren. Schaden 4500 Euro, Wertverlust nach erfolgter Reparatur 400 Euro. In dem Fall hat den Wertverlust auch die gegnerische Versicherung bezahlt, wäre es meine Schuld gewesen und ich keine GAP Deckung, würde ich auf den 400 Euro Wertverlust sitzenbleiben, den die Leasinggesellschaft aber nach Vertragsende aber erstattet haben möchte.

Ich hoffe es ist verständlich ausgedrückt.

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Zitat:

@Jan0707 schrieb am 10. November 2020 um 11:24:48 Uhr:


Wenn es ein Leasing Fahrzeug ist, dann muss es zu VW. Die Werkstattbindung bei manchen Tarifen kann man nicht abschließen.

Was wäre die Werkstattbindung? Bei HUK gibt es Kasko-Select, wo du nicht selbst das Werkstatt wählen darfst, sonst, dachte ich, von der Versicherung her, darfst du einfach zu einem beliebigen fahren. Beim Leasing wäre das ein offizielles.

Oder liege ich falsch? Mein Händler konnte das mir auch nicht vernünftig erklären.

Das mit der GAP ist hier irgendwie noch nicht so richtig rausgekommen. Die Aufgabe der GAP-Versicherung ist die folgende:

Ich habe mit meinem Leasing-Fahrzeug nach 3 Monaten einen Unfall. Die restliche Summe des Leasing liegt nun bei 87,5% des Startbetrags (3 von 24 Monaten). Der Restwert des Fahrzeugs vor dem Unfall aber nur bei 70% (Wertverlust nach Verlassen des Hofes).
Die Versicherung würde also normalerweise bei einem Totalschaden für eben diese 70% gerade stehen, die restlichen 17,5% des Neupreises müsste allerdings der Leasingnehmer tragen.

Genau diesen Betrag gleicht die GAP-Versicherung aus, sie füllt quasi die Lücke (=GAP) zwischen Restwert und offenem Leasingbetrag.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 10. November 2020 um 11:59:10 Uhr:


Das mit der GAP ist hier irgendwie noch nicht so richtig rausgekommen. Die Aufgabe der GAP-Versicherung ist die folgende:

Ja aber hier handelt sich wieder um einen Totalschaden. Da ist es auch bei HUK24 klar.

Was ist aber bei einem kleinere Schaden, der aber einen Wertverlust verursacht? Oder so was gibt es nicht und es keine Reparatur geben kann, die zum Wertverlust führt?

Zitat:

@mwyalchen schrieb am 10. November 2020 um 12:03:01 Uhr:



Zitat:

@phchecker17 schrieb am 10. November 2020 um 11:59:10 Uhr:


Das mit der GAP ist hier irgendwie noch nicht so richtig rausgekommen. Die Aufgabe der GAP-Versicherung ist die folgende:

Ja aber hier handelt sich wieder um einen Totalschaden. Da ist es auch bei HUK24 klar.

Was ist aber bei einem kleinere Schaden, der aber einen Wertverlust verursacht? Oder so was gibt es nicht und es keine Reparatur geben kann, die zum Wertverlust führt?

Das wäre aber doch nur bei einem Restwerleasing relevant oder?

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Zitat:

@bdiel25 schrieb am 10. November 2020 um 12:12:56 Uhr:



Das wäre aber doch nur bei einem Restwerleasing relevant oder?

Mm ja gute Frage.. Wahrscheinlich schon. Das meinte in in meiner letzten Frage. Wenn es nach der Reparatur keine Spuren bleiben können, die der Leasinggeber auch bei nicht-Restwertleasing nicht akzeptieren würde, dann ist das wahrscheinlich kein Problem

Zitat:

@mwyalchen schrieb am 10. November 2020 um 11:31:21 Uhr:



Zitat:

@Jan0707 schrieb am 10. November 2020 um 11:24:48 Uhr:


Wenn es ein Leasing Fahrzeug ist, dann muss es zu VW. Die Werkstattbindung bei manchen Tarifen kann man nicht abschließen.

Was wäre die Werkstattbindung? Bei HUK gibt es Kasko-Select, wo du nicht selbst das Werkstatt wählen darfst, sonst, dachte ich, von der Versicherung her, darfst du einfach zu einem beliebigen fahren. Beim Leasing wäre das ein offizielles.
Oder liege ich falsch? Mein Händler konnte das mir auch nicht vernünftig erklären.

Wenn Du Leasing anklickst, scheidet Werkstattbindung aus. Bei Leasing musst Du zwingend zur Vertragswerkstatt.

Zitat:

@SFP9 schrieb am 10. November 2020 um 12:28:53 Uhr:


Wenn Du Leasing anklickst, scheidet Werkstattbindung aus. Bei Leasing musst Du zwingend zur Vertragswerkstatt.

Und das ist korrekt, oder?
Sorry, bin gerade verunsichert.

Ja, ist korrekt. Beim Leasing musst du zu VW.

Nochmal zur GAP: Die greift nur bei Totalschaden - sonst nicht. Ich denke von Restwertleasing brauchen wir hier nicht groß anfangen, da den Fehler heute wohl kaum noch jemand machen würde.

Ich hatte bei meinem jetzigen einen kleinen Schaden (Mülltonne in stehendes Auto), den habe ich fachmännisch bei VW reparieren lassen (1200€ für paar kleine Kratzer). Die Versicherung der Gegenseite hat das gezahlt.
Die Werkstatt hat den Schaden direkt an die VW Leasing gemeldet und er wurde entsprechend dokumentiert und hinterlegt, sodass ich bei Rückgabe hier kein Problem habe. D.h. VW Leasing hat alles weitere direkt mit der Versicherung der Gegenseite geklärt und die Werkstatt bezahlt, ob hier ein Wertausgleich stattgefunden hat weiß ich nicht.

Grundsätzlich ist es aber so, dass die Versicherung einen möglichen Wertausgleich direkt mit der VW Leasing klären sollte, eine zusätzliche Versicherung ist dazu nicht notwendig 🙂

Danke für Deine Ausführungen.

Ich kann also im Prinzip mit der ConsorsDirekt nichts falsch machen? Oder fehlt dort etwas wichtiges?
Ist mein erstes Leasing- und Neufahrzeug, bin daher etwas verunsichert.

Nein die Cosmos direkt ist gut. Da fehlt nichts was du für ein Leasing wagen benötigst. Wir haben dort auch abgeschlossen.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 10. November 2020 um 13:37:07 Uhr:


Ja, ist korrekt. Beim Leasing musst du zu VW.

Nochmal zur GAP: Die greift nur bei Totalschaden - sonst nicht. Ich denke von Restwertleasing brauchen wir hier nicht groß anfangen, da den Fehler heute wohl kaum noch jemand machen würde.

Ich hatte bei meinem jetzigen einen kleinen Schaden (Mülltonne in stehendes Auto), den habe ich fachmännisch bei VW reparieren lassen (1200€ für paar kleine Kratzer). Die Versicherung der Gegenseite hat das gezahlt.
Die Werkstatt hat den Schaden direkt an die VW Leasing gemeldet und er wurde entsprechend dokumentiert und hinterlegt, sodass ich bei Rückgabe hier kein Problem habe. D.h. VW Leasing hat alles weitere direkt mit der Versicherung der Gegenseite geklärt und die Werkstatt bezahlt, ob hier ein Wertausgleich stattgefunden hat weiß ich nicht.

Grundsätzlich ist es aber so, dass die Versicherung einen möglichen Wertausgleich direkt mit der VW Leasing klären sollte, eine zusätzliche Versicherung ist dazu nicht notwendig 🙂

Das bedeutet aber doch gerade, dass du KEINEN Anspruch einer Gap hattest bzw benötigt hast?

Aber die Neuwertentschädigung greift auch nur bei Totalschaden?

Mit deiner Erklärung gibt es keinen Unterschied zur GAP?!

Zitat:

@Jan0707 schrieb am 10. November 2020 um 14:49:20 Uhr:


Nein die Cosmos direkt ist gut. Da fehlt nichts was du für ein Leasing wagen benötigst. Wir haben dort auch abgeschlossen.

Hast du mit gap oder ohne abgeschlossen?

Naturlich mit GAP. Ist auch laut Leading AGB Pficht. AGB lauten Vollkasko SB 300 Teilkasko 150 und GAP

Zitat:

@Jan0707 schrieb am 10. November 2020 um 20:17:41 Uhr:


Naturlich mit GAP. Ist auch laut Leading AGB Pficht. AGB lauten Vollkasko SB 300 Teilkasko 150 und GAP

Muss man sich wirklich an die 300 150 Halten? Kann denen doch eigentlich egal sein, wie viel ich selber blechen muss..

Steht so in den AGB. Wenn du dich im Fall der Fälle mit der Leasing streiten willst... eigentlich sollte denen die SB egal sein.

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