Golf gekauft und jetzt Unfallschaden bemerkt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi!

Habe mir vor 1 Monat einen Golf 5 GTI zugelegt. Das Auto war in einem wirklich gepflegten Zustand und bei äußerlicher Betrachtung waren keine Mängel, (außer einpaar kleine Kratzer - normale Gebrauchsspuren) zu sehen. Vor circa einer Woche fiel mir auf, das an der Front die Spaltmaße nicht hundertprozentig stimmen. Heute habe ich dann die Frontschürze abgebaut, um nachzugucken, ob ich durch lösen der Schrauben und leichtes verschieben des Trägers die Spaltmaße wieder perfekt machen kann.

Groß war dann der Schreck als alles unten war. Der Querträger ist komplett verzogen und wurde irgendwie wieder befestigt, alles keine originalen Schrauben, und einige Schrauben fehlen komplett. Der Hauptträger an der Fahrerseite ist verbogen, und wurde von der sichtbaren Seite neu lackiert, damit es nicht so auffällt. Außerdem wurden sämtliche Löcher neu gebohrt und Schrauben verbaut, damit das Ganze Außmaß an Pfusch irgendwie hält, und von Außen nicht zu sehen ist!😠
Im Vertrag hat der Verkäufer angegeben, dass das Auto unfallfrei ist, und auch nachdem ich heute mit ihm telefoniert habe, besteht er darauf von den Schäden nichts gewusst zu haben.

Ich bin grad voll am verzweifeln! Habe das Auto für 9500 Euro erworben, und mein Bruder, der Karosseriebauer ist hat gemeint, nachdem er sich das angeguckt hat, dass das Auto in diesem Zustand einen Wert von um die 5000 Euro hat.

Hat jemand schon Erfahrung mit sowas? Habe ich eine Chance das ganze vor Gericht zu klären und das Auto zurückzugeben, oder wenigstens einen Teil wieder zurückerstattet zu bekommen?

Wäre euch wirklich für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema

So, das Gerichtsverfahren ist jetzt endlich abgeschlossen. Hat sich jetzt alles ein gutes halbes Jahr gezogen. Behalte das Auto und habe jetzt 1.650 Euros als Entschädigung vom Verkäufer erstattet bekommen.

Es war so, dass der Händler vom Schaden wusste, und es dem Verkäufer, von dem ich das Auto erworben habe auch mitgeteilt hat. Der hat dann das Auto als Unfallwagen für 10.200 gekauft. Hat den Schaden oberflächlich repariert, und ich habe das Auto dann für 9.450 bei ihm gekauft. Der Kerl hat bis zum Schluss verneint, dass er davon wusste, aber es konnten Whatsapp Nachrichten sichergestellt werden, in denen er mit dem Händler geschrieben hat, welcher ihn ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass es ein Unfallwagen ist.

Ich bin auf jeden Fall mit dem Ergebniss zufrieden! Hatte schon etwas Angst, dass das ein Fehler war damit vor Gericht zu gehen, weil sich das alles im Laufe der Zeit als ziemlich kompliziert erwiesen hat, obwohl es am Anfang so eindeutig zu sein schien.

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Ich frage mich ob der TS der Verkäufer jemals gefragt hat , ob er den Hobel unverzüglich zurück nimmt gegen volle Erstattung des Kaufpreises , mal sehen was er sagt . Anderenfalls kann man ja mit Moskau Inkasso drohen.

Zitat:

Original geschrieben von sawad


Hab grade beim ADAC angerufen. Das einzige was mir da gesagt wurde war, dass ich einen Gutachter fragen soll, ob er ungefähr die Zeitspanne festlegen kann in der der Unfall stattgefunden hat.

Ja toll den Tipp kann man inne Tonne kloppen . Vom ADAC da hätte ich das wenigste Vertrauen. Und wer zahlt dafür und wie soll der das feststellen , am Rost der Schweißnähte , bringt nichts . Advo-Card ist Anwalts Liebling , bin kein Freund , der für für jeden Sche*ß direkt zum RA läuft , aber ich habe eine Kombirechtschutz Beruf, Privat, Mieter , Verkehr , das sind ca 140 Euro im jahr und das ist es mir wert . Es hilft nichts hier muß rechtlicher Rat her und kein Stochern im Nebel und im übrigen was nützen Dir der Anspruch von 9000 Euro und der Typ hat die Kohle nicht , ja Pech gehabt , den kann dafür nicht in den Knast bringen und Du hast das demolierte Auto da stehen

Habe morgen einen Termin beim Rechtsanwalt. Mal gucken was er sagt.

Na dann wird es ja mal spannend und ich hoffe fuer dich das er was positives sagt.

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War heute beim Anwalt. Und der sieht die Erfolgschancen als ziemlich hoch.:-)

Ich hatte ja noch den alten Fahrzeugbrief. Der will die Frau, die das Auto an den Händler verkauft hat anrufen, und sie fragen, ob sie mit dem Auto ein Unfall hatte, und das Auto dem Händler als Unfallwagen verkauft hat. Der hat gemeint so wie der Händler beim meinem Telefonat reagiert hat (nur rumgeschrien und am Ende aufgelegt), ist es ziemlich sicher, dass er der Schuldige ist.

Der hat sogar gemeint, er könnte mit mir wetten, dass die Frau sagt, dass sie das Auto als Unfallwagen an den Händler verkauft hat, und das der Händler der Schhuldige ist. Soll anscheinend schon öfters vorgekommen sein. Aber die Wette offiziell machen wollte er dann leider nicht.;-)

Sehr klug scheint der Händler aber nicht zu sein, denn wenn er den Hobel als unfallfrei verkauft , in dem Wissen , dass er einen Unfall gehabt hat , muß er doch gerade als Händler wissen , dass man ihn damit an den Eiern hat , wenn das auffliegt. Ich hätte den Verkäufer lange genötigt mir eine Kopie des damaligen Kaufvertrages zu überlassen

Ich habe heute nochmal mit dem Verkäufer geredet, grad wegem dem Vertrag. Er hat mir jetzt eine Kopie geschickt. Im Prinzip ist das eigentlich gar kein Vertrag. Ist nur eine Rechnung, auf der die Fahrzeugart, die Ident.Nummer, die Kilometerleistung und der Verkaufspreis draufstehen. Unterzeichnet vom Händler. Das wars dann auch schon.
Ist sowas normal bei Händlern? Habe so einen "Vertrag" noch nie gesehen.

Ein Vertrag ist auch ein Handschlag , aber ist m. E. gut für den Händler , da er ja für eine Unfallfreiheit gem. Vertrag nicht garantiert hat , er hat dem letzten verkäufer wohl gesagt, dass der Wagen vorne einen Schuß bekommen hat , beweise das Gegenteil..............🙄

Aber würde der Käufer dann das Auto für 10.200 Euros kaufen, wenn der Verkäufer sagt, dass Auto hat vorne was abbekommen? Mir wäre der Preis dafür dann eindeutig zu teuer!

Gewerbliche Händler müssen auf Unfallschäden hinweisen. Im Zweifel muss der Händler beweisen, dass dass er den Schaden nicht verschwiegen hat (z.B. indem der Schaden im Kaufvertrag festgehalten wird). Tut er das nicht, hat er am Ende das Problem. Gewerblichen Händler können sich dabei sogar nur schwer mit "davon habe ich nichts gewusst" herausreden, da von ihnen gewissen Prüfpflichten bei der Annahme eines Autos erwartet werden können, vor allem, wenn das Autohaus eine eigene Werkstatt hat.

Auch der Verkaufspreis kann kann als Indiz für die Unfallfreiheit angesehen werden, wenn sonst keine Angabe dazu im Kaufvertrag steht. Wird er Wagen zum "Normalpreis" angeboten, obwohl er durch den Schaden eigentlich erheblich weniger Wert wäre, wird durchaus als eine "der Wagen ist unfallfrei"-Zusage angesehen.

Und hat der Händler vom Vorschaden gewusste (z.B. weil ihm das Auto explizit so angeboten wurde), dann kann sogar eine arglistige Täuschung vorliegen.

BTW: IANAL!

Ein Update, falls es jemanden interessiert:

Der Anwalt hat jetzt rausgefunden, dass die Frau, die das Auto dem Händler verkauft hat einen erheblichen Wildschaden hatte, der nicht fachmännisch repariert wurde. Die Frau hat das selber zugegeben. Nur weiß sie nicht mehr, ob sie das beim Verkauf an den Händler erwähnt hat oder nicht. Jetzt wurde der Händler angeschrieben um sich dazu zu äußern. Der Anwalt hat recht gehabt mit seinen Vermutungen. Zum Glück hat er die Wette nicht offiziel gemacht!;-)

Naja, die beiden werden ja einen Kaufvertrag gemacht haben und da wird ja vermerkt sein, dass der Wagen unfallfrei ist oder eben nicht.

Spielt für dich aber m.E. eh keine Rolle, da dein Ansprechpartner der Händler ist. Der wiederum kann sich ja an der Frau schadlos halten.

Na ja die Frau weiß nicht ob sie es beim Händler erwähnt hat , nun denn dann hat sie es bestimmt nicht erwähnt , denn wenn man sowas erwähnt hat , weil man es erwähnen MUSS , dann wüßte man das bestimmt. Wenn der Vertrag sauber ist , ohne Vorschaden, ist der Händler fein raus aus der Nummer , kannst Dich am verkäufer (der ja nicht der Händler ist) halten oder an der alten dame die das Wildschwein umgefahren hat. Problem ist , wenn die nicht flüssig sind , haste leider Pech gehabt , fraglich ist auch ob die überhaubt dafür haftbar ist

Sicher, dass das so läuft? Vertragspartner ist ja der Verkäufer, nicht die Frau, die das Auto vorher besessen hat. Wenn im Vertrag zugesicherte Eigenschaften fehlen, muß man sich an den Vertragspartner wenden. Der hingen kann seine Forderungen bei seiner Vertragspartnerin geltend machen.

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