Golf 7 TSI 1.4, 2. Getriebe auch defekt?
Hallo,
mein Golf (140 PS) ist wegen Getriebeproblemen (manuell 6. Gang) seit 14 Monaten Dauergast in der VW Werkstatt.
Er ist von 2013 und hat 63 TKM runter.
Im letzten Jahr ist 8x das Ausrücklager gewechselt worden, im Januar 2018 jetzt komplett das Getriebe.
Leider hat keine der Maßnahmen irgendetwas verbessert.
Löste man die Kupplung, gibt es ein lautes Knacken und einen Schlag, den man am gesamten Motorblock spührt.
Nach Asurücklager Nummer 6 hat VW einn zusätzliche Problem erzeugt, Tritt man die Kupplung knackt es dabei jetzt auch.
Die Werkstatt und auch VW haben den Überblick über die getaischen Teile verloren. Kupplungspaket und Geber/Nehmerzylinder sind auch alle neu.
Vor 10 Wochen hat der Händler aufgegeben, und VW gebeten zu übernehmen.
Ein Ticket direkt bei VW habe ich bereist seit 13 Monaten offen.
Seit 10 Wochen passier nichts mehr, zuerst sollte noch einmal ein baugleiches Fahzeug begutachtet werden, das ist bis heute nicht passiert, dann sollten erneut zum 5x Audioaufnahemn an VW gesendet werden.
Zuletzt wat das VW IT system defekt und die Audidaten und der Vorfall nicht merh aufrufbar.
So gehts Woche für Woche.
Nun ruckelt auch noch der Schalthebel, beim Einlegen des 5. Ganges knackt es, und wenn der Schalthebek nicht wackelt, vibriert er rythmisch. *g*
Meien Gebrauchtwagengrantie läuft noch bis 01/2019.
Zuletzt war ich in 2 Getreibefachfirmane, die erste mein wegen des Schlages, das die Kurbelwell gen den Block schlägt. VW will das Lagerspiel aber nicht messen, weil Meinungen von freien Werkstaätten nicht berücksicht werden. Die 2. Werkstatt hat eine halbe Stunde auf der Bühne untersucht, sie sind der meinung es kommt aus dem Getriebe, nur das ist ja bereist getrauscht worden
Ich glaube VW hat keine neues Getriebe eingebaut sondern ein überholtes.
ich vermute, dass VW demnächst die "Stand der Technik " Karte spielen wird, weil noch ein Getriebe werden sie nicht einbauen. Sollte es das Kurbelwellelager sein, würden sie den small Block tausche, reparieren kann ja bei VW keiner mehr.
Und weil die Kosten den Wert des Wagenes übersteigen, werden sie sich ab nun quer stellen.
10 Monaten verschleppen sie jetzt schon die Entscheidung.
Beste Antwort im Thema
@tamwin
Den ersten Satz schreibst Du fettgedruckt. Deine Aussage ist also quasi amtlich, versteh ich Dich da richtig? 😉 Dann hast Du ja vielleicht auch eine Quelle?
Bei Deinem ersten Beispiel würde es sich ja um eine relativ teure Kündigungsschutzklage handeln. Wenn diese Kündigung auf Deinem Fehlverhalten fußt, Du also z.B. ein notorischer zu-spät-Kommer und privat-im-Netz-Surfer bist und deshalb schon mehrmals verwarnt und evtl. abgemahnt wurdest, dann wird Dir Deine schnell noch 3,5 Monate vor der Kündigung abgeschlossene RSV ´was husten. Vielleicht gibt es Fälle, wo eine kurz vorher abgeschlossene RSV Dir Deckung gewährt oder zumindest eine Kurzberatung, aber danach wirst Du sofort die Kündigung bekommen.
PKH ist ja hier eigentlich kein Thema. Die Aussage aus Deinem letzten Satz ist aber ebenfalls falsch. Es reicht eine hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit, damit Du PKH bekommst, die jedoch in keinster Weise eine Erfolgs-Prognose darstellt.
Zitat aus den AGB eines RS-Versicherers (WGV):
Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungs-
schutz
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versiche-
rungsfall eingetreten ist.
Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall
nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende
eingetreten ist (siehe Ziffer 6.1 und 6.2).
Der Versicherungsfall ist:
2.4.1 Im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts-
und Erbrecht (siehe Ziffer 2.2.11) das Ereignis, das zur Änderung
Ihrer Rechtslage geführt hat.
2.4.2 Im Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.1) das erste Ereig-
nis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.
2.4.3 In allen anderen Rechtsbereichen (Leistungsarten) der Zeitpunkt,
zu dem Sie oder ein anderer (z. B. der Gegner oder ein Dritter)
gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat
oder verstoßen haben soll.
...
Im vorliegenden Fall ist der Wagen des TE seit 14 Monaten Dauergast in der Werkstatt. Vermutlich würde man argumentieren, dass der Versicherungsfall schon zu dieser Zeit eingetreten ist.
Allerdings kann es sein, dass die Versicherung auf eine Wartezeit verzichtet - das steht zumindest in diesen oben zitierten AGB. Das wäre dann aber in diesem Fall auch nicht von Nutzen, weil selbst ohne Wartezeit der Versicherungsfall schon fast ein Jahr her ist.
Ist aber eigentlich auch plausibel: Sonst würde ja niemand die durchaus teure RSV zahlen, sondern erst kurz vor bzw. mit Anfall des Schadenfalls eintreten.
49 Antworten
Zitat:
@golfmanhattan schrieb am 22. Juni 2018 um 19:23:31 Uhr:
Zitat aus den AGB eines RS-Versicherers (WGV):
Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungs-
schutz
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versiche-
rungsfall eingetreten ist.
Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall
nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende
eingetreten ist (siehe Ziffer 6.1 und 6.2).
Der Versicherungsfall ist:2.4.3 In allen anderen Rechtsbereichen (Leistungsarten) der Zeitpunkt,
zu dem Sie oder ein anderer (z. B. der Gegner oder ein Dritter)
gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat
oder verstoßen haben soll.
...
Schön das du noch einmal bestätigst was ich oben in meinem Beitrag schon geschrieben habe! 🙂
Bezüglich der PKH stimme ich dir zu; Es muss eine hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit bestehen um PKH zu gewähren, was vorab vom Gericht geprüft wird. Das ist keine Garantie den Prozess zu gewinnen, reicht jedoch um im Einen oder Anderen Fall die Gegenseite zum Einlenken zu bewegen.
Danke für die ausführlichen Beiträge.
Nach gstriger Info von der Werkstatt warten die auf ein Go der VW Garantieabteilung.
Auf welche Go (auf nachfrage) habe ich bisher keine Anwort erhalten.
Der zuständige Sachberarbeiter bei der Garantie Abteilung ist erst näche Woche wiedre im Haus.
Ein Vertreter hat aber erneut Kontakt mit der Werkstt aufgenomme.
Zuständigkeits Ping Pong.
Eigentlich will ich keine weitere Diskussion zur Rechtschutz befeuern, die Bewertung (Golfmanhattansiehe oben)
"...Sonst würde ja niemand die durchaus teure RSV zahlen, sondern erst kurz vor bzw. mit Anfall des Schadenfalls eintreten"
trifft bei mir schon zu, jedoch habe ich bisher ja immer auf ein schnelles Ende (Reparatur) geglaubt.
Das daraus ein Marathon wird mit reichlich Kosten für VW und Frust auf meiner Seite was so nicht erkennbar.
Nun streckt VW die Flügel, weil sie nicht weiter wissen (technisch) oder der Garantiegeldhahn ist ihnen zugedreht worden, ggf auch andere Motive, aber ist das nicht jetzt der Eintritt eines Schadenfalls.
Ich sags mal anders, ich hab bereits vor 10 Monaten überlegt, den Fall mal bei Auobild zu melden, habe das aber gelassen, weil VW ja gemacht hat, zwar erfolglos aber sie haben es versucht.
Selbst VW hat geglaubt das nächste Bauteil bringt die Lösung.
@tamwin
Welchen Verstoß siehst Du hier und wie würdest Du ihn gerichtsfest beweisen? Immerhin hat der TE hier ja schon öffentlich dargelegt, dass die Gegenseite sich ernsthaft bemüht hat.
@Golfmanhattan
Wenn du eine spezielle Rechtsberatung wünscht, dann geh bitte zu einem RA.
In solch einem Forum geht es vorrangig darum das eigene Erfahrungen weitergeben werden, in meinem Fall mit der Absicht den TE zu unterstützen. Das solltest du akzeptieren können.
In den bisher geschriebenen Beiträgen ist dem TE der Rat gegeben worden sich rechtlich beraten zu lassen. Das wird er sicher tun.
Unabhängig davon sucht der TE aber das Gespräch mit dem Autohaus, mit dem Ziel eine Lösung zu finden. Das ist sicher das Beste was er tun kann, auch wenn ich mir vorher ein paar Ratschläge vom RA , oder ADAC , geholt hätte.
Ich habe aber den Eindruck das der TE durchaus weiß was er tut.
Auch wenn ich mehrmals eine Rechtsberatung empfohlen habe, so halte ich grundsätzlich nichts davon mit dem RA oder einer Klage zu drohen.
Das wäre absolut das letzte Mittel, erschwert i.d.R. aber eine lösungsorientierte Kommunikation.
Das der TE sich parallel um die Absicherung/ Deckungszusage durch seine RS - Versicherung kümmert, zeigt doch seine Weitsicht in der Angelegenheit. Dass das Thema RSV und Wartezeit, bzw. Deckungszusage, per PN erörtert wurde ist etwas anderes.
Wir können nur aus der Distanz heraus unsere Erfahrungen weitergeben und teilen.
Die Entscheidung was davon genutzt wird, liegt ganz allein bei dem Betroffenen!
Ich würde mich sehr freuen wenn @halbgar weiterhin berichtet, habe aber den Eindruck das er auf einem guten Weg ist.🙂
Und da es nur um den TE geht, nicht aber um dich oder mich, bin ich hier raus.
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Du verdrehtst hier die Tatsachen. Nicht ich bin erkennbar derjenige, der eine Rechtsberatung wünscht, sondern ich habe einfach Deine falschen Ratschläge korrigiert.
Zur letzten Falschaussage habe ich Dir eine konkrete Frage gestellt. Statt diese zu beantworten, windest Du Dich hier mit rhetorischem Geschwurbel aus Deiner Notlage.
Es gibt keinen gerichtsfest zu beweisenden Verstoß. Es hätte Dir gut zu Gesicht gestanden, zu Deinen Fehlern und Falschaussagen zu stehen. So hilfst Du niemandem.
Lassen wir es dabei. Wir werden sehen, ob der TE eine Deckungszusage bekommt oder nicht.
ich werde berichten und eine gewisse Geduld habe ich mir ja bereits angeeignet.
Die Zieltermine (z.B. Garantie) habe ich im Blick.
Vielen Dank an dieser Stell noch einmal an Euch für die guten Ratschläge (technisch und rechtlich).
Worauf wartest du noch? Der Händler selber will wandlung. Dann schlag zu und weg damit
Hallo,
Zwischeninfo.
Wagen war jetzt 1,5 Wochn in der Werkstatt gewesen, bin liegen geblieben.
Lautes Knacken, Kupplungspedal hing schlaff nach unten und baumelte nur noch.
Zum Glück ist es auf dem Parklplatz eines Dicounters passiert.
Über Mobilititätsservice das grosse Program mit Abschleppen etc.
Der Service hat wirklich schnell, freundlich und effektiv agiert, nach 45 Min. war der Wagen abgeholt.
Natürlich zu meiner Vertragswerkstatt.
Dort und auch beim Kundenservice VW war man sogar etwas erfreut darüber, nun gibt es entlich etwas konkretes zu reparieren.
Es gab noch Diskussion, ob nun die Werkstatt aktiv werden darf oder zuerst der Außendienst abgewartet werden muss, dieser sollte ja nun den Golf generell untersuchen. (wie im Thriller, wenn das FBI übernimmt)
Da der Aussendienst sowieso noch Urlaub hat, durfte die Werkstatt eigenhändig loselgen.
Final ist aber nur der Padalbereich erneuert worden, die alten Geräusche sind geblieben.
Da ich selbst die letzen Tag im Urlaub war, war es mir egal, auch wegen der langen Werkstattzeit.
Nun mach ich weiter Urlaub...
Hallo,
auch ich habe in der letzten Zeit Probleme mit dem Getriebe. Bei mir kracht der Rückwärtsgang beim Einlegen immer öfters und das in Kombination mit einer Schwergängigkeit beim Herausnehmen desselben. Kündigt sich hier ein Getriebeschaden an? Aktueller km-Stand: 13.200.
Viele Grüße
helly1969
Das klingt eher nach Kupplung, die nicht mehr sauber trennt.
me3
Zitat:
@me3 schrieb am 26. Juli 2018 um 19:39:20 Uhr:
Das klingt eher nach Kupplung, die nicht mehr sauber trennt.me3
Hallo,
aber die Kupplung würde dann auch bei den Vörwartsgängen nicht richtig trennen? Ist der Rückwärtsgang voll synchronisiert?
MfG
helly1969
also beim 1.6 TDI 5 Gang nicht
da musst du komplett stehen, und nicht mal dann ist es "lautlos"..
(hab zufällig gestern in der Tiefgarage jemanden mit einem Sixt-Miet Golf rückwärts parken "gehört" , ist also nicht nur meiner, ..) hatte ein gerades Endrohr, war also ziemlich sicher auch ein vorfacelift 1.6 tdi
Und wo soll der Zusammenhang zum Facelift sein? Die Getriebe in dieser Fahrzeugklasse haben nunmal keinen synchronisierten Rückwärtsgang, das sollte doch bekannt sein.
>Und wo soll der Zusammenhang zum Facelift sein?
überhaupt keiner, weiß auch nicht warum du den konstruierst..
>Fahrzeugklasse
hatte eine schrottige Alfa Giulietta, da konnte man vorwärtsrollend den Rückwärtsgang einlegen..